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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 25.05.1870
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- Ausgabe
- Band
- 1870-05-25
- Erscheinungsdatum
- 25.05.1870
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- Deutsch
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1758 Nichtamtlicher Theil. „1° 1 18, 25. Mai. Kober in Peng ferner: 49I5.8vv1o2nr pro lim» !l «Icolu. Ol,rs/.v >i nä/ornemu vyuöoviini 8 tex- tom oll l>. .Ivklicicy. 8e»il 9—II. bol. L ^ 49l6.81vvnili nnucn^. Keil.: ?. I,. Kiefer. 8e8it'173—175. 1>ex.-8. ü 8 ki/( 4917. kli'>iünkli, k'. -1., odrar öinno^ti v. litoralure närocku öeslcelio i> 8loven»><ei>o v roee 1869. Ilvönilc I. 8. (,«>>. ^ ^ Marusibkc tc Bcrenbl in Drcblau. 4918. '1'!»8eIlkn-?ü>ii plan, Übersicht. der küscnbalin- !I. kost-h'abrleu 8cb>«sie»8 u. der anxrvnr. l,ünd«r. )Isi 1870. 18. In (Icnnm. 6eb. « 2^ v. b. Nahmer in Stellt». 49l9.Oekmkr, F., Handbuch der Raumlehre f. Stadtschulen, Präparandcn- i'lnstalten:c. 2. Aufl. gr. 8. Geh. ' II N-f Rauh in Berlin. 4920. Bcyschlag, W., e. politisches Wort aus dem Munde Jesu. Vortrag. 16. Geh. sch ^ Rieeker'lche Buehh. in Pforzheim. 4921. Müller, M., der Zweck erfordert das Mittel! Eine volksphilosoph. Bctrachlg. üb. die Todesstrafe, gr. 8. In Comm. Geh. H ^ Tehbningh in Pabcrborn. 4922. Balycr, I. B., üb. die Anfänge der Organismen u. die Urgeschichte d. Menschen. 3. Aull. 8. Geh. >2 N-f 4923. Bonc, H., Orate! Katholisches Gebet- und AndachtSbnch. 4. Aull. sAuSg. Nr. 2.) 16. Geh. 18 Sk-/ 4924. Hjllebrand, I., MisfionSvorträgc. 2 Bde. gr. 8. Geh. 3^ 4925. Jais, A., Handbuch d. Seelsorgers s. Amt II. Leben. Neue AuSg. bearb. v. J.F. Köhler. I.Bd. 8. Geh. 1^ ^ 492«;.Kehrcin, I., Entwürfe zu deutschen Aussätzen u. Reden ic. f. Gymna sien, Seminarien, Realschulen rc. 5. Aufl. gr- 8. Geh. " 26 N-s 4927. Maurel, A„ die Ablässe, ihr Wesen u. ihr Gebrauch. Aus d. Franz, v. I. Schneider- 4. Null- 8. Geh. * I 492tt.Roth, L. M., c. deutscher katholischer Kirchcnhistoriker vor dcmTribunal der össcntl. Meinung u. das Papstthum, vcrthcidigt durch zwei deutsche protcstam. Historiker, gr. 8. Geh. 6 N-k SlaUing's Verlag in Oldenburg. 4929. Friedrichs, H.. A. KluSmaiin u. F. Logcmaun, Rechenbuch f. Unter klassen. 9. Aufl. 8. Geh. * 6 N-s 4930. HarmS, CH., Rechenbuch f. die Vorschule. 8. Geh. » 6 N-k 4931. Stacke, L., Erzählungen aus der mittleren, neuen u. neuesten Geschichte. 3. Thl. Abriß der Geichichte der neuesten Zeit. (1815—1869.) 8. Geb. 1 Nichtamtlicher Theil Amtliche stenographische Berichte über die Verhandlungen des norddeutschen Reichstags über den Gesetzentwurf, betreffend das Urheberrecht an Schrift werke», Abbildungen, musikalischen Compositivnen, dramatischen Werken und Werken der bildenden Künste. Zweite Berathung. III. Am 10. Mai 1870. (Schluss aus Nr. 117.) Präsident: Wir haben uns über die drei Absätze des 8. 4. schlüssig zu machen. In Ansehung des ersten Absatzes mache ich aus den Antrag des Abgeordneten Nr- Oetker aufmerksam, von dem der Herr Referent soeben gesprochen hat, Nr. 144, 2. Ich werde ihn zuerst zur Abstimmung bringen und, falls er nicht angenommen werden sollte, den Absatz l. in 8. 4. in der Commissionövorlagc. Gegen den Absatz 2. der Regierungsvorlage hat weder die Commission noch ein Mitglied einen Abänderungsvorschlag erhoben. Aus den dritten Absatz beziehen sich drei Anträge, der des Abgeordneten !