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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 23.09.1868
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1868-09-23
- Erscheinungsdatum
- 23.09.1868
- Sprache
- Deutsch
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HL 221, 23. September. Nichtamtlicher Theil. 2595 Ausgaben ersparen, welche den Fremden so beschwerlich fallen. Wo mit sollten aber, fährt der Zeitgenosse fort, die Buchhändler- wciber solchen Staat machen, wenn die Fremden nicht dazu con- lribuirten! Die letzte Reprimande des Zeitgenossen gilt den Antiquaren. Sie sind Feinde der Buchhändler, sagt er, und suchen ihnen allen Verdienst vor dem Munde wegzufischen. Wenn ein Student ein altes Buch zu verhandeln hat, so geht er zum ersten besten Antiquarius, verkauft es um einige Groschen, und jener freut sich, wenn er es einem Anderen um den doppelten Preis wieder verkaufen kann. Sie geben den meisten Büchern selbst Titel, die sie nicht verstehen, denn literarische Kcnntniß muß man bei ihnen nicht suchen- So habe ich zum Beispiel ein Buch gesehen, worauf geschrieben stand „Arndts Paradiesgärtlein", und wie ich das Buch öffnete, war es das „Ga lante Sachsen". Man darf ihnen diese Betrügereien nicht übel aus- 'egen, denn nichts als ihre Dürftigkeit verleitet sie dazu. Dieses ist er elendeste Handel, den man sich vorstellen kann. Sie bestehen eist aus abgcsetzten Markthelfern und unbrauchbaren Bedienten, hre Bibliotheken haben sic auf freier Straße ausgelegt, so daß Regen id Sonnenschein, Staub und Schmutz deren äußere Schönheit oft vderben. Der Leipziger Schriftstcllerkreis war damals klein, hatte jedoch Zistich viele Heißsporne unter sich, denn allein in vier Jahren von 171 — 1785 erschienen vier Bücher über Leipziger Zustände, welche in ,rm und Inhalt den berüchtigten Flugblättern neuesten Datums als orlage gedient zu haben scheinen. „Das galante Leipzig", be- schrien von Franz Baron v. Ehrenberg, kam 1768 heraus. Es wurdconfiscirt und dem pseudonymen Verfasser, einem Kandidaten der Tologie, untersagt, jemals wieder die Kanzel zu betreten. Das muß i heilloses Buch gewesen sein! — Unter den belletristischen Schrifrllern befanden sich der Buchhändler Magister Dyk, drei Kaufte., und ein vormaliger preußischer Hauptmann. Der Müller in Goh, Friedrich Rothe, schrieb über die von der Jablonowsky'- schcn Geschäft der Wissenschaft aufgeworfene mathematische Preis frage: Velches ist die vorteilhafteste Einrichtung, die man bei Rammenrbringen kann, um sie nach der Schiefe solcher Pfähle, die schräg eirschlagen werden müssen, zu stellen?" eine Abhandlung, für d'ie er^ Preis zucrkannt erhielt. Als politische Blätter finden wir dama^le wöchentlich fünfmal erscheinende Leipziger Zeitung, „Das newcipziger Allerlei", welches Montags, „Der vom Marte aus gesend Merkurius", welcher Mittwochs und „Das neueste Leipziger 2,rlei", welches Freitags erschien. Wöchentlich wurde auch „Das iszigcr Jntelligenzblatt zum Besten des Nahrungsstan des" und „TLeipzigcr Zuschauer", eine belletristische Wochenschrift herausgegebtsowic monatlich der vom Director des Taubstummen instituts, Sstel Hcinicke, redigirte „Kritiker" in 4 bis 5 Bogen erschien. Mitten bescheidenen periodischen Litcraturgaben waren unsere Urgroß^ru zufrieden. Um dem xr das ungeheure neuere Wachsthum des Leipziger Buchhandels VAugen zu stellen, lassen wir aus August Schür- mann's 1864 >Ue„enem Merkchen „Leipzig als Centralpunkt des deutschen Buches" einige darauf hinweisende Notizen folgen. Im Jahre 183iattc unsere Stadt 92 und 1860 schon 184 buch- händlerische Etakxments. Im Jahre 1863 waren cs im Ganzen 202 Firmen, wv scher 250 Gehilfen, etwa 110 Lehrlinge und mehrere hundert Mithelfer beschäftigten, so daß der Bestand des damaligen Buchhelpersonals zwischen 800 und 900 Köpfe be tragen hat, eine »cnlrirtc Arbeitskraft, welcher zugleich die ein gehendste Verkett von 2500 