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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 14.07.1854
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1854-07-14
- Erscheinungsdatum
- 14.07.1854
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
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i ;?2 90 10290. Wettermann in Braun- schweig. 10291. Wienbrack in Leipzig. 10292. G. Wigand in Leipzig. 10293. - — — 10294. tb. Wigand in Leipzig. I029L. - Shakespcare's Othello, v. Sievcrs. (Jllustr.Fomilienb.d.österr. Lloyd.IV.9.) Giseke, Carriere. (Bl. f. lit. Unterh. 28.) Illustrationen zu d. dtschn. Klassikern. (Der Salon 26.) Schumann, ges- Schriften. (Spener'- sche Atg. 153.) Meyer, Physik der Schweiz. (St. Gal- ler Bl. 27.) Nagel, geschichtl. Entwicklung d. nord- amer- Union. (Atlantis 13.) 10296. v. Wigand in Leipzig. 10297. Waller in Leipzig. 10298. — — - 10299. — - - 10300. — - - Witz schcl, d. Physik faßlich bärgest. (Liter. Eentralbl. 27.) Hart mann, Briefsteller. (St. Galler Bl. 27.) Strahlen des Glaubens, v. Gebauer. (Z. theol. Litbl. 77.) Winter, stylist. Aufgaben-Magazin. (St. Galler Bl. 27.) — d. Denk-, Sprach- u. Schreibschüler. (Ebend.) Nichtamtlicher Theil. Zum literarischen EigcnthumSrcchr. In Folge einer von Frankreich ergangenen Anregung, arbeitet man gegenwärtig in der Schweiz an einem Ucbercinkommen der Kantone, zum Schutze des schriftstellerischen und künstle rischen Eigenthums gegen den Nachdruck. Schon in einer am 4. Februar d. I- abgehaltcncn Conferenz der hohen Stände wurde der Bundesrath durch 14 Stimmen ermächtigt, den Entwurf eines solchen Eoncordates auszuarbeilen und den Ständen zur wei teren Entschließung vorzulegen, wobei man jedoch nicht vergessen darf, daß unter diesen 14 Stimmen eine Anzahl von Kantonen mit begriffen ist, welche nur der Vorlegung eines Entwurfs an sich keine Schwierigkeiten in den Weg legen wollten. Der Bundesrath hat nun kürzlich den Entwurf dieses Nachdruck-Concordats den Kantonal- Regierungen zugestellt, mit dem Ersuchen, sich durch ihre Beauf tragten darüber äußern zu wollen. Der Entwurf enthält 9 Artikel. Der erste erkennt das ausschließliche Recht der Schriftsteller an, ihre Erzeugnisse zu veröffentlichen oder veröffentlichen zu lassen. Die ses Recht wird auf alle Erzeugnisse der Literatur und Kunst bezogen, welche von einem Schweizerbürger in den concordirenden Kantonen oder von einem in den letzteren niedergelassenen Fremden veröffent licht werden. Artikel 2 verbürgt dieses Recht auf die ganze Lebens dauer des Autors, oder, wenn derselbe vor Ablauf des zwanzigsten Jahres, vom Zeitpunkte der Veröffentlichung an, starb, zu Gun sten der Erben und Rechtsnachfolger desselben auf den Rest dieses zwanzigjährigen Zeitraums. Artikel 3 und 4 bestimmen die Fälle und Ausnahmen, in welchen das Autorrecht nicht als verletzt ange sehen werden soll. In den Artikeln 5 und 6 wird eine Buße von 500 Franken über den Nachdcucker oder den Händler mit Nachdruck verhängt; die unverkauften Exemplare verfallen der Consiscation zu Gunsten des Autors, welchem außerdem die Klage auf Entschädigung, deren Höhe das Gericht bestimmen würde, Vorbehalten bleibt. End lich bestimmt der 8. Artikel Folgendes: „Der Schutz des literarischen und künstlerischen Eigenthums kann durch Staatsvertrag auch auf die Erzeugnisse derjenigen Staaten ausgedehnt werden, welche Gegen