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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 07.10.1868
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1868-10-07
- Erscheinungsdatum
- 07.10.1868
- Sprache
- Deutsch
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233, 7. October. Nichtamtlicher Theil. 2739 Ueber den innern Werth dieser Sammlung ist nach dem Vor ausgeschickten wohl nichts mehr hinzuzufügen; erwähnt sei nur noch, daß das Acußcrc der Bücher nicht weniger bestechend ist, da solche großentheils von den ersten Meistern in Paris gebunden wurden. Als der unglückliche Kaiser Maximilian die mericauische Krone annahm, war seinHauptstrcben darnach gerichtet, auf die Veredelung und Bildung des Volkes nach Kräften einzuwirken. Als ein Mittel hierzu betrachtete er die Anlegung von Bibliotheken, und zwar hatte ^ er zunächst die Errichtung einer Staatsbibliothek im Auge. Welche Sgmmlung konnte nun wohl hierzu ein besseres Fundament bieten, als die des Senor Andradc? Der Kaiser kaufte sie zu diesem Zwecke aus Privalmiileln a», vermehrte sie durch seine eigenen Bücherschätze und fügte ihr namentlich eine große Anzahl älterer und neuerer ge schichtlicher und geographischer Werke, Atlanten, Meise- und Pracht werke bei, denen sich aus dem Privatbcsitz des Kaisers und der Kaiserin noch mehrere prachtvoll in Gold, Silber und Farben gedruckte und wahrhaft fürstlich gebundene Gebetbücher anreihen. Von letzteren sei nur die kostbare Reproduktion dds Gebetbuches der Königin Anna von der Bretagne, dessen Original sich im Louvre im kckbssis äss Louvsrnins befindet, hcrvorgehoben. Doch das edle Borhaben des Kaisers sollte nicht zur Ausführung gelangen; die Ereignisse jener Zeit sind Allen noch im frischen Gedächtniß und wir wissen, daß der Kaiser, eine kurze Zeit entschlossen, die Krone niedcrzulegen und das Land zu verlassen, bereits einige Schiffsladungen mit Privateffecten abgehen ließ. Unter diesen befand sich die Perle seines Schatzes, die von ihm so sehr gepflegte und gehegte Bibliothek. In weit über zweihundert Kisten verpackt, wurde dieselbe auf Mauleseln von Mexico bis zum Hafen transportirt, hier eingeschifft und nach Mi- ramare abgesendct. Nack dem Tode des Kaisers kam sie von hier mit vielen anderen Gegenständen seines Nachlasses nach Wien und wurde da — verkauft. Dieselbe befindet sich jetzt im Besitze der Hrn. List <L Franckc, welche dieselbe in einem Saale ihres Gc- schäftslocals aufgestellt haben und wo dem Schreiber dieses eine ge nauere Besichtigung vergönnt wgr. Und welches wird das Schicksal dieser mit so unendlicher Mühe, mit so vielem Flcißc und so großen Opfern zusammcngebrachten, in ihrer Art einzig dastehenden Bibliothek sein? so fragte ich mit ban gem Herzen die jetzigen Besitzer. Mit Achselzucken erhielt ich die Antwort, daß sic wahrscheinlich Lurch eine Auction in alle Welt zer streut werde, da Käufer für das Ganze iu der vorliegenden Ausdeh nung mehr als selten seien. Wir werde» über das weitere Schicksal der Bibliothek später berichten. Ein Wink für Sortimenter. Einen ziemlich beträchtlichen Umsatz erzielt der Buch- und Kunst handel bekanntlich vorzugsweise zur Weihnächts- und Neujahrszeit. Die betreffende Geschenks-Literatur für Jung und Alt ist daher auch aufs reichhaltigste vertreten, und kaum daß der Sommer vorüber ist, begegnen wir massenhaften bezüglichen Ankündigungen und Empfeh lungen. Der Umsatz seihst beschränkt sich hierbei auf wenige Tage, zu welcher Zeit ja auch die meisten übrigen Branchen des Handels flotte Geschäfte machen. Es dürfte geeignet sein, darauf hinzuwcisen, daß auch zu fast jeder Zeit des Jahres vom Publicum bedeutende Summen für Ge schenke verausgabt werden, au denen der Buch- und Kunsthandel bis her wenig oder gar nicht pabticipirte, wir