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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 29.07.1901
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1901-07-29
- Erscheinungsdatum
- 29.07.1901
- Sprache
- Deutsch
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5978 Nichtamtlicher Teil. 174. 29. Juli 1901. Laien hielten, auch Collatienbrüder genannt wurden, waren religiöse Genossenschaften, die aus Schulen hervorgegangen sind. Gerhard Groote aus Deventer hatte, nachdem er aus einem Saulus ein Paulus geworden war. die erste dieser Anstalten in den sechziger Jahren des vierzehnten Jahr hunderts in seinem Vaterhause gegründet, in dem die Zu hörer des Bußpredigers sich um ihn scharten Nach seinem Tode entstanden viele gleiche Anstalten, von denen die be deutendste zu Windesheim in der Nähe von Zwolle durch wissenschaftliche Leistungen ihrer Mitglieder berühmt ge worden ist. Die Fraterherren, die übrigens nach freiem Willen die Anstalt wieder verlassen konnten, beschäftigten sich außer mit Handwerken und dem Unterricht hauptsächlich mit dem Abschreiben von Büchern, und die meisten Häuser besaßen einen librarivs, einen rubricator, einen liZator und einen pistor. Die Brüder zu Lüttich hießen geradezu die »Broeders van der penne«, und in Brüssel haben sie nach Erfindung der Buchdruckerkunst auch dieses Handwerk aus geübt. (Eine gleiche Behauptung des französischen Forschers I. P. A. Madden vom Bruderhause zu Köln ist als irrig nach gewiesen, trotzdem sie sich auch noch in einem neuen Werk findet.) Der fleißigen Thätigkeit dieser Brüder verdanken wir auch den Zweitältesten datierten Codex mit der Imitativ, und zwar erscheint hier diese zum erstenmal vollständig. Er ist in dem Regularkloster Bethlehem bei Zwolle entstanden, heißt demgemäß 6oäex Uetülsösmensid und befindet sich jetzt im Besitze der Bibliothek zu Gaesdonck bei Goch, wo früher ebenfalls ein Tochterinstitut des Windesheimer Klosters be stand. Drei Zeitangaben des Schreibers stellen als das Entstehungsjahr 1427 fest. Aus demselben Jahre besitzt die königliche Vurgundische Bibliothek zu Brüssel gleichfalls einen Codex mit der ganzen Imitativ, ebenso von einem Mitglied eines Regularklosters, und zwar einem solchen zu Nymwegen geschrieben, woher der Name Ooäsx NoviomaZonLis stammt. Fernere datierte Codices mit der Imitativ finden sich in der königlichen Bibliothek zu Brüssel (Ooäsx 0snabruA6N8iL, da er laut Unterschrift Anfang 1429 in Osnabrück hergestellt wurde), in Privatbesitz (nach dem früheren Inhaber Jos. Roolf in Klein-Saubernitz bei Guttau in Sachsen Codex Roolf ge nannt) aus 143!, in der Pariser Nationalbibliothek von 1433, in dem österreichischen Kloster Melck von 1435 und noch an anderen Orten. Bis zum Jahre 1441 sind sechzehn Codices der Imü-nio oder Teile von ihr bekannt. Als sieb zehnter erscheint ein solcher aus dem genannten Jahre, der besonderes Interesse deshalb verdient, weil er von Thomas von Kempen, dem mutmaßlichen Verfasser, selbst geschrieben worden ist. (Schluß folgt.) Kleine Mitteilungen. Thätigkeit erstreckt sich auf den Briefpost-^ Zeitungs- und Post- anweisungsdienst, auf die Annahme und Ausgabe von Paketen mit und ohne Wertangabe und mit und ohne Nachnahme, sowie von Briefen und Kästchen mit Wertangabe. Für den Verkehr der neuen Postanstalt kommen die gleichen Taxen wie für das Post amt in Tsingtau zur Anwendung. Goldene Fünfmarkstücke. — Für die goldenen Fünfmark stücke läuft mit dem 30. September d. I. die Frist ab. bis zu der sie bei den Reichs- und Landeskassen zu ihrem gesetzlichen Werte sowohl in Zahlung genommen, als auch gegen Reichsmünze um getauscht werden können. Noch im Umlaufe befindliche Münzen der gedachten Art sind daher bis einschließlich 30. September d. I. einzulösen. In Oesterreich verboten. — Das k. k. Landes- als Preßgericht in Brünn hat mit dem Er kenntnisse vom 12. Juli 1901, Pr. I 48/1, die Weiterverbreitung Roman von Octave Mirbeau, Wiener Verlag, Druck von Fr. Winiker und Schickardt in Brünn, wegen verschiedener Stellen auf Seite 12. 