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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 12.08.1868
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1868-08-12
- Erscheinungsdatum
- 12.08.1868
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- Deutsch
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2140 Nichtamtlicher Theil. 185, 12. August. Bei rechtzeitiger Anmeldung wird die Eintragung erst später, und oft genug wegen zu großer Geschäftslast der Behörde sehr spät erfolgen. Der Anmeldende muß in diesem Falle bis zur Benachrich tigung von der geschehenen Eintragung warten, wobei oft die Con- juncturcn für die Verwerthung seines Artikels vorübergehen, oder Ihm von Anderen das Praevenire gespielt wird. Aus allen diesen Gründen rechtfertigt sich daher die Weglassung jener Formvorschrift. 7. DerSchuh derPhotographie nach derNatur gegen Nachbildung dauert fünf Jahre. (§. 6.) Die vom Verfasser gewählte Frist ist angemessen. Die ephemere Natur der photographischen Erzeugnisse läßt innerhalb dieser Frist eine genügende Verwerthung für den ersten Unternehmer zu, so daß uach Ablauf derselben der Verkehr sich des Erzeugnisses unbeschränkt bemächtigen mag. 7. Der Anspruch auf Schuh gegen Nachbildung wird verloren, wenn die Eremplare der Original-Photo graphie nicht auf der Vorder- oder Rückseite des Car- Ions den Namen, dieFirma,denWohnort des Verlegers und Verfertigers und den Eintragungsvermerk enthal ten. (§. 5.) Gegen die Härte dieser Bestimmung dürfte Einspruch zu erhe ben sein. So nützlich aus preßpolizeilichen Gründen die angegebenen Erfordernisse sein mögen, so hart ist es, den Verlust des Rechtsschutzes jür den Fall der Unterlassung jener Formalitäten anzudrohen. Unbe- sugten Nachbildnern bietet die Vorschrift willkommenen Anlaß zur Anfechtung des in Anspruch genommenen Rechtsschutzes. Durch Verklebung einer Photographie auf vorschriftswidrige Cartons kann mancher Betrug geübt, mancheVerwirrung angerichtet werden. Wie soll ferner der Vorschrift bei Photographien auf Glas genügt wer den? Eine bloße Ordnungsstrafe dürfte zur Regulirung des photo graphischen Verkehres vollkommen genügen. Andere Einzelheiten von untergeordneter Bedeutung mögen in dieser Besprechung übergangen werden. Indem der Verfasser die praktischen Schwierigkeiten des Schuhes an Photographien in das Auge faßte und positive Mittel ihnen zu begegnen vorschlug, war er sich selbst darüber klar, daß über das Detail seiner Vorschläge Meinungsverschiedenheiten möglich seien. Gerade darin besteht aber der Werth solcher positiv formulirten Ar beiten, daß sie eine erfolgreicheDiscussion auf realem Boden möglich machen. Auf diesem Wege wird der Theorie und der Praris mehr genützt, als durch doetrinäre Begründung abstracter Prinzipien, deren wirklicher Werth immer erst durch ihre praktische Verwendung festge stellt wird, und gerade das Letztere zu thun unterlassen die meisten theoretischen Schriftsteller. Miscellen. Zu dem Concurse von Tendier L Co. in Wien. — Das eben versandte Circular des Hrn. Or. Bauer, gerichtlicher Ver mögens-Verwalter der Firma Tendier <L Co. (Julius Grosser) in Wien, richtet an die Verleger die Aufforderung: die Verbindung mit der Firma Tendier L Co. aufrecht zu erhalten, und erklärt, daß die Concursmasse für alle Sendungen, die von Eröffnung des Con- curses (29. Juli) bis zur Aufhebung desselben cintreffen, sowie für die Commissionsartikel, die sich zur Stunde in ihrem Besitze befin den, haftet. Jeder Verleger ist hiernach im Stande, seine fernere Verbindung mit Tendier <L Co. einzurichten. — Wie steht es aber mit den Forderungen der Gläubiger aus den Jahren 1867 und .1868 Januar bis 29. Juli? Mir liegt das Circular des Hrn. Carl Fromme in Wien vom 15. März 1868 vor, in welchem derselbe, anknüpfend an sein Circular vom 4. Januar 1867 (die Procura- ertheilung