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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 23.02.1870
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1870-02-23
- Erscheinungsdatum
- 23.02.1870
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- Deutsch
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602 Nichtamtlicher Theil. 44, 23. Februar. Miscellen. Berlin, 21. Febr. Ich komme eben aus dem Reichstage, wo heute die erste Lesung des vielbesprochenen literari schen Gesetzes und des zuni Schutze der Photographie erfolgte. Die allgemeine Debatte über das erstere Gesetz, welche nach einigen die Vorlage einleitenden Worten des Vertreters des Bundesraths, Dr. Dambach, eröffnet wurde, war eine mehr als traurige und schwache; Sie werden in wenigen Tagen die stenographischen Berichte darüber lesen. Der Abgeordnete Braun war der erste Redner; er hatte sich offenbar auf den Gegenstand vorbereitet, aber trotzdem sprach er vielfach geradezu wie der Blinde von der Farbe. Er fing von Homer an und endete mit dem darbenden Schiller; -er sah in dem Schutze des Autorrechtes ein Monopol und zwar eines der „Zunft" der Verleger. Nach seiner Ansicht sind die trüben Zustande des deutschen Buchhandels, wie der gegen den Absatz englischer und französischer so geringe der deutschen Bücher, lediglich die Folge des Nachdrucksgesctzes; dann verwechselte er, wie das Denjenigen so leicht passirt, die von der Sache nichts verstehen, die Bestimmungen über den „Verlagsvertrag" mit denen im „Nachdrucksgcsetze", eiferte gegen die Schutzfrist von 30 Jahren nach dem Tode des Autors, wobei er offenbar gar keinenBegriff hatte, wodurch solche Frist motivirt wird; jede criminelle Bestrafung müsse aus dem Ge setze entfernt werden u. s. w. u. s. w. Man empfing aus seiner Rede den Eindruck, daß er, vom Standpunkte des Freihändlers, den Schuh des Autorrechtes so leicht als möglich festgestellt wünsche, wenn er auch dabei immer nur die Verleger im Auge hatte, wie er denn überhaupt gar keine Ahnung davon zu haben scheint, daß das Gesetz wesentlich den Schutz der Autoren beabsichtigt und den der Verleger nur als deren Rechtsnachfolger. Braun schloß mit dem Anträge, die Debatte über das Gesetz auf 14 Tage zu vertagen. — Ihm folgte als Redner Franz Duncker. Die Aufgabe: Braun, der, wie gesagt, aus dem Hundertsten ins Tausendste kam und die verkehrtesten Dinge verbrachte, sofort zu widerlegen, war keine leichte; sie glückte Duncker in einigen Punkten. Die 30jährige Schutzfrist schien auch Duncker nicht unbedingt fcsthaltcn zu wollen, und ich verschweige nicht, daß ich glaube, der Reichstag wird die Dauer der Schutzfrist mindern. —Dann sprach noch v. Hen- nig, ohne freilich eigentlich etwas zu sagen. Duncker's Antrag: den Gesetzentwurf erst einer Commission des Hauses zu überweisen, wurde abgelehnt, dagegen Braun's Antrag angenommen. Nun, wir wollen hoffen, daß in der Zwischenzeit von 14 Tagen, Braun wohl kaum, aber doch andere Mitglieder des Reichstages über die im Allgemeinen ihnen fremde und sehr schwierige Materie sich eingehender unterrichten und auf diese Weise nicht leeres Stroh dreschen, sondern etwas Gutes zu Tage fördern werden (die Vertreter von Leipzig wer den gewiß mit Einsicht und Kcnntniß den Dingen näher treten). — Das Gesetz znm Schutze der Photographie fand durchaus gar keinen Fürsprecher. Becker wollte allenfalls einen einjährigen Schutz Massen, v. Hoverbcck sah aber gar keine Veranlassung, überhaupt die Erzeugnisse der Photographie zu schützen. Die Be ratung über dieses Gesetz soll auch erst in 14 Tagen im Hause erfolgen; das Schicksal desselben erscheint aber bereits entschieden. Aus Leipzig, 19. Febr. schreibt die Dtsch. Allg. Ztg.: „Da seit Einführung der Gewerbeordnung für den Norddeutschen Bund das Colpor tircn mit Druckschriften, Zeitungen, Flugschriften und bildlichen Darstellungen, sowie das Subscribentensammeln auf solche nicht mehr unter die Bestimmungen des Preßgesetzes fällt, sondern, wie jedes andere Gewerbe, dem obengedachten Bundesgesetze unter liegt — wie dies auch in dem jetzt den Kammern im Entwürfe vor gelegenen neuen sächsischen Preßgesetze ausdrücklich hervorgehoben ist — so werden die nach §. 