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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 03.03.1870
- Strukturtyp
- Ausgabe
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- 1870-03-03
- Erscheinungsdatum
- 03.03.1870
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- Deutsch
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51, 3. März. Nichtamtlicher Theil. 707 diese mehr beiläufigen Bedenken werden sich Schutzmittel in dem Gesetze finden lassen. Dann aber, meine Herren, darin pflichte ich dem Herrn Vorredner bei, verfällt das Gesetz allerdings in eine schlimme Casuistik, nämlich wie das Autorenrecht durchaus zeitlich begrenzt sein, nach einer gewissen Reihe von Jahren erlöschen muss, so muh eS auch von dem Augenblicke seiner Ent stehung an schon qualitativ begrenzt sein, d. h. eS muß vermöge des Be griffes der gemeinsamen Arbeit auch frei stehen, daß dasjenige, was nun Einer — nicht wie der Herr Vorredner sich ausgedrückt hat, beiläufig als Idee ausgesprochen hat, sondern das er in einer ganz bestimmten concreten Form gegeben hat — ich meine, cs muh den Mitarbcitenden in einer ge wissen Weise gestattet sein, auch diese Schriftwerke in dieser bestimmt gege benen Form wieder zu neuen Productionen zu verwenden und in gewisser Beziehung erkennt das ja auch der Entwurf an, er spricht davon, daß Sammlungen, die einen bestimmten Zweck haben, die durch die Compofition der Beiträge der verschiedensten Autoren sich wieder als etwas Neues hin- stellcn, frei sein müssen, daß ferner das wörtliche Anführcn von Stellen aus anderen Autoren freigegcben sein müsse. Der Entwurf enthält endlich in dieser Beziehung aber auch gewisse Bestimmungen über die periodische Presse. Meine Herren, bei allen diesen Sachen kommt man, wenn man so ercmplificirt, immer zu Unzuträglich- keitcn, denn man kann nicht alle Fälle ins Auge fassen, und so ist bei spielsweise bei der periodischen Presse, wo, wie der Herr Vorredner angeführt hat, unsere Reden vollständig frei sind, das Wicdergcbcn von Vorträgen, die wissenschaftliche oder erbauliche Zwecke haben, nach dem Entwurf so ohne Weiteres nicht gestattet. Meine Herren, daS scheint eine unzuträgliche Be schränkung der öffentlichen Presse, denn, meine Herren, je mehr wir unsere Presse entwickeln wollen, umsomehr glaube ich, müssen wir den Wunsch habe», daß sic in jedem Augenblick ein vollständige« Spiegelbild des ganzen öffentlichen Lebens rcflcctirt, daß daher alle LcbenSregungen des öffentlichen Geistes in derselben ihren Anklang und ihre Wiedergabe finden, und je mehr eS gelingt, die Presse von den äußeren Hemmnissen frei zu machen, wenn wir namentlich erst den unglückseligen Stempel beseitigt haben, so wird es je länger je mehr Pflicht der großen Presse sein, dasjenige, was an gei stigen Erzeugnissen in einer Stadt wie Berlin an den Tag gebracht wird, ihren Lesern auch so wortgetreu wie möglich wicderzugebcn, und es würde ein Hcinmniß sein, wenn man das nun in das Belieben der Autoren stel len wollte, einer Zeitung, weil sic vielleicht einer anderen Partei angehört oder aus anderen Gründen, um Geld zu erpressen, diese Erlaubniß zu ver sage». Diese Frage müßte hier allerdings prinzipiell entschieden werden. Meine Herren, wenn Sic sich z. B. eine Anthologie, aber noch mehr ein Zeitungsblatt anschcn, diese Fülle von Stoff, diese Fülle von Beurthei- lung, die darin ist, angcfangen vom Leitartikel bis zu den Berliner Nach richten, so werden Sic, wenn Sic bedenke», daß das alles in der kürze sten Frist von wenigen Leuten nach einheitlichen Gesichtspunkten zusammen- gcstcllt wird, daß die Ereignisse der mannigfachsten Art hier rcflcctirt wer den auö der besonderen Stellung des Blattes heraus, — so werden Sic keinen Augenblick in Zweifel sein, daß diese eine Zcitungsnummer, wie sie da versiegt, ein selbständiges Erzeugniß ist, mag