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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 10.06.1868
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1868-06-10
- Erscheinungsdatum
- 10.06.1868
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
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Eine Entscheidung des englischen Oberhauses über das Verlagsrecht ausländischer Schriftsteller. In den letzten Tagen ist vor dem höchsten Tribunal Großbri tanniens, dem Oberhause, eine wichtige internalionale Frage über das literarische Eigenthumsrccht endgültig entschieden worden. Die selbe knüpfte sich an folgende Streitsache. Im Jahre 1864 schrieb die amerikanische Schriftstellerin Miß Cummins einen Roman unter dem Titel ,,H»unteä Hemrta", für welchen die Londoner Verlags- Handlung Low Son L Co. das Eigenthumsrccht erwarb. Die nö- thigen Formalitäten wurden erfüllt, d. h. die Verfasserin begab sich nach Canaba, auf englischen Boden, und gleichzeitig wurde ihr Aufenthalt dort constatirt und das Buch in London veröffentlicht. Die schnelle Verbreitung desselben veranlaßtc eine andere Londoner Firma, Routledge L Co., „Hauntsä lle-nrt8 ' in billiger Aus stattung nachzudrucken. Die Besitzer des Verlagsrechts wurden klagbar und im Kanzleigerichtshof wurde zu ihren Gunsten entschieden. Die Gegner appellirlen, auf eine alte Parlamentsacte aus den Zeiten der Königin Anna und einen nicht ganz mit dem vorliegenden con- gruenten Präcedenzfall gestützt, mehrmals, bis jetzt vom Lordkanzler die Sache in Uebcreinstimmung mit dem ersten Urthcile beendigt wurde. Der Lordkanzler gab im Verein mit den übrigen „ Law Lords" über die Frage: ob ein ausländischer Autor, der während eines temporären Aufenthaltes in den britischen Besitzungen ein Originalwerk herausgcbe, den Schutz des Verlagsrechts besitze, das Urtheil ab: daß, um den Schutz des Verlagsrechts zu genießen, die Publi- calion im Vereinigten Königreich geschehen müsse, und daß der Schutz dieses Verlagsrechts sich auf alle britischen Besitzungen erstrecke. Ueber diese beiden Punkte waren die übrigen ,,Law Lords" mit dem Lordkanzler einverstanden. Dieser aber ging noch weiter und erklärte: daß jeder Autor, der in dem Vereinigten Königreich eiu Buch herausgcbe, rechtlichen Anspruch auf den Schuh des Verlags rechts habe, gleichviel wo derselbe sei» Domicil habe oder wes sen Souveräns Unterthan er sei. Hiermit waren die Richter College» des Lordkanzlers nicht einverstanden. Miscellen. Die Zeitungen in Wien werden in einemArtikel: „Stim mung und Presse in Oesterreich" von der Kölnischen Zeitung folgen dermaßen charakterisirt: „Die oesterrcichische Presse ist eigentlich erst zwanzig Jahre alt; denn zu des Fürsten Metternich Zeiten konnte außer dem »Oesterreichischen Beobachter« im Kaiserstaate von einer Meinungsäußerung keine Rede sein. Man muß gestehen, daß die oesterrcichische Presse sür die kurze Zeit ihres Bestehens einen weilen Weg zurückgelegt hat. Zu Statten kommt ihr, daß sich dasZeitungs- wesen für den Kaiserstaat in Wien in einer Weise concentrirt, wie für England und Frankreich in London und Paris. Denn von Len ungarischen Blättern abgesehen, hat die übrige Presse in Oesterreich, selbst in Prag und Triest, wenig zu bedeuten. Aeußerlich hat sich das WienerZeitungswesen denn auch sehr bedeutend entwickelt, nicht bloß, was die Zahl und die Verbreitung der Zeitungen, sondern auck, was eine gewisse Geschicklichkeit der Mache betrifft, in welcher die Wiener Presse mit der Pariser wetteifert. Ob sie mit Len Vor zügen ihres Musters nicht auch einige Rachtheile desselben ange nommen hat, wollen wir unentschieden lassen. Genug, sie übt auch in der Politik sichtbar einen Einfluß aus. der nicht unterschätzt wer den darf. Wenn der oesterreichischen Presse rascker Stimmungs wechsel, Pessimismus und andere Mängel vorgeworfen werden, so muß man zur Entschuldigung bemerken, daß die Presse jene Stim mungen nicht sowohl schafft, als eben nur deren