35. 36. 40. 4l. 44. 46. 63. 86. 87. 94. 101. 102, 113, 114, 115, 120, 123, 132, 153. 154, 155, 160, 164, 257, 259, 260, 261, 262, 263, 296, 306, 307, 308, 309, 320 und 353 nach Z 516 St.-G. verboten. Das k. k. Landes- als Preßgericht in Laibach hat mit dem Erkenntnisse vom 4. Juli 1901, Pr. VII 26 1, die Weiterverbreitung der im Verlage von Caesar Schmidt in Zürich 1901 erschienenen Druckschriften: 1. Die heimliche Ehe des Erzherzogs Ernst von Oesterreich und seine Kinder. Mil verschiedenen Bildern von E. von S. nach 8 64 St.-G., 2. Das Reich Satans, Prolog zum XX. Jahrhundert von Msg. Fattore nach 88 302, 303 St.-G., resp. § 122 St.-G. und 8 24 Pr.-G. wegen des Inhaltes des Werkes und Umschlagbogens, 3. Elisar von Kupffer, Doppelliebe. Novellen aus Estland nach 8 64 und 8 24 P.-G. (wegen des Inhaltes des Umschlag- Das k. k. Landes- als Preßgericht in Laibach hat mit dem Erkenntnisse vom 8. Juli 1901, Pr. 27/1, die Weiterverbreitung folgender ausländischer Druckschriften: 1. »Ein Beitrag zur Liguori - Moral.- Zweite Auflage von .Ultramontanes zur Uox Heinze- von Grasen Paul von Hoens- broech, Berlin. Druck und Verlag von A. Haack, 1901, nach 88 303 und 516 St.-G.. 2. Eugen Schmitt. »Die Culturbedingungen der christlichen Dogmen und unserer Zeit, mit Buchschmuck von I. V. Cissarz. Verlegt bei Eugen Diederichs in Leipzig, 1901- nach 88 122 und 303 St.-G. verboten. Das k. k. Kreis- als Preßgericht in B.-Leipa hat mit dem Erkenntnisse vom 9. Juli 1901, Pr. 8/1, die Weilerverbreitung der im Süddeutschen Verlagsinstitute Stuttgart erschienenen Druck schrift, betitelt mit: »Eheglück! Die Hygiene des Geschlechtslebens-, nach 88 305 und 516 St.-B. verboten. Kasse für wissenschaftliche Forschung. — Im »lournal okücnel äs 1a llepudlicius kran§ai86» wird ein von den Kammern genehmigtes Gesetz veröffentlicht, das eine kräftige Förderung der wissenschaftlichen Forschung bezweckt. Die Neue Freie Presse teilt folgendes darüber mit. Der erste Artikel des Gesetzes hat folgen den Wortlaut: »Unter dem Namen Kasse für wissenschaftliche For schungen wird eine öffentliche Einrichtung zu dem Zwecke ge schaffen, den Fortschritt der Wissenschaft durch Subventionen zu erleichtern. Diese Kasse untersteht dem Unterrichtsministerium. Sie wird durch einen Verwaltungsrat geleitet. Diesem Rate steht eine technische Kommission für die Verteilung der Sub ventionen zur Seite.- Der Verwaltungsrat besteht aus einem Staatsrate, einem Senator, einem Abgeordneten, dem Direktor des höheren Unter richtes, dem Direktor des Ackerbaues und dem Generaldirektor der öffentlichen Buchhaltung im Finanzministerium, sowie zwei Delegierten der technischen Kommission. Diese zerfällt in zwei Sektionen, von denen die erste sich mit den Fortschritten der biologischen Wissenschaften, namentlich zu dem Zwecke der Entdeckung neuer Heilverfahren für Krankheiten der Menschen, Haustiere und Kulturpflanzen, und die zweite mit den anderen Wissenschaften zu befassen hat. Die Einkünfte der Kasse werden gebildet: 1. aus den Subventionen des Staates, der Departe ments, der Gemeinden, der Kolonien und anderer öffentlicher Anstalten; 2. Geschenken und Legaten; 3. individuellen und Kollektiv-Beiträgen; 4. einem Anteile an dem Erträgnisse des Totalisators, der alljährlich durch den Spezialausschuß des Ackerbauministeriums festgesetzt werden wird, aber nie weniger als 125000 Frcs. betragen darf; 5. dem Zinsenerträgnisse der Gelder; 6. den für bestimmte Zwecke gemachten Geschenken oder Vermächtnissen. Die Einkünfte der Kasse dürfen nur zur Förderung wissenschaftlicher Forschungen und zur Deckung der Verwaltungs kosten verwendet werden. Neue Bücher, Kataloge rc. für Buchhändler. ^anA. Nr. 8, ^.uZubt 1901. 8". 8. 113—128 in lim8ell1a§. I-siprÜA. 1. ^abrAanS. Nr. 14 u. 15 (12. a. 26. lull 1901). 8v. 8. 209—240.
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