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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 04.04.1870
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- 1870-04-04
- Erscheinungsdatum
- 04.04.1870
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- Deutsch
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1158 Nichtamtlicher Thcil. ^1L 76, 4. April. der Herr Abgeordnete Braun meint, daß ich diese Freiwilligen-Commission gebildet oder zusammengesetzt hätte; dazu würde meine inngc Autorität in dieser Versammlung nicht ausrcichen. Diese Commission ist gebildet durch die Herren Stephani, Bähr, Duncker und auch von mir. ES handelt sich also hier durchaus »m keine Sache, die ich mehr als Andere ange regt hätte. Präsident: Unsere Abstimmung wird sich zuvörderst auf die Frage zu richten habe», ob das Hauö den Antrag des Abgeordneten vr. Braun l Wiesbaden) annchmcn will, den Gesetzentwurf Nr. 7 der Drucksachen an eine Commission von 35 Mitglieder» zu verweisen. Will das Haus dies lhun, so wären für die heutige Sitzung alle anderweitigen Abstimmungen erledigt. Lehnt das Haus den Antrag ab, so würde ich auf den Antrag des Abgeordnete» vr. Wehrcnpfcnnig übergehen, welcher eine Abstimmung haben will, nämlich die über 8. 8., um demnächst die Vorlage an eine Com mission von 14 Mitgliedern zu überweisen. Sollte auch der Antrag nicht angenommen werden, so komme ich zu der Abstimmung 'über 88- v, 3. und 8. und dann an dem Anträge des Abgeordneten von Zehmcn, welcher diese Abstimmung über alle drei Paragraphen voraussetzt, über die die Discus- sion jetzt geschlossen ist, und die Commission ursprünglich zu 21 Mitgliedern vorgcschlagen, in diesem Betracht seinen Antrag aber geändert und sich der Zahl 14 des Wehrcnpfennig'schcn Antrages couformirt hat. Der Abgeordnete vr. Wehrenpfennig hat das Wort. Abg. Vr. Wchrcnpfennig: Stach dieser Veränderung des von chinesischen Antrages ziehe ich meinen Antrag zu Gunsten des von ehmen'schcn zurück. , Präsiden:: Jetzt habe ich also nur die Anträge vr. Braun (Wies baden) und von Zehmcn zur Abstimmung zu bringen. Der Abgeordnete vr. Braun (Wiesbaden) schlägt vor: „Der Reichstag -wolle beschließen, den Gesetzentwurf Nr. 7 der Drucksachen an eine Commission von 3b Mitgliedern zu ver weisen." Ich bitte diejenigen Herren anszustchen, die so beschließen wollen. (Geschieht.) DaS ist die Minderheit; der Antrag ist abgclehnt. — Wir kommen jetzt, nachdem der Wehrenpfcnnig'schc Antrag zurllckgc- nonnncn ist, auf die Abstimmung über die 88. 1., 3. und 8. und demnächst auf den von Zchmcn'schen Antrag. Bei 8- 1- liegt der Antrag des Abgeordneten vr. Braun (Wiesbaden) Nr. 90 vor und der Antrag der Abgeordneten vr. Stephani und Genossen Nr. b6 s8- 1')' Ich weiß nicht, ob dem letzteren Antrag gegenüber die Regierungsvorlage überhaupt noch aufrecht erhalten wird? (Wird verneint.) Da daS nicht der Fall ist, so sind cö nur diese beiden Abstimmungen, die wir zu machen haben. Der Abgeordnete vr. Braun (Wiesbaden) schlägt vor, den 8» 1 zu fassen, wie folgt: „DaS Recht des Urhebers an seinen Schriftwerken besteht in der ausschließlichen Bcsugniß der Veröffentlichung und Verviel fältigung, sowie der vcrmögenSrcchtlichcn Ausnutzung und Ver- werthung. Dieses Recht wird nach den Bestimmungen dos gegenwärtigen Gesetzes ausgcübt. Soweit nicht das Gegentheil ausdrücklich verabredet ist, wird durch die von dem Inhaber des Urheberrechts einem Dritten ertheiltc Erlaubniß, dasselbe innerhalb gewisser Grenzen auözuüben, die fernere Ausübung seitens des Urhebers selbst nicht beschränkt." Diejenigen Herren, die dieser Fassung des 8- 1- vor der Vorlage den Vorzug geben, bitte ich, sich zu erheben. (Geschieht.) Der Antrag ist nicht angenommen. — Die Abgeordneten vr. Stephani und Genossen schlagen vor, 8. >- zu fassen, wie ich jetzt verlese: „DaS Recht, ein Schriftstück auf mechanischem Wege zu verviel fältigen, steht dem Urheber desselben ausschließlich zu." Ich bitte diejenigen Herren sich zu erhebe», welche so beschließen wollen. (Geschieht.) Die sehr großcMajorität des Hauses; daS ist die angenommene Fassung des 8- 1. Aus 8- 3. bezieht sich der Antrag der Abgeordneten vr. Stephani und Genossen, nur, daß ihn die Herren als 8- 2. formulirt haben —; über diese Stellung bleibt der Beschluß natürlich Vorbehalten. (Zustimmung.) Die Formel der genannten Herren Abgeordneten lautet so: 8. 