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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 07.02.1859
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1859-02-07
- Erscheinungsdatum
- 07.02.1859
- Sprache
- Deutsch
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- Saxonica
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236 Börsenblatt für den deutschen Buchhandel. 16, 7. Februar. Seit der Veröffentlichung in Nr. I. des Börsenbl. haben mir von den 72 Handlungen 3 zu erkennen gegeben, daß sie die Ver bindung aufzuhcbcn wünschen. Sprachen aber selbst alle 72 Firmen diesen Wunsch jetzt im Augenblick der brennenden kontroverse aus, cs würde das am Sachverhalt nichts andern können, daß die Ma jorität der Vercinsmitglicdcr, bestehend aus der dreifachen Anzahl derjenigen Mitglieder, welche in der Generalversammlung in Aachen tagten, und deren Ansichten und Intentionen mich zum Austritt aus dem Kreisvercin bewogen, sich thatsächlich um die Vcreins- statutcn jahrelang nicht gekümmert hat, und daß jene von meinem Platzconcurrcnten geleitete Generalversammlung das gerade Gcgcn- theil der wirklichen Ansicht des Vereins zum Beschluß erhoben hat. Läßt man die erste Ursache des Streites in den Hintergrund treten, so bleibt der Principicnkampf zurück und die Entscheidung der Frage: Soll der Buchhändler, soweit cs sich um Kauf und Verkauf handelt, seine Waarc, die Bücher, nach denselben Grund sätzen behandeln, nach denen jeder andere gcscheidtc Kaufmann seine Waarc behandelt, oder soll der Begriff „Ladenpreis" für ihn etwas so Heiliges und Unantastbares sein, daß er lieber tausendmal im Jahre sein klarstes Geldintcreffc bei Seite setzt, als sich gegen die Heiligkeit dieses Begriffes zu vergehen? Ihnen, meine Herren, scheint Wohl und Ehre des deutschen Buchhandels im Allgemeinen von der Hcilighaltung dieses Begriffs abhängig, Sie nennen die Art und Weise, wie ich dieser Ansicht seit sechs Jahren entgegen getreten bin, eine schmachvolle und bezeich nen alsZweck meiner desfallsigen Bestrebungen die Herabwürdigung des Buchhandels und die Vernichtung seiner Grundpcincipien, und finden, daß der vielgepriesene deutsche Buchhandel in Gefahr schwebt, wenn derselbe die Vermessenheit seiner jüngeren Söhne, die nur aus egoistischer Absicht ihren eigenen Weg gehen, und die Ihrer Ansicht nach sich nicht scheuen, Wohl und Ehre des Standes mit Füßen zu treten, ungeahndet erträgt, und gar aus Gleichgültigkeit und klein lichem Interesse noch begünstigen wolle. Ich huldige Ihrer Ansicht nicht. Mir scheint, daß das, was auf dem weiten Erdenrund bei dem Kaufmannsstandc als chrcnwerth und rationell betrachtet wird, nämlich den Verkaufspreis nach dem Einkaufspreis zu rich ten, auch für ein Handelshaus, dessen Waare Bücher sind, nicht hcrabwürdigcnd ist, nicht das Wohl und die Ehre des Standes mit Füßen treten heißt. Darin differiren wir nun einmal und Jeder geht seinen eigenen Weg. Was Sie an mcinerWcise, mein Pcicip zu verfechten, schmachvoll gefunden haben, vermag ich nicht zu er gründen, und bedauere im Interesse des Standes, daß Sie in der Wahl Ihrer Ausdrücke nicht vorsichtiger waren; denn wenn irgend Etwas geeignet ist, die Ehre desselben hcrabzuwürdigcn, so ist es der Gebrauch von Ausdrücken, die in jeder gebildeten Gesellschaft verpönt sind und dort nur auf den zurückfallen, der sich ihrer be dient. Daß meine Absichten in meinem Geschäftsbetriebe egoistisch und eigentlich nur das sind, gestehe ich gern zu. Denken Sic auch nur daran, was man in der Welt von einem Kaufmanne halten würde, der die Behauptung zum Besten gäbe, seine geschäftliche Triebfeder sei kein Egoismus, vielmehr Opferwilligkeit, purer En thusiasmus für die Ehre seines Standes. Glauben Sie nicht mit mir, daß ein solcher Behaupter als Spaßmacher, wenn nicht als et was Schlimmeres gelten würde? sck <i) Ich vermeide cs absichtlich, auf diesen Punkt, den Sie ignoricten, näher cinzugchcn, weil ich dabei genöthigt sein würde, zweien Vorstandsmitgliedern des