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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 07.10.1868
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1868-10-07
- Erscheinungsdatum
- 07.10.1868
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- Deutsch
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2738 Nichtamtlicher Theil. JL 233, 7. October. (300 Dollars — 420Thlr-), als ursprünglich stipulirt war. Long- fellow schreibt darauf: „Ihre sehr generöse Vermehrung des zwischen uns verabredeten Honorars erfreut mich nicht sowohl um des Betrages selbst willen, als wegen des darin sich manifestircnden Zuges Ihrer Denkweise und Ihres liberalen, geschäftlichen Ver fahrens." Es ist dies ein ehrenvolles Zeugniß für die Loyalität des deut schen Buchhandels. Es ist zugleich die bündigste Widerlegung jener ehrverletzenden Behauptungen, die sich Hr. Hermann Raspe in New-Nork in der vom deutschen Buchhändler E-Steiger daselbst publicirtcn Schrift über den Nachdruck in Amerika gegen die Verlagsbuchhandlung von Bernhard Tauchnitz in Leipzig »er stattet hat. „Was", schreibt Hr. Raspe, „was ist Hr. von Tauch nitz anders, als ein Nachdrucker englischer und amerikanischer Werke? Hat er für die ersten hundert oder gar Hunderte von Bänden seiner ,,Oo1Isetion" ein Verlagsrecht für Deutschland erworben? Oder sind die paar Thaler, die er den Verfassern der von ihm nachgedruck ten Werke zu zahlen pflegt, nur irgendwie der Erwähnung wcrth?" — Specicll in Bezug auf-D ick en s-bemerkt dann die amerikanische Schrift, daß die Summe, die er vom Verleger seiner Dnuellnit? Lflition erhalle, oft kaum dem Honorar gleiche, das der berühmte englische Schriftsteller für zwei Seiten seines Originals erhalten könne. Ferner behauptet Hr. Räspe, er habe in dieser Angelegen heiten die bekannlesten amerikanischen Schriftsteller geschrieben, und in jeder ihm darauf zugcgangencn Antwort sei ihm bestätigt worden, daß sie von europäischen Verlegern entweder nichts, oder höchstens eine Kleinigkeit fsir frühzeitige Uebersendung der Aushänge bogen, 'erhalten haben. Dickens und. Longfellow haben diese Angriffe auf die Ehre unseres deutschen Mitbürgers in den Auszügen, die wir vorstehend aus ihren Briefen gegeben, vollständig widerlegt. Aber auch früher schon waren in England ähnliche Angriffe von dortigen ehrenwerthen Buchhändlern , die mit Deutschland in engen Geschäftsverbindungen stehen, als verleumderisch zurückgcwiesen worden. Im englischen Buchhändlcrdlalt „Düs Illiblmllors Oireular" vom 30. Dcccmber 1865 wies Hr. Williams (Firma Williams L Norgatc in Lon don) nach, daß sein deutscher Freund Tauchnitz seit Jahren den englischen Schriftstellern für das Reckt der „Oontinoutal Illibli ontion" Honorare bis zur Höhe von 200—250 Pfd. für einzelne Werke gezahlt habe, was mit Rücksicht auf den Absatz und den nied rigen Preis der betreffenden Ausgaben gewiß als ei» vollkommen der Sache entsprechender Ehrensold zu betrachten sei. Ja, seit Jahren, lange bevor England mit Frankreich den inter nationalen Vertrag gegen den 'Nachdruck abgeschlossen, bestand dieses ehrenwertste Verstältniß zwischen der Verlagshandlung Bernhard Tauchnitz und den englischen Schriftstellern oder, sofern sic nicht mehr am Leben und ihre Werke in England noch geschützt waren, mit deren Rechtsnachfolgern. .Nachdem vor etwa zehn Jahren zwischen England und Frankreich jener Vertrag abgeschlossen war, weigerte sich die französische Douane, Sendungen der DauellnitL Lllitiou, die aus Leipzig gekommen waren, in Frankreich zuzulassen, aber es ge nügte die Einsendung der von Tauchnitz mit den betreffenden eng lischen Schriftstellern abgeschlossenen Verträge, um die bis dahin mit Confiseirung bedrohten Sendungen als vollkommen legal zugelassen zu sehen. Man mußte in Frankreich zugcben, daß der deutsche Buch händler sich durch die von ihm stets bewiesene Achtung des literarischen Eigenthums! ein wohlverdientes Vorrecht vor seinen französischen Concurrcntcn Bau dry, Galignani u- A. verschafft habe. Den amerikanischen Schriftstellern, die übrigens nur von vier Namen in derTauchnitz'schen„OoIIsotion" vertreten