Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 16.04.1868
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- Ausgabe
- Band
- 1868-04-16
- Erscheinungsdatum
- 16.04.1868
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- Deutsch
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- Saxonica
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1868
- Monat1868-04
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Erscheint außer Sonntag- täglich. — Bi» Abends 7 Uhr eingehende Anzei- gen kommen in der jweitnächsten Nummer zur Aufnahme. Lnuäge für da» Börsenblatt find aa die Redaction. — An,ei- -en aber an dieErped ition desselben zu senden. für den Deutschen Buchhandel und die mit ihm verwandten Geschäftszweige. Eigcnthum des BörsenvcrcinS der Deutschen Buchhändler. 86. Leipzig, Donnerstag den 16. April. 1868. Amtlicher Theil. Bekanntmachung. Die in der vorigen Oster-Messe bestimmte Geschäfts-Ordnung während der Buchhändlermesse hat sich vollständig bewährt, und haben wir beschlossen, daß dieselbe auch während der diesjährigen Buchhändlermesse in nach stehender Weise maßgebend sein soll: 1) Der Börsenvorstand beginnt seine regelmäßigen Ostermeß-Sitzungen, sofern der Vorsteher nicht frühere Zusammenkünfte anberanmt, in Leipzig spätestens am Donnerstag vor Cantate, Vormittag. 2) Die Mitglieder des Rechnungs-Ausschusses haben ihr Eintreffen in Leipzig so einzurichten, daß ihre Berathungcn am Freitag vor Cantate, Vormittag, die Mitglieder der übrigen Ausschüsse, daß ihre Zusammenkünfte am Sonnabend vor Cantate, Vormittag, ihren Anfang nehmen können. Es werden von Seiten des Börsen-Archivariats dcsfallsige besondere Einladungen mindestens 14 Tage vorher ergehen und haben die Ausschußmitglieder, die am Erscheinen verhindert sind, bis Mittwoch vor Cantate ihre Entschuldigungen beim Börsen-Archivariat einzureichen. 3) Die Hauptversammlung findet wie seither am Cantate-Sonntag Vormittag Vs9 Uhr statt. Wer bis 9 Uhr nicht erschienen ist, verliert für diesmal seine Berechtigung zum Wählen. Unentschuldigt Ausbleibende verfallen in eine Geldbuße von 1 Thalcr. Noch während der Dauer der Hauptversammlung hat das Auszählen der Stimmzettel stattzu- findcn, derart daß vor Schluß der Versammlung wenn möglich die Namen der Neugewählten, mindestens der Name des neugewähltcn Vorstandsmitgliedes und seines Stellvertreters proclamirt werden kann. 4) Der große Börsensaal wird zum Zweck der Abrechnung vor Cantate nicht geöffnet, erst Montag nach Cantate, den 11. Mai beginnt das Abrcchnnngsgeschäft und soll dasselbe an diesem und den folgenden Tagen von früh 8 Uhr bis Nachmittag 1 Uhr dauern. Um 1 Uhr wird der Saal geschlossen. Es haben die sämmtlichcn Leipziger Commissionärc sich an diesen Tagesstunden auf der Börse zur Abrechnung einzufinden. Die auswärtigen Sortimentshandlungen werden ausdrücklich auf diese Bestimmung im wohlverstandenen eigenen Interesse mit dem Bedeuten hingcwiesen, für rechtzeitige Einsendung der Zahlungslisten, genau bis zu den ihnen von ihren Co m- missionären bezeichneten Tagen besorgt zu sein, um jenen Las pünktliche Erscheinen auf der Börse zu ermöglichen. 5) Jeder, welcher für fremde Firmen abrechnen und Gelder in Empfang nehmen will, hat vorher eine Vollmacht in doppelten Exemplaren vollzogen und die Echtheit der Unterschrift des Ausstellers von dessen Leipziger Commissionär be scheinigt beim Archivar (während der Messe im Börsengebäude anwesend) einzureichen, von denen das eine Exemplar abge stempelt zurückgegeben, das andere zu den Acten genommen wird. 6) Nur Börsenmitglicdcr sind berechtigt, Geschäfte auf der Börse zu besorgen. 7) Bei den Mcßzahlungen sind nur zulässig: klingend Courant oder königl. sächsische und preußische Cassenan- weisungcn, auch Noten der Leipziger und der Sächsischen Bank, sowie Banknoten von zehn Thalern und darüber derjenigen^ Geldinstitute, welche Einlösungsstellcn in Leipzig errichtet haben. Berlin, Gotha und Leipzig, den 17. März 1868. Der Vorstand des Sörsenvereins der Deutschen Suchhändler. Julius Springer. E. F. Thienemann. Franz Wagner. 152 Fünfunddreißigüer Jahrgang.
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