Eriche u>> «liier Sonntag» tiglich. — B,z fr.id 9 Udr eingehende Anjeigen kommen in der ntchften Nummer zur Ausnahme. ^ ^ lür d-n Selirage für da» Börsenblatt sind an »t- Nedactian, — Anzeigen aber an die Srpedition desselben zu senden. Deutschen Buchhandel und die mit ihm verwandten Geschäftszweige. ^ 62. Eigenthum des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler. Leipzig, Mittwoch den 16. März. 1870. Amtlicher Theil. Bekanntmachung. Das große Interesse und die Bedeutung, welche die im Reichstage des Norddeutschen Bundes begonnenen Ver handlungen über das, de mReichstagevorgclcgte Gesetz betreffend das Urheberrech tan Schriftwerken rc. für den gesammtcn Buchhandel haben, machen es wünschenswert!), die sämmtlichcn Aeußerungen der Zeitungs- Presse über die Vorlage wie über die Verhandlungen zur Kcnntniß des deutschen Buchhandels, sei es durch deren Einverleibung in die Bibliothek des Börsenvereins, sei cs durch Abdruck im Börsenblatte zu bringen. Der Börsenvorstand richtet daher an die Verleger der Zeitungen und Zeitschriften, welche über den Gegenstand selbständige Kundgebungen in Leitartikeln, Korrespondenzen rc. bringen und bringen werden, das Ersuchen, die betreffende Nummer stets sofort nach Erscheinen der Rcdaction des Börsenblattes in Leipzig einzusenden. Wir bitten zugleich die einzelnen Herren Kollegen, unser Ersuchen zur Kcnntniß derjenigen Sclbstverlcger in Betracht kommender Zeitungen zu bringen, welche dem Buchhandel nicht direct an gehören; auch die betreffenden Nummern solcher Zeitungen gleich direct an die Börscnblatt-Rcdaction cinzuschickcn. Es versteht sich, daß wir alle dadurch entstehenden Kosten dankbarst erstatten werden. Die Aeußerungen der Zeitungspreffe über das Gesetz und die Verhandlungen des Reichstags werden — in unserer Bibliothek gesammelt — für die Geschichte der Gesetzgebung betreffend das Autorrecht ein werthvolles Material bleiben. Berlin, Bonn und Leipzig, den 5. März 1870. Der Vorstand des Sörsenvereins der Deutschen Suchhändler. - Julius Springer. G. Marcus. Franz Wagner. Nichtamtlicher Theil. Stimmen der Presse. I. vr. Braun und seine Einwürfc gegen das Autorrecht. Nicht weniger als dreißig Artikel hat bisjeht das Börsenblatt über die Reichstagssitzung vom 21. Februar gebracht. Bei diesem Geschwirr dürfte es dem Nichteingeweihten schwer fallen, sich durch die verschiedenen Kundgebungen ohne leitenden Faden zurecht zu finden, und so mag cs denn kein überflüssiges Unternehmen sein, sich der Ariadnepflicht zu unterziehen und der langen Rede kurzen Sinn, soviel als irgend möglich klarzustellen. Es ist ein erfreuliches Zeichen, daß die Herren Abgeordneten Or. Braun und von Hennig nur einen einzigen Gesinnungsge nossen gefunden haben. In No. 58 tröstet ein Elberfelder, oder doch ein Korrespondent der Elberfelder Zeitung, die deutschen Ehrenmänner mit der sicher nicht ausbleibenden Zustimmung der nordamerikanischen Nachdrucker. Er sagt uns damit nichts Neues, denn wir halten uns versichert, daß auch die deutschen Nachdrucker ohne Ausnahme auf Seiten dieser Herren sichen, soweit sie nicht Siebenunddreißigster Jahrgang. durch die bedingte Umkehr des Abgeordneten Braun in No. 52 und 53 bedenklich gemacht werden. Hat Proudhou das EigenthumDiebstahl genannt, warum sollen nicht ein Friedrich Kapp und Hermann Raster, wenn sie auch ohne Frage weit weniger berühmt sind als jener, sich für die sittliche Berechtigung des Nachdrucks aussprechen dürfen? Bis vor wenigen Jahren lieferte Amerika die Diebe, die Räuber, die Fälscher, die Mörder so wenig aus, als seine Nachdrucker. Das aber haben wir von unserm Elberfelder zum ersten Mal vernommen, daß die Un möglichkeit, Jemanden für seine Verbrechen zur Verantwortung zu ziehen, feinen Handlungen den Stempel der Sittlichkeit aufprägl. Es ist bemerkenswert, wie tief in dem Bewußtsein der heutigen Menschheit der Grundsatz eingewurzelt ist, der, als er zum ersten Male von einem Jesuiten laut ausgesprochen wurde, allgemeinen Abscheu hervorrief, der Grundsatz: daß der Zweck die Mittel hei lige. Von einem Manne jedoch, welcher es ganz in der Ordnung findet, daß die Erhaltung der deutschen Kultur in Nordamerika die sittliche Berechtigung zum Diebstahl begründet, sind wir wenig ge-