sind, konnte der deutsche Verleger allerdings keine so günstigen Bedingungen, wie den englischen, gewähren, da unter den leihpr noch forlbestehenden, ungeordneten internationalen Rechtsverhältnissen der amerikanischen und der europäischen Literatur die Werke der Amerikaner jedem Nachdrucker in England und auf dem Kontinente preisgegeben sind, eine vertragsmäßige Rechtserwcrbung des deutschen Verlegers also mehr einen formellen, als einen juristischen Charakter hat. Gleich wohl beweist das im Eingänge unseres Artikels citirte Schreiben Longfcllow's, daß Hr. v. Tauchnitz nicht, wie Hr. Raspe be hauptet, den amerikanischen Schriftstellern „entweder nichts oder höchstens eine Kleinigkeit für frühzeitige Uebersendung der Aushänge bogen" zahlte, sondern die Berechtigung des Verlags hono riere, und sogar für die bloße englische Uebersetzung eines italie nischen Klassikers mehr Honorar bewilligte, als man, inKseutschland für deutsche Uebersetzungen zu zahlen pflegt. Wir haben es für eine moralische Pflicht erachtet, mit dieser Darlegung des Sachverhältniffes Behauptungen cntgegenzutreten, durch welche man in Amerika den Ruf eines Unternehmens angegrif fen-, das in-der ganzen literarischen Welt mit Recht als ein unserer Zeit zur Ehre gereichendes Förderungsmitlel internationaler Ein tracht und Kultur angesehen wird. Joseph Lehmann. Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft einer Bibliothek. In der Hauptstadt Mericos lebt seit mehr als 40 Jahren ein Mann, der es durch Intelligenz^ Fleiß und Ausdauer verstand, sich eine hervorragende Stellung zu erwerben. Es ist dies der Scnor Jöso Ändrade, dem wir dort in den verschiedensten Stellungen, namentlich aber als Herausgeber von Journalen, als Staats-Buch drucker, als bekanntem BibUopolen re., stets aber als einem durchaus gebildeten, allseitig geachteten Manne begegnen. Mit der Geschichte seines unglücklichen Vaterlandes genau bekannt und mit Glücksgütcrn gesegnet, richtete derselbe schon frühzeitig sein Augenmerk auf die Anschaffung und Herstellung einer Bibliothek, welche alles umfassen sollte, was die Geschichte Mexicos und des Mutterlandes Spanien mit Bezug auf seine amerikanischen Colonie» berührte. Durck un ermüdlichen Fleiß, durch vielfache Verbindungen und durch große Geldopfer gelang cs ihm denn auch, dieses Ziel immer mehr zu er reichen und eine Bibliothek zusammenzubringen, welche in Bezug auf Vollständigkeit und Reichhattigkeit auf dem erwähnten Felde un erreicht dasteht. Die frühesten Drucke sowohl des Hcimathlandes (mit einem mericanischen Drucke von 1543 beginnend), als auch die des Aus landes finden sich hier in einer große» Anzahl vereinigt, und ein nicht geringer Theil derselben war allen Bibliophilen bis jetzt gänz lich unbekannt; namentlich nehmen hier auch die Schriften der Misz sionäre, welche die Geschichte Mexicos, der Philippinen und über haupt die vom spanischen Indien behandeln, einen hervorragenden Platz ein.- In größter Vollständigkeit chronologisch geordnet und bis auf-die neueste Zeit fortschreitend, sei nur noch die großartige Sammlung der periodischen Literatur neuerer Zeit erwähnt. Alle größeren und kleineren politischen Journale Mericos, zum Theil sckon mit hem Jahre 1784 beginnend und bis zum Jahre 1866 fort schreitend, sind vollständig und gebunden vorhanden; fast jede Pro vinz des Landes ist hier durch ihre Journale vertreten und eine Sammlung von über 3000 Flugschriften, welche in ungefähr 600 Bände systematisch geordnet und gebunden wurde, und von denen ein großer Theil die Provinzen, in denen sie entstanden, wohl nie ver lassen hat, enthält ein unschätzbares Material für den Forscher und Geschichtschreiber. Eine stattliche Reihe von Manuscriptcn, größten- thcils Kopien aus dem so schwer zugänglichen Slaatsarctuve, aber auch so mancheOriginalhandschrift enthaltend, ferner eine linguistische Sammlung von 300 Bänden, welche die altmcricanischen Idiome, die Tarahumar, Tagcla, Tontonaka und viele andere Sprachen des Landes behandeln, vervollständigen diese werthvollc Bibliothek.
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