Vereins die unangenehmsten per sönlichen Dinge zu sagen, und dies Gebiet betrete ich nur dann, wenn ich cffectiv dazu gezwungen werde. Was nun Ihren Beitrag zur Bcurtheilung meines rührigen Geschäftsbetriebes betrifft, so wollen Sie beachten, daß die löbl. Hcr- der'sche Verlagsh. Weher u. Welte's Kirchenlexikon, dessen Laden preis 25^2 Thlc. ist, mit KOProc- des Ladenpreises und einem elften Freiexemplare liefert, somit bei jedem Exemplar, das ich mit19Thlr. in Rechnung (wie auch empfangen) liefere, mir ein Ueberschuß von 5 Thlr. 2 Sgr. 8 Pf., also nahezu 36 Proc. der Selbstkosten bleibt, und bei Baarzahlung, zuzüglich 5 Proc. Zinsen mit 25^ Sgr., 3 Thlr. 28 Sgr. 2 Pf. verbleiben, mithin über 28 Proc. des Ein kaufspreises. Die löbl. Hcrdcr'schc Verlagsh. hat in kluger Geschäflskcnnt- niß wohl «ungesehen, daß seit 1846, wo das fragliche Werk zuerst er schienen ist, also innerhalb 12 Jahren, seitens der Sortimenter schon in deren eigenem Interesse Alles aufgeboten wotden ist, Abnehmer für dieses ebenso gediegene, als gewinnbringende Werk anzuwerben, und ermäßigt als übrig gebliebenes Reizmittel dem Sortimenter ge genüber nunmehr den Preis, so daß die Sortimentshandlungcn im Stande sind, das Werk, namentlich wenn sic das Risico eines Par- ticbezugs übernehmen, ihren Kunden zu einem bedeutend ermäßigten Preise ebenfalls zu offeriren. Daß in der Ermäßigung des Preises die Möglichkeit des Pla- cirens weiterer Exemplare in meinem Wirkungkreise gelegen war, davon hatte ich längst die Ueberzcugung gewonnen, indem ich be reits im Jahre 1855 von der Herder'schcn Verlagshandlung, da sic mir ein dreizehntes Exemplar frei gewährte, 26/24 Exemplare dieses kostspieligen, dazumal eben vollständigen Werkes auf einmal bezog, die Selbstkosten repartiere und die Exemplare nach und nach unterbracht«:. Als ich später wieder eine Anzahl von der Her- dcr'schen Verlagsh. verlangterefüsirte dieselbe das 13. Freiexem plar, infolge dessen ich auf den Bezug der zweiten Partie verzichtete und also diese Exemplare unabgesctzt blieben. Die jetzige vortheil- haftcre Offerte konnte ich schon durch eine Partiebestellung (11/10) benutzen, an der ich einen Ueberschuß zwischen 431/2 und 56 Thlr. haben werde; und das ist die Begebenheit, welche all die von Ihnen angedeutetcn Schrecknisse Hervorrufen wird. Was jeder gesunde kaufmännische Kopf zu Ihren Jeremiaden denken würde, meine Herren, wage ich nicht auszusprechen. Es würde den Kampf nur erbittern und doch nichts nützen, denn ich fühle weder Beruf noch Hoffnung, Ihre Ansichten in dieser Beziehung zu modisiciren. Ich möchte Sic dann zum Schlüsse noch ersuchen, Ihre Na men nicht hinter dem Vorstandstitel zu verstecken, sondern dieselben zu nennen. Es könnte ja der Fall cintrcten, daß bei Wiederholung ähnlicher Ausdrücke, wie in Ihrem Schreiben in Nr. 1. dies. Bl., ich mit den Personen und nicht mit dem Verein über dergleichen mich auf dem Wege Rechtens zu benehmen haben würde. Münster, den 25. Januar 1859. , Friede. Cazin. Zwei preußische Ministcrialverfügungen. Bezüglich der Frcigcbung polizeilich in Beschlag genommener Druckschriften hat der preuß. Minister des Innern unterm 5. und 13. December Folgendes verfügt: „Von einigen Polizei-Behörden ist in einzelnen Fällen dem §. 29. des Paßgesetzes vom 12. April 185l, beziehentlich dem Eir- cular-Erlaß meines Herrn Amtsvorgängers vom 12. April 1854 eine ausdehnende Auslegung dahin gegeben worden, als ob, wenn der Staatsanwalt die Freigabe einer polizeilich in Beschlag genom menen Druckschrift ungeordnet hat, nicht allein der hiergegen von der Polizei-Behörde an den Ober-Staatsanwalt etwa eingelegten Beschwerde, sondern auch dem gegen die conforme Verfügung des Ober-Staatsanwalts an den Chef der Justiz etwa ergriffenen Rc- curse aufschiebende Wirkung in Bezug aus die Rückgabe der sai- sirten Druckschrift bcizulegen sei. Ich habe mich mit dem Herrn Justizminister darüber in's Einvernehmen gesetzt, daß diese Aus-
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