Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 18.10.1854
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1854-10-18
- Erscheinungsdatum
- 18.10.1854
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Zeitungen
- Saxonica
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-18541018
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-185410180
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-18541018
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1854
- Monat1854-10
- Tag1854-10-18
- Monat1854-10
- Jahr1854
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
,763 1854.^ Hcinrilb-Hofcn IN Magdeburg ferner: Orpkea. Auserlesene Oessngs I. 8oprsn m. pfls., dersusg. v. 6. Kitter, dir. 8. 6 1^^. k-ttke, 6. H., Op. 34. Lesux keve». Iroi» 31orcesux romsntioues p. ?ste. 26 N,/. Lokekker, Olsulie u. Diebs. Die kleimstb. k'ür u. lenor m. ?Ite. 10 > HeinrjchShofe» IN Magdeburg ferner: LobeLer, W., Du bist inein Derx, »us ^mrrsntb, für 8oprsn u. 1'e- nor m. Dkle. 10 — — Die IVogs enteilet, k. 8oprsn und 1'envr m. ?fte. 5 Vsobircli, Op. 38. Die Teil. Dichtung v. 6. KüFer, für 8olo, Nsnnercbor u. Orebester. Partitur. 2 12 1a <lu bist me!». 1-isä f. 1 8timme m. plts. 6 Nichtamtlicher Theil. Zum österreichischen Circular. Da in dem im Börsenblatte Nr. 1l9 vom 20. Sept. ver öffentlichten Berichte des Ausschusses dcsWiener Gre miums über die Resultate des Circulars vom 15. Juni 1854 unter denjenigen Firmen, welche auf Einen der drei Puncte desselben eingegangen sind, unsere Firma nicht mit angeführt steht, woraus unsere hochgeehrten Herren College» in und außerhalb Oesterreich leicht den falschen Schluß ziehen möchten, als hatten wir jenes Circular abschlägig beantwortet, und seien unscrm seit 27 Jah ren befolgten Grundsätze, „collcgialischcn Wünschen stets nach Mög lichkeit entgegen zu kommen", untreu geworden; so halten wir es eben so für die Erhaltung des Wohlwollens unserer geehrte» öster reichischen Collegen, wie daneben im Interesse aller deutschen Verle ger für nothwendig und nützlich, nachstehend in Kürze unsere, dem Wiener Gremium abgegebene Erklärung, dessen Antwort und unsere Duplik, zur gefälligen Kenntnißnahme mitzutheilen- Augsburg, am >6. Juli 1864. An das verehrliche Gremium der Buchhändler in Wien- Die Unterzeichnete erklärt, daß sie von den in Ihrem Circular ge machten drei Vorschlägen den Nr. II annimmt, welcher lautet: „Die Verleger bestimmen selbst den Verkaufspreis in Bank noten und eröffnen uns ein Banknoten-Conto re-, und zwar unter der Bedingung: 1) Daß dann der von uns notirte Ladenpreis auch unbedingt ringe- halten werden müsse, und cs sich kein österreichischer Buchhändler erlaube, im Handel, wie bei öffentlichen Anzeigen, denselben zu verändern. 2) Daß sämmtliche österreichische Buchhandlungen dagegen uns ihren eigenen Verlag zu eben denselben Laden- und Nettopreisen noti- ren, die für Oesterreich gelten. 3) Daß die Abrechnung mit uns zu demselben Termine vor der Leip ziger Jubilate - Messe geschehe, an welchem dje Wiener und alle übrigen österreichischen Buchhandlungen seither untereinander ab gerechnet haben, und die uns treffenden Saldi dann gleichzeitig ohne Uebertrag an einen von uns noch zu bezeichnenden Commis- sionär oder Banquier prompt bezahlt werden und zwar in Wien- 4) Daß man uns unter keinem Vorwände zumuthet, die Zahlung unserer Guthaben von den österreichischen Herren College» in irgend einem andern Münzfüße, als in österreichischen Banknoten, oder auf irgend einem andern Platze, als in Wien, anzunchmen, gegen Rcciprocität von unserer Seite, und daß wir von keiner Zahlung Notiz nehmen, welche gegen diese Bedingung verstößt. 5) Die Preise unseres Verlages notiren wir von 1854 ab dem öster reichischen gesammtcn Buchhandel zu den G u l d e np rei sc n, den Gulden Rhcinl. zum Gulden Wiener Bank-Valuta gerechnet, und werden wir die seit I. Januar b. s. bis jetzt gemachten Sendun gen in ihren Ansätzen unter Anzeige hiernach umändern. 