Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 30.03.1868
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- 30.03.1868
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836 Nichtamtlicher Theil. .ir 73, 30. März, ' findet. Wurde Mr, Mölket; nun auf jedem Markte sich des gerechten Schutzes seines Autorrechtes erfreuen, so wurde er auch einen Ersatz seiner großen Kosten und eine Vergütung seiner Arbeit erhoffen können. Aber er findet in keinem fremden Lande diesen Schutz; nicht weil die europäischen Staaten es etwa verweigern, ihn zu gewähren, sondern einfach weil wir es versäumt haben, ihren Aufforderungen nachznkommen und unseren Autoren den ihnen angebotenen Schutz zu sichern. Wäre Mr. Motley's Eigenthnm eine Waarenladnng oder eine mecha nische, ihm eigenthümliche Erfindung, so könnte er nicht beraubt werden; — aber es ist ein Buch, und obgleich ihn dessen Schaffung und Herstellung mehr kostet als eine Schiffsladung Werth hat, wird es ihm in England von Jedermann, der dazu Lust hat, nachgedruckt und auf dem Coniinent von Jedermann übersetzt — ohne seine Einwilligung und ohne seine Be aufsichtigung. Unter solchen Umständen ist es den, amerikanische» Schrift steller unmöglich, für sein Werk eure entsprechende Vergütung zu erhalten. Das ist eine grobe Ungerechtigkeit! Der obige Fall steht aber nicht vereinzelt da und wir sind in der Entwickelung der literarischen Verhältnisse unseres Volkes jetzt bei dem Punkte angelangl, wo die Wage des Verlustes, welcher durch eine gesetzlose Behandlung des geistigen Eigenthnms entsteht, schwerer ans die Seite unserer Schriftsteller linkt. Es steht in unserer Macht, dem abznhelscn, und es ist unsere eigene Schuld, wenn wir nicht ohne Zögern dazu schreiten. Genügt die Natur des literarischen Eigenihums, uns zu einem in ternationalen Verlagsrecht zu bestimmen, so unterstützen das noch andere ins Gewicht fallende Momente. II. Internationale Gesetze zum Schutze des geistigen Eigenlhums würden zur Entwickelung unserer eigenen Literatur erfolgreich beitragen und würden dieselbe zu einer nationalen machen. Es ist in unserem Lande kein Mangel an geistigem Leben, noch an Material zur Anregung geistiger Arbeit; cs mangelt uns nur der inter nationale Schutz der Rechte an der geistigen Arbeit. Unsere Regierung war stets bedacht, die Rechte unserer Mechanischen Erfinder in allen civilisirlen Ländern zu sichern. Und was war die F lge davon? Ein hervorragender englischer Schriftsteller sagt, indem er That- fachen und Zahlen anführt: ,,Bei allen mechanischen Erfinonngen steht gegenwärtig ameiikanisches Genie an ver Spitze der Völker." Diesen Vertritt Kal unser Eifindnngsgcist durch den Schutz seiner Träger erlangt. Sein Einfluß macht sich bei allen mechanischen Schöpfungen geltend und in keinem Lande haben die Erzeugnisse des amerikanischen Erfinonngs- geistes, vom Pfluge bis znm Schiff, einen ebenbürtigen Rivalen ooer werden übertroffen. Das sind die Folge» des richtigen Schutzes der mechanischen Erfin dungen, und wo steht unser Geschäft mit literarischen Produktionen! Unter gleich richtigem Schutze würden auch die literarischen Schöpfungen der Vereinigten Staaten gleich hervorragend in Charakter, Gewalt »nd Einfluß ans die Literatur der Welt sein, Nirgenos liefert das geistige Leben so frisch und vollauf Material für literarische Productionen; wir besitzen in unsere» nationalen Ideen, in der Originalität nnserer socialen und poli tischen Einrichtungen, wir möchten sagen: in jedem echt amerikanischen Gegenstände unseres Landes und Volkes