Börsenblatt für den deutschen Buchhandel
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- Band
- 1859-09-14
- Erscheinungsdatum
- 14.09.1859
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- Deutsch
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
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114, 14. September. Börsenblatt für den deutschen Buchhandel. 1785 mit Productcn des Verlegers. Wo jenes Bewußtsein des buchhänd- lerischcn Zusammenhanges abhanden kommt, da findet sich die Er scheinung, daß einzelne „Schlcuderer" jedes Festhalten an der Ge schäftsordnung und den sonstigen Eigenlhümlichkcitcn des Buchhandels wcgwcrsen, und sich anmaßcn „mit gedrucktem Papier wie mit jeder andern Waare zu handeln" ^°), und hievon müßte die Eonsequenz auf eine völlige Umgestaltung oder vielmehr einen Umsturz des bisheri gen deutschen Buchhandels führen. Die partielle Eigcnthümlich- kcir und der Anspruch auf Berücksichtigung der Besonderheiten des Buchhandels darf nicht ncgirt oder verkannt werden, wenngleich wir diesen Handelszweig unter eine generelle Rubrik des Handelsrechts stellen. Hier ist es, wo das Verhältniß von Herkommen und allge meinem Recht berücksichtigt werden muß ^). Die Art der Geschäfls- behandlung, welche sich in gewissen Rechtsverhältnissen gestaltet hat, bildet für Diejenigen, welche fortwährend in diese Verhältnisse treten und darin handeln, einen stillschweigend vereinbarten Inhalt ihres Vertrags, und wird, wie jede Vereinbarung unter dispositivcn Ge sehen, für das gegenseitige Recht der Parteien maaßgcbend. Wenn hiernach ein Sortimentshändler in die gewöhnliche Ge- schäfrsbeziehung zu den Verlagshandlungen getreten ist, so hat er eben damit ihnen gegenüber die Verbindlichkeit übernommen, seine geschäftlichen Verhältnisse nach den Grundsätzen des buchhändler ische» Herkommens beurthcilen zu lassen, cs müßte denn aus drücklich ein bestimmtes Geschäft aus jenem Zusammenhang her- ausgcrissen und dessen Behandlung nach andern Normen verein bart sein. (Fortsetzung in Nr. 116.) Warnung bezüglich direkter Expeditionen. Nicht selten kommen Sorkimentshandlungcn in den Fall, Ar tikel von Verlegern, welche hier in Leipzig kein Lager halten, sich direct per Post kommen zu lassen, und, stehen sic mit den betref fenden Verlegern nicht in Rechnung oder wird das Bestellte nur gegen baar gegeben, den Betrag des direct Expedirten hier bei ihren Eommissionären erheben zu lassen. Diese Manipulation ist sehr einfach, bringt aber öfters für die Eommissionäre wie für die Verleger recht unangenehme Weitläufig keiten hervor, da cs leider nicht selten ist, daß entweder der Eommis- sionär der Sortimcntshandlung die quittirte Factur, ungeachtet des bcigefügten Beleges über die Bestellung, aus Mangel an Eassa nicht hvnorirt, oder daß, wenn der Eommissionär die mit Beleg versehene quittirte Factur hvnorirt, nachträglich die Sortimcntshandlung we llt!) Vgl. Börsenblatt für de» deutschen Buchhandel 1850. Nr 32. S. 532 ff. Bcachtenswerth ist auch, was Rottn er (Lehrbuch der Eon- korwiffenschaft für den deutschen Buchhandel S. 8.) bemerkt: „Wir dürfen uns nicht verhehlen, daß ein schrankenloses Walten des Specu- lationsgeistes in unserem Geschäftskreise verderblich wirken muß. Jede andere kaufmännische Spekulation kennt kein anderes Ziel als den Ge winn, keine andere Schranke als den Verlust. Der buchhändlerischcn Spekulation sind dagegen feste Grenzen gesteckt, durch die innere Bestim mung des Buchhandels. Diese Bestimmung ist nicht die Herrschaft, son dern der Dienst. Dienen soll der Buchhandel der Religion, dem Rechte, der Freiheit und der Wahrheit, dienen der Wissenschaft und ihrer An wendung auf das Leben, dienen dem schöpferischen Genius — kurz dienen jeder fruchtbringenden, erhaltenden und fördernden Thätigkeit des mensch lichen Geistes. Wollten wir diesen Dienst verlassen und bei unser» Un ternehmungen bloß den Gewinn im Auge haben, so würden wir auf die Leichtgläubigkeit, die Schwächen, die Leidenschaften, vielleicht selbst auf die Laster der Menschheit speculircn müssen — Spekulationen, die den Einzelnen wohl Gewinn, dem Ganzen aber nur Schaden, Schande und Verderben bringen." 