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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 19.01.1870
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1870-01-19
- Erscheinungsdatum
- 19.01.1870
- Sprache
- Deutsch
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190 Nichtamtlicher Theil. I« 14, 19. Januar. daß er nämlich mil einem amerikanischen Buchhändler ein Abkommen träfe, nach welchem letzterer für einen vom deutschen Ladenpreise ganz unabhängigen Betrag ein größeres Quantum, also einen Theil der ganzen Auflage kauft. Hierdurch muß der amerikanische Buch händler in den Stand gesetzt werden, das betreffende Werk drüben zu einem Preise verkaufen zu können, wogegen kein Nachdruck auf- kommcn kann. Die Befürchtung des Rückerports, welche gegen ein solches Ab kommen geltend gemacht wird, ist meiner Ansicht nach nicht ganz be gründet, wenn der Verleger sich einerseits mit einer ehrenhaften Firma in Verbindung seht, andrerseits sich genügende Garantien geben läßt, daß solches nicht geschieht; endlich kann der Verleger auch die Verschiffung durch einen selbst gewählten Spediteur am Hafenplatze vornehmen lassen, den er dafür verantwortlich machte daß die Güter wirklich ins Schiff kommen. Hat der amerikanische Buchhändler Fracht und Steuer bezahlt, so wird, abgerechnet von der höchst un redlichen Handlungsweise, der Export durch nochmalige Rückspcsen kaum lohnend werden. Derartige Abschlüsse können jedoch kaum unter die Rubrik „höheren Rabatts" kommen und diese kann Hr.H. unmöglich im Auge haben, wenn er gegen günstigere Bezugsbedingungen für Amerika eifert. Oderglaubt Hr.H.,daß irgend ein vernünftiger Geschäftsmann einem deutschen Verleger zumuthen wird, ihm beim Bezüge einzel ner Exemplare so niedrige Preise zu berechnen, als ob es den Ankauf einer ganzen Auflage beträfe? Ein solches Verlangen Wäre gelinde gesagt eine Anmaßung. Der „höhere Rabatt", bei welchem es sich meist nur um 5 bis 10HH, in seltenen Fällen um 15 tzh handelt, soll meiner Ansicht nach nur den Zweck haben, dem amcrikanischen Besteller, in Be rücksichtigung der obwaltenden schwierigen und un günstigen Verhältnisse, einigermaßen eine Entschä digung zu bieten, und ob dies für den Verleger vorthcilhaft oder nachtheilig ist, will ich mir in Nachstehendem zu erörtern erlauben. Fassen wir zunächst die Art des Büchervertriebcs in Deutsch land ins Auge und stellen demselben die amerikänischcn Verhältnisse gegenüber. Der deutsche Verleger kündigt meist in seinen Circularen schon an, er werde durch Anzeigen der umfassendsten Art und Neclamcn für die Bekanntwcrdung des betreffenden Verlagswerkcs Sorge tragen; er offcrirt Bestellern von Partien (7/6 oder 13/12 Ex.) Anzeigen auf ganze oder halbe Kosten, sendet oft Reisende hinaus und überweist den Sortimentern unter unverkürzten Bezugsbeding ungen die Continuationslistcn. Der Verleger sucht also mit Auf wendung bedeutender Kosten sein Vcrlagswerk in Deutschland ein- znführcn, die Aufmerksamkeit des Pnblicums darauf hinzulenken, die Nachfrage desselben zu erregen, ja ich darf wohl sagen, er schickt großentheils durch kostspielige Manipulationen den Sortimentern die Käufer in den Laden; dabei gewährt er denselben die Vortheile des Bezuges stcondit., des Jahrescredits, der Berechtigung derRemission, des Umtausches sowie des Disponirens. Und wie ist dem gegenüber der amerikanische Buchhändler ge stellt? Haben die eben erwähnten Bemühungen des Verlegers, dem Buche in Deutschland Eingang zu verschaffen, irgend welchen Einfluß auf den amerikanischen Markt? Werden dein amerikanischen Buch händler vom Verleger Kunden zugcführt, oder bleibt dies nicht aus schließlich Sache des Amerikaners, durch seine eigenen kostspieligen Manipulationen Absatz zu erzielen? Der amerikanische Buchhändler soll wegen des „glatten und sicheren Geschäftes" nur „gegen baar" beziehen, von L condit.