darin im Einzelnen noch sp viel wörtlich abgcdruckt sei». Ich glaube also mit derartigen gro ßen Grundffigcn, daß sobald die Benutzung fremder literarischer Erzeug nisse nur dazu dient, wieder ein eigenartiges Product hcrzustcllcn, würde das Gesetz vollständig auSrcichcn. Achnlich, meine Herren, verhalt sich das Gesetz auch auf den anderen Gebieten, ich denke da namentlich an die Kunst. Meine Herren, nicht nur die Schriftsteller, die Künstler noch viel mehr sind ungemein eifersüchtig, ja, wie ich glaube, zu eifersüchtig auf die Bewahrung ibrcS geistigen Eigenthums, und im Gegensatz mit dem Herrn Vorredner halten sie gerade die Entwickelung einer größeren Blüthc na mentlich unserer Kunstindustric abhängig von einem ausreichenden Schutze ihrer küustlcrischcu Production. Ich glaube nun auch, daß die Herren darin zu weit gehen, aber die Art, wie eben durch die Crcmplistcation der Entwurf die Sachen löst, meine ich, ist doch in keiner Weise zutreffend. Ich will Ihnen die betreffende Stelle einmal vorlcscn. Im §. 60., wo aufgczählt ist, waS als verbotene Nachbildung gilt, heißt cs unter Nr. 4: „wenn die Nachbildung eines Werkes der bildcncen Künste sich an Werken der Industrie, der Fabriken, Handwerke oder Manu- facturen befindet, dagegen ist die Benutzung von Werken der bil denden Künste als Muster zu den Erzeugnissen der Industrie, der Fabriken, Handwerke oder Manufacturen gestattet." Meine Herren, wenn hiernach — so verstehe ich wenigstens diesen Pa ragraphen, ich werde aber sehr gern eine Correctur von Seiten des Bundes- tischeS erwarten — wenn hiernach beispielsweise auf den jetzt so beliebten und de» künstlerischen Formen sich anschmicgendcn, großen Lampen, die mit allerlei schönen vergoldeten und bemalten Ornamenten auSgcstalict werden, ein In dustrieller vielleicht eine schwebende Figur auö Kanlbach's Bildern im Neuen Museum recht gut abmalt, so würde das eine strafbare Nachbildung sein; me»» dagegen ein anderer Industrieller dieselbe Figur recht geschmacklos in ein Tevpichmuster verwebt, wo alles mechanisch ist, nachdem die Patrone ein mal hergestellt ist, so würde das erlaubt sein. Lric verbieten also auf der einen Seite gerade diejenige Hervorbringung, bei welcher noh eine gei stige, künstlerische Thätigkeit ist, und Sie gestatten aus der anderen Seite die rein mechanische. DaS sind die Consequenzen, wenn inan sich in eine zu große Eremplification einläßt, anstatt klare Prinzipien aufzustellcn. Ich glaube, in dieser Beziehung wird der Entwurf einer tiefgreifenden Umände rung zu unterwerfen sein, wie sic meiner Ansicht »ach am besten in einer Com- misston zu erzielen ist. Er wird trotzdem für alle Fälle deS wechselnden Lebens dann genügen, wenn man außerdem bei der Beurtheilung der RechtS- fälle nicht bloß die Zuziehung der Sachverständigen, — die man ührigens in anderer Weise componiren kann, — nicht facultativ, sondern wenn man diese Zuziehung, das heißt die Einholung ihres Gutachtens, obliga torisch macht. Dann wird sich auf dem Wege der Rechtsprechung allerdings eine genügende Praxis überall entwickeln, da in jedem einzelnen Falle die Grenze zwischen demjenigen, was in unserem öffentlichen Bewußtsein einmal als verbotener Nachdruck, als unehrenhafte Aneignung fremder Ideen liegt, und demjenigen, was erlaubt sein muß, um den nothigen Fortschritt in Wissen schaft, Kunst, Gewerbe und allen anderen Dingen herbeizuführen, sich sehr leicht wird finden lassen. Aus allen diesen Gründen, meine Herren, möchte ich Sie bitten, den Entwurf, den ich in seinen Grundsätzen für richtig aber verbesserungsfähig halte, einer Commission zu überweisen; aber ich möchte nicht, daß das Haus aus die Ideen des Herrn Vorredners eingeht, welcher mehrfach, wie mir scheint, gar nicht zusammengehörige Dinge verwechselt hat. Es ist z. B. eine meiner Meinung nach durchaus falsche Anschauung, das