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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 09.09.1868
- Strukturtyp
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- Band
- 1868-09-09
- Erscheinungsdatum
- 09.09.1868
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- Deutsch
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2438 Nichtamtlicher Theil. 209, 9. September. Am meisten bei der ganzen Affaire ist Hr. C. Fromme, der frühere Besitzer von Tendier L Co., zu bedauern, wenn die Herren Verleger an ihn Forderungen sielten wurden. Aus dem Circular vom 4. Januar 1867 gehl ganz deutlich hervor, daß er bereits damals sein Sortimcntsgeschäft an Hrn. Grosser verkauft hatte, und es ist allgemein bekannt, daß Hr. Grosser in der folgenden Oster- messe als Besitzer des Geschäftes gezahlt hat. Daß die Anzeige der Ucbernahme erst am 15. März 1868 erfolgen konnte, lag lediglich an der Beseitigung von Formalitäten. — Da neulich der Vorwurf gegen Oesterreich erhoben wurde, daß die Verleger namentlich in diesem Lande große Verluste erleiden, so muß bemerkt werden, daß Hr. Grosser aus Breslau stammt und heute noch Preuße ist. VI. Dieses ewige Hin- und Herschreiben, an wen sich die Gläubiger von Tendier L Co. zu halten haben, ob Hr. Fromme für die Forde rungen bis zum 15. März cinstchcn muß, oder ob dieselben zur Con- cursmasse (Julius Grosser) gehören, ist meines Erachtens ebenso nutz- wie zwecklos, da sich die Sache ganz einfach und klar verhält. — Am 15. März übernimmt Hr. I. Grosser das Geschäft von Hrn. C. Fromme mit allen Activen und Passiven, somit natürlich auch die Buchhändler-Forderungen aus dem Jahre 1867 bis zum 14. März 1868. Wer seine Verbindungen mist Tepdler L Co. infolge des Cir- culars nicht abgebrochen, sondern Fortsetzungen und Neuigkeiten ruhig weiter crpcdirte, hat damit doch hinlänglich bewiesen, daß er mit dieser Veränderung einverstanden sei, und von da ab Hrn. Gros ser, nicht mehr Hrn. Fromme, für seinen Schuldner hielt. Wem eine Geschäftsverbindung mit Hrn. I. Grosser nicht sicher genug schien, wer dem neuen Besitzer keinen Credit eröffnen wollte, hatte ganz einfach weiter nichts zu thun, als seine Disponenden und Sendungen ^ bis zum 15. März zurückzuverlangen und von Hrn. Fromme den sich ergebenden Saldo zu fordern. Wer dies unterließ und nicht so vor sichtig war wie eine hiesige und eine große Leipziger Firma, muß den eventuellen Schaden tragen, da Niemand Hrn. Fromme rechtlich noch moralisch zwingen kann, für diese Forderungen zu haften. L. R. 8. Erwiderung auf das Schlußwort deS Herrn vr. Sabell in Nr. 197 d. Bl. Nochmals muß ich die Redaction um Aufnahme einer Entgeg nung auf das Schlußwort des Hrn. vr. Sabell in Nr. 197 d. Bl. ersuchen. Um vor allen Dingen dem Vorwurf des Hrn. vr. Sabell zu begegnen: ich habe die fragliche Angelegenheit ohne Provocation seinerseits zu einer persönlichen gemacht, lasse ich nachstehend eine Stelle aus seinem ersten Aussatze folgen, welche den Lesern des Bör senblattes den Ton desselben ins Gedächtniß zurückrufen wird: „Seit Wochen macht eine englische Firma, in unserer Mitte angesiedelt, die Spalten des Börsenblattes durch die zäheste Verfol gung eines andern Mitgliedes des Buchhandels unsicher; jede Maß regel, jeder neue Schritt gegen den letzteren, jeder scheinbare Erfolg wird sofort großartig ausposaunt; wer wurde nicht bei allen diesen Eingriffen, Drohungen und Prahlereien mit Ekel erfüllt!" Ist das der Ton eines „durchaus ruhig und objectiv" gehal tenen Aufsatzes? Wenn Hr. vr. Sabell so uneigennützig für die Sache kämpfte, wie er sich den Anschein geben möchte, wozu diese persönlichen Anspielungen, oder hält er sie vielleicht nicht für persön lich? In letzterem Falle hoffe ich vor dem Tage bewahrt zu werden, an dem er einen, nach seiner innersten Ueberzeugung wirklich mit persönlichen Anspielungen gewürzten Artikel gegen mich losläßt. Ich würde von vornherein die Segel streichen. Ehe er nun „zum eigentlichen Kern der Sache übergehen kann", bringt Hr. vr. Sabell noch