Spiegelbild ist. Die Presse kann sich am Ende nicht reifer zeigen, als die politische Bil dung eines Volkes. Das beste Mittel, diese Volksbildung zu beför dern, ist eine freisinnigePreßgesetzgebung, wie sic jetzt in Oesterreick eingeführt ist. Wir können nur wünschen und hoffen, daß die oester- reickischc Presse durch Besonnenheit und Mäßigung sich der größeren Freiheit würdig zeige und sie behaupten möge. Dann wird man in Preußen nicht umhin können, dem oesterreichischen Beispiele zu fol gen, während wir jetzt täglich durch Beschlagnahmen und Preßprozessc daran gemahnt werden, wie weit wir in diesem Punkte hinter Oester reich zurückgeblieben sind. Der allgemeinen Kulturstufe der Bevölke rung nach, schmeicheln wir uns, müßte das Vcrhällniß umgekehrt sein." Zeitung en und Zeitschriften durch die Post. -- Unter den praktischen Vorschlägen des Börsenvercins vermißt der Buch händler leider eine der hauptsächlichsten Fragen seines Geschäftes, eine Frage, die nicht genug besprochen und agitirt werden kann, nämlich die von der Besorgung der Zeitschriften und Zeitungen durch die Post. Erst wenn der Vorstand des Börsenvercins erkannt haben wird, daß diese Frage in den Vordergrund geschoben werden muß; erst wenn das Norddeutsche Parlament es zu einer nationalen Frage erhebt, erst dann werden dem Buchhandel die Augen geöffnet werden, was für eine Bedeutung diese für unsere Geschäftsent- wickclung große Frage hat. Denke man sich nur: Wer erpedirt die Tausende von Zeitungen und Zeitschriften mit Profit? Unser Con- currcnt, das Postamt! Wer abonnirt aufZeitungen? Das ganze, große, gebildete Publicum — ein ungeheures Publicum. Wer steckt den Profit dieses enormen Absatzes ein? Unser Concurrent, das Postamt! Wer würde ihn sonst einstccken? Der Buchhändler! Also der ge fährlichste Concurrent des Buchhändlers ist das Postamt. Wie aber kommt die Post dazu, einem Geschäftsstandc Concurrenz zu macken? Machen wir uns dies verständlich und wir werden selbst staunen, daß wir so lange gemüthlich geschlafen haben. Offene Frage. —Warum hatHr. Haendcke in seinem letzten Artikel im Börsenblatt Nr. 120 den Umsatz auf den andern Com missionsplätzen außer Leipzig ganz mit Stillschweigen übergangen? Bekanntlich hat ja der größte Theil der süddeutschen, oesterreichischen und schweizer Handlungen außer Leipzig in der Regel noch mehrere Commissionsplätze und die Meßzahlungcn an diesen Orten zusam mengenommen dürften denen in Leipzig in den meisten Fällen nickt bloß gleichkommcn, sondern selbe sogar noch übertrcffcn. Dies ist besonders der Fall beim Vertrieb speciell süddeutscher und katholischer Artikel, die ein süddeutscher Sortimenter von einem süddeutschen Verleger bezieht, und unter hundert Fällen gewiß neunzigmal nicht in Leipzig, sondern in Stuttgart, Augsburg, Wien rc. bezahlen läßt. Ebenso hat Hr. Haendcke den Umstand hervorzuheben versäumt, daß in der Regel bei sehr bedeutendem Bezug aus einem und demselben Verlage die Zahlung zwischen Verleger und Sortimenter direct abge- macht wird, was die ausgestellten Umsahziffcrn ebenfalls bedeutend erhöhen dürfte. Ein Süddeutscher. Der bekannte Chirogrammatomant Adolf Henze in Neu schönefeld bei Leipzig, welcher einen Preis von 100 Thalern auf die beste deutsche Nationalhandschrifl aussetzte, macht über die Entscheidung des Preisrichtercollegiums nun folgendes Resultat be kannt. Von 50 Preisrichtern, welche ihr Gutachten über die ihnen vorgelegten Concurrenzschriften abgaben, haben sich 33 zu Gunsten des Concurrenz-Alphabets des Gymnasiallehrers Gosky in Cottbus entschieden und seine Schrift des von Henze ausgesetzten Preises würdig erachtet. Veränderungen an Gosky's Schrift, welche die Mehrheit des Preisrichteramts zur Bedingung machte, sind ange nommen und im Geiste der Gosky'jchen Schrift ausgeführt worden. Henze wird nunmehr in einem von ihm hcrauszugebenden brief lichen Schreibunterricht die Preisschrift in Anwendung bringen.
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