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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 23.11.1885
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1885-11-23
- Erscheinungsdatum
- 23.11.1885
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- Deutsch
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5S10 Nichtamtlicher Teil. 370, 33. November 188i. gebildet haben. Es mußte deshalb, da bei erster Ausgabe der Äntoniiisumma 1479 außer derselben nur sechs Kobergersche Drucke im Verzeichnisse nachzuweisen waren (Nr. 2, 6, 7, 12, 15, 19) gegen fünfzehn Werke bei zweiter Ausgabe 1487, zu der möglichen Erklärung gegriffen werden, das Werkverzeichnis sei bei Vertrieb der zweiten Ausgabe einem unveränderten Neu drucke des Prospektes beigefügt worden. Mit den 1881 und 1882 veröffentlichten Briefen Kobergers und Ruschs ist aber eine neue Hauptgrundlage des Buchhandels im fünfzehnten Jahrhundert ausgcgraben worden, der Vertags- grvßbetrieb durch Fürkauf und Kommanditbeteiligung. Nunmehr erklärt sich Ruschs Wort von (?) 1481: »Koberger hält all mein Vermögen in Händen«; Ruschs Werke, also das Erbe Mente- lins, wird man in den vor 1479 aus der Kobergerschen Presse nicht nachweisbaren Werken suchen dürfen und dieselben dann als Werke des Kobergerschen Verlagsgroßhandels zu betrachten haben. Anmerkung. Bei Datierung des Verzeichnisses auf das Jahr 1487 würden die folgenden fünfzehn Kobergerschen Drucke sich er geben haben: für 1477 Nr. 2; 1478 Nr. 7, 15; 1481 Nr. 8; 1482-83 Nr. 22; 1483 Nr. 6, 12, 14, 17, 19; 1485 Nr. 11; 1486 Nr. 13; 1483—86 Nr. 5; 1483-87 Nr. 3; 1486-87 Nr. I. Nicht sicher wären nachgewiesen worden sieben Werke: Nr. 4, 9, 10, 16, 18, 20, 21; es gab jedoch Nürnberger Ausgaben o. I. u. D. von Nr. 4 und 9; Nr. 10 brachte Koberger in der Gesamtaus gabe später. Doch gab es Einzelausgaben o O. schon 1472; Nr. 16 wäre wohl leicht zu ergänzen gewesen, da Nr. 15 desselben Ver fassers schon in zweiter Auflage bei Koberger erschienen war; von Nr. 18 war nur eine einzige Ausgabe o. I. u. D. nachgcwiesen (Hain 14134); von Nr. 20 waren gleichfalls Ausgaben o. I. u. D. vorhanden, von denen die erste (Hain 2197) Menielin zugeschrieben wird, wie auch die undatierte Nr. 21 (Hain 6395) auf diesen hin- wcist. Darf man nunmehr das hierdurch sür die Geschichte des Buchhandels zu hoher Wichtigkeit gelangende Verzeichnis in das Jahr 1479 setzen, so wird man den Nachweis nach Ruschs Briefen und dem Fingerzeig der letzterwähnten Werke bei dem Drucker des »bizarren N.«, d. i. bei Rusch selbst und seinem Schwiegervater Mentelin suchen müssen; diese heikle Aufgabe muß den zünftigen Bibliographen Vorbehalten bleiben. Den obigen Ausführungen, welche meiner soeben erschienenen Schrift »Die Koberger. Eine Darstellung des buchhändlerischen Geschäftsbetriebes in der Zeit des Übergangs vom Mittelalter zur Neuzeit. 2. Ausl.« entnommen sind, und die Vermutung Wilhelm Meyers, Bücheranzeigen des fünfzehnten Jahrhunderts, Nr. 16 stützen können, füge ich einige Worte hinzu: Der Wortlaut des Prospektes geht unzweifelhaft auf die erste Ausgabe der Summa Antonini; doch möchte ich älteren Buch händlerprospekten kaum mehr trauen als modernen. Der An toninprospekt ist nicht unbedenklich um die Wahrheit herumge gangen, wie aus dem Werke selbst zu erweisen ist; während der Prospekt behauptete, die Drucker hätten sich nicht an dieses neueste Werk herangewagt, abgeschreckt durch die Menge der Codices, bezeichnte der 1478 erschienene dritte Teil sich ganz zutreffend als »äsnuo« (von neuem) gedruckt (Panzer II. S. 179 Nr. 49. Hain Nr. 1242), im Gegensätze zum »äs iuts§rc>« (als Neuheit) des Prospektes. Da die von Panzer angeführte Ausgabe des Jahres 1472 in Wahrheit nicht besteht, war Koberger unzweifel haft gut unterrichtet, daß Nicolaus Jenson in Venedig gleich zeitig mit ihm eine Ausgabe des Werkes druckte, ja daß gerade der dritte Teil von diesem zuerst 1477 ein Jahr vor Kobergers Ausgabe dieses Teiles gedruckt worden war; er ist also der Wahr heit in bezug auf das ganze Werk sehr geschickt zuvorgekommen. Muß man bei diesem Einblicke in die Schachzüge der großen Händler nicht derartige