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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 24.01.1851
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1851-01-24
- Erscheinungsdatum
- 24.01.1851
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- Deutsch
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74 7 Kaiser in Münch-i, fern er: 465. Von der Isar. Jahrbuch d. Vereins f. deutsche Dichtkunst in München f. d. I. 1851. gr. 8. In engl. Einb. m. Goldschn. *2 KicSling's Scparat-Eoiito in Zürich. 466. Diczel, G., die deutsche Rcichsvcrfaffung u. die pfälz. Anklageakte, gr. 8. Geh. *VL>? Kollmaniistchk Buchh. in Augsburg. 467. Sion. Eine Stimme in der Kirche f. unsere Leit. Red. v. I. N. Ginal u. I. Zinslcr. 26. Jahrq. 1851. 1. Hfr. gr. 4. pro 24 Hfte. * 4 — Mit: Historisch-kirchliche Blätter f. theolog. u. Philosoph. Wissenschaft, Kunst u. Lieratur. * 4^ ^ KraiS S» Hoffmann in Stuttgart. 468. Krause, W., allgemeine u. specirlle Hydrotherapie, od. die Grundsätze d. Prießnitz'schcn Heilverfahrens. 2. Aust. gr. 8. Geh. U Kühtmann K» Co. in Bremen. 469. Monatsschrift, deutsche. Für Politik, Wissenschaft, Kunst u. Leben. Hrsg. v. A. Kolatschck. Jahrg. 1851. 1. Hfl. gr. 8. pro 1. Semester. *5 MatthcS IN Leipzig. 470. Hassenstcin, C. H ., sichere Heilung nervöser, gichtischer, rheumatischer u. anderer Krankheiten durch die Elektrizität u. den Magnetismus. 3. Aust. 8. Geh. *«/z ^ 471. Rcichsgcschichte, deutsche. Eine Darstellung der Geschichte u. Verfas sung d. deutschen Volkes, Reiches u. Bundes v. den ältesten Zeiten bis'zu dem I. 1851. 2.Ausg. gr. 16. Geh. *-/o Palm Ll Enke in Erlangen. 472 HentrslLeituiix s. die gesummte Veterinärinollinin u iki-e Hilks- »issensckusten. Hrsg. V. i. 31. Kreutrer. Iskrg. 1851. Kr. I. Konti 4. pro 26 Krn. * l ^ 22 473. HünKklinIre ausdie Kortsckritte u. Leistungen in der gesummten 31edirin im 1. 185V. Hrsg. v. Hekrend, 6öscken, Krieger „. l-ima». 1. Ld. 2.Ntt. gr. 8. 1850. *16K-f G. Ncimcr in Berlin. 474. llundels-Lrokiv. Sammlung der neuesten unkHandel u. Sckitltakrt keüügl. Oesetre u. Verordnungen 6. In-U. Auslandes. Hrsg, von V. Viekakn ». Saint-Pierre, lakrg. 1851. 1. Ult. gr. 8. pro 24 Ulte. * 5 ^ Nicgcr'schc Buchh. in München. 475. Volksfrcund, der katholische, Wochenschrift f. Häusl. Erbauung u. Be lehrung d. kathol. Volkes. Hrsg. v. L. Westermaper. 1. Jahrg. 1851- 1. Hft. gr.4 . pro 24 Hfte. *2 ^ 4 N/ Schlodtmann in Bremen. 476. Familie, die, v. Maras. Ein Roman aus der Zeit. 3 Bde. 8. Geh. 3Hz Schlapp Le Co. in Berlin. 477. Bericht üb. die Kriegs-Operationen der Russischen Truppen gegen die Ungarischen Rebellen im I. 1849. Nach offiziellen Quellen zusammcnge- stcllt von H. v. R. 1- u- 2. Lhl. gr. 8. In Comm. Geh. 1 ^ C. F. Winter in Heidelberg. 478. Archiv der polit. Oekonomie u. Polizeiwissenschaft, Hrsg. v. K. H. Rau u. G. Haussen. Neue Folge- 9. Bd. I. Hft. gr. 8. pro 3 Hfte. *2^^ Nichtamtlicher Theil. Der neue preußische Prcßgcsctz-Eutwurf. Wieder ein neues Gesetz über die Presse: — wohl das gerade für den Buchhandel härteste, seitdem die Censur gefallen. Wir haben hier nicht im Sinne, die einzelnen §§ dieses drako nischen Gesetzes durchzugchcn: ihre übergroße Härte, ihre Gefahr für den Buchhandel, die Polizei-Willkür, welcher derselbe dadurch über geben wird, re. darzulegen: — der Entwurf ist in diesen Blättern sei nem Wesen nach mitgetheilt: jeder Einzelne von uns wird seine Be stimmungen nur zu sehr zu würdigen wissen. Tief betrübt, in seiner Existenz bedroht, steht der preußische Buchhandel einem neuen Gesetze gegenüber, dessen Bestimmungen er wahrlich anders erwartet, weil anders selbst seiner Handlungsweise nach dem Gouvernement gegen über verdient hatte. Schreiber