Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 24.08.1868
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- 1868-08-24
- Erscheinungsdatum
- 24.08.1868
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- Deutsch
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Erschein! rußer Sonntags täglich. — Bis LbendS 7 Uhr eingehende Anzei- Ikn kommen in der jweunächsien Nummer zur Aufnahme. Börsenblatt für deii Beiträge für da« Börsenblatt sind an die Rscdaction. — Anzei gen aber an die Erpedition desselben zu senden. Deutschen Buchhandel und die mit ihm verwandten Geschäftszweige. Eigenthum vcS BörscnvereinS der Deutschen Buchhändler. ^195. Leipzig, Montag den 24. August. »» 1868 Amtlicher Theil. Protokoll der Generalversammlung des Schweizerischen Buchhändler- Vereins in Zürich am 20. Juli 1868. Anwesend und vertreten waren folgende Firmen: Die Herren Amberg er in Basel, Appenzeller in Zürich, Gebrüder Ben- ziger in Einfiedeln, Bleuler-Hausheer L Co. in Winterthur (vertreten durch Hrn. Kischke), Brodtmann'sche Buchh. in Schaff hausen (vertreten durch Hrn. Stötzner, Sohn), Bürkli in Zürich, Christen in Aarau (Wirz), Christen in Thun (Rippstein), CramcrLLüthy in Zürich, Dalp'sche Buchh. in Bern (Schund), Detloff in Basel, Fries L Holzmann in Zürich (Holzmann), H. Georg in Basel, F. Gsell in Chur und Zürich, Haller'sche Bcrlagsh. in Bern, Hanke in Zürich, Herzog in Zürich, Heu berger iu Bern, Hitz in Chur, Höhr in Zürich (vertreten durch Hrn. Faesi), Huber L Co. in Bern (Korber), HuberLCo. in Sl. Gallen (Fehr), Huber in Fraucnfeld (vertreten durch Hrn. Bächinger), Hurter'sche Buchh. in Schaffhausen (vertreten durch Hrn. Baader), Köppel in St. Gallen, Kraut L Boßhart in Zürich (Kraut), Krüsi in Basel, H. Locher in Zürich, C. H. Lud wig in Zürich, Carl Meyer in Zürich, Meyer L Zeller in Zürich und Glarus (Reimmann), Orell, FüßliLCo. in Zürich (H. Wild), A. Nu egg in Wädenschweil, I. Sandoz in Neuchatel, Sauerländer's Verlags- u. Sortimentsh. in Aarau (Zschokke), Schab elitz'sche Buchh. in Zürich (Schmidt), Scheitlin's Buchh. und Scheitlin L Zollikofer in St. Gallen (vertreten durch Hrn. Buchhcister), Schiffmann's Buchh. in Luzern (Prell), Schneider in Basel (Geering), Schoch in Schaffhauscn, Schult- heß in Zürich (Schultheß, Sohn), Schweighauferische Verlagsh. in Basel (Richter), Steiner'sche Buchh. in Winterthur (Ziegler), Steinheil in Biel, Sluder in Winterthur (Sluder, Sohn), Verlags-Magazin in Zürich (Schabelih), Wurster L Co. in Winterthur. Als Gast begrüßten wir: Herrn Eduard Witter in Neustadt a/H. Der Präsident des Vereins eröffnet die Versammlung, unter Verkantung der ungewöhnlich zahlreichen Betheiligung mit nach stehendem Jahresberichte über die Vereinsthätigkeit im Jahr 1867/68: Wenn diejenige Regierung stets die beste wäre, von der man am we nigsten zu reden hat, so mühte Ihrem dermaligen Vorstand ein großes, aber unverdientes Lob zu Theil werden. Das soeben zu Ende gehende 18. Vereinsjahr darf in der That als ein Jahr der Ruhe und des Friedens bezeichnet werden. Kein dringlicher Gegenstand, keine brennende Frage stellte sich ein, welche eine Sitzung des Vorstandes erheischt hätten; ja sogar unser Herr Friedensrichter schien ohne Beschäftigung zn bleiben, bis ihn erst in den letzten Tagen ein Streitfall Füllfaadoreißiaster Jahrgang. in Davos aussuchtc, wo er ihn hoffentlich, wie sich selbst, zu kuriren vermag. Seit dem Beginn unseres Jahres starben aus unserer Mitte die Herren Ernst in Zürich, Jent in