Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 03.02.1868
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- 1868-02-03
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- 03.02.1868
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304 Nichtamtlicher Theil. 27, 3. Februar:. aus dem Französischen recht gut zwei große Verleger beschäftigen könnten. Bei dieser Gelegenheit wird auch des von der Firma Appleton in New-Aork gemachten Versuches gedacht, die historischen Romane der Frau Louise Mühlbach dem amerikanischen Publicum in guten Ucbcr- setzungen zugänglich zu machen, und dabei des der deutschen Schrift stellerin von dem genannten Hause gesandten Ehrengeschenks von 1000 Dollars erwähnt. Der Verfasser gibt zu, daß diese Summe durchaus kein Aequivalent sei für das, was die Schriftstellerin, ginge cs nach Recht und Gerechtigkeit, eigentlich für die amerikanische Aus gabe ihrer Werke erhalten müßte und was ihr der Verleger auch gewiß gern zahlen würde, könnte er einen rechtsverbindlichen, sein Eigenlhum schützenden Vertrag mit ihr abschlicßc». Bei der gegen wärtigen Sachlage müsse man der Freigebigkeit der Firma Appleton Anerkennung zollen und zugebcn, daß sie nicht mehr thun könne. Es kostet sie große Summen, die noch unbekannte Schriftstellerin in Amerika cinzusühren, und rcüssirt sie damit, so liegt eben in dem Erfolge sür sie die größte Gefahr. Sobald die „Ritter vom gelben Umschläge" wittern, daß das Publicum an dieser Lectüre Geschmack gefunden, überschwemmen sie den Markt mit schlecht übersetzten, schlecht gedruckten, schlecht ausgestatteten und deshalb weit billigeren Ausgaben, mit denen ein anständiges Verlagsgeschäft nicht concur- riren kann. Das Essay geht hierauf auf die Schwierigkeiten über, mit wel chen der Verlagsbuchhändlcr mehr als jeder andere Geschäftsmann zu kämpfen habe, da er, so zu sagen, die Katze immer im Sacke kaufen müsse und bei Annahme eines Manuscriptcs nie nnt Bestimmtheit wissen könne, ob cs Erfolg haben werde oder nicht. Auch aus diesem Umstande wird die Wichtigkeit des internationalen Schutzes des literarischen Eigenlhums und die dadurch bewirkte Ermöglichung eines ausgebreiteten Verlags von Uebersetzungen hergelcitet. Dieser Artikel sei der einzige, welcher dem Verleger einen sichern Anhalt gewähre; er habe das fertige Werk vor sich und kenne das Urtheil, welches das Publicum, dem es in der Originalsprache gebo ten worden, darüber gefällt. Dieses Urtheil sei aber maßgebend; denn die Erfahrung lehre, daß der Geschmack der verschiedenen gebil deten Nationen in der Literatur sich gleich bleibe, sobald ihnen nur das Buch in einem ihrem und dem Geiste der Sprache, aus der es übersetzt sei, angemessenen Gewände dargereicht werde. Darum — Berliner Verleger und Commissionärc! — wenn der Vorstand Eurer Corporation mit der Sache aus eigenem An triebe nicht Vorgehen will — veranlaßt ihn dazu und helft uns in den Provinzen! <A. Miscelle». Anfrage. — Wir Committenten haben unlängst eine Art Reglement für die Behandlung empfohlener Bestellungen aus Leipzig mitgctheilt erhalten. Gibt es nicht auch eines für die nicht empfoh lenen? Wenn nicht, so wäre es sehr erwünscht, daß ein solches auf gestellt würde, und zwar eines, welches der Gegenwart leidlich ange paßt wäre, dergestalt, daß man doch im Allgemeine» wenigstens darauf rechnen könnte, seine Bestellungen am vierten Tage nach dem Eintreffen erpedirt und in seines Commisstonärs Händen zu wissen. Bis jetzt kann man das leider nicht; so z. B. sandte ich am 11. v. Mts. 23 Bestellzettel nach Leipzig, davon 16 an Leipziger Firmen, 7 an auswärtige, die in Leipzig Lager halten. Die Zettel wurden Montag d. 13. Vormittags durch die Bestellaustalr jedenfalls pünkt lich befördert, der am Donnerstag den 16. an mich abgesandte Ballen brachte mir aber nur von 5 Leipziger und 2 auswärtigen Firmen das Verlangte. Von den Leipziger Firme», deren Artikel