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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 02.04.1870
- Strukturtyp
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- 1870-04-02
- Erscheinungsdatum
- 02.04.1870
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- Deutsch
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75. 2. April. Nichtamtlicher Thcil. 1135 kaufen wünschen. Allerdings ist in diesem Augenblicke daS Schutzzollsystem ein Hindernis; in Amerika, das wird aber nicht ewig so bleiben. Nun sehen Sie aber doch einmal, in welchem Verhältnisse, ehe dieses Schutzzollsystem in Amerika cingerissen war, die zahlreichen Deutschen im Westen von Amerika zu ihrem Mutterlande in literarischer Beziehung ge standen haben: Aus Deutschland konnten sic keine Bücher beziehen, die waren zu thcuer, und cs kam am Ende so weit, das; für den Deutschen in Amerika die Werke von Schiller und Goethe zugänglicher waren, als für den Deutschen in Deutschland. Ist das gut, empfiehlt sich das, wollen wir das sortsctzen? Sie sagen mir vielleicht, ja, die Bauern lesen ohnedem Schiller und Goethe nicht; — dem must ich aber aus eigener Erfahrung widersprechen, seitdem die Werke billiger geworden sind, findet man bei uns am Rhein Schiller beinahe in jedem anständigen Bauernhause. Im Westen von Amerika ist das ganz ähnlich der Fall. Haben wir das aber gemacht, haben das unsere Gesetze gemacht? Nein, die amerikanischen Nachdrucker haben cS gemacht; die amerikanischen Nachdrucke! hahen zuerst einzelne Gedichte von Schiller und Goethe geornckt aus fliegenden Blättern und haben sic durch Hausirer nach dem ferneren Westen geschickt; sic haben sie den Leuten zuerst gratis gegeben; darunter hat gestanden: von demselben Menschen, der obige« schöne Gedicht verfaßt hat, ist mehr zu haben bei dem Buchhändler so und so in New-Uork. (Heiterkeit.) Die Leute hübe» das gelesen und beherzigt und dann haben die Buch händler des Ostens Hausirer geschickt mit den Werken, die sie nachgedruckt, und haben dem Farmer im fernen Westen gesagt, siche lieber Landsmann, daS kostet nur so und so viel, wenn du so und so viel.L-choppen Lager oder so und so viel Glas Whisky weniger trinkst, so kannst du cS taufen, da haben denn die Leute gekauft, sie kauften es vielleicht nur aus bäuer licher Ambition, um cs auf den Parlourtisch zu legen; aber wenn er sic einmal gekauft hat, so hat er sie auch gelesen und so hat unsere deutsche Literatur, die ein Jahrhundert lang ihren Weg nach dem Westen Amerikas nicht finde» konnte, ihn endlich gefunden. Nun, kann sic ihn nicht von dem Muttcrlandc aus finden? Sollen denn unsere jüngeren Schriftsteller nicht begreifen, daß, wenn sic diese Schutzfristen in der Weise ausrecht er halten, sic dann gar keinen gefährlichere» Feind auf der Welt haben als die älteren Autoren? Denn, meine Herren, wenn der beste moderne Roman gleich viel kostet, wie z. B. sämmtliche Werke von Jean Paul, ja dann kauft sich der Manu, der sich Staats halber eine Bibliothek halten will, den Jean Paul; daö sind sehr viele schöne Bände, cö ist ein sehr berühm ter Name; zu lesen braucht er ihn ja nicht; (Heiterkeit) also zieht er den vor. Ich komme nun wieder auf die internationale Frage zurück. Man hat vorgestern sehr viel auf England und Frankreich eremplificirt. Ja, meine Herrn, daß in England und Frankreich die Verhältnisse anders sind, daS liegt weniger an der englischen oder französischen Gesetzgebung, — denn die französische Gesetzgebung ist ja schlecht, — als cS liegt daran, daß den Engländern durch die Nordamcrikaner und daß den Franzosen durch die Belgier der Verstand geschärft worden ist — ich meine den Schriftstellern und Verlegern. Dadurch sind sie auf den vernünftigen Weg gedrängt worden und diesen Weg behält man in Frankreich bei, selbst seitdem die internationale Gefahr durch Verträge mit Belgien beseitigt ist. Nun, meine Herren, bedenken Sic, wenn wir uns versteinern in diese bundcstäglichc NachdruckSgeschgebung mit den unendlichen Schutzfristen, die der Herr Ab geordnete Duncker ganz richtig charaktcrisirt hat — wohin werden wir da am Ende kommen? Sie sehen ja, die Welt rückt mit jedem Tage niehr zusammen. Die Dampfschisse, Eisenbahnen, Telegraphen kürzen die Entfernungen ab und sür unS ist die Entfernung von hier bis nach Californicn eine kleinere als für unser» Großvater die Entfernung von Berlin bis Frankfurt am Main war Nun denken Sic sich die Gefahren des Nachdrucks in denjenigen von Deutschen bewohnten Ländern, mit welchen wir keine Literaturconvcntioncn haben und keine bekommen werden, wenn wir an diesem Grundsätze sest- halten. Wenn nun diese Länder sich Deutschland gegenüber auf den Nach druck legen? Wie wollen Sic denn den Nachdruck abwehren? Wollen Sie einen Grcnzcordon um das Bundesgebiet ziehen und alles zurückwciscn, waS au Büchern cingeht? Wollen Sie da« System