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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 09.09.1868
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1868-09-09
- Erscheinungsdatum
- 09.09.1868
- Sprache
- Deutsch
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- Saxonica
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209, 9. September. Nichtamtlicher Theil. 2430 Nachahmung zu verdammen, und ich ergreife freudig diese Gelegen heit, um demselben hiermit für das Einnehmer, eines so parteilosen Standpunktes aufrichtig zu danken. Leipzig,31. August 1868. A. H. Payne. Das neueste Verzeichniß der Mitglieder des Unterstützungs-Vereins, welches die Nr. 207 d. Bl. brachte und das der Schreiber dieser Zeilen, wie alljährlich, so auch diesmal genau durchsah, hat ihn (und sicherlich auch viele Andere) durch seine gegen voriges Jahr numerisch bedeutend größere Vollzähligkeit überrascht. Durch Ver gleichung und Zählen ermittelte er, daß neben 80 neu hinzuge- trclenen Principalcn mir einem Gesammtjahresbeitrag von 17 3(h Thlr., die Zahl der neu hinzugekommenen Gehilfen- Mitglieder sich auf 19 9 mit-2 19 Thlr. Jahresbeitrag beläuft. Außerdem mag nicht unerwähnt bleiben, daß vom 1. Juli 1867 bis dahin 1868 63 ältere Mitglieder ihre Jahresbeiträge von 83 Thlr. auf 199 Thlr. erhöhten; nicht zu gedenken der zahlreichen bei be sonderer Veranlassung gespendeten, oftmals reichen Gaben! Ist somit durch die die Herren Gehilfen betreffende Ziffer auch der in Nr. 223 des vorjährigen Börsenblatts ausgesprochene Wunsch des Ein senders dieser Zeilen, daß nämlich das in Rede stehende Verzeichniß zugleich das nützlichste und vollzähligste Gehilfen- Adreßbuch werden möchte, auf dem besten Wege sich zu verwirk liche», so ist cs Wohl unzweifelhaft, daß, bei aller Anerkennung des Gott Lob! im steten Wachsen begriffenen Interesses aller Standesge- nosseu an unscrm so segensreich wirkenden Unterstützungs-Verein, es vorzugsweise der unermüdlichen dankenswerthen Thätigkeit des geehrten Vorstandes desselben, nicht minder aber einer in dieser Richtung ganz besonders thätigen Anzahl von Principalcn und Gchilfen-Mitgliedern zuzuschrciben ist, daß ein solch erfreulicher be deutender Zuwachs erzielt warb. In Hinblick hierauf und eingedenk dessen, daß „ein gutes W o r t st e l s e in e g u t e S t a t t f i n d e t", sei denn der Unterstützungs- Verein hiermit aufs neue allen Denen in freundliche Er innerung gebracht, deren'Namen bisjctzt noch im Mit glied e r - N e r z c i ch n i ß fehlen. Und somit Gott befohlen! Ein älteres Gchilfcn-Mitglicd. Miscellen. Aus Weimar, 25. Aug. schreibt die Weimarische Zeitung: „Die heutige Nummer des Regierungsblattes veröffentlicht das neue Gesetz über die Presse, welches während der letzten Session des Landtags vereinbart worden war, nachdem durch die Publication des Nolh Gewerbcgesetzes für den Norddeutschen Bund die Schwie rigkeiten beseitigt worden, welche die der Bundcsgcsctzgcbung Vorbe halten Frage über die Eoncessionspflichtigkeit der Buchdrucker ver anlaßt hatte. Das neue Preßgcsetz zeichnet sich zunächst dadurch aus, daß es die gesunden Grundsätze volkswirthschastlichcr Freiheit, welche die Gewerbeordnung anfüllen, auch auf das Preßgcwcrbe ausdehnt; ferner sind die sämmtlichen oben hervorgehobeucn, dem Prävcntiv- system eptflossenen Bestimmungen, die namentlich der Begründung politischer Organe hemmend in den Weg traten, beseitigt und damit die Presse ui wesentlichen Punkten von der Herrschaft der admini strativen Willkür befreit und auf einen festen gesetzlichen Boden ge stellt, namentlich bezüglich der Beschlagnahme von Druckschriften, welche nach dem gegenwärtigen Gesetze, mit Ausnahme besonders dringender Fälle, nur vom Richter, und zwar in einem mit Gründen zu belegenden Beschlüsse angevrdnet werden kann. Von größerer Bedeutung noch ist cs, daß auch hinsichtlich der