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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 20.07.1868
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1868-07-20
- Erscheinungsdatum
- 20.07.1868
- Sprache
- Deutsch
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- Saxonica
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1922 Nichtamtlicher Theil. 165, 20. Juli. Nichtamtlicher Theil. Klagen erleichtern das Herz, darum ist stets geklagt worden und wird auch weiter geklagt werden, selbst wenn die neue Gewerbefreiheit den Buchhandlungsgehilfcn den Alp des künftigen Eramens vom Halse genommen haben wird und ein Jeder mit oder ohne Fayon Buchhändler werden kann, wenn er auch nicht mit buchhändlerischem Ocle gesalbt ist, sondern seine Lehrjahre beim Kleistertopf oder beim Rosinenkasten verlebt hat. Ob er bei dem Buchhandel in den Kleister kommt, oder ob er mit seinen großen Rosinen durckkommt, das ist eine andere Frage, die uns aber nichts angeht. Dafür kann er dann klagen und sich auch das Herz erleichtern , wie die eramenscheuen Priester Gutcnberg's, die noch dazu mit ihren Klagen das Herz der Regierungen und Kammern erweicht und ihren Zweck erreicht haben. Geklagt wird in allen Ständen, des Buchhändlers Klagen unterscheiden sich nur dadurch von denen anderer Menschenkinder, daß er sie drucken läßt und in den Archiven des Börsenvereins der Nachwelt überliefert, während der gewöhnliche Sterbliche nur mündlich zu klagen Pflegt, also meist in den Wind redet. Der Sortimenter klagt über den Verleger, der Verle ger klagt über den Sortimenter; der verlegende Sortimenter kommt in die Klemme, zu welcher Partei er sich schlagen soll; er wird sich aber meistens auf Seite der Verleger schlagen, denn die gelten für die Vornehmeren, aus denen man auch die Börsenvor- stands-Mitglicder macht, und darum geht er auf die armen Sor timenter los. Der College, der im Börsenblatte Nr. 141 seine Klagen los läßt, macht's aber nicht so, er ist zwar auch ein verlegender Sortimenter, er nimmt sich indessen der Sortimenter an und bindet sich besonders die Verleger zweiter, dritter und vierter Classe vor. Dabei ist er indessen vielfach in Jrrthümer verfallen, die uns zu einer Beleuchtung seiner Ansichten veranlassen. Er klagt zunächst, daß die Verleger sich nicht Alles disponi- ren lassen, er scheint also noch nicht die Erfahrung gemacht zu ha ben, wie von vielen Handlungen Lisponirt wird, was manche und zwar nicht wenige Handlungen unter „disponiren" verstehen, sonst Würde er die Sache schon in anderem Lichte betrachten. Wir haben es erlebt, daß eine Handlung Alles disponirtc, von dem der Chef und das Personal sich nicht erinnerte, daß es in Rechnung oder baar verkauft sei; andere Handlungen disponiren ganz willkürlich nach Zweckmäßigkeitsgründen, d. h. wenn auch die Sachen nicht da sind, bloß zur Reduction des Saldos. Wieder andere Handlungen schicken zwar keine Disponenden-Facturen, nehmen sich aber das Recht heraus, die Sachen noch nach Jahren zu remittiren, als ob sie disponirt worden wären. Natürlich werden da aber Aus nahmen gemacht. Die Cotta, Brockhaus, Hempel rc., die man ge braucht wie das liebe Brot, werden nicht so schnöde behandelt; die Verleger zweiter, dritter und gar die vierter Classe, die nur des Hrn. Pastors neueste Predigt verlegt haben, mit der sie den Saldo der nächsten Ostermessc zu decken hoffen, werden dagegen aufs schmäh lichste behandelt. Saldo bekommen von vielen Handlungen die Ver leger zweiter Classe mit willkürlichem Uebcrtrag, die Verleger dritter Classe aber gar nicht, wenn auch etwas verkauft ist; man müßte denn die Fortsetzung des Verkauften gar nicht entbehren können. Mit solchen Sortimentern in Ordnung zu kommen, ist fast un möglich und wenn man sich die Finger wund schreibt. Und dabei auch sonst Rücksichtslosigkeit und Geschäftsunkenntniß, die