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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 24.05.1870
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1870-05-24
- Erscheinungsdatum
- 24.05.1870
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- Deutsch
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1742 Nichtamtlicher Theil. 117, 24. Mai. Hertcr'schc Bcrlag«h. in Frciburg i. Br. ferner: 4890.Stolz, A., das Mrnschengcwächs od. wie dcr Mensch sich n. Andere er ziehen soll. 13. Ausl. gr. 8. Geh. ' PH >^; cart. ' 4891. Thomas v. KemtziS, die Nachfolge Christi. Aus d. Latein, rc. v. A. Pfister. 3. Aust. 16. Geh. 6 N-(; Vclinp. in. 1 Stahlst. 'PH >^; AuSg. in 12.: m. 1 Stahlst. ' PH >^; Vclinp. m. 2 Stahlst. ^ Kern » Verlag in Breilau. 4892. Ocrscld, M. v., Preußen in staatsrechtlicher, kamcralistischer u. staatS- wirthschaftlicher Beziehung. 2. Aust. 2. Lsg. gr. 8. Geh. PH Lange in Gnesen. 4893. viiiv<:l rväon v. ?arviesc moralna. VVyüooie 2. gr. 16. 6el>. ^ 4894.0 iileomxluo-x:! zlnplvro. gr. 16. Oeli. ^ W. Lobcck in Berlin. 4895. Müllcr, E.» dcr Thüringer Wald u. die Ortschaften der Thüringer ». Wcrrabahn. 9. Aust. 16. Geh. ' PH ^ L»c« in Leipzig. 4896. Mcrck, K.» neuestes Waaren-Lerikon f. Handel u. Industrie. 1. Halbbd. gr. 8. Geh. - A ^ Payne in Leipzig. 4897. Briese» harmlose, e. deutschen KleinstacdterS. 1. Bd. gr. 8. Geh. PH ^ VH. Ncclam j»n. in Leipzig. 4898.Schiller» Ar. v.» Geschichte d. Abfalls der vereinigten Niederlande v. dcr spanischen Negierung, gr. 16. Geh. 3 N-t 4890. Kamele, H. F.» Hekto—Kilo. Anleitung zum richt. Gebrauch der neue» deutschen Maße n. Gewichte rc. 2. Aust. 8. Geh. PH B. lauchnitz in Leipzig. 4900.0v1Iev1ion ol I>rili8li autliors. Oopyriglit eelit. Vol. 1091. snck 1092. gr. 16. 6ek. L ' ^/h ^ Inlialt: 8ri!em eln»pel. !>Ir5. Olipliant. 2 Vol8. 4901.1Ve»8«l>, >1.1!., .1 nerv poeleet üietionary ok tste englisll anel ilalia» languages, 8ler. eclil. gr. 16. 6el>. ^ geb. U Trommer in Neu-GerSdorf. 4902. fKorschclt» G.» Geschichte v. Oderwitz. 2—4. Lsg. gr. 16. ä** 2Vg N-il Vereinsbuchhandlung in Hamburg. 4903. s Volks-KoSmoS. Himmel n. Erde. Die Wissenschaften für'S Haus. 87. n. 88. Lsg. Ler--8. Geh. L 6 N-i Inhalt: Physikalischen, chemische Unterhaltungen. Von O. Ule u. A. Hum. m e l. 8. u. 9. Hft. Nichtamtlicher Theil. Aus dem norddeutsche» Reichstage. Berlin, 20. Mai. Aus den jüngsten Verhandlungen des Reichstages ist für die Leser des Börsenblattes noch mitzutheilen, daß bei Fortsetzung dcr Berathung des Gesetzes, betreffend das Ur heberrecht, in dcr Sitzung vom 13. d. Mts. der ganze Ab schnitt V. (§§. 59—67., Werke dcr bildenden Künste) ge- strichen word en i st. Auf Antrag des Abgeordneten v. Hennig wurde dagegen die Resolution angenommen: die verbündeten Negierungen zu ersuchen, dem nächsten Reichstag ein Gesetz vorzulcgcn, welches den Abschnitt V. des vorliegenden Gesetzes selb ständig und dergestalt regelt, daß dabei zugleich die Interessen der Knnst- industrie entsprechende Berücksichtigung finden. In derselben denkwürdigen Sitzung siel auch §. 73.» getheil- tes oder territoriales Verlagsrecht für Musikalien und Bücher behandelnd. Dagegen wurde die vom Abgeordneten Ilr. Wehr cnp fcnn ig vorgcschlagcne Resolution angenommen: die verbündeten Regierungen z» ersuchen: bei Abschluß resp. Erneue rung von Litcrarconvcntioncn mit dem Auslände Beschränkungen der freien Concurrcnz, wie sic der Artikel VII. des preußisch-französischen Vertrages vom 2. August 1862 in Betreff des sogenannten gctheiltcn Verlagsrechts enthält, jedenfalls beseitigen zu wollen. In solcher Gestalt wurde dann das Gesetz in der gestrigen Sitzung in dritter Lesung angenommen. Da es sich hierbei aber hcrausstcllte, daß in Folge der mannigfachen Aendcrungen einige rcdactwncttc Fassungen nolhwcndig geworden waren, so wurde nach erfolgter Correctur in dieser Hinsicht eine letzte Schlußabstimmung in der heutigen Sitzung vorgenommen. Wenn nun im Schoße des Bundesrathes nicht neue Schwierig keiten aufstoßen — man spricht von einem Widerstande dcr königl. sächsischen