Verantwortlichkeit der Theilnehmcr an einem Preßvergehcn ein fester gesetzlicher Boden gewonnen und der nach der früher» Gesetzgebung gestatteten Will kür, welche möglich machte, nach Belieben einen oder mehrere Teil nehmer zur Verantwortung zu ziehen, ein Riegel vorgeschoben; daß ferner die Zeugnißpflicht der bei der Herausgabe einer Druckschrift betheiligten Personen nur für den Fall einer Verletzung des Amts geheimnisses aufrecht erhalten, daß endlich bestimmte Normen für die Unterscheidung zwischen Versuch oder Vollendung von Uebertretun- gen der Strafgesetze durch die Presse aufgestellt worden sind. Ist, wie schon mehrfach hervorgchoben, in allen diesen Bestimmungen des neuen Preßgesetzcs das Bestreben erfolgreich durchgeführt, dcrPreß- gesetzgebung eine wirklich legale Basis zu geben, so erreicht dieses Bestreben seinen Höhepunkt in der Bestimmung, welche die durch eine Druckschrift begangenen Verbrechen oder Vergehen den Bestim mungen des Strafgesetzbuchs unterordnet. Es ergibt sich daraus von selbst, daß nunmehr die. frühere Ausnahmestellung der Presse, sei es in der Begehung von Vergehen oder in der Bestrafung dersel ben, beseitigt worden, und damit auch nach dieser Richtung hin die Idee des Rechtsstaats der Verwirklichung nahe gebracht worden ist, deren Durchführung in allen andern Zweigen des staatlichen Lebens im Großherzogthume in so hervorragendem Maße bereits erreicht ist." 4. 8. „Zwei offene Sendschreiben an die Redaction des Kasseler »Correspondenz-Blatt«" ist der Titel eines soeben von R. Schaeffer erschienenen Schriftchens, das die bis jetzt ausgegebenen beiden ersten Nummern des bekannten „Organs zur Vertretung der Interessen des Buchhandels im Allgemeinen und der Buchhandlungsgehilfen insbesondere" einer ebenso scharfen wie gründlichen Kritik unterwirft. Der Verfasser glaubt dem Kasseler Correspondenz-Blatt jede Eristenzberechtigung absprechen zu müssen, da er in demselben vor allem eine bestimmte Tendenz vermißt; er kann ferner einer Redaetion, die Aufsätze schreibt und zuläßt, welche sich durch einen totalen Mangel an Logik und Folgerichtigkeit aus zeichnen, die mit dem deutschen Styl und deutscher Grammatik auf dem gespanntesten Fuße steht und endlich „gegen den wohlanständigen Ton nr der gehässigsten Weise verstößt" (wie das besonders an der Polemik des Kasseler Blattes gegen den Berliner Gehilfenverein „Krebs" auf das treffendste nachgewicscn wird), nicht die Fähigkeit und Berechtigung zuerkennen, „durch gediegene Aufsätze die Ge schmacksrichtung ihrer jüngeren College» zu läutern und fortznbilden". Wir können hier auf die einzelnen Punkte der Schrift, die als Schluß- resume den Wunsch ausspricht, „daß die Redaetion desCasselerCorre- sponbenz-Blattes zum Segen unserer Standcsgenossen ihre literarischen Arbeiten sobald als möglich cinstelle", nicht des Näheren cingehcn, möchten aber sämmtlichen College,! die sorgfältigeLectüre desSchrift- chcns, da cs wesentlich zur rascheren Klärung des Urtheils beitragen dürfte, auf das wärmste anempfohlen haben. — Die Broschüre wird durch Hrn. Franz Wagner in Leipzig für 5 Ngr. baar ausgeliefert; der Reinertrag fließt in die Casse des Berliner Unterstützungs- Vereins. Rüge. — Von Hrn. C. Grüninger in Stuttgart ist vor kurzem ein Circular an Zeitungs-Expeditionen versandt worden, worin er dieselben ersucht, einen Prospect von „Mylius, das Testa ment von St. Helena" zum Abdruck zu bringen und dabei zu be merken, daß das genannte Werk auch durch die Expedition zu be ziehen sei; eventualiter würde er den dadurch cintretcnden Bedarf an Exemplaren mit einem Rabatt von 33s^o/g und zudem noch gerne franco liefern. — Es bedarf wohl nur, auf dieses Verfahren auf merksam zu machen, um den Sortimentsbuchhandel zu möglichster Verwendung für die Verlagswerke obengenannter Firma aufzu muntern! 8. 370*
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