37) Vgl Reinhold Schmid, Theorie und Methodik des bürgerlichen Rechts. Jena 1848. S. 205 ff. gen angeblicher oder wirklicher Defecte bei der Sendung die Zahl ung nicht anerkennen will, und, unter Zurücksendung des direct Bestellten und Erhaltenen an den Eommissionär, diesem cs überläßt — oder zu überlassen wünscht, die Sache zu ordnen. Hier sei nur in Bezug auf den erstercn Fall ein Beispiel erwähnt: Unterm 5. Mai bestellt und empfängt Hr. Kühn in Weimar vom Volksschriftenverein in Zwickau für 10 Thlr. zrnd von Hrn. Sauerländcr in Frankfurt a/M. für 6 Thlr. 10 Ngr. In beiden Bestellbriefcn, die als Belege den quittirten Facturen beige legt sind, verspricht der Besteller, den Baarbetrag in Leipzig gegen cinzusendende quittirte Factur zu zahlen; bis heute ist aber dessen Eommissionär noch nicht in Stand gesetzt worden, die Facturen zu zahlen. Andere ganz ähnliche Fälle sind nicht ungewöhnlich; daher dürfte bei dergleichen directen Expeditionen der Besteller von den Verlegern genau anzusehen sein, um späteren Weitläufigkeiten und unangenehmen Correspondcnzen zu entgehen. Leipzig, den 6. Sept. 1859. K. F. Köhler. Von Zahlung der Ucberträge. Die sogenannten Ucberträge heißen mit viel größerem Rechte Saldorcstc, und diese werden erst dann zu Uebcrträgcn, wenn sic im Laufe des Jahres, in welchem sic zur Ostermcssc bezahlt werden sollten, nicht bezahlt worden sind. Derartige Ucberträge sollten eigent lich gar nicht Vorkommen, und können nur dann entschuldigt werden, wenn Länder von verheerenden Kriegen und anderen Plagen oder einzelne Handlungen von ganz besonderem Unglück betroffen werden. Die Zahlung der Saldoreste wird von ordentlichen Handlungen bewirkt, sobald sie es können. Viele zahlen schon im Laufe des Sommers, andere im September oder Oktober, ein guter Theil der Sortimentshandlungcn kann cs auch vor November nicht ermög lichen, da in vielen Gegenden Deutschlands Martini als der Zeit punkt angenommen wird, in welchem viele Privatkunden erst die Januarrechnung berichtigen. Dieses hängt mit den allgemeinen Gcschäftsverhältnissen zusammen. Der Oekonom und der Stadt bürger , der Arzt und Geistliche müssen direct und indircct auf die Ergebnisse der Ernte warten und erst im November werden manche Gelder flüssig, die vorher nicht zu erlangen waren. Es verdient dieses eine billige Berücksichtigung Seitens der Verleger, und wenn eine nicht geringe Anzahl großer und kleiner Verlagshandlungen diese Rücksichtsnahme in der Art auSdehnte, daß sie erst nach Empfang des Eommissionsconto'S pro November zu unangenehmen Erinnerungen und anderen Maaßregeln übergehen, so verdient dieses die vollkommenste Anerkennung Seitens der Sortimentshandlungcn. ä>r. Miöccllen. Wien,?. Sept. Von Seiten des hiesigen Buchhändlergre miums ist eine Aufforderung an die sämmtlichen ocsterreichischen Buchhändler ergangen, um dieselben auf den 24. Oktober zu einer Zusammenkunft einzuladcn, in welcher nebst einigen den Verkehr Oesterreichs mit dem Auslande betreffenden Fragen auch andere für die Organisation des ocsterreichischen Buchhandels sehr wichtige Er örterungen zur Sprache kommen sollen. Bekanntlich haben sich viele oestcrreichische Sortimcntsbuchhandlungen durch die beim Aus bruch des Kriegs erfolgte Baisse außer Stand gesehen , ihren Ver pflichtungen gegen die auswärtigen Verleger nachzukommen, und um nun ähnlichen Verkehrsstörungen vorzubeugen, wollen sich die Buchhändler über gemeinsam zu ergreifende Maaßregeln besprechen. Nach meinem Dafürhalten liegt das Uebel, an welchem der ocstcr- reichische Buchhandel krankt, nicht bloß in der Unsicherheit unserer Gcldvcrhältnisse, sondern in der ganzen geschäftlichen Manipulation
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