6) Indem wir uns durch Eingehen auf den Vorschlag II allen Chancen der Cours-Schwankungen aussetzen, solche mögen sich möglicher, oder unvorhergesehener Wesse auch auf das allerun günstigste gestalten, also in gleiche Mitleidenschaft zum österrei chische» Buchhandel treten, ist cs auch billig und recht, daß wir eben so bei unerwartetem Steigen des Courses der Banknoten an dem daraus resultirenden Vortheile participiren, daher wir uns entschieden gegen jede Aumuthung eines Disconto von Banknoten hiermit verwahrt haben wollen, sondern unsere Saldi eben so (so lange diese Uebercinkunft nicht gekündigt wird) in Banknoten in distui-L bezahlen werden, wie wir unser Guthaben in derselben Valuta verlangen. 7) Im Falle diese Uebercinkunft von irgend einer Seite aufgekündigt wird, so hat diese Kündigung niemals und unter keinem Vorwände Einfluß auf die laufende Jahrcsrechnung, als für welche vorste hende Bedingungen in Geltung verbleiben ic. Wer, wie wir, bei dieser Uebercinkunft von dem wohl aufrich tigen Grundsätze der Gegenseitigkeit ausgeht, der wird in vorstehen den 7 Bedingungen denselben nur mit nöthiger Präcision formulirt, aber gewiß nichts Un'billigcs finden, oder Etwas, worauf die österrei chischen Buchhändler sich nicht einlassen könnten, oder wodurch sie mehr zu gewähren, als zu empfangen verpflichtet würden. Auf dieses unser Schreiben vom 16. Juli erhielten wir von den Herren C. Gerold L Sohn, ä- <i. 2. August, im Aufträge des Gre miums, die nachfolgende Mittheilung: „Wir sind mit allen 7 Punkten einverstanden, mit Ausnahme des zweiten, auf welchen wir nicht eingehcn können, und zwar aus vie len Gründen, aus welchen wir Ihnen nur vier hervorhcben wollen, die Sie auch gewiß billigen werden: 1) Wie in Deutschland, so giebt es auch in Oesterreich viele Ver leger, die keine Sortimenter sind; die gehen gewiß nicht darauf ein. 2) Sie erleiden durch den Ansatz in Thaler und Groschen ja keine Verluste. 3) Sie setzen nach Ihrem Schreiben uns den Gulden Rhein!, mit I Gulden Conv.-M. an, also mit 20 hh Auf schlag, was auch nur ganz billig ist, da Sie ja sonst enorm ver lieren würden; sollen wir aber nun auf den Gulden Conv.-M. auch 20 hh schlagen oder weglaffen, und den ganzen Verlust tra gen? 4) Viele österreichische Verlagsartikel haben ganz andere Preise; dies sind wir oft gezwungen, für cingeführtc Schulbücher zu thun, außer Oesterreich aber, wo oft nur einzelne Exemplare abgehen, können wir dies nicht gewähren." In unserer Rückantwortung vom 7. August glauben wir den Herren Gerold LSohn die Unstichhalligkeil der von ihnen vor- gcbrachten vier Gründe im Wesentlichen, wie folgt, bewiesen zu haben: sä 1) Nachdem die im Circular vom 15. Juni gemachten Vor schläge als von sämmtliche» österreichischen Buchhandlungen aus gehend bezeichnet worden, so sollten auch selbstredend Alle ohne Aus nahme verpflichtet sein, Reciprocitäts - Forderungen zu bewilligen; übrigens wollten wir diejenigen Verleger, welche das fragliche Cir- cular nicht mit unterzeichnet hätten, zur Annahme unserer Gegenbe dingungen nicht für verpflichtet halten. sä 2) Der Verlust, den wir bei Bezug des österreichischen Ber lages in Thalerprciscn erleilen (da dessen Ladenpreise bekanntlich sehr hoch gestellt sind), entsteht in Folge dessen durch geringer» Absatz, eine Thatsache, deren Vorhandensein das Circular vom 15. Juni unter s) und sä s) bei Erhöhung der Preise des ausländischen Ver lages, selbst als in Aussicht stehend, beklagte; denn wenn das Publicum den Preis eines Buches außer Verhältnis hoch findet, so kauft cs wenig oder gar nichts. sä 3) Da der Cours des österreichischen Guldens in Bankno ten seit 1848 bis gegen 40 und mehr Procent gegen den Gulden Silber differirt hat, und heute noch gegen 18 hh differirt, mithin nur etwa sü kr. besser steht, als der Gulden Rheinisch, und wir ja letzter» nur für I Gulden Banknoten berechnen wollen, woher ent steht denn da ein Aufschlag von 20 A,?! oder ein Verlust für den österreichischen Buchhandel?!! sä 4) Da unser Verlag bekanntlich ebenfalls für das Inland und für die nach Reichsgulden rechnenden Länder andere Preise hat, wie für die in Thaler und Groschen rechnenden Länder, so ist das Ver hältnis des unsrigen gegen den österreichischen Verlag auch hierin ganz gleich, und die Gewährung niedrigerer Guldenpreise ist daher 256*
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder