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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 12.08.1868
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1868-08-12
- Erscheinungsdatum
- 12.08.1868
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- Deutsch
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hervorragender, für den Gegenstand begeisterter Collegen, in den aus gezeichneten Debatten der Geschäftsgenossen selbst, in mehr als 50 Aufsätzen, Vorschlägen, Kritiken re. Anderer vor. Wir begegnen dort den verschiedenartigsten Projecten — darunter auch einem, welches dem des Hrn. Burdach sich nähert (wir kommen darauf noch zurück), alle dictirt voll dev gleichen, dankenswerten uneigennützigen Absicht des Hrn. Burdach: für unsere Wittwen und Waisen ein gutes, haltbares Werk zu stiften, — aber freilich auch ernst geprüft und erwogen und mit Berechnungen versehen u. s. w. Es treten diese Projccte mehr als Vorschläge auf, nicht so zu sagen fir und fertig, aus der Pistole geschossen, wie das des Hrn. Burdach gleich mit voll- Wir meinen, das findet sich, das ist Nebensache ; die Hauptsache ist: liegt nach den Gesetzen der Wahrscheinlichkeit die Möglichkeit vor, in der projectirten Weise wirklich auf die Dauer eine Wittwen-Pen- stons-Casse zu stiften? Wir wissen nicht, ob Hr. Burdach das vom Buchhandel zu sei ner eigenen Belehrung geschaffene reiche Material' übel den GejjeiU' stand bei seinem Project« zu Rathe gezogen hat; bezweifeln möchten wir es. Aber ist ihm denn wirklich nicht der Gedanke gekommen: Wenn sein, man möchte sagen naiv-einfaches Project der Absicht ent spricht, weshalb ist denn von allen den Männern der Wissenschaft und des praktischen Lebens, die dem schwierigen Thema des Renten- und Lebensversicherungs-Wesens ihre ganze Thätigkcit widmen — nicht Einer bis dahin auf sein, wie gesagt naiv-einfaches Project gefallen! Oder ist dasselbe etwa das „Ei des Kolumbus"?! Das Burdach'sche Project geht dahin: Jeder dem Verein Bei tretende zahlt einen Jahresbeitrag von 5 Thlr. Im ersten Jahre kommt die ganze dadurch erzielte Einnahme zum E^sßtzverMögen; vom zwbittn Jahre ab wird dit Einnahme nach Abzug eines Zehn theils und der Verwaltungskosten an die Wittwen der verstorbenen Beitragenden verlheill, doch nie mehr als an jede höchstens lOOTHlr.! Auf das Alter des Beitragenden, auf das seiner Iran, auf seinen Gesundheitszustand — diese wichtigsten Momente bei der Feststellung von Pensionssätzen und Pensionssummen, wird nach dem Burdach'schen Vorhaben gar nicht gerücksichtigt; wie kann so Construirtes auch nur auf 10 Jahre halten! Liegt es nicht auf der Hand,,daß nicht bloß im Buchhandel, sondern aller Orten 50, 100, 200 Männer sofort zusammentreten würden, wenn sie mit einem Jahresbeitrag von 5 Thlr. ihren Wittwen auf Lebenszeit eine Pension von 100 Thlr. sichern könnten? Hat Hr. Burdach nie einen Blick in die Statuten solider Lebens- und Pcnsionsversicherungsan- staltcn geworfen und daraus entnommen, welchen Jahresbeitrag dort ein Mann zu zahlen hat, um seiner Fräu nach seinem Ableben eine Pension von 100 Thlr. jährlich zu sichern? Wit wollen bisse An stalten hier nicht speciell citiren, weil bemerkt werden könnte, daß solche an dem Unternehmen noch einen geschäftlichen Gewinn haben. Sehen wir uns die in denJahren 1846 —1848 vom ganzen deutschen Buchhandel so lebhaft betriebene projectirte Buchhändler-Wittwcn- und Waisencasse an, die lediglich humane Zwecke verfolgte, bei deren Betrieb deshalb die VetwaltUngskosten als die allerniedrigsten angenommen und daher die festgesetzten Jahrssheittäge niedrigör als bei allen bestehenden ähnlichen Gesellschaften waren. Aber trotz dem betrugen dieselben für eine Wittwcn-Pension von 100 Thlr. jährlich: bei einem Alter des Mannes von 30 Jahren und der Frau von 20 Jahren jährlich 26 Thlr. 