Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 27.06.1911
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- 1911-06-27
- Erscheinungsdatum
- 27.06.1911
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- Deutsch
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Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
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Umschlag zu ^ 148. Dienstag den 27. Juni 1911. Die Deutschnationale Buchhandlungsgehilfenschaft ladet die Kollegen vom Buchhandel zum Beitritt in den Deutschnationalen Handlungsgehilfen-Verband ein, um in und mit ihm für eine Verbesserung der Lage der Standesgenossen — der eigenen Lage — zu wirken und den Mitgliedern einen wirtschaftlichen Lalt in den Wechselfällen des Lebens zu bieten. Der Deutsch nationalen Vuchhandlungsgehilfenschaft gehört ohne weiteres jeder im Buch handel oder in verwandten Zweigen beschäftigte Gehilfe ohne örtlichen Sonder- beitrag an, der Mitglied des D. L. V. ist. Der D. L. V. umfaßt z. Zt. 125V00 Mitglieder, darunter etwa 2500 vom Buchhandel. Verbandsbeitrag 1.50 M. monatl. - Der D. L. V. bezweckt durch den Zusammenschluß aller deutschen Handlungsgehilfen — vornehmlich auch der vom Buchhandel — deren soziale . * Lage zu heben und in Treue zu Kaiser und Reich, di- Mitglieder zu national gesinnten Männern zu erziehen. Der Verband siebt -in- setnir vornehmsten Aufgaben in dem Bestreben, das Ansehen de« deutschen Land-lsftaud-s ,n erhalten und zu kräftigen und ,ll diesem Zwecke namentlich in der kaufmännischen Jugend das Verständnis für Skandesehre und deutsches Volksbewußtsein zu wecken und zu pflegen. — Neben einer großzügigen, sozialpolitischen Tätigkeit zugunsten sozialer R-sormen für den ganzen Stand dient der D. L. V. der Fürsorge für seine Mitglieder durch besondere Wohlfahrts-inrichtungen! Als größter kaufmännischer Verein der Welt, wie infolge seiner vielseitigen Beziehungen zum Gesamthandel, ist der D. H. V. in der Lage, dem Buchhandel und verwandten Zweigen zur Besetzung offener Stellen geeignete Gehilfen für Laden, Kontor, Lager, Reise, Versand, Buch führung, Abschluß, deutschen und fremdsprachigen Briefverkehr, Herstellung, Vertrieb, Aus lieferung, Kurzschrift, Maschinenschreiben, Anzeigen-, Mahn- und Klagewesen »sw. kostenfrei in Vorschlag zu bringen und strebsame Gehilfen in gutberufenen Geschäftshäuser» unterzu- brinaen. (Reueintretende Mitglieder haben bei Benutzung der Stellenvermittlung M 2.— als Ersah für notwendige Auslagen zu zahlen.) Man verlange kostenfreie Zusendung der erforderlichen Papiere zur Besetzung oder Erlangung einer offenen Stelle. gewährt schon nach zweijähriger Mitgliedschaft klagbares Recht auf Rente. Dis Löhe der Renten richtet sich nach der Dauer der Mitgliedschaft; sie beginnt mit 42 Mk. monatlich sMindeftdauer der Rentenzahlung bis zu Z Monaten) und steigt mit weiteren Mitgliedsjahre» nach und nach bis zum Löchstbetrage von lüü Mk. monatlich (Rentenbezug bis zur Höchst- dauer von 12 Monaten). Die Stellenlosenkaffe ist dem Kaiser!. Aufsichtsaml für Privat- Versicherung unterstellt und ist dis erste und einzige Stellenlosen-Ve " ' ausgezahlte Renten 420ÜÜV Mk.! Kein SonderbeitragI Versicherung ihrer Art. Bisher bietet den Mitgliedern in Fällen dringender und unverschuldeter Not, nach zweijähriger VerbandSzugehörigkeit Hilfe und Darlehn. (Bisher ausbezahlt: 95VÜ0 Mark). bietet den Mitgliedern Veranlassung und Gelegenheit zur sicheren Anlage ihrer Spargroschen. Einlagen von 5 Mk. an auf Sparbuch mit 4"/- Zinsen bei monatlicher Kündigung. Kleinere Beträge auf Sparkarte durch 5l> Pfg.-Sparmarken. Eine Million Mark wurden in 1V» Jahren angelegt. gewähr« Freizügigkeit für ganz Europa und befrei« ihre Mitglieder von der Zwangszugehörigkeit zu Orts-, Gemeinde- und Betriebskranlenkaffen. Kein Kaffenarztzwang. Höchstleistung: 26 Wochen freie ärztliche Behandlung, Arznei und Heilmittel, 52 Wochen 28 Mk. wöchentliches Krankengeld, 375 Mark Begräbnisgeld. — Milgliederzahl: 28 888. — Vermögen: 286 868 Mark. Summe der Kaffenleistungen feit 1889: rund 2 Millionen Mark. — Satzungsauszüqe und Anmeldevordrueke umsonst. Daneben ist den »erheirateten Mitgliedern noch durch eine besondere gleichfalls bei voller Freiz^igkeit im Deutschen Reiche, Gelegenheit geboten, auch Frau und Kinder in di« segensreiche Einrichtung einer Krankenversicherung einzubeziehen. Keine ärztliche Aufnahmeuntersuchung. Nähere Unterlagen für diese Familienversicherung ebenfalls auf Verlangen kostenfrei. Rechtsschutz, Auskunftei, Abteilung für Lehrlinge, Studien- und Ferienfahrten, Vortrags abende, Höhere Handels - Lehranstalt, Unterrichts- und Fortdildungsgclegenheiten, Ausbildung zu Unterrichtsleitern und Rednern, Büchereien, standesgemäßen und gesellschaftlichen Anschluß in 138« Srtsvcreinen des In- und Auslandes usw. auf Verbandssatzungen, Papiere der buchhändlerischen oder kaufmännischen Stellenvermittlung, Satzungen der Verband-krankenkaffe wie der Familien-Kranken-Unterstiitzungskaffe, Anfrage» sowie Beitrittserklärungen find zu richten an die Geschäftsstelle der v««NchnittIoni>IenLuchI,i>n<»WgrgeI>MenschaN,ceipÄg?L?
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