Schriftstücke als sehr vorsichtig zu be nutzende Urkunden betrachten? Zudem nahm man es in Bezug auf die Neuheit der Werke bei derartigen Anzeigen uichr allzu genau: so uauiltc Koberger den Lyra, als er längst von anderen und von ihm selbst gedruckt worden war, ein noch ungebräuchliches Bibelwerk. Den unveränderten Wiederabdruck solcher empfehlender Schriftstücke betreffend, muß darauf hingewiesen werden, daß man damals mit dergleichen sehr unbefangen umsprang: den Brief des Squarzaficus in Platinas Päpsteleben ließ Koberger einfach mit veränderter Jahrzahl nach der Venediger Ausgabe abdrucken, während der Kölner Verleger der handlichen Ausgabe des Ful- gentius von 1526 das Vorwort des Cochläus, welches Koberger als Verleger nannta, aus der Folioausgabe von 1520 unver ändert herübernahm. Wäre der Prospekt zum Antonin in der That für den Vertrieb der zweiten Ausgabe neugedruckt worden, so würde Koberger von rechtswegen die unliebsame Wahrheit haben hineinkorrigieren müssen, daß er nicht der einzige Ver leger einer Antoninsumma sei; wie er aber zuvor der Wahrheit vorangeeilt war, so konnte er nunmehr die veraltete Wahrheit sich erfolgreich weiterschleppen lassen. Die Erwähnung, daß der Prospekt in derselben Schrift ge druckt sei, wie die Summa Antonins, konnte bisher die Beur teilung deshalb nicht fördern, weil Prof. Reuß, welcher 1845 in Würzburg die Antoninanzeige veröffentlichte, den Auf bewahrungsort nicht genannt hatte, so daß das Blatt vierzig Jahre hindurch verschollen war. Nachdem ich nun vor wenigen Wochen auf eine nach München gerichtete Anfrage wegen Koberger- scher Einblattdrucke Kenntnis erhalten hatte, daß der Original druck sich in der Münchener Hof- und Staatsbibliothek befinde, habe ich eine photographische Nachbildung veranlaßt, welche im Verlagskataloge der Koberger als Beilage veröffentlicht worden ist; es kann sich nunmehr auf Grund des Faksimiledruckes jeder mann überzeugen, daß die Anzeige in der That die Schrift der ersten Ausgabe Antonins giebt, wie dieselbe in den vier Bänden, z. B. in dem schönen offen ausliegenden Klemmschen Exemplare im Deutschen Buchgewerbemuseum zu Leipzig, angewandt ist. Doch diese Thatsache beweist noch nicht allzuviel; die be treffende Äußerung der Anzeige konnte gleichfalls wieder ab gedruckt worden sein, und Ausdrücke wie »bua 1itt.sra.rum skfixis obarastsrirata« (in diesem Letternsatzbilde) oder wie es in Schössers Anzeige von 1469—70 lautet »libros tu bujus moäi littsra imprsssos« (Bücher in dieser Letternart gedruckt), darf man nicht zu streng nehmen; dieselben konnten sich auf die Schriftart des Druckers im allgemeinen beziehen. Die Entscheidung schien früher in den angefügten Werken*) zu liegen, während dieselbe gegenwärtig in dem Wortlaute der Antoninanzeige gesucht wird. Beides ist nicht entscheidend; Wohl aber ist nunmehr der von Wilhelm Meyer aufgestellten Be hauptung zuzustimmen, daß das Verzeichnis, dafern es, wie in hohem Grade wahrscheinlich, dem Jahre 1479 zuzuweisen ist, »einen bedeutenden Anfang von wirklichem Buchhandel« zeige; jedoch nicht einzig aus den angegebenen äußerlichen Gründen, und nicht in dem, wohl auch nicht gewollten Sinne, daß dieser wirkliche Buchhandel ein Sortimentsbuchhandel war, sondern *) Ernst Kelchner (Deutsche Buchhändler-Akademie November 1885) setzt die Anzeige in das Jahr 1496; in diesem Jahre ist aber gar keine Kobergersche Ausgabe der Summa Antonins erschienen; eines einzigen Werkes hajber, der Lsounäa. sssnuäus vsuti Dbomus, nimmt er diese Datierung vor; von diesem Werke ist aber überhaupt ein Einzeldruck bei Koberger garnicht erschienen, nur die Gesamtausgabe sder ganzen Summa des Thomas Aquino. Alle anderen Werke des Verzeichnisses aber, soweit Ausgaben mit Jahrzahl erschienen sind, weist er in die Jahre >473-86, also mindestens 10 Jahre zurück, indem er von einer ganzen Reihe von Werken die ersten weit zurückgelegenen Ausgaben anführt, während doch spätere, seiner Datierung weil näher liegende sich vorfinden; ja selbst von der Summa Antonins, welcher der Prospekt gilt, führt er die erste 17 Jahre zurückliegende Ausgabe an.
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