an Hrn. Julius Grosser betreffend), anzeigt, daß er die Buchhandlung von Tendier L Co. an Hrn. Grosser verkauft habe. Hieraus folgt, daß alle Verbindlichkeiten der Firma Tendier L Co. aus dem Jahre 1867 und ebenso alle in der Zeit vom 1. Januar bis 15. März 1868 entstandenen von Hrn. C. Fromme zu erfüllen sind und Laß nur die in der Zeit vom 15. März bis 29. Juli 1868 entstandenen Hrn. Grosser treffen, resp. in den Concurs fallen. Denn wenn Hr. Fromme in dem Verkaufs-Circulare vom 15. März 1868 auch sagt, daß Hr. Grosser die nun definitiv käuflich über nommene Buchhandlung unter der Form der Procura bereits seit 1. Januar 1867 für eigene Rechnung führte und Hr. Grosser dies seinerseits bestätigt, so gehen dadurch doch nicht die Verpflichtungen, welche Tendier L Co. (Fromme) übernommen (und das sind die aus 1867 und aus 1868 bis 15. März) auf Tendier L Co. (Grosser) über! — Dies zur Aufklärung der Angelegenheit. — r — Rüge. — Wenn im gewöhnlichen Handelsverkehr der Fabri kant sich durch Reisende mit Privaten in Verbindung setzt und seine Waare direct an diese vertreibt, so riskirl der Reisende einer solchen Fabrik — und daß dieses Risico schon oft zur Wahrheit ge worden ist, können uns die Angehörigen jenes Berufs bezeugen — daß ihm der Händler die Thüre weist. Warum? Weil der Händler nicht der Kunde seines eigenen Concurrenten werden kann. — Im Verlag der Firma C. C. Meinhold L Söhne, Hofbuch druckerei in Dresden, erschien vor einigen Wochen, zugleich mit der Minde'schen Ausgabe, ein Abdruck des neuen Wechselstempelgejetzes. Am Platze derVerlagshandlung erhielt man die Novität einige Tage später, als die Minde'sche Ausgabe. Natürlich verwendeten sich besonders einige Handlungen Lurch Kolportage sofort für Liesen in einer Stadt von so regem Handel sehr absatzfähigen Artikel. Die Colporteure dieser Handlungen bekamen nicht selten auf Comptoirs die Antwort: „man bedaure; man habe bereits (die im Buchhandel noch nicht versandte) Ausgabe von C.C. Meinhold L Söhne gekauft, die gleichfalls colporlirt worden sei", und zwar, wie sich bei Nachfrage herausstellte, durch die Vcrlagshandlung, die kein Sortiment besitzt, selbst. Noch etwas auffallender erscheint die Manipulation derselben Verlagshandlung mit einem ihrer allerneuesten Artikel. Derselbe, ein „medicinisches Handbuch zur Pharmakopoe", kostet im Ladenpreis drosch. 1 Thlr. Die Verlagshandlung bietet nun durch ein an Aerzte und Apotheker in weitem Kreise versandtes Circular diesen Herren gebundene Eremplare zu 1 Thlr. an, falls sie direct bei ihr be stellen. Wlr erinnern uns, Laß ein ähnlicher Fall vor längererZcit hier zur Sprache kam, der dieselbe Manipulation von Seiten des Selbst verlags des Oberlehrers Ballten in Brandenburg betraf. Von einer Firma wie C. C. Meinhold L Söhne hätten wir uns allerdings derselben Handlungsweise nicht versehen. So wird der Eifer des Sortimenters, der sich ums liebe tägliche Brot plagt, von denen ge lohnt, für deren Nutzen er arbeitet. Denn nur insofern hinkt der Vergleich, mit dem wir unsere Notiz einleiteten, als der Kaufmann vollkommen freie Hand im Aufsuchen seiner Bezugsquellen hat und wechselt, sobald er merkt, daß er unreell bedient wird, dem Buchhänd ler dagegen durch Verhältnisse der mannichfachsten Art seinem Gros sisten gegenüber die Hände gebunden sind. /ür BA«,//,c 1-u>»§</»-.Hu/t. II er UU8A6A. von Dr. 4. DetLdolät. 1868. lieft 8. Inbalt: 2ur Bitte, utur sier XrisAS in Ifolxe uer b'rnnsösi- 8el,en Revolution 1789 —1815. (8elilu88.) — Die Linriebe'- 8ol>eu Osuteelivn BiblioArapkien. — 2ur 6ootlie-, Be88in^- unclLolnIIer Bitterutur. (b'oit86t2UNA.)— Oie Bitterster tle8 H«ut8elren Iirie^s8 1866. (Bort8St7.un^.) — Oie ^.Irsilemis äer Biblioxliilen in Dari«. —Bitterstur uoä Uisoelleo. — ^llAsweine LiblioArspbie.
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