ich noch erwarte, sind 7 reine Verleger, die andern zugleich Eommis- sionäre. Sollte es wirklich nicht schneller zu schaffen sein? Meine Kunden glauben nimmermehr, daß man sich in der buchhändlerischen Metropole so viel Zeit läßt. Die preußische Hauptbankdireclion hat folgende Bekanntmachung erlassen: „Es ist seit kurzem eine neue Sorte von Nachbildungen der älter n (grünen) preußischen Banknoten zulOTha- lern aus dem Jahre 1856 zum Vorschein gekommen, welche durch Lithographie hergeslcllt sind, namentlich durch ein dunkleres, schmutziges Grün und weicheres Papier von den echten Noten abweichcn und sich deshalb von den letzcren leicht unterscheiden lassen. Wir machen da her das Publicum nicht nur auf die Nothwendigkcit aufmerksam, in seinem eigenen Interesse die Banknoten n 10 Thlr. vom Jahre 1856, welche überhaupt aus dem Verkehr gezogen werden, vor der Annahme genau zu prüfen, sondern empfehlen demselben zugleich, dergleichen Noten, von welchen bereits frühere Nachbildungen eristiren, bei der nächsten Bankcasse gegen andere Noten umzutauschcn und nicht in weitere Circulation zu setzen." Nochmals die Berliner Bcstellanstalt. Wiederholt ist schon im Börsenblalte angeregt worden, die Ber liner Bcstellanstalt allen fremden Handlungen derartig zugänglich zu machen, daß diese ihre Zettel re. für Berlin direct der Bestellanstalt zusenden können. Es ist auffallend, daß die Berliner College» das ganz unbeachtet lassen. Die Einrichtung, welche angestrcbk wird, wird dem Berliner Buchhandel — sowohl den Verlegern als den Commissionären daselbst — noch mehr zum Vortheil gereichen, als den auswärtigen Firmen, welche die Bestellanstalt zur schnellen För derung ihrer Bestellungen benutze». Sind denn die Berliner Freunde wirklich so kurzsichtig, das nicht einzuschen? Der Berliner Verlag ist für den ganzen deutschen Buchhandel von Bedeutung; diese Bedeu tung wächst mit der Schnelligkeit, mit welcher die Berliner Artikel überall hin gelangen, und man wird doch wirklich in Berlin nicht verkennen, welch ein bedeutendes Moment darin liegt, wenn jede auswärtige Handlung weiß, daß sie direct mit Berlin — dnrch die Bestellanstalt — verkehren kann. Dies für die Herren Ver leger dort! — Und wird aus diesem direkten Verkehre durch die Be stellanstalt, mit welchem der Werth des Berliner Verlages für die auswärtigen Handlungen steigt, für sehr viele der letzteren nicht das Bcdürfniß: einen Commissionär in Berlin zu halten, erwachsen? Sehen das die Herren Commissionärc nicht deutlich? Personalnachrichtcn. Die weithin bekannte und namentlich in der Gclchrtenwelt ge schätzte Buchhandlung Adolph Marcus in Bonn feierte am 26. Jan. das fünfzigjährige Jubiläum ihres Bestehens. Sie ward 1818 in der Hoffnung auf die bevorstehende Stiftung der Bonner Universität ge- gründet, sic hob sich in dem Maße, als sich die Hochschule entwickelte, und ist im besten Sinne des Wortes eine Universitäts-Buchhandlung geworden und geblieben. Die literarische Thätigkeit der überwiegen den Mehrzahl der Bonner Universitätslehrer von der ersten bis zur jüngsten Generation erscheint an die Firma Marcus geknüpft. Der Anerkennung dieses innigen und dauernden Verhältnisses gaben auch heute die Spitzen der Universität und die städtische Behörde gegen über dem gegenwärtigen Chef der Handlung, dem Herrn Gustav Marcus, einen herzlichen und beredten Ausdruck. (Köln. Ztg.) Briefwechsel. Herrn R. K. in L. — Ihre „Warnung" wäre in der angegebenen allge meinen Fassung ehrverletzender Art »nd darum nicht zulässig. Da gegen ist die Aufnahme nicht zu beanstanden, wenn Sie für Ihre Mittheijung folgende Bestimmung (Art. 238.) des sächsischen Straf gesetzbuches beachten wollen: „ . . . Ebenso ist die Erzählung einer wahren Thalsachc, wenn sie auch der Ehre eines Anderen uachtheilig, ist, straflos, wenn sie nicht in beleidigender Form geschieht."
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