Negierung gegen die Einsetzung des Ober-Handelsgerichtes als oberste Gerichtsbehörde in Sachen des vorliegenden Gesetzes —, so steht der baldigsten Publication des Gesetzes nichts weiter im Wege. In der Sitzung vom 14. Mai wurde das Gesetz, betreffend den Schutz der Photographien, in zweiter Berathung ohneDebatte abgelchnt, dagegen die Resolution des Do. Wchrenpseimig an genommen : die Negierungen zu ersuchen, den Schutz der Photographie gegen un befugte Nachbildung gleichzeitig mit dem dem nächsten Reichstage vorzn- lcgcnden Gesetzentwürfe über die bildenden Künste und die Kunstindustrie regeln zu wollen. —r. Auf diese directcn Mittheilungcn ans Berlin lassen wir nun nachstehend noch die Berichte der Deutschen Allgemeinen Zeitung über die Verhandlungen des Reichstags vom 19. und 20. d. Mts. folgen- Ueber die erster« schreibt man derselben: ... ES folgt die dritte Berathung des Gesetzes über das Urheberrecht. Dcr BundeScommissar Ministerialdirector v. Philipsborn will zuvor er klären, welche Stellung die verbündeten Regierungen zu dem Entwürfe in seiner jetzigen Gestalt einnehmcn. Im Allgemeinen erklären sie sich mit dem selben einverstanden, doch unter dem Vorbehalte, daß die Abänderungsvor schläge dcr Abg. Oetker und Bähr, die von ihnen für wesentliche Verbesse rungen gehalten werden, angenoininen würden; ferner, daß §. 32. welcher das Bundes-ObcrhandelSgcricht als Hilfsinstanz hingcstcllt, allein und für sich nicht annehmbar erscheint. Da« Amendement des llo. Endcmann ver suche nun zwar daS fehlende Anssührungsgcsetz zn ergänzen; aber auch nach Annahme desselben»! übten sich die Negierungen weitere Beschlüsse Vorbehalten. Es folgt die Abstimmung über die einzelnen Paragraphen. Die 88- 1—5. werden unverändert angenommen; zn den 88- 6. und 7 werden die Abänderungen dcr Abg. l>o. Bähr und Oetker genehmigt. Eine größere Veränderung erleidet der Entwurf durch die Annahme des Amendements Endcmann, daS ganz an die Stelle des 8- 32. tritt und die Bestimmung enthält, daß die Zuständigkeit des ObcrhandelsgcrichtS zn Leipzig ans diejenigen bürgerlichen Nechtsstrcitigkeitcn ausgedehnt werde, in welchen auf Grund der Bestimmungen dieses Gesetzes durch die Klage ein Entschädigungsanspruch oder ein Anspruch aus Einziehung geltend gemacht wird rc. Die übrigen Aenderungcn des Entwurfs sind theils weniger be deutend, theils Coiiscgucnzen dcr bisherigen. Doch ist infolge desselben eine neue Abstimmung über das Gesetz im Ganzen nothwcndig geworden. Und über die Schlußverhandlung vom 20. Mai heißt cs da selbst: Die Veränderungen des Gesetzes über das Urheberrecht in dritter Lesung machen eine neue Abstimmung über dasselbe nothwcndig. Das Gesetz wird in der zuletzt fcstgcstelltcn Form ohne Debatte ange nommen. Wir stellen die wichtigsten Aendcrungen zusammen: 8. 6. des Gesetzes lautet nunmehr (nach einem Anträge des Abg. Bähr): „Uebersctzniigcn ohne Genehmigung des Urhebers des Originalwcrks gelten als Nachdruck: a) wenn von einem, zuerst in einer totsten Sprache erschienenen Werke eine Uebersetzung in einer lebenden Sprache heransge- geben wird; d) wenn von einem gleichzeitig in verschiedenen «Sprachen herausgegebencn Werke eine Uebersetzung in einer dieser Sprachen veranstaltet wird; o) wenn der Urheber sich das Recht dcr Uebersetzung auf dem Titel blatte oder an der Spitze des Werks Vorbehalten hat, vorausgesetzt, daß die Veröffentlichung der Vorbehalten«! Uebersetzung nach dem Erscheinen des Originalwcrks binnen einem Jahre begonnen und binnen drei Jahren be endet wird. Das Kalenderjahr, in welchem das Originalwerk erschienen ist, wird hierbei nicht mitgercchnet." Die übrigen Nummern dieses Paragraphen bleiben nngeändcrt. 8- 7. lautet (nach einem Anträge des Ür. Oetker): „Als Nachdruck ist nicht anznsehen: a) das wörtliche Ansühren einzelner Stellen oder kleinerer Theile eines bereits veröffentlichten Werks oder die Aufnahme bereits veröffentlichter Schriften von geringer»! Um fange in ein größeres Ganzes, sobald dieses -nach seinem Hauptinhalt
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