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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 10.08.1868
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1868-08-10
- Erscheinungsdatum
- 10.08.1868
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- Deutsch
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- Saxonica
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2118 Amtlicher Theil. I« 183, 10. August. I. A. Meitzuer in Hamburg. 7091. Gesetzsammlung der freien u. Hansestadt Hamburg. 2. Bd. Amtl. AuSg. 1867. gr. 4. In Comm. ^ 1 18 Mocser in Berlin. 7092. Baycrlc, B. Ä., römisch-katholisches Epistel-u. Evangelicnbuch IN. ausführl. Erklärgn. Ein Hausbuch zur Belehrg. u. Erbaug. 3. Hst. gr. 4. ^ ^ Müller in Brand«,iburg. 7093. Fritze, L., Tabellen zur Vergleichung der alten preußischen Maße u. Gewichte m. denen, welche die neue Maß- u. Gewichts-Ordnung f. die norddeutschen Bundesstaaten vorschreibt, gr. 8j Geh. 3 Nj^ 7094. Newe8, IV., Unlsrsuobun^on üt>. «iss 8. kuek dsr üiukzdidei- selien Oeseliiolite. gr. 4. In Oomm. Oeb. ^ Panne in Lcivzig. 7095. Familien-Kalender, illustrirtcr, f. 1869. 13. Jahrg. gr. 4. Geh. Priber in Leipzig. 7096. Contzen» H.» Üb. di« Geschichte d. Geldes u. üb. Goldwährung. Vor trag. gr. 8. Geh. * 6 N/ Remer'S Buchh. in Görlitz. 7097. Arlt» z., die Ausrottung der Bettelei, gr.8. In Comm. Geh. *2N-k Seidel in Berlin. 7098.Strcckfuß» A.» Berlin im 19. Jahrhundert. 36. u. 37. Lfa. qr. 8. Geh. u ' 3 N-k Icnf's Buchh. in Leipzig. 7099. Kochbuch« das sächsische, f. jede bürgerliche Haushaltung. 16. JuComm. Geh. 6 Tpamcr in Leipzig. 7100. Müller, A. u. K.» Wohnungen, Leben u. Eigenthümlichkeiten in der Thierwelt. II. u. 12. Hs,1. gr. 8.H * ^ ^ Bereinöbuchhaudluiig in Hamburg. 7101.Volks-KoSmos. Himmel u. Erde. Die Wissenschaften für's Haus. 50. Lsg. Lcr.-8. Geh. 6 N-k Inhalt: Skizzen aus dem Thiergarten ». C. Jäger. 6 Hst. Voigt 1„n. in Weimar. 7I02.lllaien8, ll., die 8tLi!t8- u. privat-lotterie- od. kriimieu-tlnleilien in übsrsiolitl. Zusammenstellung m. den Verlosungsplanen u. den bis aus die neueste 2eit sritbmeliscb geordneten Verreiebnisssn der gerogenen 8srien od. Tose. 3. Kd. 2. litt. Die arilbmetiseb geordn. Verlosungen bis 1867. gr. 8. 6eb. 12 ki-k o. Waldheim in Wien. 7103. Bermann, M., Coulissen-Geheimnisse aus der Künstler-Welt. 7. Hst. gr. S. Ztz ^ 7104. Rcschauer, H., das Jahr 1848. Geschichte der Wiener Revolution. 11. Lsg. 4. Geh. 8 N-js G. Weise in Stuttgart. 7105. RivIl1er, I-., die öeibilse der Völker rur pstege der in Kriegen Verwundeten u. Erkrankten n. ikre Organisation, gr. 8. Oeli. 1 Weiske in Dresden. 7106. Taschen-Gcsctzbuch s. Sachsen. I. Die Kirchenvorstands- u. Synodal- Ordnung samml Zubehör. 32. Geh. ' 2 Wiegandt X Hempcl in Berlin. 7107. Verhandlungen aus der 13. Sitzungs-Periode d. k. Landes-Oekonomie. Kollegiums nebst dem Jahresbericht f. 1867 u. der Denkschrift des Mi nisteriums üb. di« staatl. Maßregeln zur Förderg. der Landeskultur in Preußen, gr. 8. Geh. " 1 ^ O. Wigand in Leipzig. 7108. Aoavk, I-., Von kden nsdi Oolgatba. öibliseb - gescbielilliebe ssorsebungen. 2 kde. gr. 8. Oeb. ' 9 ^ v. Zaber» in Mainz. 