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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 19.08.1868
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1868-08-19
- Erscheinungsdatum
- 19.08.1868
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- Deutsch
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2214 Nichtamtlicher Theil. 19t, 19. August. anthcil so geschmälert werden, daß eine Erhöhung dringend geboten erscheint, so wird der Verein nicht anstchen, seine Beiträge zu er höhen. Auf Generationen hinaus soll und kann diese Form nicht maßgebend sein, das wäre eine Vermessenheit; sie aber wegen ihrer Einfachheit anzufeinden, ist entweder gekränkte Eitelkeit durch Miß erfolg, oder Böswilligkeit. Daß ich den Wittwcn der Gründer ein Vorrecht der Art zuge sichert wünschte, daß von den ersten Beiträgen ihrer Männer ihre Pension auf 100 Thlr. gebracht würde, so lange dieses Ersatzvermö gen ansrcicht, ist wohl recht und billig und verständlich. Es liegt darin deutlich, daß von einer Gedankenlosigkeit oder einer Täuschung von Hoffnungen nicht die Rede sein kann. Wer bald stirbt, hat die Aussicht, daß seine Dittwe'einige Jahre 100 Thlr. erhält; wer aber leben bleibt, möge sich seines Lebens freuen! Alles in allem: was nützen uns schöne Worte, Aufsätze, Vor schläge, Kritiken? Ich glaubte, eine Thal wäre besser, und siehe da, sie hat freudigen Wiederhall gefunden. Wie ausführbar meine Idee doch zu sein scheint, wollen Sie aus der Mitthcilung ersehen, die mir ein verehrter College aus der Provinz Brandenburg macht, der mir über einenVerein von 100 Männern berichtet, welche 2 Thlr. Jahrgeld zahlen und deren Witt- wen nach Berechnung eines Berliner Lebensversicherungs-Beamten 50 Thlr. Pension zugesichert sind. Dabei spielt allerdings ein Stamm kapital durch Schenkungen eine Rolle; dieses bilden wir uns aber auch. Ich gehe nun zu denverschiedenenAenderungs-Vorschlägen über. Dieselben sind: 1) keine gleichen Prämien für alle Fälle, sondern Berücksichtigung des Alters eines Mitgliedes; 2) Berücksichtigung unheilbarer Leiden; 3) Zusicherung einer Pension bei neu eintretenden Mitgliedern erst dann, wenn sie 4 oder 5 Jahre Mitglied gewesen sind; 4) wünschenswcrthc Firirung einer Pensionssumme; 5) Annahme höherer oder geringerer Versicherungen, gleichbe deutend mit 6) Einheiten ä 5 Thlr. 7) 50 Thlr. Pension für jede Einheit; 8) Erhöhung des auf 5 Thlr. gestellten Jahresbeitrages. Die Punkte 1—4. scheinen mir so sehr in das Gebiet der Le bensversicherungen und Rentenanstalten zu schlagen, daß ich Ihnen anrathen möchte, erst durch mündlichen Austausch bei Gelegenheit einer Generalversammlung darüber sich schlüssig zu machen. Beden ken Sic, welche Umstände die Feststellung aller der darin enthaltenen Fragen erheischt, so kann diese Mühwaltung wohl von Niemanden unentgeltlich begehrt werden. Die Zeit kann das zur Reife bringen. Punkt 5—7. ist leichter ausführbar. Ein Eintrittsgeld, je nach dem Lebensalter, Gewährung von Einheiten ü 5 Thlr. und Verthei- lung der Jahrescinnahme auf diese Einheiten sind die Grundsätze, auf welchen der trefflich geleitete Pensions-Verein sächsischer Advo- caten beruht. Sie erkennen daraus die Aehnlichkeit mit unserm Ver eine, nur daß die Einrichtung der Einheiten und die Besteuerung des Alters bei den engen Grenzen viel leichter fällt und die Feststel lung der Jahrespension durch die Leipziger Zeitung schnell allen Be theiligten kund gethan werden kann. Doch halte ich diese Vorschläge zu vollster Beachtung und möglichster Annahme für geeignet. Punkt 8., Erhöhung des Jahresbeitrags von 5 Thlr., ist von so vielen Seiten gewünscht worden, daß über diesen Punkt kein Zweifel walten kann. Eine noch wichtige Frage habe ich Ihnen vorzulcgen: Es ist die Aufnahme der Herren Gehilfen in den Verein. Wenn ich, obgleich ungern, diesen Vorschlag unterlassen