Solothurn und Caspar L>tuder in Winter thur. Letztere beide gehörten seit den ersten Versuchen unserm Vereine an; Herrn Jent kommt das Verdienst zu, den Gedanken der Gründung eines Schweizerischen Buchhändler-Vereins zuerst ausgesprochen und auch Hand angelegt zu haben, ihn zn verwirklichen. Herr G. Lücke in Winterthur trat aus. Dagegen erhielt der Verein neuen Zuwachs durch die Herren C. H. Ludwig und L. Woerl in Zürich, so daß nun die Zahl der Mit glieder von 88 auf 90 stieg. Wir begrüße» mit Freuden die Postverträge, die in neuerer Zeit mit dem Norddeutschen Bund, mit Oesterreich und dem Königreich Italien ab geschlossen wurden und von welchen namentlich der erstere unserm Geschäft bedeutende Erleichterungen verschafft. Auf der Bahn des Nachdrucksverbotes gelangte die Schweiz einen Schritt vorwärts durch den Handelsvertrag mit Belgien. Der für uns viel wichtigere Handelsvertrag mit dem Norddeutschen Bund scheitene zwar vorläufig an einem geringfügigen Punkte, indessen dürfen wir eine baldige Wiederaufnahme der Verhandlungen und einen endlichen Abschluß mit Zuversicht erwarten. In diesem Vertrage, welcher auch den Schutz ees literarischen Eigenthums in sich schließen wird, werden wir den solidesten Bundesgenossen unserer Bestrebungen finden, zu einer internen Nachdrucks- Gesetzgebung zu gelangen. Eine fernere kleine Errungenschaft erblicken wir in der Herausgabe und Bearbeitung unserer Vcreinsstatuten. Durch spätere Beschlüsse waren manche Aenderringen oder Zusätze zu den früheren Statuten eingetrcten, welche später aufgenommenen Mitgliedern verborgen blieben, so oaß der Vorstand einem wirklichen Bedürfnisse abgeholsen zu haben glaubt. Wir sprechen die angelegentliche Bitte gegen unsere Mitglieder aus, sie möchten die Statuten einer genauen Durchsicht würdigen, damit Verstöße gegen die Statuten, die so leicht cintrclen, vermieden werden. Unser College Bädeker in Coblenz hatte in der letzten Auflage seiner Reisehandbücher den Preis derselben auch in Schweizerfranken angeführt unter Reduktion des preuß. Thalers ä 3 Fr. 75 C.;aus ein Ansuchen des Vorstandes, entweder den Thalers 4 Fr. zu reduciren oder die Preise nur in Thalern und Groschen anzugeben, entsprach Herr Bädeker in freund lichster Weise durch die Zusage, künftig nur die Thaler-Preise anzuzeigen. Verehrte College»! Die Periode des frischen Schaffens im Innern unsers Vereins ist längst vorüber; ihr folgte die mühsamere und undank bare des Bewahrens und Pflegens dessen, was wir gewonnen haben. Mit den wechselnden Verhältnissen treten auch von Zeit zn Zeit neue Fälle aus, welche den Statuten widerstreiten, und wir erlauben uns, in dieser Richtung nach den neuesten Erfahrungen auf folgende Punkte hin zuweisen : 1. Wenn ein Verleger zu einem seiner Unternehmen Einbanddecken an fertigen läßt, so vergesse er nicht, in seine Calculation aufzunehmen, daß seine College» berechtigt sind, von ihm einen Rabatt von min destens 10 oder lSflj, von dem Verkaufspreise zu erwarten. 2. Bei obligatorischen Schulbüchern wird der §. 9. der Uebereinkunst zu wenig berücksichtigt, der dem Verleger auferlcgt, dem Sortimenter 5—15U daran zu gewähren. Es läßt sich durchaus n icht recht- fertigen, wenn ein Verleger Privaten oder Schulen einen Artikel unter dem Buchhändler-Nettopreise liefert. Mag es auch bisweilen schwer halten, eine Concurrenz zu überwinden und doch die Rücksicht auf den Sortimenter nicht aus den Augen zu verlieren, so wissen 341
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