Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 30.12.1868
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- 1868-12-30
- Erscheinungsdatum
- 30.12.1868
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- Deutsch
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Erscheint außer Sonntags täglich. — Bis Abend- 7 Uhr eingehende Anzei- gen kommen in der zweitnächsten Nummer zur Ausnahme. Börsenblatt Beiträge kür dai Börsenblatt sind an die Redaktion, — Anzei gen oder an die vrpedtlidn dcrscibe» zu senden. für den Deutschen Buchhandel und die mit ihm verwandten Geschäftszweige. Eigenthum des BörscnvcrcinS der Deutschen Buchhändler. HL 301. Leipzig, Mittwoch den 30. December. — 1868. Erschienene Neuigkeiten des deutschen Buchhandels. (Mitgetheilt von der I. C. Hinrichs'schcn Buchhandlung.) s" vor dem Titel Titelauftage. st — wird nur baar gegeben.) G. Dietze in Dresden. 12876.Taschenbuch f. Gabelsberger Stenographen. 1869. 8. Geb. " -4 Fett, in Leipzig. 12877. Ileliler, Xl., u. 0. Xllas rur kstkologie äer 2ätins. L.lllß. stol. ' 2 ^ / Fiala »n Bern. 12878.-s UrlrunileurvAister. sobrveireriselms, Itrsx. v. ster allgemeinen gesobiektskorsob. Kesellsobalt ilsr Lekrvsir. 1. kä. 5. NN. l-ex.-8. in Oomm. * FucS'sche Dort.-Buchh. in Tübingen. 12879. Missionsblatt» Calwer. 42. Jahrg. 1869. Nr. I. 4. pro cplt. * -4 Mittler K Sohn in Berlin. 12880. Lcibing, F., geographische Wiederholungs-Tabellen. Für mittlere Klassen v.Gymnasien, Real- u. höheren Bürgerschulen,», gr. 8. 1869. Geh. " l/g ^ 12881. Polsbcrw, H. L.» Leitfaden s. den geographischen Unterricht auf Gymnasien u. anderen höheren Lehranstalten. 5. Ausl. gr. 8. 1869. Geh. ' N ^ RcgcnSberg in Münster. 12882. TibuS, A-, Gründungsgeschichte der Stifier, Pfarrkirchen, Klöster u. Kapellen im Bereiche d. alten Bisth. Münster m. Ausschluß d. chemal. friesischen Theils. 1. Thl. 1. Hst. gr. 8. 1867. ' 17-H N/ 12883.- dasselbe. 1. Thl. 2. Hst, gr. 8. 1869 - ^ 12884.Drkllntlen-Lllvli, rvestkäliselres. 3. Lst. Die llrlcunclen Westfalens vom.1. 1201—1300. l. Xbtli. 3. IIU, Die Urliuntlen c>. llistli. Itlün- sler von 1281—4300. Unter Kitvvirlcg. v. I,. kerger kearb. v. N. Wilmans. gr. 4. In Lomm. 6eli. * 2 ^ Schlosser s Buchh. in Augsburg. 12885.8teii>I»aoIl er, 3., llanclbuelr st. gsssmmten IXaturbeilverkslirens s. Xerrte u. Listen. 2. Xull. gr. 8. Oeb. 2 ^ Tittel in Dresden. 12886. Berthold, G-, Monte Christo od. die Hand d. Tobten. Roman. 4. u. 5. Lsg. gr. 8. Geh. ü 21/2 12887. — u. Ncumcistcr, Galgenvögel od. die Söhne d. Waldes. Romantische Erzählen. 2. Bd. 6. u. 7. Hst. gr. 8. ä 2-4 N-k 12888,Spinnstube, die. Sammlung v. Romanen u. Novellen. 4. Hst. gr. 4. 2-4 N-f Trcuttel Würtz in Straßburg. st 61088, deux observaticms ste grossesse trigemellalre. gr. 8. 6eli. Xolives et sxlrsits stes msnusorits ste la bibliotlwciue imperiale et aulres hilstioliiessues. lome XXI. gr. 4. Paris. 6el>. ' 6 12 Nichtamtlicher Theil. Der Entwurf eines Gesetzes für den Norddeutschen Bund betreffend das Urheberrecht an Werken der Literatur, Kunst rc. I. Unter den an den Norddeutschen Bundesrath gelangten Vor lagen befindet sich bekanntlich der auf Veranlassung der preußischen Regierung ausgcarbeitete „Entwurf eines Gesetzes für denNorddeut- schen Bund betreffend das Urheberrecht an Werken der Literatur und der Kunst, an geographischen, naturwissenschaftlichen, architektonischen und ähnlichen Abbildungen, sowie an photographischen Aufnahmen nach der Natur". Diese Vorlage umfaßt nicht weniger als 80 Seilen in Klein-Folio, von denen allein 58 den Motiven gewidmet sind. Der Gesetzentwurf ist vom Bundeskanzler-Amte dem Vorstande des Börscnvcreins mit der Benachrichtigung übersandt worden, daß derselbe Ende Januar von den Ausschüssen des Bundes mit den vom Börscnverein zu bestimmenden Sachverständigen aus dem Buch-, Kunst- und Musikalienhandel berathen werden soll, und in Folge dessen hat der Börsenvorstand auf Mitte Januar eine Konferenz in Leipzig anberaumt, in welcher der Gesetzentwurf von einer Anzahl Fünfunddreißigster Jahrgang. Mitglieder des Börsenvcrcins aus allen Theilcn Deutschlands einer sorgsamen Prüfung unterzogen werden soll. Die Deutsche Allgemeine Zeitung bringt bereits eine eingehende Besprechung des Entwurfs, die wir einigen eigenen Artikeln über den Gegenstand einstweilen hier vorangehen lassen. Man schreib? derselben aus Berlin: . . . Wir heben zunächst die wichtigsten Stellen aus der Ein leitung zu den Motiven hervor, welche zur Orientirung darüber dienen werden, wie sich der Gesetzentwurf zu dem bereits Bestehen den verhält. Es heißt dort: Eine gesetzliche Reform auf dem Gebiete des Urheberrechts rechtfertigt sich aus mehreren Gründen. Die diese Materie betreffenden Bundcsbe- schlüsse gelten neben den besondern Gesetzen, welche die größer» deutschen Bundesstaaten publicirt haben. Trotz der Uebereinstimmung in manchen Grundsätzen ist eine vollkommene principielle Congruenz der verschiedenen Territorialgcsetze keineswegs vorhanden. Die Folge davon war, daß in den verschiedenen Staaten verschiedene Praxis der Gerichte oft in sehr wichtigen Rechtsfragen zu Tage trat und der Angehörige eines fremden Bundesstaats sich leicht nach Bestimmungen beurtheill sah, deren Anwen dung auf seinen Anspruch er weder vorhergesehen hatte, noch in vielen Fällen vorhersehen konnte. Es rechtfertigt sich daher nach der Gründung 544
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