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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 30.12.1910
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1910-12-30
- Erscheinungsdatum
- 30.12.1910
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- Deutsch
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- Saxonica
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
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302, 30. Dezember 1910. Nichtamtlicher Teil. Sörjenblatt s. d. Ltschn. vuchhan-et- 15967 1Vüt8cbtce, 8., IloddsI-LiblioFrapdis. Lin Vsl8ued. ösrlin 1910. 8. VII. Die LibljotLeLswisZkLscliLft. öidltotecL 8türace. Xäi^ioni äsl 1" s äsl 2" seeolo äslla stampa la piü parts rars s rarissiiüs. Napoli 1859. ^8. ^ manE-i^8.o^?b^ x'll^'xlllO^V.'Ox V.^ X VI. ^o6Q^ 178^'8^ 0^^ ' ^0 ' 1886—1890. 8. ^ ^ ^ ^ ^ ^ ^ ^ . Natrit'i 1864—62.^^8. ^ tions. Xäindurxli 1910. XI. 4. leg ksunnss st ls wariaAS, kai8ant xartis äu eadinst ä'un didliopdils Lusäois. 2 partis8. Ltoelrdollu 1883—84. 8. klckler, Xsräinanä, äis vi886Q8edaftliodsll öibliotdsksn in idrsr 8ts1luo§ 20 Xorsodun^ unä Ilntsrriokt. Vortrag, xskaltsll io äsr Lektion kür Libliotdslcswsssn bsi äsr külllLixstsn Vsr- Xsipri^ 1910. 8. tdsgus Nationals äs lurin. krskaos 6s Nr. I>Lsoa1 Villari. I'orino Osnova 1604. 8. (IlrnsedlaAtitsl: 1905.) Nit ^dbil- voll Ö. XritL. 2. XrßävLUv^bskt äsr Llättsr kür Volk8- didliotüsksv. Xsiprix 1910. 8. ?arl8, Xoui3, Iss maQuserits äs la bidliotdögus äu Xouvrs brülss äans la Quit äu 23 au 24 Nai 1871 sous 1s rsAns äs la OommuQS. ?aris 1872. 8. Oatania 1903. 8. No^'l7^ karis 1907.) 8. 9 96 s äel Xscorial. Naäriä 1888. 8. üoston 1879. 8°. VIII. LanäsebrittlielieZ. 8uckbLnäleä ^o b g 6lLtt5 ^ Naäriä 1877. 8. Nit vielen danässdriktliedsn NaobträxsQ. X°IV, ^ Ivll8UL cLslellLii». Volumen!, m ILe^v.^Ikonso Xl. Kleine Mitteilungen. Gesetzentwurf gegen Mitzstände im Heilgewerbe. — Über das Bedenkliche in dem dem Reichstage vorliegenden und zurzeit in dessen Kommission beratenen sogenannten Kurpfuscher- Gesetzentwurf verbreitet sich mit einleuchtender Begründung 8. in der B. Z. am Mittag in folgender Ausführung: Heilmittelanpreisung. Der Entwurf des Kurpfuschergesetzes, der jetzt in der Kom mission des Reichstages steckt, nimmt für den Bundesrat fast unbeschränkte Vollmachten in Anspruch, den Vertrieb von Arzneien, Apparaten, Kräftigungsmitteln,^ Säuglingsnährmitteln und ähnlichen Dingen zu verbieten. Die Bedingungen, die an die Ausübung dieser Vollmacht geknüpft sind, bieten keinen Schutz gegen behördliche Willkür oder gegen die Schwankungen der auf dem Gebiete der Heilkunst herrschenden Modeanschauungen. Über dies soll die Ankündigung oder Anpreisung solcher Mittel bestraft werden, falls sie geeignet ist, Täuschungen über deren Wert und Wirksamkeit hervorzurufen. Wir verkennen die Übelstände nicht, die durch die Gewinn sucht auf dem Gebiete der Heilmittelindustrie hervorgerufen werden, wenn freilich auch auf anderen Gebieten Täuschungen über Wert und Wirksamkeit von angebotenen Waren ebenso häufig sind. Leibesschädigungen werden durch öffentliche An preisung von Heilmitteln selten hervorgerufen, denn die bedenk lichen Heilmittel werden von ihren Urhebern meist in geheimer Propaganda vertrieben. Die öffentlich angepriesenen Heilmittel haben schlimmsten Falles nur das eine Üble, daß sie zwar nichts schaden, aber auch nichts nützen, daß also der Käufer um sein Geld kommt. Indem der Entwurf übrigens die öffentlich kontrollierbare Ankündigung mit schweren Strafen bedroht, kann es leicht geschehen, daß viele, die bisher ihre Waren öffentlich vertrieben haben, sich nun in die unkontrollierbare Heimlichkeit flüchten. Doch das nebenbei. Viel belangreicher ist die Erwägung, ob mit einem Gesetze, das die Heilmittelindustrie lahm legen will, weil sie manche Übel zeitigt, nicht auch wertvolle Leistungen unterdrückt werden, die wir dieser Industrie verdanken. In unseren Amtskreisen scheint man nicht die geringste Ahnung davon zu haben, daß die Heil mittelindustrie zu einem ganz hervorragenden Teil an der hygienischen Erziehung unseres Volkes beigetragen hat und noch beiträgt, teils durch die Suggestivwirkung, teils durch die be lehrende Wirkung ihrer Reklame. Der Antrieb dazu ist zwar Gewinnsucht, und der Inhalt der Belehrung ist freilich ein seitig, aber es ist doch eine unbestreitbare Wahrheit, daß z. B. die Reklamen für Säuglingsnährmittel, die heutiges- tags in jedes Haus gelangen, wo ein Kind geboren wird, in der allerwirksamsten Weise die Aufmerksamkeit sonst völlig gleichgültiger Leute auf die Probleme der Säuglingspflege hin- gewiesen haben. Die Presse tut zwar viel für objektive Belehrung und ihre Stimme dringt tief ins Volk, Bücher und Vorträge tun auch ein weniges dazu, aber bei allen Belehrungen kommt es auch darauf an, daß sie im rechten Augenblick der Empfäng lichkeit gegeben werden. Die Kindernährmittelindustrie über wacht in den Großstädten heutigestags schon die Geburten register; wo ein Kind geboren wird, da sendet sie ihre Broschüren hin, das ist der rechte Augenblick, wo eine Mutter nach Be lehrung sucht. Genau so steht es mit der Antiseptik. Fürchterlich viel Unsinn wird über Antiseptik von der interessierten Industrie zusammengeschrieben, — von vielen Ärzten freilich auch — aber als Niederschlag dieses Treibens haben wir doch ein gewissermaßen antiseptisch erzogenes Volk bekommen, das über Infektionsgefahr und Reinlichkeitsschutz 2069'
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