-Sendungcn ist bei ihm gar keine Rede, Jah- rcscrcdit wird häufig verweigert, ein Recht der Remission nicht zuge- ftandcn, also an die Aisponpnden gar nicht zu denken. Der amerikanische Buchhändler muß Artikel, deren Verkauf noch zweifelhaft ist, gegen baar beziehen und nicht nur den Netto-Betrag sondern auch die enormen Spesen und die hohe Steuer dazu riskircn, und dabei glaubt man genug zu thun, wenn man ihm, beim ge zwungenen Baarbezugc, denselben Rabatt gibt, als wenn ein deut scher Sortimenter gegen baar bestellt, welch letzteres fast aus schließlich nur dann geschieht, wenn der Verkauf ein vollständig ge sicherter ist. Der amerikanische Buchhändler hat seit Jahren unter einer schwankenden Goldvaluta zu leiden, so daß er bei einer Be stellung nie wissen kann, ob ihn: daraus statt des nöthigen Gewinnes nicht noch Verlust entsteht, wenn nämlich in der Zwischenzeit (zwischen der Bestellung und dem Empfang des Bestellten vergehen meist zwei Monate und oft mehr) der Goldcours fällt, somit dadurch das Werk, das zu einem höheren Cours gekauft, um soviel entwerthet wird, als derselbe gesunken. Wenn die Herren Verleger die Verhältnisse von diesem Gesichts punkte aus betrachten, werden sie sicher den Wunsch nach höherem Rabatt vollständig berechtigt finden und sich kaum dieser Forderung entziehen. Aber, so sagen Viele, die Amerikaner schlagen ja furchtbar auf die deutschen Ladenpreise auf, sie verdienen dadurch ganz enorm; die Bücher werden gegen das Interesse des Verlegers vcrthcuert, und ziehen daraus den Schluß, daß sie keine Veranlassung hätten, höhe ren Rabatt zu bewilligen. Nur Unkenntniß der Verhältnisse kann diesen Prcisaufschlag ungerechtfertigt finden, denn wie verhalten sich die Spesen des deut schen Sortimenters zu denen des amerikanischen Importeurs? Letz terer hat bedeutend größere Kosten für secfähige Emballage, er hat Ausgaben für die Landfracht bis zum Hafen, Speditionsgebühr, Seefracht und Seeversicherung, Localspesen am amerikanischcnHafen- platze, und was außerdem die Hauptsache ist, er hat 25 Vg Steuer vom Werthe zu bezahlen, und alle diese erwähnten Ausgaben müssen in Gold erlegt werden, während der Verkauf in Amerika für das dort coursirende Papiergeld stattfindct. Ist cs daher möglich, unter solchen Verhältnissen zu deutschen Originalpreisen zu verkaufen, oder ist der Preisaufschlag, der kaum mehr als die baaren Auslagen für Spesen und Steuer deckt, gerecht fertigt, hat also dieser Prcisaufschlag mit den Rabattverhältnissen irgend eine Verbindung, und kann der Verleger dem amerikanischen Buchhändler daraus einen Vorwurf machen, daß der ursprüngliche Nettobetrag, bis das Buch ins Geschäftslocal kommt, so enorm anschwillt? Von diesen Verhältnissen, das amerikanische Sortiment be treffend, erlaube ich mir spcciell auf meine Geschästsstellung, welche ja auch nicht vereinzelt dastcht, überzugehen. Schon in meinein Circulare vom 1. Juni v. I. erlaubte ich mir, dem deutschen Berlagsbnchhandcl mitzuthcilen, daß ich kein offenes Laden- oder Sortiments-Geschäft habe, daß ich mit dem Publicum nicht direct verkehre, sondern daß ich meine geschäftlichen Resultate ausschließlich durch Mitwirkung meiner Wiederverkäufe,? erziele, durch welche ich in fast jedem Orte der Vereinigten Staaten, wo Deutsche leben, meine geschäftlichen Verbindungen unterhalte. Diese Bücher händler, Agenten, Kolporteure wollen und müssen verdienen, und den amerikanischen Verhältnissen entsprechend, müssen sie viel ver dienen. Mein Bestreben war und ist cs jederzeit, meinen Abnehmern soviel Gewinn als möglich zuzuwenden. Ich begnüge mich mitleinem verhältnißmäßig kleinen Nutzen, indem ich auf den größtmöglichen Absatz rechne. Der verehrten Redaction des Börsenblattes erlaube ich mir mein Circular an meine amerikanischen Geschäftsfreunde , den Bezug von importirten Artikeln pro 1870 betreffend, zum Beweise dessen einzusenden, welchen Rabatt ich von den amerikanischen Ladenpreisen.
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