Srjchktnl außer Sonntag« täglich. — Bi« früh S Uhr eingehende SInjeigen kommen in der nächsten Nummer ,ur Aufnahme. Börsenblatt für den Beiträge für da« Börsenblatt stnd an die Nedaction, — Anzeigen aber an die Srpedition desselben zu senden. Deutschen Buchhandel und die mit ihm verwandten Geschäftszweige. Eigenthum des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler. 88, — Leipzig, Mittwoch den 20. April. —- 1870. Amtlicher Theil. Bekanntmachu ng. Auch in der nächsten Osterincssc soll eine am 13. Mai beginnende und am 21. Mai endende Ausstellung von neuen Dücher,,, Musikalicn und Kunstsachen im untern, links vom Eingang belegcncn Saale des Börsengebäudes stattfinden. Um den Ausstellungen eine immer größere Bedeutung zu verschaffen und der Ordnung wegen haben wir die nachfolgenden Bestimmungen getroffen: §. 1. Alle Erzeugnisse des Buch-, Musikalien- und Knnsthandcls, nicht minder Probearbeiten von Zeichnern, Kupfer stechern, Holzschneidern, Lithographen und sonstige Artikel, welche Verkaufsgcgenstände des Buch-, Musikalien- und Knnsthandcls zu bilden Pflegen, werden zur Ausstellung zugelasscn. Die früher gestattete Aufstellung neuer Maschinen, Maschinentheilc, Instrumente u. s. w. ist auch in diesem Jahre wegen be schränkten Raumes unzulässig. Erläutcrungsweise fügen wir hinzu, daß bereits allgemein versandte und jedem Buchhändler auch ander weitig zugängliche Artikel zur Ausstellung sich im Allgemeinen nicht eignen und daß wir uns Vorbehalten, solche Artikel, sowie diejenigen, die ihrer Natur nach einen Zusammenhang mit der literarischen Industrie nicht erkennen lassen, nach Befinden zurückzuweisen. Dagegen ist es erwünscht, wenn die in der Herstellung begriffenen hervorragenden Unter nehmungen (fertige Druckbogen, Illustrationen rc.), ebenso Pracht - und andere bedeutende Werke, die nur fest und baar geliefert werden, Berücksichtigung finden. Derartige Sendungen sind zu adrcssircn: an die Ausstellungscommission in der Buchhändler-Börse. H. 2. Allen für die Ausstellung gemachten Sendungen ist eine Bcgleitfactur in duplo beizufügcn, auf welcher die Ordinär- und Nettopreise, sowie sonstige Bezugsbedingungen anzugeben sind. §. 3. Auf den auszustcllendcn Gegenständen darf der Nettopreis nicht vermerkt sein. Hierher gehörige Anfragen nach den ihm vom Aussteller eingcsandtcn Notizen zu beantworten, ist der von uns mit der Ausstellung beauftragte Beamte angewiesen. §. 4. Vor dem Schluß der Ausstellung, in diesem Jahr am 21. Mai, dürfen die für dieselbe gelieferten Gegenstände von Seiten der Aussteller nicht zurückgenommcn werden. §. 5. Das Ausstcllungslocal darf seitens der Aussteller als Verkaufsstand für das Publicum nicht benutzt werden. §. 6. Die Aussteller tragen für die von ihnen ausgestellten Gegenstände die Fracht nach und von Leipzig. Die Leitung der Ausstellung ist für die bevorstehende Osterincssc wieder Herrn Ferd. Seidel von uns übertragen worden, und sind die anszustell enden Gegenstände spätestens bis zum 7. Mai an die oben angegebene Adresse einznscnden. Für später eingehende Gegenstände kann weder die Annahme, noch die zweck mäßige Aufstellung gewährleistet werden. Berlin, Bonn und Leipzig, den 4. April 1870. Der Vorstand des Sörsenvereins der Deutschen Duchhändter. Julius Springer. Gustav Marcus. Franz Wagner. Siebenunddreißigster Jahrgang. 189