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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 15.12.1854
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1854-12-15
- Erscheinungsdatum
- 15.12.1854
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- Deutsch
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1854.^ 2209 18360. Wohlgemuth in B-rlin. Kurtz, Gesch. d. alten Bundes. (Z. theol. Litbl. 141—146.) 18361. — — — Marquardt, ausführl. Nachricht üb. d. Sing-Jnstitut. (Evang. Kirchenztg. 90.) 18362. Wöller in Leipzig. 18363. v. Zaber» in Mainz. Würdig, Stadt- u. Dorfgeschichten. (Die Grenzboten 50.) Nacgelc ' s Lehrb. d. Gcburtshülfc. (Schniidt's med. Jahrb. 12.) Nichtamtlicher Theil. Der Verein zur Vcrtheidiguiig des literarische» und artistischen Eigcnthuins in Paris, an die geehrten Buch-, Kunst- und Mu sikalienhandlungen des Königreichs Sachsen. Durch eine Mittheilung, welche im lournsl 6« In l-ibrsiris vom 14. Octbr. d- I. und in dem Börsenbalt vom 30. Octbc. d. I. adge- druckc worden ist, hat der unterzeichncteAusschußdes obengenannten Vereins, welcher die Interessen der bedeutendsten Verleger der Werke der Literatur, der Kunst und Mustkin Paris vertritt,dicÄufmccksam- kcitdcr Buchhändler von Sachsen, und insbesondere von Leipzig, auf den Schutz gelenkt, welchen die französischen Werke durch die Ver öffentlichung des Decrcts vom 28. Mürz 1852 in Sachsen erlangt haben. Der Ausschuß hält sich verpflichtet, den Herren Buchhänd lern von Sachsen und Leipzig die Erklärung zu erneuern, daß er Willens ist, die Rechte seiner Vereinsgenossen geachtet und wirk sam zu machen, und den Beschluß gefaßt hat, vom 1. Jan. 1855 ab die Beschlagnahme jedes Nachdrucks französischer Werke, der in Leipzig oder in irgend einem andern Ort in Sachsen veranstaltet, vertrieben oder auch nur zur Anzeige gebracht wird, nach der ganzen Strenge des Gesetzes zu verfolgen. In Kraft der Veröffentlichung des französischen Dccrets vom 28. März 1852 und der verschiedenen Winke, welche dem Buchhan del von Sachsen bereits gegeben worden sind, haben die Herren Buchhändler volle Zeit und Gelegenheit gehabt, sich der belgischen und deutschen Nachdrucke französischer Werke, die nicht zum Ver triebe ausdrücklich zugclassen worden sind, und welche sich damals auf ihren Lagern befanden, zu entäußcrn- Die Ausflucht, daß sie in gutem Glauben wären, dürfte da her nicht mehr stichhaltig sein- In dessen Folge richtet der Ausschuß an alle Buchhändler von Sachsen die freundliche Einladung, sich von jetzt an des Vertriebes von Nachdruck französischer Werke gänzlich zu enthalten, da sic sonst dem Ausschuß die peinliche Verpflichtung aufeclegcn würden, die Beschlagnahme derselben und die volle Entschädigung zu beanspru chen, auf welche das Gesetz vom 22. Februar 1844 dem französischen Buchhandel ein unbestrittenes Recht giebt. Herr Dr. Schellwi tz in Leipzig, der Generalbevollmächtigte des Vereins für Deutschland, wird gern bereit sein, etwaige Mitthei lungen entgegen zu nehmen, welche einzelne Buchhändler von Sach sen in Beziehung auf diesen Erlaß ihm zu machen haben könnten. Paris, den 1. Deccmbec 1854. Jules De lalain, Verlagsbuchhändler. Victor Massen, Verlagsbuchhändler. Breton, Thcilhabcr der Firma H a ch ettc L Co., Verlagsbuchhändler. I. B. Baillierc, Veclagsbuchhändler. Goupil, Verleger von Kunstsachen. I. Lccoffre, Veclagsbuchhändler. Meissonnier, Musikalien-Verleger. Tardicu, Thcilhabcr vom Hause Renouard H Co., Veclagsbuchhändler. Zur Literatur des Buchhandels. s) Büchting's Ti te l re g i st e r. Ein neues Gescbäftshandbuch wird von Herrn A. Büchtina in Nordhauscn unter dem Titel „Register über die im Börsenblatte gesuch- Einundzwanzigster Jahrgang. ten, offcrirten und im Preise herabgesetzten Bücher" angckündigt. — Da das Unternehmen selbstverständlich ein Bcdürfniß nicht blos für Anti quare, sondern auch für Sortimenter und Verleger, und von Hrn. Büch- ting überdies eine gute, vollständige und zweckmäßig eingerichtete