2. Das Recht des Urhebers geht auf dessen Erben über. Dieses Recht kann beschränkt oder unbeschränkt durch Vertrag oder durch Verfügung von Todes wegen auf Andere übertragen werden. Diejenigen Herren, die vorbehaltlich einer späteren Bestimmung über die Stelle, die diese Worte in der Reihe der Paragraphen einzunehmen hätten — die verlesenen Worte an sich anstatt der Worte des 8- 3. der Vorlage annehmcn wollen, bitte ich aufzustehen. (Geschieht.) Dieselbe Majorität, die dem 8- v zugestimmt hat. Es bleibt die Ab stimmung über 8. 8. übrig. Zn dem liegen vor: Die Anträge des Abge ordneten vr. Ewald, des Abgeordneten Vr. Stephani, der die Regierungs vorlage reproducirt, des Abgeordneten vr. Wehrcnpfcnnig, und der Abgeord neten Bähr und Duncker niit der Modification, die der Abgeordnete Bähr heute bezeichnet hat. Ich halte die Reihenfolge, in der ich die Anträge eben genannt habe, auch für die Reihenfolge der Abstimmung: wir müssen anfangen mit dem Anträge des Abgeordneten vr. Ewald, tsir noch über die dreißigjährige Dauer der Regierungsvorlage hinauSgcht „weiter bis zum Tode des noch lebenden letzten der nächsten Erben", — dann aber die Regie rungsvorlage mit ihren dreißig Jahren folgen lassen, demnächst eventuell den Antrag des Abgeordneten vr. Wehrpfennig und endlich den Antrag der Ab geordneten Bahr und Duncker zur Abstimmung bringen. Der Abgeordnete vr. Wchrenpfennig hat das Wort. Abgeordneter vr. Wchrenpfennig: Herr Präsident, ich hatte meinen Antrag nur gestellt, um den Gegensatz des deutschen Systems gegenüber dem englischen System klar zu machen; nachdem dies geschehen ist, ziehe ich mei nen Antrag auf 20 Jahre zu Gunsten der Regierungsvorlage meinerseits zurück. Präsident: Der Abgeordnete von Hennig hat daS Wort. Abgeordneter von Hennig: Ich nehme ihn wieder auf. Präsident: Haben die Herren gegen die vorgcschlagene Reihenfolge der Abstimmung etwas zu criunern? (Ruf: Nein!) Dann beginne ich mit dem Anträge des Abgeordneten vr. Ewald. Er schlägt vor: Zeile 2 und 3 des 8. 8. der Vorlage zu fassen, wie ich jetzt verlese: für die Lebensdauer, 30 Jahre nach dem Tode dessel ben und weiter bis zum Tode des noch lebenden letzten der nächsten Erben. Diejenigen Herren, die — sllr den Fall der Annahme des 8. 8. im Uebrrgen — diesem Amendement beistimmen wollen, bitte ich aufzustehen. (Geschieht.) Der Antrag ist in der Minderheit geblieben. — Ich gehe zu der Regierungsvorlage — das ist auch der Vorschlag der Abgeordneten vr. Stephani und Genossen — über, sie lautet: Der Schutz des gegenwärtigen Gesetzes gegen Nachdruck wird, vorbehaltlich der folgenden besonderen Bestimmungen, für die Lebensdauer des Urhebers (88- 1., 2. Vit. a.) und 30 Jahre nach dem Tode desselben gewährt. Ich bitte diejenigen Herren sich zu erheben, welche so beschließen wolle». (Geschieht.) Die Majorität des Hauses hat so beschlossen und damit ist der jetzt von dem Abgeordneten von Hennig aufgenommene Wchrcnpfcnnig'sche An trag und der Antrag der Abgeordneten vr. Bähr und Duncker erledigt. Ich komme nun zu dem Anträge des Abgeordneten von Zchmen, den Gesetzentwurf Nr. 7 der Drucksachen an eine Commission von 14 Mitgliedern zu verweisen. Ich bitte diejenigen Herren sich zu erheben, die so beschließen wollen. (Geschieht.) DaS ist die große Majorität des Hauses. Damit darf ich wohl annehmcn, daß auch di: letzte Nummer der heu tigen Tagesordnung ihre Erledigung gefunden hat, nämlich die über die Photographien, in deren Berathung das Haus nicht wird eintreten wollen, ohne die wegen des Urheberrechts gleichzeitig zu erledigen. (Zustimmung.) Dann ist die heutige Tagesordnung erschöpft. Miscellen. Die Commission zur Vorbcrathung des Entwurfs über das Autorenrecht hat den Wunsch ausgesprochen, Abäudernngsanträge möchten an sie möglichst bald gebracht werden, damit sie solche bei ihren Arbeiten berücksichtigen könne. Dasselbe gilt wohl auch von Petitionen von auswärts, die, wenn sic rechtzeitig entgehen, jeden falls vom Präsidium des Reichstags sofort an die Commission ab gegeben werden. Referent fürdie Petitionen in gedachter Commission ist Abgeordneter Aegidi. .
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