1s!h Ngr.; bei einsM'Alter des Mannes von 40 Jahren und der Frau von 30 Jahren sährlich 34 Thlr. 28 Ngr.; bei einl!m Alte? dss Mannes von 50 Jahren und der Frau von 4(1 Jahren jährlich 47 Thlr. 3 Ngr. Und solchen, von den Männern der Äissenschaft und der Praxis nach den eingehendsten Studien festgesetzten Berechnungen gegen über will es Jemand unternehmen, mit 5 Thlr. Jahresbeitrag den. Wittwen 100 Thlr. Pension für ihr Leben zu verheißen! Notorisch erreichen Frauen ein höheres Lebensalter als Männer; da sie in den meisten Fällen 10 —15 Jahre jünger sind als ihre Männsr, überleben sie dieselbeß durchschnittlich um 10—20 Jahre. Die Wittwe eines Mannes, der also z. B- zwanzig Jahre zu dem Verein des Hrn. Burdach jährlich 5Thlr., also zusammen lOOTHlr. beigetragen hat, soll dadurch während nun weiterer 15 Jahre ihres Lebens jährlich 100 Thlr.: zusammen 1500 Thlr. erhalten!!! Sißd weitere Zahlen nöthig! ? Wir sagten oben , daß schon «in ähnliches-Project--wie das- Burdach'sche vor Jahren im Buchhandel zur Sprache kam; es war das des so früh Heimgegangenen Collegen R. Mühlmann. Dasselbe beanspruchte auch nur einen Jahresbeitrag von 5 Thlr. und verhieß eine Rente von 100 Thlr. jährlich, denn es setzte voraus, daß der B örsenperein - jährlich 1500 Thlr. als Zuschuß dazu ^ahltte!" Äb^r üuch dieses Project war nicht realisirbar! Es tritt im Buchhandel manche Gedankenlosigkeit zu Tage; so weit wird solche aber nicht gehen, daß sich zur Ausführung des Bur- dach'schönProjects wirklich fünfzig Mäniisx finden, die einen Jahres beitrag'von 5 Thkr^ in der Erwättüng zusagen: d aittr t ihren Frauen nach ihrem Ableben eine Pension bis zu lOOTHlr. zu sichern. Wäre das doch der Fall, so mag es Hr. Burdach verantworten, bei einer Anzahl von Collegen in der ernsten Angelegenheit der Versorgung ihrer Frauen Hoffnungen erregt zu haben, deren Nichterfüllung bei einem nur einigermaßen sorgsamen Durchdringen des ganzen Gegen standes wohl vorauszusehen war. k'. 1^- Lutvurk siuss Ossetrss kür äsu Xorääoutsoßsu Lnnll rum 8odutrs äsr Original - kßotoxruplüou uubökuAts XkroddilänUA. Hobst krlitutorun^so uu<> oinsr Osnßselirikt über llis KobutrbersobtiAUNF clor Original - Ußoto^rapbion von Horm nun I^rrissr. (Schluß ans Nr. 183.) 3. Gegenstand des Schutzes ist nur die Photo graphie nach der Natur. Die Photographie kann verwendet werden zur Ncproduction von Werken der bildenden Künste. In diesem Falle genießt sie einen besondern Schutz als rechtmäßige Nachbildung eines Werkes der Kunst. Im Gegensätze dazu steht die Photographie nach der Natur. Diese bisher schutzlos soll nach dem Verfasser fünf Jahre lang geschützt werden. Der Verfasser unterläßt es genau zu erör tern, was eine Photographie nach der Natur sei? Er erwähnt S. 9, daß darunter die „direct nach der Natur entstandenen pho tographischen Abbildungen zu verstehen seien, gleichviel ob dieselben Portraits, Figurcn-Gruppen, landschaftliche oder architektonische Ansichten oder Abbildungen lebloser Gegenstände, Stillleben oder dergl. darstellen". Unzweifelhaft ist diese Frage nicht. Ist z. B. die photographische Abbildung eines Frescogemäldes cineAufnahme nach« der NalUr? Maß wird bald ja, bald nein antworten können. Wird nur das Gemälde reproducirt, so ist sie cs nicht. Wird das ganze Haus, das ganze Zimmer mit abgebildet, wie viel Werke der Kunst es auch enthalte, so ist sic eine Ausnahme nach der Natur. Der Verfasser hätte sich hier genauer auf die allgemeinen Kriterien der Photographie nach der Nätür eiiilassen sollen. 4. Die Photographie nach der Natur wird geschützt gegen unbefugte, mittelst mechanischer Vervielfälti gung bewirkte Nachbildung. Dies ist der Vorschlag desVersassers im §. 1. seines Entwurfs. Derselbe gibt S. 7 und 8 zu, daß der Ausdruck: „mechanische Vtt-
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