habe, so geschah es, um die Grenzen nicht zu sehr zu erweitern und dadurch das Scheitern des Ganzen herbeizuführen. Bekennen muß ich Ihnen aber, daß der Wunsch nach Aufnahme der Gehilfen ein lebhafter und ein berechtig ter von Seite der Bctheiligtcn ist. Wie vielen mag, die in beschei denen Stellungen sind, die Sorge um das einstige Loos ihrer Witt wcn am Herzen nagen. Neigen Sic sich dieser Auffassung zu und Sic werden Freude bei denen bereiten, die ja die treuesten Helfer bei unseren Mühen und Sorgen sind. Ich werde nun über die Punkte: 1) Erhöhung des Jahresbeitrages, cvent. auf welche Höhe? 2) Aufnahme der Gehilfen in den Pensions-Verein Abstimmung veranstalten und dabei die schriftliche Abstimmung Probe bestehen lassen. — Alle weiteren Mittheilungen werde ich Ihnen auf directem Wege machen. Zum Schluß will ich Ihnen die Versicherung aussprechcn, daß ich mich bei Ausführung unseres Werkes durch keine Anseindung, keinen Spott, keine vornehme Bekrittelung, selbst durch keine Belei digung werde erschüttern lassen. Schenken Sie mir Ihr Vertrauen, bis ich die Leitung in festere Hände niederlegen kann. Mögen die Segenswünsche, die Sie dem Unternehmen entgegen gerufen, zur Wahrheit werden! Und somit, werthe Vereinsgenossen, Glück auf! Dresden, den 14. August 1868. Hermann Burdach. Antwort auf den Artikel „Zu dem Concursc von Tendier L Co. in Wien" in Nr. 185 d. Bl. Ein —r— hat sich bewogen gefunden, in Nr. 185 d. Bl. seine Auffassung über den Concurs von Tendier L Co. mitzutheilen, natürlich nur „zur Aufklärung". Die Motive des Hrn. —r— bei Abfassung dieser „Aufklä rung" waren gewiß ebenso lauterer Natur wie jene, aus denen bei dem ersten privaten Zusammentrcten der größten Gläubiger von Tendier L Co. für die baldigste Sperrung, resp. Nichlfortführung des Geschäftes plaidirt wurde. Zum Glück erkannte der gesunde Sinn der anwesenden Gläubiger im Interesse der Gesammtheit der selben die durchsichtigen Beweggründe jenes Plaidoyers, und mein Antrag auf Fortführung des Geschäftes bis zum Arrangement oder Verkauf wurde mit allen gegen eine Stimme angenommen. Ohne indeß auf die Motive des biedern —r— weiter einzugehen, sei es mir gestattet, in dieser für mich unerfreulichen Angelegenheit dem deutschen Verlagsbuchhandel meine Auffassung derselben kurz auszu sprechen. Wie noch heute die Sachen stehen, glaube ich nicht, daß ein Verleger irgend etwas bei der Firma Tendier L Co. verlieren wird. Meine Gründe sind einfach: 1) Ich bin überzeugt, daß jeder Uebcrnchmcr resp. Käufer (deren sich bereits vier gemeldet haben) des gesammtcn oder des Sortiments-Geschäftes allein die Bedingung stellen wird, von dem Kaufschilling die an den Buchhandel zu zahlenden Saldi gleich abzu ziehen und ihrer Bestimmung zuzuführen, da ihm nur durch einen solchen Vorgang (die übrigen erforderlichen Eigenschaften natürlich vorausgesetzt) der Credit des Buchhandels erhalten bleiben, resp. auf ihn übertragen werden würde. Die Einwendung, daß dieses eine Bevorzugung zu Gunsten eines Thciles der Gläubiger und des halb unstatthaft sei, wird dadurch widerlegt, daß eine solche Bevor zugung doch nur dann unstatthaft sein könne, wenn durch sic eine Benachtheiligung, nie aber wenn dadurch ein Vortheil, wie in vor liegendem Falle, für den andern Theil der Gläubiger entstände. — Ohne Eingehen auf diese Bedingung würde das Sortimentsgeschäft nahezu unverkäuflich sein, trotzdem es sich heute noch — zum Aerger vieler großer und kleiner — r—s— im blühenden Zustande befin det^), und entschieden das Hauptactivum der Masse bildet, das, in oben angedeuteter Weise mit voller Bezahlung des Buchhandels ver wertet, für die übrigen Gläubiger die einzige Gewähr zur Er- Die Tageseinnahme betrug vom 29. Juli bis 12. August um lOOO Gulden mehr, als in der gleichen Zeit des Jahres 1867.
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