Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 01.09.1854
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1854-09-01
- Erscheinungsdatum
- 01.09.1854
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Zeitungen
- Saxonica
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-18540901
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-185409013
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-18540901
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1854
- Monat1854-09
- Tag1854-09-01
- Monat1854-09
- Jahr1854
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
!46i> Verfasser, ob ein einzelner Verleger besser im Stande ist, das zu thun, als wie ein Verein, der sich überall Raths erholen kann, und darin liegt ja wieder der Vortheil für jeden einzelnen Verleger, daß der Verein ihm Aufschlüsse giebt, die er für sich selbst schwieriger er langen kann. Hat der Verfasser schon Bedenken bei der Empfehlung einer neuen Firma durch einen ganzen Verein, so muß ec consequent keiner einzigen Firma mehr Eredit geben, und das möchte denn doch nicht rathsam sein. Wenn der Verfasser meint, der Verein müßte eine Masse von Personal- und Local-Notizen sammeln, so hat er ganz recht, unrecht aber, wenn er meint, daß das viel Geld kosten würde. Die Verleger sind überall zerstreut anzusinden, und cs giebt chrenwerthc Männer genug, die im Interesse ihres eignen Geschäfts, ohne sich dafür bezahlen zu lassen, Aufschluß bereitwilligst geben, wie denn mir schon von den verschiedensten Seiten Unterstützungen zu gesagt wurden. Durchaus im Jrrthum aber befindet sich der Verfasser, wenn er sagt, er sei fest überzeugt, daß der Gedanke, daß die zukünftige Existenz von einem solchen Vereine abhängig sei, dem Sortiments handel manche tüchtige Kraft entziehen würde. Möchte der Verfasser nicht geneigt sein, auch nur ein Einzelnes anzuführen, was dem Sortimenter durch einen solchen Verein auch nur eine schwache Kraft entzieht? Ich glaube, daß er vollkommen die Antwort hierauf schuldig bleibt. Der Verfasser sagt ferner von mir, es ginge mir wie den Weltverbesserern, die die neuen Staaten vom Schreibtische aus constcuiccn; er hat damit unbedingt sagen wollen, daß ich den Sor timentsbuchhandel nicht erlernt oder nicht verstände. Darin hat er nun in soweit recht, als ich ihn wirklich nicht praktisch erlernt habe; wenn ich aber als Gründe des Verfalls des Buchhandels die allzu große Eoncurrenz und das Rabattgebcnmüssen bezeichnet, so habe ich denn doch die Ucbel des Sortimentsbuchhandels wohl an der Wur zel gezeigt. Von allen Seiten, und gerade von Sortimentsbuchhand lungen, werden mir Zustimmungsschreibcn eingesandt, und bitte ich die Sortimentsbuchhandlungen, von denen es noch nicht geschehen ist, mir ihre Meinung zukommen zu lassen. Es liegt mir in diesem Augenblick ein Eircular, von 10 Dresdner Handlungen unterschrie ben, vor, worin gesagt wird: „Die Uebel, an denen der Gesammt- buchhandel und speciell die eine Hälfte desselben, das Sortiment, da hinsiecht, sind schon so oft schlagend dargethan und noch kürzlich in der Rombecg'schen Schrift: „Enlhüllung en aus dem Buch handel" so erschöpfend erörtert worden, daß wir von einer Auf zählung derselben absehen- Die Gebrechen sind krebsartig, — fast unheilbar." Will man nun trotz alledem annehmen, daß die Zustände des Buchhandels ohne Eingreifen eines Verlegerveceins sich aus sich selbst bessern sollen, so ist das ein Glaube, den wohl Niemand theilt, und sehr dankbar würde ich Jedem sein, der hierüber Meinungen an den Tag legen möchte. Der Verfall des Sortimentsbuchhandels ist der Ruin der Verleger, und das Unsolidwecden durch die große Con- currenz wird Jeden, sowohl einen Cotta, wie einen Brockhaus, in seinem Verlagsgeschäft aufs tiefste berühren. Der Einsender des Artikels sagt: „der Vers, geht überhaupt von dem Gesichtspunkte aus, als ob das Beziehen des Sortiments durch zweite Hand den directen Verkehr ersetze, das ist aber absolut nicht der Fall." Möchte der Verfasser mir eine Stelle in meiner Schrift anführen, welche ihn berechtigt, das von mir anzunehmen. Nun zum Hauptpunkt. Der Verfasser schlägt einen andern Verlegerverein vor, indem er sagt, man beschränke vorläufig das Lie fern der Commission nicht, d. h. also mit andern