eine noch nnerschlossene Fund grube literarischen Neichthnms, Aber wir sind eben ans diesem Gebiete der geistigen Thätigkcit zurückgeblieben! Während der erfinderische Geist unseres Polkes aus dem Gebiete der Mechanik und Industrie zur immen- festen Entwickelung gefördert worden ist, so daß wir sagen können, wir besitzen Männer, „welche ihre Gedanken in Erz, Eisen, Stein und Holz ausgeprägt haben", sind unsere Schriftsteller zurückgeblieben. Dies hat zur Folge gehabt, daß unsere Literatur gleichsam die einer Provinz Eng lands geworden, oder, wie einer unserer eigenen geistvollsten Schriftsteller sagt: „sic hat die englischen Windeln nicht abgelegt". Derselbe sügt hinzu: „Das bei uns geübte ungesunde System der unrechtmäßigen Aneignung nicht-amerikanischer Bücher hat nicht nur die Interesse» der amerikanischen Schriftsteller ans das bedenklichste geschädigt, sondern geradezu die amerikanische Originalliteratnr ans die niedrigste Stufe ge wöhnlicher Nachahmung herabgedrückt". In einigen Fächern übri gens, wo sie weniger des internationalen Rechtsschutzes bedarf, wie z. B. ans dem Gebiete der Schulbücher, nimmt unsere Literatur eine hervor ragende Stellung ein. Wie zur Zeit die Verhältnisse liegen, werden unsere talentvollsten und besten Schriftsteller vorweg entmnthigi, einmal, weck sie wissen, daß jenseit des Oceans ihr geistiges Eigenthnm ihnen geraubt wird, dann aber auch, weil sie in Amerika selbst die Eoncnrrenz nicht bloß mit den guten, son dern auch mit den schlechtesten englischen Büchern ansznhallen haben, die in Amerika ohne Weiteres, ohne jede Honorarzahlnng nachgcdruckt werden können und wirklich mit der ziemlich sicheren Aussicht ans Gewinn auch nachgedrnckt werden, weit sie in England erschienen sind. Die Gerechtig keit nicht minder als unser eigenstes Interesse verlangt, daß wir diesen Zuständen ein Ende machen! III. Ein internationales Verlagsrecht würde sehr bald das GeschO der Herstellung, des Verlages und des Verkaufes der Bücher in den Vl- einiglen Staaten heben. Man wollte, ats der Gegenstand zuerst zur Sprache kam, dies nick einsehcn, indes; hat die Erfahrung und weiteres Nachdenken die Ansichle, geklärt. Die Majorität nnserer Verleger, und eine starke Majorität wünsch igegenwärtig diejenigen Einrichtungen, die unser Eomile vorschlägt, Dieser Fortschritt documentirte sich bereits im Jahre 1843, als 97 Firmen, welche de» Buchhandel repräscntirten, bei dem Eongrcß für die Annahme eines solchen Gesetzes pctitionirten. Sie sagten in dieser Peti tion, das heutige Gesetz über das literarische Eigenthnm gefährde ernstlich sowohl die Entwickelung der amerikanischen Literatur, als besonders jenen ansgebreiteten Zweig amerikanischer Industrie, welcher die ganze mate rielle Arbeit der Bllcherherstellnng in sich schließe; es sei ebenso schädlich sür das Geschäft des Verlegers als für die bedeutendsten Interessen des ganzen amerikanischen Volkes. Sie fügten hinzu: „Die Unterzeichner der Petition sind der Ansicht, daß die Interessen der Autoren, der Verleger und der Käufer, gleich denen der Producenten und Eonsnnikntcn, gegen seitig >und otciche sind." luivegrelflich ist es, wie ein Verleger ernsthaft gegen eine Einrichtung sein kann, durch welche der Werth seines Geschältes gehoben wird und welche demselben größere Festigkeit und Sicherheit verleiht. Gegenwärtig ist kein Verleger, der bei uns ein englisches Werk nachdruckt, sicher, daß er nicht einem oder mehreren gleichen Nachdrucken aus dem Markte begegnet; er ist höchstens durch eine allgemeine Usance*) geschützt