einführen, was z. B. in Frankreich herrscht, wo ich, um einem Bekannten daö Kauäaamus von Viktor Scheffel zu schicken, erst eine Erlaubniß des Ministers des Innern cinholcn mußte? Ich denke auf den Weg wollen wir uns nicht begeben. Nun, meine Herren, wenn wir aber die internationalen Bedürfnisse im Auge haben — und nur dadurch können unsere Autoren und können unsere Verleger auf die Dauer g t werden — dann, meine Herren, wollen wir uns dem Prinzip anschließen, das überall und immermehr durchzudringen beginnt; und das ist das Prinzip der Tantieme für alle geistigen Leistungen. Die Bewegung in England geht auf dieses Ziel los, die Bewegung in Frankreich geht auf dieses Ziel los, die Bewegung in Amerika geht auf dieses Ziel los, und ich sage es Ihnen im voraus, es wird vielleicht nur einige Jahre dauern, dann wird auch in Deutschland die Bewegung auf dieses Ziel losgehen. Es liegt nur darin, daß dieser Gegenstand bisher nicht discutirt worden ist. Ich habe Vertrauen genug auf unsere Schriftsteller unh auf unsere Künstler, daß sie schließlich sehr wohl begreifen werden, daß nicht die Ewigkeit der Schutzfristen, die sie unter die Vormundschaft der Verleger stellt, sondern daß die Tantieme, die ihnen ihr persönliches dirccteS und unzweifelhaftes Recht gibt, die Lösung der jenigen Noth in sich schließt, unter welcher sie gegenwärtig leiden. Zum Schluß nur noch ein Wort, meine Herren. Der Norddeutsche Bund hat bis jetzt jeden Act seiner Gesetzgebung auch zu einem Act der Reform ge macht. Hier würden wir keine Reform machen, sondern wir würden bis auf die einzelnen Worte dem Bundestag nachkäuen. Selbst die „mecha nische Vervielfältigung," die in 8-1. steht, und die so vielen Anstoß erregt, weil sie nicht umfassend genug ist, ist wörtlich abgeschrieben aus dem BundeSgesctze von 1837. Wir würden hier den Weg der Reform verlassen, wir würden uns ein ArmuthSzeugniß ausstellcn. Verweisen wir also die Vorlage in eine Commission, die sie gründlich prüfen kann, selbst auf die Gefahr hin, daß das Gesetz in diesem Jahre nicht zu Stande kommt. Das Bunbeögcsetz gilt ja, und das Bundesgesetz enthält ja das, worum die Herren Pententcn petitionircn. Also bei dem Aufschübe ist gar keine Gefahr. (Beifall.) — Schluß folgt in nächster Nummer. — Miscellen. Aus Berlin, 29. März schreibt man der Leipziger Zeitung: „Die Abstimmung des Reichstags am vorigen Sonnabend bei dem Eintritt in die zweite Berathung der Vorlage, betreffend das Urhe berrecht, hat glücklich die Gefahr abgewendet, daß wir uns in der Bestimmung der Schutzfrist von Oesterreich und Süddcutschland trennten und ein mühsam für das ganze ehemalige deutsche Bundes gebiet erreichtes Resultat in Frage stellten. Sehr eingehend hatte am Donnerstag namentlich I)r. Stephani diese Eventualität be kämpft und unter anderem hervorgehobcn, daß wir uns nicht cin- bilden möchten, Süddeutschland für unser Beispiel zur gewinnen, wenn wir von der hergebrachten Schutzfrist abweichen. Es ist sehr heilsam, daß die Vorlage nunmehr zur sachkundigen Dctailberathung an eine Commission gewiesen ist. Leider fehlt es im Reichstag nicht allein an eindringcnder Kenntniß der Frage, auch an Theilnahme für dieselbe. Das haben die Verhandlungen vom Donnerstag und Sonnabend ziemlich klar gemacht. Die Commisstonsberalhung wird Gelegenheit geben, noch ein und das andere Desiderium, das die Vorlage nicht genügend berücksichtigt, zur Sprache zu bringen. — Die Commission hat für die verschiedenen Abschnitte des Entwurfs Referenten und Korreferenten ernannt, svdaß sie mit der Durchbe- rathung dieses schwierigen Gesetzes bald zu Ende zu kommen hofft. Die §§. 1—17. (Ausschließliches Recht des Urhebers, Verbot des Nachdrucks, Was nicht als Nachdruck anzusehen, Dauer des ausschließli chen Rechts des Urhebers) wurden den Abg. lir. Wehrcnpfennig und Duncker zugetheilk; die §§. 18—44. (Entschädigung und Strafen, Verfahren, Verjährung, Eintragsrolle, Gerichtliche Erccution) den Abg. Bürgers und von Zchmen; die §§. 45. und 46. (geographische, topographische, naturwissenschaftliche, architektonische, technische und ähnliche Abbildungen) den Abg. Duncker und Or. Wehrenpfennig; die §§. 47 — 51. (musikalische Compositionen) den Abg. Aegidi und Or. Hänel; die 52—58. (öffentliche Aufführung dramatischer, musikalischer oder dramatisch-musikalischer Werke) den Abg. Genast und vr. Köster; die §§. 59 — 67. (Werke der bildenden Künste) den Abg. Hoffmann und Duncker; endlich die §§. 68 — 74. (allgemeine Bestimmungen) den Abg. l)r. Braun (Wiesbaden) und Genast. Sämmtliche Referenten werden ermächtigt, sich durch Heranziehung von Fachmännern u. a. außerhalb des Reichstags stehenden Perso nen über einzelne Fragen Aufklärung zu verschaffen. Abgeordnete, welche Amendements einbringen wollen, mögön solche zunächst an die Commission gelangen lassen."
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