Börsenblatt Beiträge für da- Börsenblatt sind an die Re daction. — Inse rate an die Expedition desselben ju senden. für den Deutschen Buchhandel und die mit ihm verwandten Geschäftszweige. Eigentbum des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler. 43. —»»«- Leipzig, Mittwoch den 11. April. 1860. Amtlicher T h e i l. Bekanntmachung. Auch in der nächsten Ostermesse soll eine Ausstellung von neuen Dächern, Musikalien und Kunstsachcn im untern, links vom Eingang bclegenen Saale des Börsengebäudes stattsinden, und sollen erforderlichen Falls beide im Erdgeschoß belegenen Sale zu diesem Behufe verwendet werden. Die wachsende Bedeutung der Ausstellungen, sowie mehrfache bei uns eingegangcne Beschwerden haben uns veran laßt, die nachfolgenden Bestimmungen zu treffen: §. 1. Alle Erzeugnisse des Buch-, Musikalien- und Kunsthandels, nicht minder Probearbeiten von Zeichnern, Kupferstechern, Holzschneidern, Lithographen, und sonstige Artikel, welche Verkaufsgegenstände des Buch-, Musikalien- und Kunsthan dels zu bilden pflegen, werden zur Ausstellung zugelassen. Auch sollen neue Maschinen, Maschinentheile, Instrumente u. s. w. Aufnahme finden, insofern sie zur Herstellung der genannten Erzeugnisse Mitwirken und der Raum es gestattet. h. 2. Allen für die Ausstellung gemachten Sendungen ist eine Begleitfactur in duplo mit der Bemerkung: „für die Aus stellung" beizufügen, auf welcher die Verkaufs-Nettopreise sowie sonstige Bezugsbedingungen anzugeben sind. §. 3. Auf den auszustellenden Gegenständen darf der Netwpreis nicht vermerkt sein. Hierher gehörige Anfragen nach den ihm vom Aussteller eingesandten Notizen zu beantworte», ist der von uns mit der Leitung der Ausstellung beauftragte Be amte angewiesen. Auf den im tz. 1. aufgeführten Maschinen u. s. w. steht es jedoch dem Aussteller frei den Verkaufs preis zu vermerken. §. 4. Vor dem Schluß der Ausstellung dürfen die für dieselbe gelieferten Gegenstände von Seiten der Aussteller nicht zurück genommen werden. tz. 5. Nur Mitglieder des Börsenvereins der Deutschen Luchhändler sind berechtigt, die Ausstellung zu beschicken. Auslän dische Buchhändler, sowie Nicht-Buchhändler hiben sich der Vermittlung eines Mitgliedes des Börscnvereins zu bedienen. §. 6. Das Ausstellungslocal darf Seitens der Aussteller als Verkaufsstand für das Publicum nicht benutzt werden, tz. 7. Die Aussteller tragen für die von ihnen ausgestellten Gegenstände die Fracht nach und von Leipzig. Die Leitung der Ausstellung ist auch für die bevo stehende Ostermesse Herrn Eduard Wengler von uns übertragen worden, und sind demselben die auszustellenden Gegenstände spätestens bis zum 1. Mai cinzusenden. Für später eingehende Gegenstände kann weder He Annahme, noch die zweckmäßige Aufstellung gewährleistet werden. Berlin, Augsburg und Leipzig, den 23. März 186). Wer Vorstand des Dörsenvcreins der Deutschen Auchhä'ndler. Veit. I. P. Himmer. S. Hirzel. Siebenundzwanzigjler Jahrgang. 100