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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 04.03.1870
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- 1870-03-04
- Erscheinungsdatum
- 04.03.1870
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- Deutsch
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52, 4. März. Nichtamtlicher Theil. müßte man sich die Bürcaukraten zurückwünschcn, die das preußische Gesetz von 1837 gesctzaffen haben, und sie im Interesse der Sache allein wirths chaft en lassen." vr. Karl Braun und das geistige Eigcnthum. *) Hr. vr. Karl Brann hat in der siebenten Sitzung des norddeut schen Reichstages am 21. Februar bei Berathung des Gesetzentwurfes, der das Urheberrecht an Schriftwerken, Abbildungen, musikalischen Compositioncn, dramatischen Werken u. s. w. betrifft, seine Lanze gegen diesen Entwurf und spccicll gegen den Begriff des geistigen Eigcnthums gerichtet. Braun's Rede ist als ein Mustcrstück zu bezeichne», was die Vermengung der verschiedenartigsten Sachen und Begriffe, die ober flächliche Bcurthcilung gegebener Verhältnisse und die Bereicherung der Phraseologie anlangt. Sic putzt sich mit dem Flitter des nationalen Pathos auf, verkennt und zertritt dabei aber die berechtigten Ansprüche vieler Tausende, sie liebäugelt mit den nationalen Interessen, und weicht der Rechtsfrage in geschickter oder ungeschickter Weise aus, sie beruft sich endlich auf Thatsachcn der Geschichte, die entweder völlige Unkenntniß verrathen oder dem Zwecke angcpaßt, nur halb angeführt werden. Das in Frage stehende Recht, ja die Eristenz vieler Tausende sowie das geistige Interesse des ganzen deutschen Volkes erfordern eine eingehende Widerlegung und unbcirrtc Darstellung der Rechts frage. ^ Hr. vr. Karl Braun sagt zuerst in seiner Rede: „aus dem Aus drucke „geistiges Eigenthum" in der Bundesverfassung (Art. 4. »I. 6) könne keine Schlußfolgerung auf die Vinculirnng der Literatur-Rechte gezogen werden". Er hält also das durch den Wortlaut der von ihm selbst mit bcrathenen und mit beschlossenen Bundesverfassung garan- tirtc „geistige Eigenthnm" nur für eine bedeutungslose Phrase, aus der keine bestimmende Folgerung gezogen werden könne, die nach Belieben zur Seite zu schieben sei.— Er fährt sodann fort: „unsere Rcchts- lehrer geben zu, daß cs in Betreff des geistigen Eigenthums sich um einen ungerechtfertigten Ausfluß des Eigcnthnmsrechtes handle." Hätte Hr. vr. Braun genau sein wollen, so hätte er wenigstens sagen müssen, daß nur die Mehrzahl der Rcchtslchrer, welche sich mit ihren Anschauungen nicht über die Sphäre der römischen Rcchtsbegriffc er hoben haben, diese Ansicht vertreten, er hätte der Gegner wenigstens mit einigen Worten gedenken müssen. — Hr. vr. Karl Braun versucht dann im weiteren Verlaufe jener Musterredc darzuthuu, daß das Eigen thum einer Idee aufgegebcn werde, sobald die Idee ausgesprochen sei, und daß er an ein geistiges Eigcnthum nicht glaube." Es könnte eine Widerlegung dieses Punktes vollständig überflüssig erscheinen, denn cs dürste in der That noch keinem vernünftigen Menschen eingefallen sein, für eine ausgesprochene, der Öffentlichkeit übergebene Idee das Eigen- thumsrecht zu beanspruchen, allein Hr. Braun verwechselt und ver mischt vollständig zwei verschiedene Sachen: Die Idee und das schrift stellerische oder künstlerische Erzeugnis;. Das schriftstellerische Werk ist die bestimmte Firirung und Verkörperung der Idee, cs bringt diese in die Form der Kunst und cs ist hierzu eine unbestreitbare Arbeit und durch Uebung ausgebildete Befähigung erforderlich. Die Ideen sind ohnehin schon mehr oder weniger Eigcnthum des Volkes, weil sie aus der ganzen Geistesarbeit und dem Bewußtsein des Volkes geschöpft werden; die künstlerische oder wissenschaftliche Verkörperung dieser Idee wird nur durch die Arbeit des Schriftstellers oder Künstlers hervor gerufen, sie tritt erst hierdurch in bestimmter Gestalt in das Leben und diese Gestaltung ist das Wort eines Einzelnen, sie ist sein Eigen thum und er hat das Recht, die Nutzung dieses Eigcnthums für sich zu beanspruchen. Welche Berechtigung hat denn ein Anderer oder die Nation, aus dieser Arbeit nicht etwa geistigen Gewinn, der ja Jedem freisteht, sondern eine reale, klingende Nutzung