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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 21.10.1868
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1868-10-21
- Erscheinungsdatum
- 21.10.1868
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- Deutsch
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2894 HL 245, 21. October. Nichtamtlicher Theil. Die Frage ist berechtigt, denn der Verleger gehört eben auch zum Buchhandel, und dürfen die Interessen des Sortiments- und des Verlagshandels überhaupt jemals in Gegensatz treten, so dann wenigstens in keinen unbilligen und einseitigen. Aber auch das Interesse des Publicums tritt hier stark in Frage. Wenn sich die Postabonncntcn nur zum kleinen Theil aus der dichten Bevölkerung der Städte, vielmehr überwiegend aus der zerstreut wohnenden Landbevölkerung rccrutiren, so wird cs zu einerCultur- Frage, ob die Regierung, um den Sortimcntshandcl zu begünstigen, jener Bevölkerung das bisherige Mittel, sich die beliebte Journal- lcctürc anzueignen, entziehen darf. Doch das ist allerdings Sache der Regierung, nicht des Buchhandels; allein vergegenwärtigen sollte sich der Buchhandel dies Moment doch, wenn er sich anschickt, gegen ein Erleichtcrungsmittcl im Literaturverkchr anzugehcn, das nicht willkürlich am grüne» Tische ersonnen ist, sondern vielmehr sich ge schichtlich herausgebildet hat, und das, wie es scheint, den Sortiments- Handel ungleich weniger berührt, als den Verlagshandel, indem dieser dadurch viel mehr verliert, als jener gewinnt. Wir haben, wie gesagt, die nicht unwichtige Angelegenheit auch einmal von der anderen Seite beleuchten zu müssen geglaubt, sie der weiteren Besprechung anheimgebend. Eins aber geben wir noch zu bedenken. Wir vermuthen, es liegt der Post gar nicht so viel an dem ganzen Zeitschriftendebit, und es wird gar keines großen Andrängcns bedürfen, um sie zur Abgabe des sehr lästigen Geschäfts zu bestimmen. Es ist also geboten, daß die Angelegenheit von allen Seiten erwogen werde, damit nicht zu spät uns die Augen darüber aufgehen, daß wir ein Institut haben zu Falle bringen helfen, das dem Buchhandel, nämlich dem Gesammt-Buchhandcl, viel mehr genützt als geschadet hat. Der Pensions-Verein für Buchhändler-Wittwen hat in Nr. 223 und 237 d. Bl. noch zwei Aufsätze hervorgerufcn, welche mit gleicher Wärme, doch von einem anderen Standpunkte als dem, von welchem aus die Anregung geschah, das Unternehmen besprechen. Der erste derselben befürwortet einen Massenanschluß an eine Lebensversicherungs-Anstalt, — für kranke Kollegen jedoch einen Anschluß an Rcntenanstalten. Es wird gewiß Niemanden geben, der die Vortheile und Segnungen der Lebensver sicherungs-Anstalten bestreiten wollte; ebenso ist cs aber auch noch Niemandem vergönnt gewesen, die Formel zn finden, mit deren Hilfe eine größere Zahl von Collcgen zu gemeinsamem Anschluß an eine solche Anstalt hätte bewogen werden können. Es sind alle Versuche dieser Art gescheitert und jedenfalls ist diese Art der Versicherung Sache jedes Einzelnen. Ebenso muß cs Kranken und Schwachen überlassen bleiben, in welcher Weise sie sich eine Rente für alte Tage sichern wollen. Eine Gemeinsamkeit nach diesen beiden Richtungen herbeizuführen würde eine Arbeit sein, welche Riesenkraft, Löwen- muth und Lammsgeduld erforderte. Der zweite Aussatz stellt als Richtschnur für den Pensions- Verein die Annahme der Grundsätze der Lebensversicherungs- und Rentenanstalten auf. Er verlangt: 1) Ausdehnung der Aufnahme, 2), Feststellung einer Pensions-Summe, 3) Zulassung verschiedener Betheiligung. Es wird darin unter anderm nicht nur die Aufnahme von Mitgliedern bis zum 65. Lebensjahre, sondern auch der Zutritt kranker, mit chronischen Leiden behafteter College» und zwar beding ungslos begehrt. Ein solches Prinzip überschreitet die äußerste Grenzlinie der Humanität; es besteuert den Gesunden, Lebenskräf tigen zu Gunsten derer, die dem Tode sichtbar verfallen sind, und