Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 26.05.1854
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- 1854-05-26
- Erscheinungsdatum
- 26.05.1854
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- Deutsch
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1854.^ ;x>l 7964. R. Weigrl in Leipzig. 796b. l. O. Weigel in Leipzig. 7966. — — 7967. — — — 7968. Wengler in Leipzig. 7969. Weslermann in Braun schweig. Holzschnitte berühmter Meister. (DischS. Kunstbl. 20.) Arsgo, Oeuvres completes. (Allgem. Atg. 129.) Atlinnnsii, 8ti-, opers 6ogmstic»,e6. 'lllillo. (Liter. Centralbl. 20.) Macaulay 's Reden, v. Bülau. (Gers- dorf's Repert. 9.) Central-Kunst-Organ. (Bremer Sonn- tagsbl. 20.) Klotz, Handwörterb. d. latcin. Sprache. (N. Jahrb. f. Philol. 4.) 7970. C. Wicgandl in Berlin. 7971. Wiegandt »k Griebe» in Berlin. 7972. G. Wigand in Leipzig. 7973. Winter in Leipzig. 7974. Wirth Lohn in Mainz. 7975. Wohlgemuth in Berlin. Kette, die Lupine. (Hamm's agron. Stg. 22.) Buch Hiob, das, v. Schlottmann. (A. thcol. Likbl. 57.) Schumann, gesammelte Schriften. (Grenzboten 2>.) Guericke, Gesammtgeschichte d. N. Test. (Gcrsdorfs Repert. 9.) Horneyer, neues Fremdwörterbuch. (I. Allg. Schulztg. 54.) Lürcke, Johanna Gray. (Spener'sche 3tg- 114.) Nichtamtlicher Tl) ei!. Der französisch-belgische Vertrag gegen den Nachdruck. Am 12. April d. I. ist endlich der Vertrag ratisicirt worden, durch welchen sich Frankreich und Belgien gegenseitig zum Schutze des Verlagsrechtes der Autoren beider Länder verbindlich machen, so daß nunmehr dem Handwerke der belgischen Nachdcucker, so weit es sich über das für sie einträglichste Feld der Literatur, nämlich der französischen, erstreckte, ein Ziel gesetzt ist. Es ist indessen zu fürch ten, daß die belgischen Piraten ihre Kaper jetzt mehr auf die Jagd nach deutscher und englischer Beute aussenden werden, weshalb die preußische Regierung, bei ihrerkünftigenAbschließung von Zollvereins- Verträgen mit Belgien, wohl nicht verabsäumen wird, auch aus eine Rechtssicherung des gegenseitigen literarischen Verkehrs Bedacht zu nehmen. Der Schutz, welchen Frankreich und Belgien sich gegenseitig gewähren, erstreckt sich nicht blos auf Druckschriften, sondern auch auf musikalische Eompositionen, auf Werke der Malerei, der zeichnen den Kunst, der Bildhauerei, des Grabstichels und des Steindrucks, so wie auf alle anderen Erzeugnisse der schönen Kunst. Die von den beiderseitigen Landcsgesetzen geforderte Deponirung eines Exemplars von jedem Verlagswerke wird auch auf der Kanzlei der französischen Gesandtschaft in Brüssel und der belgischen in Paris geschehen können. Gleicherweise erstreckt sich die Nechtswohlthat des Schutzes auf die Darstellung dramatischer und auf die Ausführung musikalischer Werke, die in beiden Ländern nach Abschließung dieses Vertrages, zum ersten Mal publicirt oder aufgcführt werden. Das Hono rar der dramatischen Schriftsteller, wie der Eomponisten, unterliegt der freien Vereinbarung der Betheiligten. Hat eine solche aber nicht stattgefunden, so darf die Forderung für ein Stück von vier bis fünf Akten in Paris oder Brüssel achtzehn Francs für >ede