meinen die Hochzeits- geschenkc. Außer einigen Braut-Gaben, meist in Gebetbüchern be stehend — dies auch nur in katholischen Gegenden üblich —, bot sich unserm Handel bis in die neuere Zeit wenig Geeignetes dazu dar. Seitdem jedoch der Oelfarbendruck so außerordentliche Vervoll kommnung erfahren hat (wir erinnern hierbei an die vorzüglichen Leistungen der Firmen Aölzel's Kunstaitstalt in Wien, Storch L Kra mer in Berlin u. A.), ist auch in diesem Punkte abgeholfcn worden. Ein schönes Bild überhaupt, namentlich aber ein dem wirk lichen Oelgemälde täuschend ähnliches Oeldruckbild in elegantem Goldrahmen, eignet sich wie nicht leicht ein anderer Gegenstand zu einem werthvollen Hochzeitsgeschenk in den Kreisen der begüterten Mittelcassen. Jedes neue^Paar bezieht gewöhnlich eine neue Woh nung und wird es dem Geber besonders Dank wissen, der zum stir- nigen Aüsschmuck derselben beiträgt. Um das Publicum hiermit bekannt und dafür empfänglich zu machen, ist es freilich nothwendlg, daß ein kaufmännischer Vertrieb Platz greife. Es gehört hierzu namentlich das Halten eines kleinen Laders, vor allem aber öftere Anempfehlungen Localblättern unter ,stetem Hinweis auf den erwähnten Zweck. Handlungen, selbst in kleineren Orten, welche in dieser Rich tung wirkten, haben, wie wir aus Erfahrung wissen, dadurch schöne und dauernde Resultgte erzielt, zumal bei den höheren Preisen der vorzüglicheren Productionen und den hohen Rabatt-Bedingnissen ein erkleckicher Gewinn verbleibt. Bei den jetzt so häufigen Klagen über geringen Absätz dürfte eine Beachtung unserer Hinweisung geeignet sein, neue Quellen für denselben zu eröffnen, die wir daher allseitigcr Berücksichtigung em pfohlen halten. L. > I. Sch. > Miscellen. Dem ,,Wo bleibt Berlin?" in Nr. 227 d. Bl. fragenden Kollegen y zur Nachricht, daß Berlin da fortbleibt, wo es sich m blamiren würde, wenn cs nicht fortbliebe; und cs würde sich blamircn, wenn es eine Petition unterstützte, welche dahin zielt: das preußische Abgeordnetenhaus wolle ,,in einer kurzen Reso lution aussprcchen: Das Prcßgesetz vom 12. Mai 1651 ist aufgehoben und es findet das preußische Strafgesetzbuch fortan auf die Preßgewerbe innerhalb des preußischen Staates Anwendung" — weil mit einer solchen Resolution des Abgeordnetenhauses gar nichts bezweckt würde, das (freilich sehr mangelhafte) preußische Preß- gcsetz vielmehr nach solcher Resolution noch ebenso zu Recht bestehen würde, als es heute leider besteht! Das Abgeordnetenhaus wird sich natürlich selbst vor der Blamage solcher Resolution hüten. Das preußische Prcßgesetz von 1851 auf diese Weise aus der Welt bringen wollen, ist mindestens gesagt: kindlich. — Ebenso bleibt Berlin von dem zweiten Theil der gedachten Petition an das preußische Abgeordnetenhaus: „dasselbe wolle die gehässige und der Cultur widerstrebende Zeitungs-Stempelsteuer durch die Resolu tion beseitigen: Die Zeitungs-Stempelsteuer ist vom 1. Januar 1869 ab im preußischen Staate aufgehoben" nur deshalb fort, weil, wer darum petitionirt, sich nicht minder blamirt, da eben solche Resolution die Steuer nicht beseitigen kann; — abgesehen davon, daß das preußische Abgeordnetenhaus in der 1867er Session schon beschlossen hat: die Regierung aufzu fordern, die Zeitungssteuer vom Jahre 1869 an fallen zu lassen. Berlin will sich durch Beitritt zu der gedachten Petition nicht ein Armuthszeugniß ausstclle», unter welchem wir freilich wohl den Namen des College» y zu lesen bekommen werden. Ein Berliner. Neue Art von Schleudere i. — In den Bremer Blättern liest man folgende Anzeige: „Die Jllustrirte Welt. Die Abon nenten auf den 1869er Jahrgang erhalten ein H eft g ra tis! u. s. w. Bestellungen erbjttct Friede. Kais er's Buchhandlung. " - 416*
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