43. der Bundes-Gewerbeordnung von den Kolporteuren zu erholenden Erlaubnißscheine, soweit es sich um den Gewerbebetrieb innerhalb Leipzigs handelt, inskünftig nicht mehr, wie bisher, vom Polizeiamte als Preßpolizeibehörde, sondern vom Rathe als Gewerbepolizeibehörde ausgestellt werden. Solche Colporteure, welche ihr Gewerbe im Umherziehen betreiben, be ziehentlich auf das Gebiet des ganzen Norddeutschen Bundes aus- dehncn wollen, haben sich die Erlaubniß dazu sowie den erforderli chen Legitimationsschein bei der Kreisdirection zu erholen. Wenn übrigens seither die Colportirerlaubniß jedesmal auf bestimmte im Colportirschcine speciell aufzuführendc und vorher von der Behörde zu prüfendePreßerzcugnisse beschränkt werden mußte (zufolge §. 16. der Ausführungsverordnung zum Preßgesetze), so ist diese Ein schränkung jetzt wcggefallcn, dagegen ist die Erlaubniß zum Colpor- tiren re. solchen Personen zu versagen, welche noch nicht 21 Jahre alt, oder mit ansteckender Krankheit behaftet, oder wegen Verbrechen und Vergehen aus Gewinnsucht, gegen das Eigcnthum, gegen die Sittlichkeit re. bestraft worden sind, ebenso den unter Polizeiaufsicht Stehenden, sowie den notorischen Bettlern, Trunkenbolden und Landstreichern." Wien, 18. Febr. Der „Buchfink", Verein jüngerer Buchhändler, welcher sich mehr und mehr zum geistigen und ge selligen Centralpunkt der hiesigen Collegenschaft gestaltet, trägt durch die jetzt getroffene Einrichtung einer zweiten wöchentlichen Versamm lung, eines Leseabends (nachdem ihm solches Dank der Munisi- cenz eines großen Theils der Herren Verleger durch Gratisüber- lassung literarischerund fachwissenschaftlicherJouruale ermöglicht ist), auch manchen nach dieser Seite hin geäußerten begründeten Wün schen Rechnung. Diese Versammlungen finden jeden Samstag Abend im jetzigen Vereinslocale, der Bischoff'schen Bierhalle am Schotten ring, statt, wo auch, und zwar Donnerstags statt des früheren Mitt woch, die officiellen Sitzungen abgchaltcn werden, da das frühere Vereinslocal in mancher Beziehung Veranlassung zu gerechten Kla gen gab. — Dem Prinzen Karneval, der hier jetzt in ungezwunge ner Lust sein tolles Wesen treibt, wird auch der „Buchfink" seinen Tribut zollen, nämlich durch Veranstaltung eines Herrcn-Narre Ir ak ends in Costüm, der am Samstag, den 26. ds. in den ge räumigen Localitäten zum „braunen Hirschen", Paniglgasse Nr. 1, stattfinden wird. Da Vorstand und Eomitö, wie wir hören, bestrebt sein werden, durch diverse Ueberraschungcn den Abend zu einem heiter-anregenden zu gestalten, wird die Theilnahme der Mitglieder und Gäste jedenfalls wieder eine sehr lebhafte werden. Anmeldungen zur Theilnahme sind rechtzeitig an den d. z. Vorsitzenden, Hrn. Heyn (Beck'schc Univ.-Buchhandlung), zu richten. Die Literarisch-artistische Anstalt in München liefert die Hi storisch-politischen Blätter an den Sortimenter mit 7 -/5N-s ordin. — 5 11 N-s netto. Nach dem Preiscourant des königl. Zeitungscomtoirs in Berlin aber kauft die Post den Jahrgang mit 4 27 N-f ein und erläßt solchen in Sachsen für 5-^16 N-s, und in Preußen zuzüglich der Stempelsteuer für 5 28 N-s. — Sollte es der genannten Firma nicht möglich sein, dieses Mißverhältniß zu beseitigen? Der Sortimenter hätte sich sonst nur mit dem Vortheil zu begnügen, keine Historisch-politischen Blätter zu besorgen zu brauchen! K—r.
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