Zu- sammenstellung zu erwarten ist, so sei das Unternehmen der allseitigen Förderung und Theilnahme hiermit empfohlen. b) Rottner's Lehrbuch der Contorwissenschaft für den deutschen Buchhandel. Der Zweck, welchen der Herausgeber des vorstehend genannten Werkes sich zur Aufgabe gestellt har, ist ein doppelter: einmal soll sein Werk dem angehenden Buchhändler ein Wegweiser auf der betretenen Bahn sein, ihn das eigentliche Wesen seines Berufes und Standes er kennen lassen, seine Stellung zeichnen, ihm die Mittel an die Hand ge ben, seinen Platz würdig auszufüllen und sich mit Nutzen auf die ihm bevorstehenden Verhältnisse vorzubereiten; dann aber soll es auch dem Jüngling, welcher die praktische Laufbahn noch nicht betreten hat, aber im Begriffe steht, sich dem Buchhandel zu widmen, ein treues Bild die ses Zweigs der menschlichen Thätigkeit entwerfen, ihm die Umgebungen und Geschäfte darlegen, welche auf diesem Wege seiner warten und ihm eine Anleitung für die Vorbereitung zum buchhändlerischen Geschäfts- lebcn und dessen nutzreiche Erfassung geben. In Verfolgung dieses Zweckes ist der Herausgeber in Entwickelung des buchhändl. Gcschäftslebcns Schritt vor Schritt vorgegangen und hat seine Aufgabe trefflich gelöst. Im Interesse der Fortbildung unserer jungen Standcsgenoffcn möge es uns daher gestattet sein, in wenigen Worten auf ein Unternehmen zurückzukommen, welches mit der vor Kurzem erschienenen zweiten Lieferung, die „buchhändlcrische Geschäfts führung" umfassend, eine immer größere Bedeutung auf dem Felde der buchhändlerischen Literatur gewinnt. Letztere ist, andern Zweigen der menschlichen Thätigkeit gegenüber, leider bis jetzt nur sehr wenig cultivirk worden, und der Buchhändler war seither darauf angewiesen, diejenigen Kenntnisse, deren er zur geordneten Führung seines Geschäfts bedarf, lediglich aus der Praxis sich mühsam anzucignen. Insbesondere bleibt cs in dieser Beziehung die Lehrzeit, in welcher ec den Grund zur Ausfüllung seines Berufs legen soll, indem er die Bedeutung und Aus führung der praktischen Arbeiten kennen lernt, um daraufhin sich in stufcnwciser Entwickelung fortzubilden. Wer das Glück hat, unter der sorgsamen und gewissenhaften Lei tung eines sachkundigen Principals zu arbeiten, mag allerdings vielleicht auch ohne theoretische Anleitung eine Stufe der buchhändlerischen Aus bildung erreichen können, wie sie der gegenwärtige Geschäftsbetrieb be ansprucht. Allein nicht Allzuvielen ist ein solches Glück beschicken, und in den meisten Fällen ist cs auch nicht möglich, daß der Principal, namentlich eines ausgedehnter» Geschäfts, seinem Zöglinge eine so specielle Anlei tung und Beaufsichtigung gewähren kann, wie es dessen individuelle Be- fähigung verlangt. Diesem fühlbaren Uebelstande gegenüber, der aller dings häufig durch die Verhältnisse hcrvorgerufen ist, fehlte cs aber seither an einem geeigneten Hülfsmittel, in welchem das, was der Buch händler zur praktischen Ausübung seines Berufs zu wissen nöthig hat, in systematischer Entwicklung theoretisch gelehrt und ein Ucberblick über das Ganze, wie eine klare Einsicht in die einzelnen Bestandtheile und bewegenden Hebel unsres eigenthümlichen Geschäftsganges dargebotcn wird. Diese Lücke auszufüllcn, hat nun der Herausgeber in dem „Lehrbuch der Contorwissenschaft", von dem uns bis jetzt zwei Lieferungen fertig vorliegen, unternommen, und sein Werk soll dem angehenden Buchhänd ler ein aufrichtiger Rathgcbcr, ein wohlmeinender Führer beim Eintritt in das geschäftliche Leben sein, und ihn treulich auf seinem Wege durch die oft so beschwerlichen Lehrjahre geleiten. Bei dem reichhaltigen Ma terial, weiches darin nach allen Seiten hin belehrend geboten ist, muß das Unternehmen.aber auch nach anderer Richtung hin als gemeinnützig erscheinen, und sollte namentlich als berathendes Nachschlagebuch für Fälle, wie sic das geschäftliche Leben häufig bietet, in keiner Geschäfts- bibliothck fehlen. « 319
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