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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 15.05.1907
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1907-05-15
- Erscheinungsdatum
- 15.05.1907
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
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^ 111, 15. Mai 1907. Nichtamtlicher Teil. Börsenblatt s. d. Dtschn. Buchhandel. 4983 der Firma seines Nainens mitgeteilt. Nach Erwerb des Franz Mohrschen Sortiments vereinigte er beide Handlungen unter der Firma R. Herross in Wittenberg. Das Sortiment führte er sehr erfolgreich bis Ende 1874. Am 1. Januar 1875 übergab er es an E. Rust und firmierte von da an für den Verlag, auf dessen Betrieb er sich beschränkte, R. Herross Verlag in Wittenberg. Das Sortiment kam am 1. Januar 1877 an Herrn Paul Wunsch mann, der es, wie bekannt, zu schöner Blüte weiter entwickelt hat und gleichfalls heute als Jubilar begrüßt sein soll. Dem deutschen Buchhandel ist die umsichtige und erfolgreiche Gestaltung des Herrossschen Verlags bekannt. Seit den letzten sieb zehn Jahren hat unter der Leitung des Herrn Hans Herross der Verlag sein Interesse fast ausschließlich den gewerblichen, kauf männischen und ländlichen Fortbildungsschulen, den Handwerker und Haushaltungsschulen zugewandt. Seinen Mittelpunkt bildet die im 16. Jahrgang stehende -Deutsche Fortbildungsschule-, eine fachliche Zeitschrift, die sich verdienter großer Verbreitung in Lehrerkreisen erfreut. Viele praktische Handbücher für den Lehrer und gute, billige Lernmittel für die gewerbliche, kaufmännische und ländliche Jugend sind aus dem Herrossschen Verlag hervor gegangen. Der Gründer, Herr Rudolf Herross, hat die Freude, diesen Ehrentag seines beruflichen Wirkens in voller geistiger Frische zu erleben. Leider zwar ist der Körper dieser geistigen Beweglichkeit nicht gefolgt, seine Schwäche fesselt ihn an den Rollstuhl; doch darf es dem Jubilar zur Befriedigung gereichen, an der Seite der Gattin und im Kreise von Kindern und Kindeskindern auf dieses halbe Jahrhundert arbeitsvollen und erfolggesegneten selbständigen Wirkens zurückblicken zu dürfen, geehrt und geliebt von den Seinen und zahlreichen Freunden und hochgeachtet in weiten Kreisen der Kollegen im Beruf. Mit unfern aufrichtigen Wünschen für sein Wohlergehen verbinden wir diejenigen an seine Herren Nachfolger im Verlag und im Sortiment. (Red.) Weltpostvevtrag. — Der Deutsche Reichstag beschäftigte sich am 11. Mai mit der ersten und gleich auch der zweiten Lesung des aus den Beratungen des vorjährigen, in Rom abgehaltenen Weltpostkongresses hervorgegangenen Weltpost vertrags nebst dem Übereinkommen, betreffend den Austausch von Briefen und Kästchen mit Wertangabe, den Postanweisungs dienst, den Austausch von Postpaketen, den Postauftragsdienst und den Postbezug von Zeitungen und Zeitschriften. Hierzu ergriff das Wort der Staatssekretär des Reichspostamts Kraetke: Meine Herren! Mit einigen wenigen Worten möchte ich Ihnen die Annahme der Vorlage empfehlen. Der Weltpostverein umfaßte bei seiner Gründung im Jahre 1874 22 Staaten mit 40 Millionen Quadrat kilometern und 350 Millionen Einwohnern und erstreckte sich hauptsächlich auf die Staaten Europas, die Vereinigten Staaten von Amerika und Ägypten. Am 26. Mai vorigen Jahres wurde der neue Vertrag in Rom unterzeichnet. Bis dahin war der Verein an gewachsen auf 72 stimmberechtigte Mitglieder, umfaßte 113 Millionen Quadratkilometer mit 1150 Millionen Einwohnern. Wir können also heute sagen, daß der Verein mit Ausnahme des Innern von China und Marokko und von einigen Distrikten Zentralafrikas die ganze zivilisierte Welt umfaßt. Entsprechend dieser Ent wicklung ist der Verkehr auch ganz immens angewachsen. Gegenwärtig werden im Weltpostverein im Jahre 31 Milliarden Briefsendungen befördert und 4 Milliarden andre Sendungen. Allein an Postanweisungen wird ein Betrag von 30 Milliarden Franken jährlich umgesetzt. Die Organisation des Vereins, wie sie seinerzeit im Jahre 1874 getroffen wurde, hat sich durchaus bewährt, so daß man sich bei allen Kongressen darauf beschränken konnte, weitere Verkehrs-Verbesserungen und -Erleichterungen zu treffen. Dies ist auch in Rom geschehen, und ich freue mich, anführen zu können, daß es gelungen ist, auf dem Gebiet der Taxermäßigungen etwas zu erreichen. Es ist ja ein alter, lang gehegter Wunsch, die seit 33 Jahren bestehende Brieftaxe verbilligt