Vorstellung nicht übersteigen. In allen anderen Städten von achtzigtausend Einwohnern und darüber hat man für dieselben Stücke nur fünfzehn Francs zu zahlen; Städte unter achtzigtausend Einwohnern zahlen neun Francs. Dreiaktige Stücke haben in Paris oder Brüssel vier- ! zehn, in anderen großen Städten zehn und in kleineren acht Francs, zweiaktige zehn, acht und sechs Francs und einaktige sechs, fünf und vier Francs für jede Vorstellung zu fordern. Auf Zeitungs- und Journal-Artikel findet der Vertrag nur insofern Anwendung, als die Quelle, aus welcher das nachdruckende Blatt geschöpft, angegeben sein muß. Auch hat jeder Verfasser eines Journal-Artikels das Recht, durch eine beigefügte Anmerkung den Abdruck seiner Arbeit zu ver bieten, in welchem Falle dann jede Zuwiderhandlung als Nachdruck bestraft wird. Artikel, die lediglich eine politische Frage erörtern, sind von dieser Nechtswohlthat ausgeschlossen- (M. f. d. L. d. A.) A n z e i q e b l a t t. (Inserate von Mitgliedern des Börfenvereins werden die dreigcspaltene Petit-Zeile oder Raum mit 5 Ps. sächs., alle übrigen mit 10 Ps. säcüs. berechnet.) Fertige Bücher u. s. w. (6346.) j^Lvio-ntions-Istücstki'. Gemeinfaßliche Darstellung des europäi schen Seerechts, besonders der Hava rie, Assecuranz und Bodmerei. Hamburg, 1853. 20 N-sbaar. Das 12. Capitet dieses Buches han delt von den scercchtlichen Verhältnissen in Kriegszciten und entwickelt alle hier möglichen Fälle in 14 verschiedenen Abhandlungen. Das tägliche Besteck. Vollständige Ta bellen der veränderten Breite und Ab weichung genau revidirt von P. Porath, Navigationslehrer. Cloth-Band 20 N-s baar- Tabellen über die Deklination der Sonn- und Zeitgleiche (stguslion »k time) für 1854 bis 1858. gebunden 6 N-s baar- Altona. E. M. Heilbutt. (6347.) Nachstehende Karten sind fortwährend auf meinem Leipziger und Berliner Lager vorräthig und werden täglich ausgelicfert: L) Gcncralkarten in größtem Format: Handtkc, Karte der Europäischen Türkei. 10 S-s- Dessen Karte des Kriegsschauplatzes in der Astatischen Türkei. 10 S-f. Dessen Karte des schwarzen Meeres, mit Plänen. 10 S-s. Dessen Karte der Ostsee, mit vielen Plänen. 10 Sa). Dessen Karte des Europäischen Rußlands- 10 S-s. Dessen Karte von Europa. 10 S-s. b) Karten in Mittel-Format: Sohr-Berghaus,Karte der Europäischen Türkei. 5 S-s. Dessen Karte der Asiat. Türkei. 5 S->?- Dessen Karte des schwarzen Meeres. 5 S-zs. : Dessen Karte der Ostsee. 5 S-s. DessenKartc der Wallache! u Moldau. 5S-s- Dessen Karte von Serbien, Bosnien w. 5 S-f. Dessen Karte von Griechenland. 5 S-s. Dessen Karte vom Europäischen Rußland. 5 S-s. Die sehr vorthcilhafcen Bezugsbedingungen sind bekannt. Carl Flemmiiig's Verlag in Glogau. (6348.) Von E. M. Heilbutt in Alrona ist zu beziehen: Israelitischer Kalender für das Jahr 5615 (1855). l'/s Nfs baar und 13/12. Pölitz, Geschichte Preußens von den ältesten Zeiten bis auf unsere Tage. 2. Aust, von Or. K. Ramshorn. 15 N-f baar u. 7/6. l>r. D. F. Strauß, christliche Glaubens lehre in ihrer geschichtlichen Entwickelung und im Kampfe der modernen Wissenschaft. 2 Bände. 20 N-s baar.
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