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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 26.08.1868
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1868-08-26
- Erscheinungsdatum
- 26.08.1868
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- Deutsch
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197. 26. August. Nichtamtlicher Theil. 2279 Papier, Vignetten re. handeln — um das Aeußere. Format, Papier, Lettern, selbst der Titel gehören nicht ausschließlich Hrn. Pahne. Derselbe kann also bloß den Umschlag, oder vielmehr die Umschlag- Vignette meinen. Für diese verlangt er nichts weiter, als denselben industriellen Schutz, den ein Messerschmied für seine Marke begehrt. Man steht schon hier: die Sache ist nicht dieselbe. Die Marke des Messerschmieds ist seine Firma, sein Fabrikzeichen. Wäre die Firma A. H. Payne, die allerdings geschützt werden muß, verletzt worben, so läge die Sache gleich. Allein willHr. Payne die Umschlag-Vignette des Jllustr. Familienkalenders als sein Fabrikzeichen betrachtet wissen? Vor welchem Gerichte würde sie dafür gelten ? Fürs Zweite, so wird Hr. Payne, denke ich, wohl wissen, unter welchen Bedingungen die Marke des Messerschmieds geschützt wird. Derselbe muß sein Eigenthum an der Marke Nachweisen; dann muß er sie deponiren und in die Register eintragen lassen. Hat Hr. Payne dieses mit der äußern Gestalt seines Buches, mit Um schlag und Vignette gcthan? Ist diese Vignette sein Eigenlhum? Dies sind die Fragen, auf die hier alles ankommt. Die Vignetten von Payne's Jllustr. Familienkalender, und zwar die äußere auf dem Umschlag wie die innere auf dem Titelblatt, sind keine Erfindung Payne's, kein Original, also auch kein Eigenthum dieser Firma. Es sind, genau abgedruckt, die Clichös des Pariser „^Imannek äu msAnsin pittorsügus", — außen die 4 Jahreszeiten in Gestalt von Frauen, —innen die l2 Monatsbilder um die Erdkugel. Als Eigenthum von Franzosen können dieselben aber in Deutschland keinen Schutz genießen, solange sie nicht bei uns in die Verzeichnisse der geschützten Bücher, Marken, Fabrikzeichen, Zeichnungen, Werke der Kunst rc. eingetragen sind. Hr. Payne müßte also vor allen Dingen den Beweis beibringen, daß diese Vignetten sein Eigenthum seien. Der Besitz eines Clichö und sein Gebrauch machen noch lange kein Eigenthum. Soviel ich weiß, hat Hr. Payne diesen Beweis bis jetzt nicht zu führen vermocht, und es war mir — einem allen Juristen von Haus aus — daher von vornherein unbegreiflich, wie unter diesen Verhältnissen — solange jener absolut nothwendige Beweis nicht erbracht ist — der Umschlag des Minde'schen Kalenders wegen zweiter Nachahmung eines in Deutschland nicht geschützten franzö sischen Originals mit Beschlag belegt werden konnte. Hr. Payne ist freilich fürs Abwarten der Entscheidung des Gerichts, d. h. nicht er selbst hat darauf gewartet, als er längst sein Urthcil in alle Welt posaunte und über Nachdruck und Betrug schrie. Nur mich er mahnt er heute, zu warten, um mir nicht den Vorwurf „übereilten Urtheils" zuzuzichen. Er gesteht also diesen Vorwurf für sich zu. Wir Deutsche haben unsere Erfahrungen gemacht — und Erörterungen von Fachmännern haben noch nie und nirgends geschadet. Hr. Payne ging einen falschen Weg, als er über „Nachdruck" schrie; gern will ich constatiren, daß der so viel und laut erhobene Vorwurf heute bereits vollständig in die Brüche gegangen ist. Eben dieser öffentliche Vorwurf des 'Nachdrucks, wo doch weit und breit keiner war, — er hatte mich bewogen, die Feder in dieser Sache zu ergreifen, und ich habe soviel erreicht, daß Hr. Payne den Namen „Nachdruckcr", den er früher im Börsenblatt, Wahlzettel und seinen Circularen Hrn. Minde angehängt, heute nicht mehr vorbringt und damit zurückzieht, daß er eingesteht, hier liege nicht die Frage ob Nachdruck, sondern ob Schutz einer Vignette vor. Und daß er das eingesteht, das