recht halten und zugleich durch Herabsetzung der Eingangszölle auf die Erzeugnisse der schweizerischen Literatur und Kunst, den Debit derselben ermöglichen und somit in Wahrheit und nicht nur zum Scheine, ihrerseits die schweizerischen Literatur- und Kunstproducte in Schutz nehmen." Ein Wort zur Zeit. 8uum cuigue. Das Börsenblatt hat nun schon seit geraumer Zeit gar oft Klagen und Vorwürfe der Sortimentshandlungen gegenüber den Verlagshandlungen und wiederum umgekehrt gebracht. Wenn es nun auch nicht zu verkennen, daß die Sortimenter in der Ferne durch die größeren Spesen und Lasten, in der Nähe noch überdies durch die Schleüderei der benachbarten Commissionsplätze, mit großen Verlusten und Widerwärtigkeiten zu kämpfen haben, so haben aber auch wiederum die Verleger ihre oft noch schwierigere, ja mit ihrer ganzen Existenz verbundene Aufgabe zu lösen. Abgesehen von Allem, möge der Sortimenter die Verleger ein mal mit klarem Auge anschauen, mit welcher Großmuth und Libe ralität sind dieselben stets bereitwillig und aufopfernd bei wirklichen Unglücksfällen, Bränden, Ueberschwcmmungcn; ebenso halfen gerade sie in vielen Fällen den armen, unverschuldet heruntergekommenen Buchhändlern. Wie ich, wird auch ein Zeder, der seinen Verpflichtungen pünktlich nachkommt und nichts Unbilliges verlangt, sich stets eines Zuvorkommenes Seitens der Verleger zu erfreuen haben. Finden einzelne Uebergriffe und Mißbräuche einzelner Verleger oder Sortimenter statt, so mag dies immerhin gerügt werden. Be trifft es aber Uebelstände und Reformen im Allgemeinen, so helfen alleverei nzelten Klagen und Anfeindungen, wie dies die Erfahrung reichlich lehrt, zu nichts, als — leeres Stroh dreschen. — Soll Ab hülfe geschehen — Reformen eingeführt werden, so mag dies durch den Börsenverein, Associationen, Kreisvereine und sonstige Corpo- ralionen am Besten erstrebt werden. Es mag der verschiedenen Be schlüsse des Börsenvereins, des Berliner-Leipziger Veclegervcreins, der Haftpflicht, der Abschaffung des Rabatlunfugs beim rheinisch- westphälischen und auch mecklenburgischen Kreisvcrcine, des jüngsten Antrags des pommerschen Kreisvereins und Beschlusses des Börsen vereins wegen Umgestaltung des Börsenblattes u. s. w. hier nur beispielsweise gedacht werden. In dieser verhängnißvollen, schwer lastenden Zeit wolle man doch beherzigen, daß Unfrieden verzehrt und nur Frieden ernährt, und daß vor allen unser ehrenwerthec Stand in Sitte und Anstand vorangchen und die Spalten des Börsenblat tes nicht mit Gehässigkeiten und Anfeindungen, wie öfter geschehen, füllen sollte! — Anclam, den 1. Juli 1854. W. Dietze. Auctions- und Antiquarische Verzeichnisse, neue Verlaqskataloqe und Prospcctc. (Mitgetheilt von Herm. Fri tzsche.) 'Angekommen in Leipzig seit 8. Juli 1854. I. Auctions-Kataloge. Brüssel, 2S. Juli (durch F. Heußner). Oollection de livres rares et ino- ciernes äs diverses Science«. 54 Seiten. 824 dirn. München, 24. Juli (cker IVIontmorillvn). Ostalogue »le In präcieuse vollsction de gravures, eaux-lörtes et dessins dos tous los msitres des äcöles anc. et modernes de son elltosse Is ?rince d'Vsenburg- Lirstoin. 215 Seiten. 3541 lVrn. (Catalog zu beziehen von Nud. Weigel in Leipzig.) II. Antiquarische Verzeichnisse. Bühler «L Auerbach in Karlsruhe. Nr. 55. (Verschiedene Fächer.) 1 Bo gen in Folio.
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