Erscheint außer Sonntags täglich. — Bis Abends 7 Uhr eingehende Anjei- gen lammen in der jweitnächsten Nummer zur Aufnahme. Börsenblatt Beiträge für das Börsenblatt find an di, Redaetion, — Anzei- gen aber an dieEkP ed i ti an desselben zu senden. für den Deutschen Buchhandel und die mit ihm verwandten Geschäftszweige. Eigcnthum des Börsenvercins der Deutschen Buchhändler. 975. 70. Leipzig, Donnerstag den 26. März. 1868. Amtlicher T h e i l. Bekanntmachung. Die in der vorigen Ostcr-Messe bestimmte Geschäfts-Ordnung während der Buchhändlermeffe hat sich vollständig bewährt, und haben wir beschlossen, daß dieselbe auch während der diesjährigen Buchhändlermesse in nach stehender Weise maßgebend sein soll: 1) Der Börsenvorstand beginnt seine regelmäßigen Ostermeß-Sitzungen, sofern der Vorsteher nicht frühere Zusammenkünfte anberaumt, in Leipzig spätestens am Donnerstag vor Cantate, Vormittag. 2) Die Mitglieder des Rechnungs-Ausschusses haben ihr Eintreffen in Leipzig so cinzurichten, daß ihre Berathungcn am Freitag vor Cantate, Vormittag, die Mitglieder der übrigen Ausschüsse, daß ihre Zusammenkünfte am Sonnabend vor Cantate, Vormiltag, ihren Anfang nehmen können. Es werden von Seiten des Börsen-Archivariats dcsfallsige besondere Einladungen mindestens 14 Tage vorher ergehen und haben die Ausschußmitglicder, die am Erscheinen verhindert sind, bis Mittwoch vor Cantate ihre Entschuldigungen beim Börscn-Archivariat einzureichen. 3) Die Hauptversammlung findet wie seither am Cantate-Sonntag Vormittag ^9 Uhr statt. Wer bis 9 Uhr nicht erschienen ist, verliert für diesmal seine Berechtigung zum Wählen. Unentschuldigt Ausblcibende verfallen in eine Geldbuße von l Thalcr. Noch während der Dauer der Hauptversammlung hat das Auszählcn der Stimmzettel stattzu- sinden, derart daß vor Schluß der Versammlung wenn möglich die Namen der Nengewählten, mindestens der Name des neugewählten Vorstandsmitgliedes und seines Stellvertreters proclamirt werden kann. 4) Der große Börscnsaal wird znm Zweck der Abrechnung vor Cantate nicht geöffnet, erst Montag nach Cantate, den 11. Mai beginnt das Abrcchnungsgeschäft und soll dasselbe an diesem und den folgenden Tagen von früh 8 Uhr bis Nachmittag 1 Uhr dauern. Um 1 Uhr wird der Saal geschlossen. Es haben die sämmtlichen Leipziger Commissionärc sich an diesen Tagesstunden auf der Börse zur Abrechnung einznfindcn. Die auswärtigen Sortimcntshandlungcn weiden ausdrücklich auf diese Bestimmung im wohlverstandenen eigenen Interesse mit dem Bedeuten hingewicscn, sür rechtzeitige Einsendung der Zahlnngslisten, genau bis zu den ihnen von ihren Kom missionären bezcichneten Tagen besorgt zu sein, um jenen das pünktliche Erscheinen auf der Börse zu ermöglichen. 5) Jeder, welcher für fremde Firmen abrcchnen und Gelder in Empfang nehmen will, hat vorher eine Vollmacht in doppelten Exemplaren vollzogen und die Echtheit der Unterschrift des Ausstellers von dessen Leipziger Commissionär be scheinigt beim Archivar (während der Messe im Bvrsengebäude anwesend) einzureichen, von denen das eine Exemplar abge- stempclt zurückgegeben, das andere zu den Acten genommen wird. 6) Nur Börsenmitglieder sind berechtigt, Geschäfte ans der Börse zu besorgen. 7) Bei den Meßzahlungen sind nur zulässig: klingend Courant oder königl. sächsische und preußische Kassenan weisungen, auch Noten der Leipziger und der Sächsischen Bank, sowie Banknoten von zehn Thalcrn und darüber derjenigen Geldinstitute, welche Einlösungsstellcn in Leipzig errichtet haben. Berlin, Gotha und Leipzig, den 17. März 1868. Der Vorstand des Sörsenvereins -er Deutschen Äuchhändter. Julius Springer. E- F. Thienemann. Franz Wagner. 121 zünfunddreißigsler Jahrgang.