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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 21.12.1868
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1868-12-21
- Erscheinungsdatum
- 21.12.1868
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- Deutsch
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3598 Nichtamtlicher Theil. 295, 21. December. MattheS in Leipzig. 12644. Möser, A., Gedichte. 2.Aufl. 16. 1869. In engl. Einb. m- Goldschn. N/2 ^ E. H. Mayer in Leipzig. 12645. Fastcnrath, I., hcsperische Blüthen. Lieder, Sprüche n. Romanzen. 8. 1869. Geh. isch in engl. Einb. m. Goldschn. ' 1^ ^ 12646.— Immortellen aus Toledo. Romanzen u. Sonette, gr. 8. 1869. Geh. IfH in engl. Einb. m. Goldschn. ' l^h ^ Nasse'sche Vertagsh. in Soest. 12647.Grimme, F. W., schlichteLcute. Erzählungen ans dem westsäl. Volks leben. 2. Bd. 8. 1869. Geh. 12648.Hammer, PH., die Zusammenkunft, welche der heilige Geist, der hei lige Vater u. die katholischen Bischöfe demnächst in Rom mitsammen haben werden. 16. 1869. Geh. * s-h Schulze'sche Buchh. in Celle. 12655.Biercowment, Leipziger. 2. Abdr. 16. 1869. Geh. ^ 12656.*Cramm, B. t>., kurze Andachten u. geistliche Lieder. 2. Aust. 16. Geh. 18 NX 12657.Va^, lli., ilio liiztor^ ol little laoü. 2um 8ol>ul- u. krivstxebraucsi strsx. v. k'. Kauer. 6. äull. 8. 6eb. fst ^ 12658.8ammIniiF enKlisoker 8el>rikt8lel!er m. üeulselien ^nmersißn. IirsA. v. b. llerrig. 10. Ldobn. 8Iisli68pesrs'8 Knlon^ anä Cleo patra. Lrülsrt v. li. klumbok. 2. u. 3. bk^. 8. 6eli. U ^ Seidel in Berlin. 12659. Strecksuß, A., Berlin im 19. Jahrh. 42 — 44. Lfg. gr. 8. Geh. ä*3Nz( Stettin'sche Buchh. in Ulm. 12660. Günthert, E., Gedichte. 16. 186ll. Cart. ' 18 NX ^Naumann« Buchh. ia Leipzig. 12649.1-HarmS, L., der Psalter erklärt. 8. Hermannsburg. Geh. ' 24 NX Schöningh in Pahcrdorn. 12650. Anleitung zur christlichen Kindererzichung f. das katholische Volk. 9 Predigten. 8. Geh. 6 NX 12651.Feanr,B.,Buchstabenrechnung ».Algebra nebstUebungsaufg. S.Aufl. gr. 8. Geh. « 17H NX 12652.— Lehrbuch der elementaren Planimetrie. 4. Aust. gr. 8. Geh. 12653. Köhler, F. I., Elemente der attischen Formenlehre s. die Quarta der Gymnasien, gr. 8. Geh. ' 8 NX 12654. Martin, K., wozu noch die Kirchenspaltung? Ein freies Wort an Deutschlands Katholiken u. Protestanten. 8. Geh. 6 NX Streisand in Gray. 12661.Thym, homiletisches Handbuch. 2. Abth. Dispositionen üb. die evangel. u. epistol. Perikopen u. freie Terte d. Weihnachlskreises. 8. Geh. Subscr.-Pr. 18 NX Weber in Bonn. 12662. Sack, K. H., Rede zum Gedächlniß Schleiermachers. gr. 8. Geh. L. O. Weigel in Leipzig. 12663. Hieater, das neue, in beiprix. klebst 3 kilätak. lmp.-4. 1869. « 1 ^ Wiedcmann in Leipzig. 12664. Andersen, H. E., die Dryade. Autorisiere Ausg. gr. 16. Cart. ^ Nichtamtlicher Theil Gegen die Schleuderei der Verleger an Privatleute. Es sind in letzter Zeit von vielen Seiten anerkennenswerthe Versuche gemacht worden, eine Einigkeit im deutschen Buchhandel herbcizuführen. Die gegenseitigen Klagen zwischen Verleger und Sortimenter sind aber immer noch zu keinem befriedigenden Abschluß gekommen; — ja, es scheint fast, als wenn die Uneinigkeit (ich Wähle nur diesen gelinden Ausdruck) immer mehr in offene Feind schaft ausarten wollte. Schreiber dieses hat in letzter Zeit neben so vielen früheren Erfahrungen wieder zwei neue gemacht, die als hübsche Illustratio nen zu der Schleuderet der Verleger dienen mögen. In einer bekannten Verlagshandlung in L>,. welche meistens „in Pädagogik macht" und für den