Urheberrecht, welches dieser Entwurf schafft und beibehält, irgendwie mit dem Monopol auf industriel lem Gebiet zu vergleichen. Meine Herren, was schützt das Monopol und waS verbietet eS? Das Monopol schützt und verbietet den Handel mit einer bestimmten ganzen Waarcngattung. Wir sprechen vom Tabaksmonopol, vom Salzmonopol; es wird durch dieselben Jedermann verboten, mit diesen Maaren, seien sie im Einzelnen so verschiedenartig als sie wollen, Handel zu treiben, während dieses Gesetz Niemandem verbietet, z. B. Gedichte zu pro- ducircn. Das erst wäre ein literarisches Monopol, wenn nur gewissen Per sonen das Recht beigelcgt würde: Du bist ein lyrischer Dichter, du bist ein dramatischer, und kein anderer Mensch darf ein Drama schreiben oder seinen Gefühlen in Versen Ausdruck geben. WaS wir schützen wollen, ist ja nur die individuelle Hervorbringung eines Einzelnen, und die werden L-ie schützen müssen, wenn Sic der Kunst und der Literatur dasjenige Anscbcn, diejenige Entwickelung angedeihcn lassen wollen, welche ich ebenso lebhaft wünsche, wie der Herr Vorredner. Aber je sicherer Sie die Rechtsgrundlage stelle», um so besser wird die Entwicklung vor sich gehen, und um so loh nender — daS bin ich überzeugt — wird auch in wirthschaftlicher Beziehung der Ertrag für alle Bcthciligten sein. - Präsident: Der Abgeordnete von Henuig hat das Wort. Abgeordneter von Hcnnig: Meine Herren, ich will wesentlich das Wort nehmen, um gegen den letzten Antrag des Herrn Vorredners zu sprechen. Ich bin nämlich entschieden dagegen, daß Sic den Gesetzentwurf in eine Com mission verweisen, und dafür habe ich folgende Gründe: Erstens sind in diesem Gesetzentwurf hauptsächlich Grundsätze enthalten» bei jedem Paragraphen fast, den Sie lesen, stoßen Sie auf einen bestimmten Grundsatz. Nun ist das inrmcr bedenklich, wenn man eine Commission be auftragt, ein Gesetz zu bearbeiten, in welchem Grundsätze so massenweise enthalten sind, wie in diesem Gesetzentwurf; denn die Folge kann immer sein, daß die Commission sich über diese Grundsätze anders entscheidet, als die Mehrheit des Hauses, und dann ist die ganze Arbeit der Commission vergeblich gethan. Viel anders steht eö, wenn die Grundsätze von der einen und von der andern Seite hier im Hause selbst ihre Vertretung finden p dann hat man nicht nöthig, vorher in der Commission die Sache in kleine rem Kreise, wo möglicherweise gerade nur die Vertreter einer bestimmten Richtung hineingewählt werden, abzuhandcln^ sondern die Sache kommt gleich im Ganzen vor, sic wird im Ganzen entschieden. Ich muß ferner auf Folgendes aufmerksam machen. Der Herr Vor redner hat sich gewissermaßen in Gegensatz gesetzt zu dem Herrn Abgeord neten Braun. Er hat gemeint, er wolle das, waS er gesagt habe, wider legen. Ich gestehe aber aufrichtig, daß ich von einer Widerlegung mit Aus nahme der letzten, wie mir schien, etwas verunglückten, in Bezug auf daS Monopol, nichts gehört habe. Im Gegcntheil, ich habe eigentlich nur ver nommen, daß er sich dem Herrn Abgeordneten Braun in Bezug auf das lange Monopol, wc che« den Autoren, respective den Verlegern verliehen wer den soll, im Wesentlichen angeschlosscn hat; also er ist eigentlich derselbe,« Meinung gewesen; vielleicht unterscheidet er sich nur dadurch von dem Herrn. Abgeordneten Braun, daß dieser die Sache von einem etwas weiter gehenden Standpunkte beleuchtet und daher auch Prinzipien zur Sprache gebracht hat» die augenblicklich bei dem Gesetze nicht in Frage kommen. So hat der Herr Abgeordnete Duncker gänzlich mißverstanden, was Herr Braun gesagt hat über die Nationalbelohnungen: er hat gar nicht davon gesprochen, daß er die Autoren heute an die Nationalbelohnungen verweisen wolle, sondern er hat einfach gesagt: daß er sich wohl denken könne, daß einmal die Zeit komme.
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