zu fordern? *) Aus der Vossischen Zeitung. Hr. vr. Braun fährt dann auf hohem Kothurn fort: „Homer, Sokrates, Plato haben kein Honorar für ihre Werke bekommen: sie haben ihre Werke geschrieben, weil der Geist sie dazu trieb und unser Jahrhundert ist doch nicht so weit heruntergekommen, um für Geld zu schreiben!" — 8i tueuissos, plrilnsoplius vmnsi88S8! hat denn Homer die Ilias und Odyssee geschaffen? Stammen nicht die meisten Gesänge derselben von Anderen her? Welche Werke hat denn Sokrates geschrieben? Hr. vr. Karl Braun würde sich einen Nationaldank und auch eine Nationalbelohnung verdienen, wenn er diese von ihm entdeckten Werke des Sokrates der Ocffentlichkeit übergeben wollte! Woher weiß denn Hr. Or. Karl Braun, daß Homer und Plato aus ihrer schriftstellerischen Arbeit nicht auch einen realen Nutzen, also Honorar gezogen haben? In preußischen Caffen- Anweisungen oder Banknoten wird das Honorar freilich Wohl nicht be standen haben. Gewiß haben sie geschrieben, weil der Geist sie dazu trieb, allein wohnt derselbe Schaffungstrieb nicht auch in der Brust unserer besten Schriftsteller? Wir stimmen mit Hrn. vr. Karl Braun überein, daß unser Jahrhundert doch nicht so weit herunter gekommen ist, um für Geld zu schreiben; allein für Geld schreiben, und aus seiner Arbeit einen berechtigten Nutzen und Gewinn zu beanspruchen, sind zwei vollständig verschiedene Sachen. Unser Jahrhundert ist im Gegenthcil so weit in seinen Humanitätsprinzipicn und in dein Nechts- bcwußtsein fortgeschritten, daß es einem Jeden den Lohn seiner Arbeit gönnt und zuerkcnnt, daß cs auch den Schriftstellern und Künstlern das volle Recht zu gewähren sucht, Lurch ihre Arbeiten sich Nutzen und die Mittel der Eristenz zu verschaffen. Hr. vr. Braun sagt dann ferner: „Wir haben zwei Systeme: das des Monopols und das der Nationalbelohuung." Wir sind sehr in Zweifel, ob der Redner die Bedeutung und den Begriff des Mono pols sich klar gemacht hat, er hätte sonst nimmermehr dieses Wort an dieser Stelle gebrauchen können. Worin besteht denn das Monopol, welches den Schriftstellern oder Künstlern zuerkannt werden soll? Es handelt sich nicht um die Erlangung eines Monopols, sondern eines Rechtes, und zwischen Monopol und Recht ist, was auch Hr. Or. Braun wohl zugcstehcn wird, doch ein ziemlich großer Unterschied! — Das System der Nationalbelohnung hält der Redner selbst auf dem Gebiete der Schriftstcllcrci für nicht ausreichend, und da er selbst schriftstellcrt und für diese Thätigkeit klingendes Honorar erhält, dürfte er bei dem Systeme der Nationalbelohnung wohl auch etwas zu kur; kommen. Er fügt dann hinzu, er bekämpfte das Autorrecht nicht prinzipiell, ob schon er dies im Anfänge seiner Rede entschieden gethan hat, sei indeß gegen den Gesetzentwurf aus verschiedenen Gründen. „Es heiße ein schlechtes Gesetz der alten Zeit mit dem Stempel der heranbrechenden neuen Zeit versehen." Das bisherige Gesetz über das Urheberrecht ging bekanntlich 1837 aus dem deutschen Bundestage hervor. Den Zeitraum der letzten 30 oder 40 Jahre nennt Hr. vr. Karl Brann also die „alte Zeit", und doch ist dieser Zeitraum die neue Zeit sowohl auf dem Gebiete der poli tischen Bestrebungen und der Gesetzgebung, wie auf dem der Wissen schaft und Kunst, der Industrie und des Handels. Uns ist diese Zeit- cintheilung des Hrn. Vr. Braun eine wunderbare und räthsclhafte. — Der Redner ergeht sich dann weiter in den Worten: „wir müssen'das Interesse der Nation, nicht das der Vcrlagsbuchhändlcr, die man immer hin hegen mag, vertreten. DicJntcressentcn sind nicht die richtigcnSachver- ständigen, ihr Geldbeutel ist ihr 8piritu8 familiarm." Wir wollen die Gehässigkeit dieser Worte übergehen. Handelt es sich in dem Gesetzentwürfe etwa allein um die Interessen der Vcrlagsbuchhändlcr? Selbst ein ober flächliches Auge muß sofort erkennen, daß die der Schriftsteller und Künstler gleichfalls bedacht sind. Wer sind denn die Sachverständigen in dieser Frage, wenn es Diejenigen nicht sein sollen, welche mit der Sachlage am meisten, ja wir können sagen allein vertraut sind? Ist Hr. Or. Braun vielleicht mit seiner offen zur Schau gestellten Unkenntniß Sach verständiger? Kommt nicht auch bei ihm, da er schriftstellcrt, der
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