ist bei einer freien Vereinigung von Berufsgenossen nicht anwendbar. Sorgt der Staat für Wittwenpcnsioncn dadurch, daß er die Beam ten, ohne Rücksicht auf ihre Gesundheitsverhältnisse, zur Zahlung gewisser Beiträge verpflichtet, so thut er dies aus Nothwcndigkeit, weil der moderne Staat für solche Zwecke keine Gelder übrig hat. Eine Genossenschaft aber, welche in ihrer Menschenfreundlichkeit so weit geht, Todescandldatcn bedingungslos aufzunehmen, muß ent weder ihre Beiträge auf eine enorme Höhe, wie es in dem Aussatze angerathcn wird, hinaufschrauben, oder legt beim Anfänge den Keim zu ihrem Bankerott. Beiträge in vorgcschlagencr Höhe zu verlangen dürfte die Grablegung unseres Pensions-Vereins sein. Die vorläufigen Statuten, auf welche hitr der Pensions- Verein zusammengetreten ist, sind unter sorgfältiger Bcrathung von einer Anzahl Vereinsmitgliedcr einer Revision unterzogen und ist über die Punkte: Gestattung erhöhter Bctheiligung sowie Abstufung nachAlters- classen in den Beiträgen, ' Aufnahme bis zu einem gewissen Alter, Berücksichtigung der Altersverschiedenhcit der Ehegatten, Aufnahme der Gehilfen Verständigung erzielt worden, wobei die Ansichten entscheidend wa ren, nach welchen ähnliche Anstalten länger als 20 Jahre segensreich geleitet werden. Den Mitgliedern des Pensions-Vereins wird über diese Berathungen genauer Bericht zugehen. Die Versicherung kann aber schon hier ausgesprochen werden, daß Allen, die hilfreich Mit wirken, es Ernst um die Sache ist, daß aber nur das Mögliche, Er reichbare als eine Grundlage angestrebt wird, auf welcher mit der Zeit weiter fortgebaut werden kann. Unser Pensions-Verein ist ein Anfang im Guten. Eine vollkommene und fehlerfreie Einrichtung zu bieten kann er nicht beanspruchen, denn auch für ihn wird die Er fahrung die beste Lehrerin sein. Warum also um des etwa mög lichen, aber unerfüllbaren Besseren willen das Gute unmöglich machen ? Dresden, 14. October 1868. Hermann Burdach. Miöcellen. Leipzig, 20. Oct. Am Sonnabend den 31. d. Mts. wird in Sachsen die Feier des Reformationsfestes begangen, wo die Geschäfte geschlossen bleiben müssen. Wir wollen daher nicht unter lassen, die auswärtigen Handlungen davon in Kenutuiß zu sehen, um sich in ihrem Verkehr mit den hiesigen Herren Commissionären eventuell danach richten zu können. Entgegnung. — Dem Anonymus, der in Nr. 233 d. Bl. einen Angriff gegen mich und mein Streben, um Aufhebung des preußischen Preßgesetzes und der Zeitungs-Stempelsteuer zu petitio- niren, schleudert, kann ich in dem angeschlagenen Tone nicht folgen. Dies rücksichtslose Geschreibe soll eine Antwort sein auf die Anfrage in Nr.227 d. Bl.: „Wo bleibt Berlin?" Es ist dieser Angriff aber nicht gegen Hrn. y., der jene Frage aufwirft, sondern gegen das Vor haben gerichtet, das mich und viele andere meiner Herren Collcgen beschäftigt. Auf mich und jene Herren ergießt der erbitterte „Ber liner" die ganze Schale seines Zornes und seiner verletzten Eitelkeit. Wie klar vor Aller Augen liegt, beabsichtigte ich durch meine Pe tition nicht mir, sondern unserm ganzen Stande zu nützen; ich habe die Absendung derselben im gegenwärtigen Augenblicke für dringend gehalten, weil gegen die durch das Nothstands-Gewerbegesetz hervor gerufene schrankenlose Concurrenz es nur ein Corrccliv gibt: näm lich die ganze und vollständige Freiheit der Preßgewerbc, die Auf hebung der dieselben eincngenden und darniedcrhaltenden Beschrän kungen; im Interesse der hochwichtigen Angelegenheit hielt ich es des halb für Pflicht, für dieselbe einzutreten. Berlin ergriff wider Er warten nicht die Initiative! Sollte ich nun in der Form — nicht der Petition und ihrer Motive, denn hiermit scheint jener Herr „Berliner" ganz einverstanden — also im Wortlaute des Rösumös der Petition selbst, gefehlt haben, so ist weder für ihn, noch für die Berliner College» dieUnterzeichnung derselben eine Blamage, denn
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