ist schön von ihm. Allein er verirrt sich von neuem, wenn er seinen Fall mit dem des Messerschmieds vergleicht. Gleich wären beide nur dann, wenn die beregten Vignetten ein Fabrik zeichen, und wenn sie als Hrn. Payne's Eigenthum nachgewiesen werden könnten. Damit glaube ich die ganze Angelegenheit, von meiner Seite wenigstens, abschließcn zu können. Daß ich auf jede weitere „Ent gegnung" zu dienen vermöchte, wird Hr. Payne mir zutrauen. Derselbe irrt nämlich auch darin, daß er, weil ich mich „ein junges Mitglied des Buchhandels" genannt, mich auch für jung an Jahren hält. Ein 40jähriger Mann, der 15 Jahre lang an der deutschen und französischen Presse gearbeitet, hat wohl soviel Lebenserfahrung gewonnen, daß er keine „unreifen Ansick,ten" ausstrcut. Darüber kann ich und er beruhigt sein. Allem ich halte die Sache, für die ich eine Lanze eingelegt, nunmehr hinreickrn.d besprochen, uin auch, wenn ich Hrn. Payne das letzte Wort gönne, jedem Unbefangenen ein sicheres Urtheil zu ermöglichen, und dann glaube ich auch die Spalten dieses Blattes nicht über Gebühr in Anspruch nehme» zu dürfen. Hr. Payne mag sich aber durch den Fall belehren lassen, daß blinder Eifer nur schadet. Eine allzuweit getriebene Verfolgung erweckt ein natürliches Mitgefühl für den Verfolgten, und ein Nach denken über den Gegenstand. Auch mir sind von vielen Seiten billigende Zuschriften zugegangen, die sich über seine Handlungsweise in Worten äußerten, die ich nicht wiedergebcn mag, und mich mit manchem Material versorgten, von dem ich keinen Gebrauch mache. Glaube er ja nicht, daß er die Nachahmung durch seine Schritte ver nichtet habe oder vernichten werde. Ich wette, es gibt heute schon eine sehr ansehnliche Partei, die den Minde'schen Kalender nur des halb unterstützt, um das hier offenbar geschehene Unrecht auszu gleichen. Ich für meinen Theil, — obgleich ich, wie ich nochmals versichere, Hrn. Minde persönlich gar nicht kenne, — gehöre offen zu dieser Partei, und für Jeden, der Sinn für Recht hat, sollte kies eine Ehrenaufgabc sein. Berlin, 23. August 1868. Eduard W. Sabell. In Sachen Tendier ök Co. in Wien. Il-') Schon mehrere Stimmen sind im Börsenblatte laut und darüber einig geworden, daß Hr. C. Fromme bis zum 15. März 1868 dem Verlagsbuckhanbel gegenüber die Vertretung der der Firma Tendier L Co. gelieferten Bücher zu übernehmen habe. In dem Circulare des Hrn. Or. Josef Bauer in Wien wird nun als Grund des Con- curses angegeben, „daß der Fall des Geschäftes einzig und allein durch allzugroßc Verlagsspeculationen, deren Erfolg den gehegten Hoffnungen nicht entsprach, ver anlaßt wurde -c." Wie ist das zu verstehen? Am 15. März übernimmt Hr. Jul. Grosser ein dem Circulare nach noch im blühend sten Zustande sich befindendes Sortimentsgeschäft und am 5. August wird die Firma insolvent, weil die Verlagsspeculationen den gehegten Hoffnungen nicht entsprochen haben. Seit wann hat ein Verleger in 5 Monaten erfahren können, ob seine Unterneh mungen von Erfolg gewesen sind oder nicht, welchen Verlag hat Hr. Julius Grosser gebracht und wie kommt der B uchd r u ckerei-Bcsitzer und Verlagsbuchhändler Hr. Carl Fromme dazu, den Concurs durch allzugroße Verlagsspeculationen, welche den gehegten Hoffnungen nicht entsprochen, durch seine Unterschrift zu motivircn? Bei den großen Verlusten, welche der Verlagshandel all jährlich hat, wäre cs wohl an der Zeit, solche eclatante Fälle, wie der vorliegende, gründlich zu beleuchten und zu untersuchen, damit ferner solchen Herren, welche sich in den ehrenhaften Kreis der deut schen Buchhändler einführen und einführen lassen, die Lust verginge, auf Kosten der deutschen Verleger Gastrollen zu geben, wie sie in Hannover seit kurzem zweimal gegeben wurden und wie sie, na mentlich in Oesterreich, seit Jahren so häufig vorgekvmmen sind. R. *) I. S. Nr. !9l. 349"
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