auswärtigen Firmen oblag. Der Umsatz zur Ostcrm 1860 wurde auf 2H Millionen Thaler berech net, wie denn nur Ln einer der bedeutendsten Commisstonärc gegen 300,000 Thaler a^hste. Mit Einschluß des Baarverkehrs und des vom Buchhandel vielfach ressortirendcn Zeitungswcsens berech nete der Verfasser den Gesammtumsatz von 1860 auf 17 Millionen. — Nach dem Adreßbuchc von 1868 befinden sich jetzt in Leipzig 225 buchhändlerische Firmen, 16 Antiquare und 59 Buchdruckereien. (Leipziger Tageblatt.) Miscellen. Kant's Lehre vom Büchernachdruck (Werke, Hrsg, von Hartenstein. Leipzig, Voß. 7. Bd. Se. 89). — „Was ist ein Buch? Ein Buch ist eine Schrift (ob mit der Feder oder durch Typen auf wenig oder viel Blättern verzeichnet, ist hier gleichgültig), welche eine Rede verstellt, die Jemand durch sichtbare Sprachzeichen an das Publicum hält. — Der, welcher zu diesem in seinem eigenen Namen spricht, heißt der Schriftsteller (autor). Der, welcher durch eine Schrift im Namen eines Anderen (des Autors) öffentlich redet, ist der Verleger. Dieser, wenn eres mit jenes seiner Er- laubniß thut, ist der rechtmäßige; thut er es aber ohne dieselbe, der unrechtmäßige Verleger, d. i. der Nach druck er. Die Summe aller Kopien der Urschrift (Eremplare) ist der Verlag. Der Büchernachdruck ist von Rechtswegen verboten. Schrift ist nicht unmittelbar Bezeichnung eines Begriffs (wie etwa ein Kupferstich, der als Portrait, oder ein Gypsabguß, der als die Büste eine bestimmte Person vorstellt), sondern eine Rede ans Publicum, d. i. der Schriftsteller spricht durch den Verleger öffent lich. — Dieser aber, nämlich der Verleger, spricht (durch seinen Werkmeister, oxornrino, den Drucker) nicht in seinem eigenen Na men (denn sonst würde er sich für den Autor ausgeben), sondern im Namen des Schriftstellers, wozu er also nur durch eine ihm von dem letzteren ertheilte Vollmacht (manäntum) berechtigt ist. — Nun spricht der Nachdrucker durch seinen eigenmächtigen Verlag zwar auch im Namen des Schriftstellers, aber ohne dazu Vollmacht zu haben (^srit ss mnuckatnrium atmqno mnnclnto); folglich begeht er an dem von dem Autor bestellten (mithin einzig rechtmäßigen) Verleger ein Verbrechen der Entwendung des Vortheils, den der letztere aus dem Gebrauch seines Rechts ziehen konnte und wollte (turtum U8U8); also ist der Büchernachdruckvon Rechtswegen ver boten. Die Ursache des rechtlichen Anscheins einer gleichwohl beim ersten Anblick so stark auffallenden Ungerechtigkeit, als der Büchernachdruck ist, liegt darin: daß das Buch einerseits ein körperliches Kunstpro du et (opus msellnniouw) ist, was nach gemacht werden kann (von dem, der sich im rechtmäßigen Besitz eines Exemplars desselben befindet), mithin daran ein Sachenrecht statthat, anderseits aber ist das Buch auch bloße Rede des Verlegers ans Publicum, die dieser, ohne dazu Vollmacht vom Ver fasser zu haben, öffentlich nicht nachsprechen darf (praeMatio ope- rns), ein persönliches Recht, und nun besteht der Jrrthum darin, daß beides mit einander verwechselt wird." Berliner Blätter berichten: „Man erwartet hier mit Spannung das Erscheinen eines in Leipzig in Vorbereitung befindlichen Werkes unter dem Titel: »Das Buch vom Grafen B ismarck«. Das selbe soll biographisch-historischer Natur sein und ein abgerundetes, aus den besten Quellen geschöpftes, an interessanten Aufklärungen reiches Lebensbild des Ministerpräsidenten enthalten. Man würde in diesem Werke also die erste zusammenhängende, zuverlässige Biographie des Grafen Bismarck erhalten, dessen früherer Lebens gang trotz seiner heutigen Bedeutung noch so wenig bekannt ist. Wie wir hören, soll das Werk von namhaften Künstlern reich illustrirt sein." Wir können dieser Notiz die weitere Nachricht beifügen, daß die fragliche Schrift im Verlag der Daheim-Expedition erscheinen und ihre Ausgabe in ca. drei Wochen erfolgen wird. 393*
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