7l09.8bulre8pellre, IV., king kiekard II. blit kinleitg. u. krklLrgn. brsg. v. kioire. gr. 16. Oeb. * U Nichtamtli üutnvurk siuss kssetrss kür cksu Norckdeutsolisu Lund 2uua 8cbutrs äsr Original - kllotoxrupliiöu xs§su uudskuAts IlllLbbilällllA. sollst Lrläutsrungsn und einer Osnksebrikt über die Lebutsbsreebtigullg der Original - kbotoArupbisn von llerrnann Xaissr. gr. 8. (72 8.) Berlin 1868, 8ebrosder. Breis 15 Ngr. Die Aufmerksamkeit des Lesers dieses Blattes kann nicht drin gend genug auf die oben bezeichnet«: Schrift von Kaiser hingewiesen werden. Nicht bloß weil der Verfasser seine Aufgabe mit großer Klarheit erfaßt uud dabei eine ausgezeichnete Dctailkenntniß der in Betracht kommenden Verhältnisse an den Tag gelegt hat, sondern weil in der ganzen Form der Behandlung ein Weg angedeutet und mit Erfolg betreten ist, der überall da allein zum Ziele führt, wo ein bisher schutzloses oder verletztes Interesse seine gesetzliche Sicherung zu erlangen trachtet. Es ist ein Jrrthum, daß die Entwickelung des Rechtes allein den Juristen in die Hand gegeben werden, daß nur diesen allein zustehen müsse, in der wissenschaftlichen Literatur die vorhandenen Mängel zu besprechen, etwaige Abänderungsvorschläge zu machen. Wahrer Fortschritt in der Gesetzgebung > ist stets nur durch die Ver ständigung der mit der Abfassung von Gesetzen betrauten Juristen mit denjenigen Personen, deren Interesse in das Spiel kam, bewirkt worden. Wer besonnen die Geschichte des Privatrechts überblickt, kann eine einseitig durch Juristen (seien sie Praktiker oder Theore tiker) bewirkte Fortbildung des Rechtes nimmermehr wünschen; denn ^s ist unmöglich, alle abstract dogmatischen, specifisch juristischen Vor- cher Theil. urtheile zu beseitigen. Aber auf der anderen Seite ist auch von Sei' ten der Geschäftsmänner, deren Anspruch auf gesetzliche Rücksicht ein wohl begründeter war, keineswegs immer alles geschehen, um die natürlichen Bedenken des Juristen zu heben und in den maßgebenden Kreisen die richtigere Auffassung zur Geltung zu bringen. Man begnügte sich meist in dem Gefühl eines Bedürfnisses, eine abstracte Forderung auszusprechen, ohne die Mittel und Wege anzudeuten, wie in gesetzlicher Form der bisherige Rechtszustand mit dem erhobenen Ansprüche versöhnt und in die neue Form überge führt werden sollte. Mit der bloßen, bald lauter, bald leiser erho benen Forderung, wie sie sich dem Interessenten von seinem privaten Standpunkte aus darstellt, ist nichts geholfen. Dieselbe muß dem geltenden Rechtszustande angepaßt werden, so daß sie von den Or ganen der Gesetzgebung verstanden und gewürdigt werden kann. Möchten doch alle Diejenigen, welche auf irgend einem Gebiete einer Rechtsänderung bedürfen, statt abstracter Formeln, z. B. statt des allgemeinen Wunsches nach Musterschutz, nach Zollermäßigungen, in concreter Weise ihre Forderungen substantüren. So allein kom men sie der Regierung im Gesetzgebungswerke zu Hilfe und haben den Vorthcil, statt allgemeiner, politisch oft mißliebiger Deductionen das Uebergewicht sachlicher Gründe geltend zu machen, die stets früher oder später den Sieg erfechte». Das rühmlichste Beispiel einer sachgemäßen Begründung prak tischer Bedürfnisse, die nur durch eine Umgestaltung der Gesetzge bung erreicht werden konnten, zeigt der Börsenverein der deutschen Buchhändler selbst auf dem Gebiete des Schutzes gegen Nachdruck und Nachbildung, als er im Jahre 1857 in Form eines Gesetzes die
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