grenzen los ist. Der geehrte Hr. Verfasser des Aufsatzes in Nr. 141 tadelt es besonders auch, daß die Verleger sich das Disponiren von Werken Verbitten, die sie nach derO st ermesse wiederL cond. an bieten; nachstehende Erklärung ist aber doch wohl sehr einleuchtend. Dem Verleger von Schulbüchern, Compendien und andern gang baren Werken muß es doch natürlich sehr darauf ankommen, genau zu wissen, wieviel Exemplare ihm noch zur Disposition stehen; daß ihm aber die sogenannten Dispo »enden der meisten Handlungen nicht zur Disposition stehen, lehrt leider die Erfahrung, denn wie viel Handlungen remittiren denn zurückverlangleDisponimden wirk lich? Da kann es denn allerdings kommen, daß man sich zur Oster messe die Disponcnden von Artikeln verbittet, von denen dann so viel Exemplare zurückkommcn, daß man sic nach der Messe gern! L cond. liefern mag. Wie oft täuscht sich der Verleger in seinen Hoffnungen, wie oft! täuschen ihn die Sortimenter durch ihre maßlosen L cond -Verschrei bungen! Schreiber dieses, ein Verleger dritter Classe, hat es erst in diesem Jahre erlebt, daß eine Handlung von einem Werkchen ä. 15 Sgr. im April 10 Exemplare, im Mai noch 12 und im August nochmals 12 Exemplare ä cond. bestellte. Natürlich denkt man da, daß doch ein hübscher Theil abgesetzt sei. Was geschah aber? Die Handlung sandte, da Ostermessc die Disponcnden von diesem Artikel verbeten wurden, von den empfangenen 34 Exemplaren 30, sage dreißig, zurück. Und wohlgemerkt, das Werk war nicht etwa ein werthloses, schwer zu verkaufendes. In den letzten Monaten und bis zur Messe haben dem Verleger Exemplare zu festen Auslie ferungen gefehlt; im Ganzen sind nur ca. 150 Exemplare zurückge kommen, und eine neue Auflage mußte sogleich in Arbeit genommen werden. Wie muß der Geschäftsgang in einem Sortimenlögcschäfle sein, wo so etwas möglich ist? Wie mögen sich da Fracht und Spesen zum Absatz verhalten? Darum, verehrter Herr College aus Nr. 141, seien Sie nicht zu böse auf uns arme kleine Verleger und bedenken Sie, der Sie sicher Ihr Geschäft mit musterhafter Ordnung betreiben, daß im Ganzen doch, wenn man Sortiment und Verlag vergleicht, die größere Ordnung wohl auf Seiten der Verleger ist, daß diesen ihr Interesse auch eine bestimmte Richtschnur vorschreibt, nach der sie ihr Geschäft treiben müssen, wenn es einigermaßen rentiren soll, und daß sie neben der Berücksichtigung der Launen des Publicums sich nicht auch ganz der Willkür jeder beliebigen Sortimentshandlung preisgeben können. Schreiber dieser Zeilen ist auch Sortimenter, etwa auch dritter Classe, ist auch Mitglied des Sortimentervcreins, der andere, berechtigtere Klagen gegen manche Verleger zu erheben hat, im Allgemeinen ist er aber dafür, nicht alles haarscharf zu neh men, und wenn es nicht anders ist, lieber einen kleinen Schaden zu tragen, als sich zu ärgern. — Nichts für ungut! G. H.R. Allerhand Seufzer. „Es ist ein Vergnügen, mit Firmen wie Brockhaus, Cotta, Reimer rc. zu verkehren, aber die Zahl der Verleger ist viel größer, die durch schroffes, grobes und ganz rücksichtsloses Benehmen den Verkehr mit ihnen zu einem nichts weniger als angenehmen machen." — So lasen wir vor einigen Wochen an dieser Stelle. Der Verfas ser hat Recht. Es hätte seiner Beweise nicht mehr dafür bedurft, daß der Verkehr mit dem kleinen Verleger — der Schreiber dieser Zeilen glaubt zwar auch zu lchtern sich rechnen zu können — stets unleidlicher wird; er hat als Sortimenter genügend Gelegenheit, solche Erfahrungen zu sammeln. Und doch findet er alles ganz natürlich. Denn kommt man jenen großen Verlegern nicht auch ganz anders entgegen? Und wird nicht arg und rücksichtslos gesün digt gegen die kleinen? Und heißt's nicht, wenn's ans Saldiren geht: Die großen befriedigt man, die kleinen läßt man — laufen?
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