dieses bekennt mit Schamgefühl, daß im Verhältnis? zu den Bestimmungen dieses neuen preußischen Gesetzes, das so hart angegriffene säch si sch e P reßgc se tz —ein glücklicher Zustand zu nennen ist, in dessen Gebiet der E en tca lpl a tz des deutschen Buchhan dels eher verbleiben kann, als einer Stadt im preußischen Reiche dann sich zuwenden! Doch — das Gesetz ist bis diesen Augenblick nur erst ein den Kammern vorgelegrer Entwurf: wir haben die zuversichtliche Hoff nung, daß die Kammern denselben, wie er jetzt lautet, nicht geneh migen, sondern viele Bestimmungen, welche geeignet sind, die Existenz der meisten preußischen Buchhandlungen — Verlag wie Sortiment —' zu vernichten, abändcrn werden. Seitens der Berliner Corporation wird damit vorangegangen, den Kammern eine ausführliche Denkschrift über den Entwurf zu über reichen, in welcher alle die Punkte, die einer nothwendigen Aenderung bedürfen, motivirt werden. Wir dürfen uns von dieser Denkschrift den verdienten Erfolg versprechen: aber wir wenden uns hiermit an den ganzen preußischen Buck Handel, daß er so schnell als mög lich in gleicher Weise an die Kammern petltionirc: in jeder größeren Stadt wird sich ein Buchhändler finden, der die Sache in die Hand nimmt und seine Stadt und seinen Kreis für dieselbe zu interessiren weiß, er wird, deß sind wir sicher, aller Orten das lebhafteste Entgegen kommen finden: es handelt sich hier um eine abzuwendende Gefahr, die über eines jeden Haupt — gleichviel, wer er sei — schwebt. Nach § 5 des genannten Entwurfes steht es, hat ein Buchhändler ein Preß-Ver- gehcn — cs kann das unschuldigste sein, z. B- ein Buch, auf welchem der Drucker nicht genannt ist, verkauft — sich zu schulden kommen lassen, der Polizei zu, ihm die Concession zu nehmen; nach ß 11 steht der Polizei die direkteste Einwirkung auf die Schaufenster der Buchhandlungen zu; nach § 42 ist der Verleger und Sorli- mentsbuchhändler für den Inhalt einer in Preußen erschienenen Druckschrift verantwortlick, wenn auf derselben der Verfasser nicht ge nannt, oder nicht sein richtiger Name angegeben ist—was letzteres doch der Sortimentshändler nie wissen kann; nach § 43 wird der Verleger, wenn durch eine bei ihm erschienene Schrift ein Preßvergehen begangen worden, abgesehen von Allem, mir einer Geldbuße von 25—500 — bestraft; nach H 13 muß der Redakteur einer jeden Zeitschrift — gleich viel, ob politischen oder wissenschaftlichen — in Preußen wohnen und die Vcrlagshandlung kann nicht für den Redakteur die Verant wortlichkeit übernehmen lc.! Das sind Bestimmungen, bei denen in der That im preußischen Buchhandel jede Sicherheit, jedes Gedeihen, jeder Wohlstand fortfallcn muß. Uno dies ist der Hauptpunkt, der von den preußischen Buchhändlern den Kammern und von diesen dem Gouvernement gezeigt werden muß. Mit Bestimmungen wie die an geführten und wie sie leider noch in großer und schwerer Zahl in dem Entwürfe enthalten sind, kann sich Niemand einer geschäftlichen Tä tigkeit zuwenden, in der er seine gesicherte Existenz sucht: kann sich ihr kein Kapital zuwenden, das jeden Augenblick, bei dem Vergessen einer Dcucksirma w. durch einen Machtspcuch der Polizei verloren geht; mit diesen Bestimmungen hört gerade der blühende preußische Buchhandel, der wahrlich vermöge seines Besitzes und seiner allgemei nen Wohlhabenheit dem Gouvernement die größten Gacantieen bietet, zu existiren auf und an seine Stelle tritt ein Handel, der jedes stabilen Elementes, jedes Kapitals, jeder Sicherheit baar, so recht eigentlich darauf angewiesen ist, sick gar nicht zu scheuen, Alles zu versuchen, wodurch ec seine Tages-Existenz fristen kann, und wenn ihm heute
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