Worten, es beim Alten lassen, wozu man allerdings keinen Verein braucht, dann aber solchen Zuständen, wie sie das Dresdner Circular beschreibt, das Ohr verschließt- Ferner sagt er: hat aber eine Handlung mehrfach nicht bezahlt (also erst böse Erfahrungen machen), so hebe man in corpore mit ihr die Verbindung auf (also nun erst die Erfahrung 111 benutzen) und verbiete nicht nur den Commissionären (als wenn sich diese so schlechtweg etwas verbieten ließen), sondern auch sämmtlichen Sortimcntsbuchhandlungen, der Firma von dem Verlag des Ver eins zu liefern. Das nennt der Verfasser nun einen Verein auf einer neuen Basis bilden! Das heißt aber recht eigentlich, den Sor timentsbuchhandel seinem Schicksal überlassen, weil die Herren Ver leger zu kurzsichtig sind cinzuschen, daß sie demselben helfen müssen, dagegen ein Strafgericht über diejenigen verhängen, welche als Opfer der Indifferenz der Verleger fallen. Das ist ein sehr sauberer Plan, für welchen sich die Sortimenter bei dem Verfasser bedanken würden, wenn es ihm gefällig gewesen wäre, seinen Namen zu nen nen. Ucbrigens hat der Verfasser von dem Commissionswesen keinen rechten Begriff; denn wenn z. B. ein solcher Verein dem Commissio- när verbieten wollte, an eine so gestürzte Buchhandlung zu liefern, so sind doch nur zwei Fälle möglich: entweder giebt der Commissionär diesem Befehl Folge und dann riskirt er, daß ein solcbes Sortiments geschäft, welchem von ihm nichts mehr geliefert werden soll, sofort einen andern Commissionär nimmt, wodurch dem ersten ein Vor theil entzogen wird, ohne daß dem Vcrlagsgcschäft auch nur im mindesten Vortheil erwächst; oder er folgt nicht : wer will, und mit welchen Mitteln, eine Controle führen, an wen der Commissionär die Bücher liefert, die er vom Verleger erhält? Ich sehe in dem Vor schläge nichts, was nicht schon dagcwesen ist oder noch da ist, sich aber nicht bewährt hat. Die Vortheile des Sortiments- und Verlagsbuchhandels gehen Hand in Hand; will der Verleger für seine Kunden nichts thun, so muß die Sache gehen, wie sie eben jetzt geht, die Verhältnisse müssen für den Sortimentsbuchhandel alle Jahre schlechter werden, und nun beweise mir Einer das Gegentheil! Mein ganzer Plan ist direct zu Gunsten der Sortimenter und indirect zu Gunsten der Verleger; wer nur Vortheile für den Verlagsbuchhandel erringen will, macht die Rechnung ohne den Wirth! Mir gilt es die Durchführung meines Planes, alle Entgegnungen sind mir willkommen; über die Form, in der sie adgefaßt sind, sehe ich hinweg und ersuche, das auch bei mir zu thun. Aber ich bitte recht schön, mir keine Behauptungen und Aeußerungcn unterzuschieben, die ich nicht gemacht; das kann den sanftesten Menschen verdrießlich stimmen. I. A. Romberg. Die Lösung der Buchhnndlerisclicii Rechtsfrage in dir. Itli VeS Börsenblattes ist eine sehr einfache- Die Sortimcntshandlung behält, wenn sie der Aufforderung des Verlegers, das disponirle Exemplar zurückzu- scnden, nicht nachgekommen ist, das fragliche Buch und zahlt den Betrag an den Verleger, klagt dagegen von diesem den verauslagten Jnserlionsbctrag ohne Weiteres ein. Dagegen wird um Beantwortung einer anderen Rechtsfrage gebe ten: Eine Sortimentshandlung verschreibt von einem Artikel, der, laut Anzeige des Verlegers, nur in l Exemplar oOonil. crpcdirl, sonst aber nur gegen baar gegeben wird, eine Anzahl baar und gleichzeitig auf demselben Zettel 50 s Lonä. Der Verleger expedier nur die Baarbestellung und ignorirt, sich auf seine Anzeige, wolche die be treffende Sortimentshandlung gelesen hat, stützend, die ü Oonä.-Be stellung. In Folge dessen weigert sich die Sortimentshandlung, die Sendung anzunehmcn, remittier die Exemplare und zieht den für das Baarpacket gezahlten Betrag von dem O--M.-Saldo ab. Frage: Hat die Sortimentshandlung dazu ein juristisches Recht, oder ist das selbe auf Seiten des Verlegers, wenn er dies Verfahren nicht aner kennt? Um Beantwortung wird gebeten. Anmerk. Die Beantwortung ähnlicher Fragen wäre im Interesse des Geschäfts sehr wünschcnswerkh, und bitten wir die erfahre neren Herren CoUegen, nicht Alles sä acta zu legen, da nur so das Allgemeine gefördert und das Interesse erhalten wird. Die Redaktion.
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder