Erschein! außer SonntagS täglich. — Bis Abends 7 Uhr eingehende Anzei. gen kommen in der zweiinächsten Nummer zur Aufnahme. Beiträge für daS Börsenblatt sind an die Redaltion, — Anzei- gen aber an die ErV editi ° n desselben zu senden. für dcn Deutschen Buchhandel und die mit ihm verwandten Geschäftszweige. Amtlicher Theil. Generalversammlung des Unterstützungs-Vereins deutscher Buchhändler und Buchhand- lungs-Gchülfen. Die diesjährige statutenmäßige Generalversammlung des Unter stützungs-Vereins findet Sonntag den 29. März d. I. Vormittags 11 Uhr im Eng lischen Hause (Mohrenstraße Nr. 49) in Berlin statt. Tagesordnung: a) Bericht des Vorstandes über das Jahr 1867. b) Bericht des Rechnungsausschusses. e) Antrag des Vorstandes: ihm Decharge zu ertheilen. ä) Wahl eines Vorstandsmitgliedes an Stelle des statutenmäßig ausscheidenden Herrn Julius Springer, o) Wahl eines Mitgliedes des Rcchnungsausschusses an Stelle des ausscheidenden Herrn Hcrm. Kaiser. Weitere Anträge für die Tagesordnung find dem Vorstande bis zum 20. März schriftlich einzureichen. Berlin, den 22. Februar 1868. Der Vorstand des Unterstützungs-Vereins deutscher Buchhändler und Bnchhaildlungs-Gehtttfen. G.W.F. Müller. Julius Springer. George Winckelmann. Rud. Gacrtncr. W. Hertz. Berliner Verleger-Verein. Allgemeine Gcschäftsnormen. Die Mitglieder des Berliner Verleger-Vereins haben sich zur Festsetzung und Aufrcchthaltung nachstehender 5 Bedingungen ver einigt, unter denen sie fortan Credit gewähren: 1. Alles im Laufe eines Kalenderjahres Bezogene, oder aus früherer Rechnung disponirt Uebertragene muß, soweit cs nicht anderweitig ausgeglichen ist, in der darauf folgenden Ostermesse bezahlt werden. 2. Das Disponiren unabgcsetztcr und das Remittiren festbc- zogcner Artikel kann nur mit Bewilligung des Verlegers statt finden. Z. Wer in der Ostcrmesse die vorjährige Rechnung nicht erledigt, verliert den Anspruch, das bereits in neuer Rechnung Bezogene bis zur nächsten Ostermesse creditirt zu erhalten. Der Verleger ist vielmehr in diesem Falle berechtigt, die Ausgleichung des neuen Guthabens zu jeder Zeit zu verlangen. 4. Artikel, welche eine Handlung in der Ostermesse zurückzusenden Fünfundoreißigster Jahrgang. berechtigt war, ist der Verleger nach Pfingsten zurückzunehmen, resp. sich anrcchnen zu lassen, nicht mehr verpflichtet. 5. Der Verleger hat die Befugniß, ihm zur Disposition gestellte Artikel durch directe oder im Buchhändler-Börsenblatt ver öffentlichte Aufforderung zurückzuverlangen, und ist später als zwei Monate nach Erl aß dieser Aufforderung zur Rück nahme derselben nicht mehr verpflichtet, vielmehr die Zahlung dafür in der Ostermesse zu fordern berechtigt. Bei der bevorstehenden Ostermesse machen wir die Herren Sor timenter darauf aufmerksam, daß folgende Firmen unserem Vereine angehören: Berge mann, E. Berggold, F. Cohn, Adolf. Dümmler's, F., Verlag. Duncker, Franz. Ernst L Korn. Gerold, C- H. Gersch el, L. Goldschmidt, A. Grosse, W. Grothe, W- Guttentag, I. Hayn's Erben, A. W. Hempel, G. Hermes, W. Heymann, C. Hofmann & Co. Janke, O. Jonas, Al. Kortkampf, Fr. Lassar's Buchh. Licbrecht, C. S. Lobeck, F. Lüderitz'sche Verlagsbuchh. Moeser, W. Müller's Verlag, G. Fcrd. Otto. Müller, G. W. F. Nauck L Co. Röhring, C. Oehmigke's Verlagsh. Plahn'sche Buchh. Rauh, L. Reimer, D. Reimer, G. Renger'sche Buchh. Reymann, E. Sacco Nachfolger, A. Schindler, H. Schlawitz, G. Schlesier, I. Schultze, W. Seehagen, O. Stilkc Lvan Muyden. Vereins-Buchhandlung. V erlags-Anst., Allg.Dtsch. Wiegandt L Grieben. Wiegandt L Hempel. Winckelmann L Söhne. Wohlgemuth, I. A. Zugleich bringen wir folgende Bestimmungen unseres Statuts in Erinnerung. Pünktlichkeit und Ordnung im buchhändlerischen Verkehr, deren Bedürfniß immer tiefer empfunden und allgemeiner befriedigt wird, namentlich im Abschließen der Conti und Zahlen der Saldi, im Be reiche der Geschäftsverbindungen seiner Mitglieder theils aufrecht zu erhalten, theils, wo sie noch vermißt werden, her beizuführen, ist der Zweck des Verleger-Vereins. 90