zu sehen. Besonders unangenehm wurde es empfunden, daß die Taxe sich nach der Schwere des Briefs immer mit je 15 Gramm um den einfachen Portosatz von 20 H erhöhte, so daß schwerere Briefe, abweichend von unserm Verkehr im Innern, sehr teuer wurden; wie ja neulich hier ausgeführt wurde, waren bei Nach sendung eines Briefs nach dem Ausland anstatt der 20 H, die für das Inland genügten, 5 Franken zu zahlen gewesen. Es ist nun gelungen, nach zwei Richtungen eine Ermäßigung zu erzielen. Erstens hat Deutschland durchgesetzt, daß die Gewichts stufe von 20 x, die wir im Innern haben, auch für den ganzen Verein an Stelle der bisherigen von 15 g angenommen wurde. Im weitern ist erreicht worden, daß für schwerere Briefe, für Briefe über 20 g die Brieftaxe sich nicht mehr um je 20 H, sondern für Deutschland nur um je 10 H erhöht, also daß die Taxe für das Briefgewicht über 20 g um die Hälfte sich ermäßigt. Im weitern sind für Postanweisungen Tarifermäßigungen eingetreten und auch für Geldbriefe. Das war hauptsächlich dadurch zu erreichen, daß Einigkeit darüber bestand, die Gebühren für den Land- oder Seetransit weiter zu ermäßigen. Von den weiteren Verkehrserleichterungen möchte ich die Schaffung eines Kupons für eine zur Antwort zu benutzende Briefmarke anführen, sowie die Bestimmung, daß, entsprechend den Beschlüssen der Haager Konferenz, für Kriegsgefangene Porto freiheit zugestanden ist. Das wären die hauptsächlichsten Errungenschaften des Kon gresses, und ich darf hoffen, daß der Reichstag dem Vertrage und den Nebenabkommen zustimmen wird. — In zweiter Lesung wurden darauf der Weltpostvertrag und die genannten Übereinkommen im einzelnen ohne jede Diskussion genehmigt. (Deutscher Reichsanzeiger.) Rechtsprechung. Gesetz gegen unlautern Wettbewerb, tz 1: Anschein eines besonders günstigen Angebots. — Das Gesetz fordert nicht, daß ein besonders günstiges Angebot in der Anzeige enthalten ist, selbst nicht einmal, daß der Anschein eines besonders günstigen Angebots wirklich erweckt ist oder nach den gegebenen Verhältnissen erweckt werden mußte, sondern nur, daß der Angeklagte in der Absicht handelte, solchen Anschein hervorzurufen. Der Gesetzgeber ist davon ausgegangen, daß schon der Anschein, daß das Angebot besonders günstig sei, Käufer anlockt, daß schon dieser Anschein im großen Publikum einen wesentlichen Faktor für die Wahl der Verkaufsgelegenheit bildet. Der wesentliche Zweck des Gesetzes ist auch nicht, das Publikum gegen Übervorteilung zu schützen, sondern den Nachteilen entgegenzuwirken, die redlichen Geschäftskreisen durch schwindel hafte Reklame drohen. — Urteil des Reichsgerichts, IV. Straf senat vom 13. März 1906. (Juristische Wochenschrift, Jahrgang 35, S. 496 Nr. 49; Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht, 12. Jahr gang, Nr. 4. April 1907. S. 136.) ' Neue Bücher, Kataloge re. für Luchhüudlerr Nouatliobs Jbörsisüt äsr bsäsutsnäsrsn iZrsoüsinuagsn äss äsatsvüsu ölloübs.näsl8. UsrauZgsgsbsn avä vsrlsgt von äsr I. 6. llinrioüs'soll sn LusübanälunA in llsipmA. 42. llnbr^. I4o. 5, 1. Nai 1907. Nit ?Iatü kür äis Lort.-Va. nuk äsr Voräsrssits. 8". 8. 65—80. Lortraits von näeligsn unä bistorisoü bsrüümtsn Lsrsönlioüksitsn in llupksr8tiob, Ldrwarrüuust nnä Intüograpüis. III. ^rd- tsilnvA: Uistorisoüs LILttsr, Lupksrstioüs nnä Intüogiapbisn. Qts Vnieirs nnä iliustrisrts VVsrlrs. — Lntnlog Ho. 47 von 8. llsnäs in ^Visn. 8". 34 8. 522 Hrn. AuS der Denkschrift der Mittelstands-Bereinigung. — Die -Denkschrift der Mittelstands-Vereinigung« (Leipzig 1907, Julius Mäser) bespricht in ihrem 22. Kapitel die Bildung von Genossenschaften, denen in neuerer Zeit vielfach das Wort geredet ist. Dabei nimmt sie, ohne im allgemeinen das Berechtigte dieser Genossenschaften zu verkennen, den von mancher dieser Genossenschaften geschädigten Zwischenhandel, der doch in vielen Fällen ebenfalls seine historische und wirtschaftliche Berechtigung hat, energisch in Schutz. »Eine Genossenschaft ist gut, wenn sie Vielen nützt und nur Einzelne benachteiligt; sie ist aber zu verwerfen, wenn sie nur Einzelnen nützt und Viele benachteiligt. »Die künstlich herbeigeführten wirtschaftlichen Ausschaltungen wirken geradezu antisozial und tragen viel zur Verbitterung weiter Kreise und zur Steigerung der wirtschaftlichen Not lage bei -Falsch ist bei allen wirtschaftlichen Bestrebungen die einseitige 651*
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