Absatz ihrer Verlagswerke an Privatleute eine gewiß schon von vielen Buchhandlungen schmerzlich empfundene Thätigkeit entwickelt, erschien u. a. auch ein geographi sches Buch zum Ordinärpreise von 15 Ngr., welches an die Buch handlungen mit 33ZH och (also 10 Ngr.) abgegeben wird. Die Bo ten dieser ehrenwcrthcn Handlung sind aber in den Stand gesetzt, an Lehrer das Buch bedeutend billiger zu verkaufen, und dadurch hat sich ein Lehrer an der hiesigen Stadtschule veranlaßt gefunden, eine Partie zu entnehmen, die er nun an die Schulkinder mit 9 Ngr. pro Exemplar verkauft, also um I Ngr. billiger, als die Sortimenter das Buch selbst cinkaufen können. Eine andere, auf demselben Felde bekannte Verlagshandlung in E. setzt ebenfalls einen Lehrer in den Stand, eine in ihrem Ver lag erschienene Geigenschule, deren Ordinärpreis 1 Thlr. 20 Ngr. ist, und welche die Sortimenter mit 1 Thlr. 7i/-> Ngr. netto baar bezahlen müssen, gebunden für Einen Thalcr verkaufen zu können. Auf eine hierauf bezügliche Anfrage über diese Handlungsweise hat die betreffende Verlagshandlung es nicht der Mühe Werth gehal ten zu antworten. Sollte es erforderlich oder erwünscht sein, so bin ich bereit, die fraglichen Handlungen zu nennen. Die schon so oft ventilirtc Frage: Wie ist dieser Schleuderei abzuhelfen? drängt sich hierbei wieder in den Vordergrund. Alle vorgcschlagenen Reformen sind theilweise zu unvollständig, theilweise unausführbar, so daß es dringend geboten scheint, einen andern Aus weg zu suchen. Ich erlaube mir deshalb nachstehend einen Vorschlag zu machen, welcher einer ernstlichen Erörterung wohl Werth sein möchte. An den Vorstand des Börsenvereins, oder, wenn dieser Be denken dagegen trägt, an eine sich dazu bereit erklärende Buchhand lung, theilen die College«, welche in ihrem Wirkungskreise von dem „buchhändlerischen Gewerbebetriebe der Behörden oder einzelner Beamten" (also Regierungen, Landrathsämter, Magistrate, Orts schulzen, Pastoren, Lehrer, Gendarmen, Feldwebel, Polizcidiener u. s. w.) Kenntniß erlangt haben, dergleichen Fälle mit; der Vor stand oder die betreffende Buchhandlung sammelt das ihr zugehenbe Material und sucht sich die interessantesten Fälle heraus. Unter Anführung dieser Fälle, welche den Betrieb des Buch handels seitens der Behörden und Beamten in ein Helles Licht setzen werden, und unter Hinweis auf die für den Buchhandel dadurch ent stehenden Unzuträglichkciten, wird eine Petition an den Reichstag (resp. an das Abgeordnetenhaus) ausgearbcitet und gebeten^ bei Berathung eines neuen Preßgesetzes einen Paragraphen aufzunehmen, wonach den Behörden und Beamten, sie mögen eine Stellung inne haben welche sic wollen (vorzüglich den oben angeführten), der buchhändlerische Geschäftsbetrieb, sei es durch Sammlung von Unterschriften auf irgend ein literarisches oder artistisches Werk, oder sei es durch directcs Angebot an das Publicum, ausdrücklich, möglichst bei Androhung einer Strafe, untersagt wird. Ist dadurch den Verlegern die Möglichkeit abgeschnitten, sich mit diesen Leuten zum Vertriebe ihrer Verlagsartikel in Verbindung zu setzen, so haben die Sortimenter das Feld wieder erobert, und die Verleger müssen nun wenigstens den Buchhandlungen die Vor- theile einräumen, welche früher den Pastoren, Lehrern u. s. w. zu Statten kamen. Einer solchen Petition ist eine recht rege Bctheiligung zu wünschen, und der Schritt würde hoffentlich gute Früchte tragen und dem Buchhandel zu großem Gedeihen gereichen. g- r.
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