1218 Amtlicher Theil. ^ 106, 9. Mai. Indem wir alle Mitglieder zur Beteiligung einladen, verweisen wir zugleich auf die für alle hier anwesenden, bei der Hauptversammlung nicht erscheinenden Börsenmitglicder eingcführte Konventionalstrafe. Berlin, Gotha und Leipzig, den 4. April 1868. Der Vorstand des Mrsenvereins -er Deutschen SuchlMdter. Julius Springer. E. F. Thicncmann. Franz Wagner. Bekanntmachung. Hiermit wird in Erinnerung gebracht, daß bei den Msßzahlungen nur klingend Courant oder königl. sächsische und königl. preußische Cassenanweisungcn, auch Noten der Leipziger und der Sächsischen Bank, sowie Banknoten von zehn Thalern und darüber derjenigen Geldinstitute, welche Einlösungsstellen in Leipzig errichtet haben, zulässig sind. Dic erwähnten Geldinstitute sind: 1) die Weimarische Bank, 2) die Privatbank zu Gotha, 3) die Geraer Bank, 4) die Lübecker Commerzbank. Anderweitiges Papiergeld in Zahlung anzunehmen ist Niemand verpflichtet. Leipzig, den 7. Mai 1868. Der Vorstand -es Mrsenvereins der Deutschen Mchhändter. Julius Springer. E. F. Thienemann. Franz Wagner. Bekanntmachung. Um bei den Abrechnungen auf der Börse die gehörige Ordnung wahrzunchmen, wird wiederholt bekannt gemacht, daß Jeder, welcher im Auftrag einer Firma auf der Börse abrcchncn und Gelder in Empfang nehmen will, vorher eine Vollmacht, in doppelten Exemplaren vollzogen und die Echtheit der Unterschrift des Ausstellers von dessen Leipziger Kom missionär bescheinigt, beim Archivar einzureichen hat, von denen das eine Exemplar abgestempelt zurückgegeben, das andere zu den Acten genommen wird, und verpflichtet ist, Demjenigen, der ihm Zahlungen zu leisten hat, seine Vollmacht vorzuzeigen. Die Unterschrift der Vollmacht muß vom hiesigen Kommissionär beglaubigt und die Vollmacht beim Archivariat abge stempelt sein. Leipzig, den 7. Mai 1868. Der Vorstand des Mrsenvereins -er Deutschen Mchhändter. Julius Springer. E. F. Thienemann. Franz Wagner. Bekanntmachung. Wir machen besonders darauf aufmerksam, daß (nach Statut §. 4. Nr. 4) nur Börsenmitglicder Geschäfte auf unserer Börse besorgen dürfen. Leipzig, den 7. Mai 1868. Der Vorstand -es Mrsenvereins der Deutschen Mchhändter. Julius Springer. E. F. Thicncmann- Franz Wagner. Bekanntmachung. Unter Bezugnahme auf die Anordnung, daß Jeder, welcher für fremde Firmen auf der Börse abrechnen will, eine Vollmacht in doppelten Exemplaren beim Archivariat einzureichen hat, bringen wir hiermit zur Kenntniß, daß zu diesem Behufe der Börsenarchivar Montag den II. und Dienstag den 12. Mai von Vormittags 8 bis12 Uhr in dem Konferenzzimmer des Börsengebäudes anwesend sein und die Vollmachten entgegennchmen wird. Leipzig, den 7. Mai 1868. Der Vorstand -es Mrsenvereins -er Deutschen Mchhändter. Julius Springer. E. F. Thicncmann. Franz Wagner.