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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 17.01.1868
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1868-01-17
- Erscheinungsdatum
- 17.01.1868
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-18680117
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-186801172
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- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-18680117
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- Public Domain Mark 1.0
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1868
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Srschkint «uhrr Sonntag« täglich. - Bi« Lbind« 7 Uhr eingehende Anzeu gen kommen in der jweitnächsten Nummer zur Aufnahme. Beiträge für da« Börsenblatt find an die Redaktion, — Anzei. gen aber an dieErved Ilion desselben zu senden. für den Deutschen Buchhandel und die mit ihm verwandten Geschäftszweige. Eigenthum des BörsenvcreinS der Deutschen Buchhändler. Leipzig, Freitag den 17. Januar. — 1888. Amtlicher T h e i l. Leipziger Verleger-Verein. Allgemeine Geschäftsnormen. Als notwendige Grundbedingungen anerkennt der Verein fol gende Geschäftsnormen, und stellt solche als für alle seine Mitglieder und die Sortimentshandlungen, mit denen, sie in Rechnung stehen oder kommen werden, als allgemein gültig fest: 1) Alles im Laufe eines Kalenderjahres Bezogene, oder aus früherer Rechnung disponirt Uebertragene muß, soweit es nicht anderweitig ausgeglichen ist, in der darauf folgenden Ostermesse bezahlt werden. 2) Das Disponiren unabgesetzter und das Remittircn fest be zogener Artikel kann nur mit Bewilligung des Verlegers statt finden. 3) Wer in der Ostermesse die vorjährige Rechnung nicht erledigt, verliert sofort den Anspruch, das bereits in neuer Rechnung Bezogene bis zur nächsten Ostermesse creditirt zu erhalten. Der Verleger ist vielmehr in diesem Falle berechtigt, die Ausglei chung des neuen Guthabens zu jeder Zeit zu verlangen. 4) Artikel, welche eiueHandlung in der Ostermesse zurückzusenden berechtigt war, ist der Verleger nach Pfingsten zurückzunehmen, resp. sich anrechnen zu lassen, nicht mehr verpflichtet. 5) Der Verleger hat die Bcfugniß, ihm zur Disposition gestellte Artikel durch directe oder im Buchhändler-Börsenblatt ver öffentlichte Aufforderung zurückzuverlangen, und ist später als zwei Monate nach Erlaß dieser Aufforderung zur Rück nahme derselben nicht mehr verpflichtet, vielmehr die Zahlung dafür in der Ostermesse zu fordern berechtigt. Auszug aus der Geschäftsordnung. Der Zweck des Leipziger Verleger-Vereins ist, eine allgemeine Ordnung und Pünktlichkeit, namentlich im Abschließen der Conti und Zahlen der Saldi, im Bereiche der Geschäftsverbindungen seiner Mitglieder, theils aufrecht zu erhalten, theils herbeizuführen. 8> 2. Gegen diejenigen Sortimcntshandlungcn, welche diesem Zweck zuwiderhandeln, kann der Verein folgende Maßregeln an wenden: ») Mahnung mit Drohung, b) zeitweise Creditentzichung, e) gänzliche Creditentzichung, ä) entsprechende Bezeichnung (Weglassung) auf der Liste des Vereins, «) Einziehung durch Wechsel, 1) Einziehung durch gerichtliche Klage. 8- 8. In jedem Jahre — das erste Mal vier Wochen nach Pfingsten — wird eine Liste derjenigen Handlungen angefertigt, die mit der Mehrzahl der Vereins-Mitglieder in offener Rech- Fünfunddreißigster Jahrgang. nung stehen und ihre Verbindlichkeiten gegen dieselben vollständig erfüllt haben; eine zweite Liste erscheint nach der Michaelismesse. Leipzig, Januar 1868. Abel, Ambr. Kummer, Ed. Amelang's Verlag. Le in er,O. Arn oldische Buchh. Lorck, C. B. Bach, I. G. Mayer, E. H. Bredt, E. Mayer, Gustav. Dürr' schc Buchh. Museum, Literar. Engelmann, Wilh. Naumann, Justus. Felix, A. Reclam jun., PH. Fleischer, Fr. Schlicke, B. Fritsch, A- Schuberth <L Co. Geibel, Carl. Schultze, Herm. Gerhard, Wolfg. Schulz, O. A. Gräbner, G. Seemann, E. A. Gumprecht, A. Verlagfür erziehenden Unterricht. Händel, C. A. Violet, W. Hinrichs'sche Buchh. Vogel, F. C. W. Hirzcl, S. Klinkhardt, I. Ko llmann, CH. E. Wiedemann, L. Winter'sche Verlagsh., C. F. Möller, I. T. Erschienene Neuigkeiten des deutschen Buchhandels. (Mitgetheilt von der I. C. Hinrichs'schen Buchhandlung.) (' vor dem Titel — Titelauflage, ch — wird nur baar gegeben.) Bartholomäus in Erfurt. 429. dvuiuul, pralctiscbos, l. Lau- ». Mbel-Iisobler. Untvvorlen u. red. v. 6rael. 16. labrg. 1868. 1. lllt. ?ol. pro oplt. ä Ult. * 24 ki-k Böhlau in Weimar. 430. Kinder-Gartcn, Bewahr-Austalt u. Elcmentar-Klassc. Hrsg. v. A. Köh ler, F. Schmidt u. F. Seidel. 9. Jahrg. 1868. Nr. 1. gr. 8. pro cplt. ' IN 431. Rkgicrungs-Blattf.dasGroßherzogth. Sachscn-Weimar-Eisenach. Jahrg. 1868. Nr. 1. 4. In Comm. pro cplt. ** hh ^ Boscllt'sch« Buchh. in Frankfurt a. M. 432. -s LörskukuleLtler, ?rsnlilurter. 1868. Ursg. v. 8. Uickelderg. kol. In 6omw. ^ 433. Wolff, der Hauseigenthümer u. Miether. Ein prakt. Handbuch f. jeden Miether w Vermieter, nicht weniger auch s. den Juristen u. Geschäfts mann. 2. Ausg. gr. 8. 1867. Geh. * 14 N-k Braumllller in Wien. 434. -s Gcndarmerie-Almanach, oesterreichischer, f. 1868. Hrsg. u. red. v. F. Ehrenstein. 9. Jahrg. 1868. gr. 8. Geh. * Hh ^ Broekhau« in Leipzig. 435. Luuxe, ll., geograpbiseker Handatlas üb. alle Ikeile der Lrde. 2. ämtl. 6.1>fg. qu. gr. kol. * 1 ^ 23
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