und diese ist auch nicht immer im Stande, den Re>z des sicheren Gewinnes nieoerznhalteii. Der Verleger wäre aber sehr wohl im Stande, sür ein Vervieljälti- gungsrecht, welches ihn auf dem amerikanischen Markte gegen jeden andern Nachdruck schützt, ein Honorar zu zahlen, ohne dadurch genölhigt zu sein, den Preis seines Buches zu erhöhen,— er würde ihn dann sogar er mäßigen können. Außer dem niedrigeren Preise würde er die Bücher auch besser ansstalten können und würde dabei doch noch einen größeren Gewinn als gegenwärtig haben. Zu gleicher Zeit wür den Schriftgießer, Buchbinder »nd alle andern an der Herstellung der Bücher betheiligtcn Aibeiter wesentlich mehr verdienen. Das sind allgemeine Ge setze des Handels, welche lein Mensch zu ändern vermag. Bemerken wollen wir hier gleich, daß die von uns vorgeschlagene Ein richtung nicht rückwirkende Krall baden soll ans schon erschienene Bücher; sie soll nur diejenigen Bücher schützen, welche nach dem Gesetze über das internationale Verlagsrecht erscheinen werden. Wir verlangen ferner, daß ei» fremdes Buch, um bei uns geschützt zu sei», auch bei uns herge stellt sein »ruß. Wir sind eben bestrebt allen bei dieser Frage intercssirten Theilen des amerikanischen Volkes Vortheilc zu schaffen. IV. Durch ein internationales Verlagsrecht werden die Interessen der amerikanischen Bücherkänfer bedeutend gefördert. Der alte Einwand, daß durch Gesetze der Art die Preise unserer Bücher gesteigert werden, wider spricht den festen Gesetzen des Handels uno hält einer ernsten Kritik nicht Stich; er stützt sich darauf, daß durch das Gesetz gewissermaßen eine Steuer geschaffen würde, welche der Verkäufer dem Käufer auflegen müßte. Das ist ein Jrrihum; — cs wird nichts geschaffen als der Preis, wel cher sür die Sicherheit des Geschäftes gezahlt wird. Der Ver leger ist sehr wohl im Stande, den Bortheil, daß er duich andere Nach drucke nicht geschädigt werden kann, ordentlich zu bezahlen, und das ge schützte Verviellällignngsrecht eines fremden Buches ist sür sei» Geschäft mehr werth, als es ihn kostet. Mit diesen, Schutze vermag er das Buch billiger zu liefern und zugleich besser anszustaiten, voll den Typen an bis zum Einbande. Das wäre der Vorthcil, den das bücherkanfende Publicum von solchem Gesetze hätte. Aber noch in anderer Beziehung würde sich für dasselbe ein Gewinn Herausstellen. Durch die vorgeschlagene Einrichtung würde sich bei uns eine größere Anzahl bedeutenderer und hervorragenderer Werke, als gegen wärtig üblich, einbürgern. Jetzt beschränkt sich unsere Lcctüre fremder Bücher ans englische Werke, von welchen einige wohl hervorragend, einige auch Mcklclgnt, viele aber geradezu werihlos und albern sind. Diese Bücher werden hier nachgedrnckt, weil sie keiner Ueber- setznng bedürfen; sie genügen der Nachfrage nach neuen Schriften auf einem Markte, wo der Leser das nehmen muß, was da ist. Haben wir ein internationales Verlagsrecht, so werden bald llebersetznngen der besteir dent scheu, sranzö fischen, schwedischen, dänischen und anderer europäischer Werke die schlechten englischen Bücher verdrängen. We n es gesetzlich erforderlich geworden, das Recht zur Vervielfältigung eines in Großbritannien erschienenen, für uns wenig ge eigneten Buches zu erkaufen, so werden unsere Verleger es vorziehe», sich lieber die llebersetznngen guter, in anderen Ländern erschienener Bücher zu sichern. Auf diese Weise werden bessere Bücher auf dem amerikanischen *) Vergl. hierüber den Artikel in Nr. 33 d. Bl.
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