Einiges von An - und Uebersiedeln vor, was aber jedenfalls nichts an der Absicht, in der er von dem Ansiedeln einer englischen Firma sprach, ändert, und eben dieselben klaren Köpfe, die er später anruft, werden sich beim nochmaligen Durchlescn leicht ein richtiges Urtheil bilden. Daß Hr. vr. Sabell die „Jllustrirte Zeitung", sowie meine „Allgemeine Jllustr. Zeitung" kennt, freut mich aufrichtig, und ich kann ihm nur empfehlen, meinen übrigen Verlag genau zu besich tigen, ehe er Behauptungen aufstellt, wie die, meine Jllustr. Bibel sei eine Nachahmung der Wigand'schen, mein Universum des Meycr'- schen, mein Hogarlh des Dieterich'schen pdcr Ricger'schen u. s. w. Erstens habe ich keine Jllustr. Bibel, sondern eine Jllustr. Prachk- Bibpl und eine Jllustr. Familicn-Bibel, unv zweitens hat Wigand keine Jllustr. Bibel, sonder», soviel ich weiß, nur die Schnorr'sche Bibel in Bildern: wo liegt nun da die entfernteste Achnlichkeil? Mein Universum nannte ich absichtlich Payne's Universum, ließ eine vollständig originale Titelvignctte machen, brachte novellistischen Text und Genrebilder, eben um es von dem Meyer'schen zu unter scheiden. Heutzutage neue Original-Compositionen von Hogarth zu bringen, hält schwer, daher der Nachdruck. Die Dresdener Gallerie ohne Copiren der Originale zu vervielfältigen, vermochte ich eben falls nicht. Der Text war original und in Form und Preis hatte ich, indem ich dem weniger Bemittelten den Besitz einer Sammlung von Copien ermöglichte, meines Wissens, keinen Vorgänger. Geradezu humoristisch wird Hr- vr. Sabell, wenn er sagt, auch mein Reineke Fuchs sei Nachahmung. Die Stiche sind nach von mir bestellten Original-Zeichnungen von H-Leutemann, der Text ist ebenfalls, auf Bestellung von Hrn. I. E. Hartmann geliefert, Originaltert. Was also habe ich copirt? Die Fabel? Sie ist 400 Jahre alt. Die Zeichnungen? Ebenso gut, vielleicht besser, könnte man sagen, die Kaulbach'schen seien den Everding'schen, die Weber'sche Jllustrirte Zeitung der Illuötratoä vouckon üocvs und so weiter bis ins Asch graue, nachgeahmt. Gewiß: es ist Alles schon dagewesen. Wenn Hr. vr. Sabell, wie er sägt, den famosen Streit mit Piloty L Löhle kennt, so wird er auch wissen, daß diese Herren bei den sächsischen Gerichten in allen drei Instanzen abgewiesen und auf Provocation zu ewigem Stillschweigen verurtheilt wurden. In Bayern, dem Lande der Privilegien, war es nicht möglich, der königl. priv. Kunsthandlung von Piloty L Löhle gegenüber Recht zu erlangen. Daß Hr. vr. Sabell meinen Streit mit I. G. Cotta kennt, sehe ich nur als das befriedigende Resultat der von Cotta und mir ver anstalteten Inserate an und würde ich cs sehr bedauern, wenn dem nicht so wäre. Die Erwähnung dieser Streite, sowie der angeblichen Nach ahmungen sind aber durchaus zwecklos, denn nirgends liegt die Absicht vor, dem Publicum ein neues IIntcrnehine» sür ein altes erfolgreiches durch Nachahmung der äußeren Gestalt unterzuschieben. Hr. vr. Sabell erzählt uns zwar, daß er aus die Absicht, das Publicum zu täuschen, nichts gebe; ich aber, als der zunächst Betheiligte, gebe etwas darauf, und zwar so viel, daß ich es als Len Kern der ganzen Frage betrachte. Darüber, daß die Täuschung gelungen ist, werden vielseitige Mitthcilungen, die Jedem, den cs intercssircn mag, in meinem Comptoir zur Durch sicht ausliegen, jede Meinungsverschiedenheit unmöglich machen. Da aber die Absicht zu täuschen an sich nicht criminell ver folgt werden kann, so mußte ich zu den mir Nächstliegenden Waffen greifen, einer Nachdrucksklage; und gvnz abgesehen von der Beschlag nahme und dem endlichen Ausgang der Klage, würde die Handlungs weise des Hrn. Minde stets gleich verwerflich bleiben. So auffällig ist die Handlungsweise gewesen, daß selbst Hr. E- Keil, für dessen Gartenlaube mit ihren Tendenzen ich nie Sympathien hegte und dies auch ausgesprochen habe, die Macht, die er als Verleger eines so weit verbreiteten Blattes zweifellos besitzt, dazu brauchte, um die Minde'scha
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