>,. Bähr über eine andere Fassung dieses Absatzes, der des Abgeordneten >»,. Meyer (Thoru) und der gemeinschaftliche der Abgeordneten Dnncker, Nr. Bähr und Nr. Oetker, den ganzen Absatz zu streichen. Das HauS wird sich also erst eventuell über die Fassung des Alinea 3. entscheiden müssen und demnächst wird zu ermitteln sein, ob diese Fassung oder die der Com- missionSvvrlagc überhaupt die Majorität findet. — Dem ersten Alinea stellt der Abgeordnete Nr. Oetker folgende Fassung entgegen: Jeder Abdruck eines Schriftwerkes, welcher ohne Genehmigung des Berechtigten (88- l-, 2., 3.) hergestcllt wird, heißt Nachdruck und ist verboten. Dem Abdruck steht im Sinne dieses Gesetzes jede andere mecha nische Vervielfältigung gleich. Diejenigen Herren, die für den Fall der Annahme des §- 4. dem eben verlesenen Antrag Oetker den Vorzug vor der Fassung der CommissionS- vorlaqc geben, bitte ich, sich zu erheben. (Geschieht.) Der Antrag ist nicht angenommen. — DaS zweite Alinea: Hinsichtlich dieses Verbotes macht es keinen Unterschied, ob das Schriftwerk ganz oder nur theilwcise vervielfältigt wird, habe ich mit dem ersten Alinea der Commissionsvorschlägc zusammen zur Abstimmung zu bringe», wenn ich erst über das dritte Alinea die Meinung des Hauses cingcholt habe. Der Abgeordnete »r. Bähr schlägt statt dieses dritten Alineas folgende Fassung vor: „Als mechanische Vervielfältigung ist auch daS Abschreiber! anzu- sehen, wenn die Abschrift nach einer handschriftlichen Aufzeichnung angesertigt wird, welche im Verkehr den Druck zu vertreten be stimmt ist." Der Abgeordnete Ilr. Bähr hat das Wort zu einer persönlichen Be merkung. Abgeordneter Ur. Bähr: Ich will nur bemerken, daß ich diesen Antrag nur eventuell gestellt habe. Präsident: Dies hatte ich vvrhcr schon bemerkt und darum hätte cs am wenigsten noch innerhalb der Abstimmung bemerkt werden sollen. Ich ersuche diejenigen Herren, welche dieser Fassung dcö dritten Absatzes des 8- 4. zustimmen wollen, sich zu erheben. (Geschieht.) Auch dieser Antrag ist in der Minderheit geblieben. — Der Abgeordnete 1>r. Meyer (Thorn) hat (ebenfalls nur eventuell) vorgeschlagen, im Alinea 3. für den Fall der Annahme desselben hinter dem Worte „abschrcibcn" einznschalten: „eines im Druck nicht erschienenen Schriftwerks". Diejenigen Herren, die für den Fall der Annahme den Paragraphen so beschließen wollen, bitte ich anfzustchcn. (Geschieht.) Cs ist die Minderheit. — DaS unveränderte Alinea 3. lautet so: „Als mechanische Vervielfältigung ist auch das Abschrcibcn auzu- schcn, wenn cs dazu bestimmt ist, den Druck zu vertreten." Diejenigen Herren, die für den Fall der Annahme des Paragraphen diesen Satz auuehmcn wollen, bitte ich, sich zu erheben. (Geschieht.) Das ist die Majorität. — Ich bringe nun den ganzen Paragraphen zur Abstimmung. Er lautet: Jede mechanische Vervielfältigung eines Schriftwerkes, welches ohne Genehmigung des Berechtigten (88- l-, 2., 3.) hergcstellt wird, heißt Nachdruck und ist verboten. Hinsichtlich dieses Verbotes macht cS keinen Unterschied, ob das Schriftwerk ganz oder nur theilwcise vervielfältigt wird. Als mechanische Vervielfältigung ist auch das Abschreibeu auzu- sehcn, wenn es dazu bestimmt ist, den Druck zu vertreten. Ich bit'tc diejenigen Herren sich zu erheben, die diesen! Paragraphen zustimmen. (Geschieht.) Die Majorität des Hauses. — Aus 8- 5. beziehen sich nur die Anträge der Abgeordneten Duncker und Graf Kanitz. Ich eröffne über 8- 5. und diese beiden Anträge die Discussion. Zur Geschäftsordnung hat daS Wort der Abgeordnete Graf von Kanitz. Abgeordneter Graf von Kanitz: Die von mir gestellten Anträge stehen in einem so engen Zusammenhänge mit einander, daß mit der Ablehnung des ersten auch die anderen gefallen sind; ich ziehe sie deshalb zurück. Präsident: Es bleibt also nur der Antrag dcö Abgeordneten Duncker vor dem Worte „Abdruck" cinzuschalten „selbständige." Der Abgeordnete Duncker hat das Wort. Abgeordneter Duncker: Meine Herren, ich bitte Sie dringend, den Antrag' anzunchmen, der schon in den früheren sogenannten Stephaui'- schen Anträgen enthalten war, und der hauptsächlich bezweckt, die Freiheit der Presse, namentlich die Freiheit der Tazcspressc, die schon durch andere Umstände ziemlich eingeengt ist, nicht noch durch das Nachdrucksgcsctz weiter zu beschränken. Ich meine, daß cs unter Umständen von hohem tagcsgeschichtlichem Werthc sein kann, daß nicht bloß Referate, sondern auch der wortgetreue Abdruck einzelner Vorträge, die von hervorragen dem allgemeinen Interesse sind, in die Tagespresse kommen. Es könnte
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