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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 14.02.1851
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1851-02-14
- Erscheinungsdatum
- 14.02.1851
- Sprache
- Deutsch
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156 IM 13 Nichtamtlicher Th eil. Strcifcreicu durch das Gebiet des Buchhandels. Die Schl e sin ge r'sche Buchhandlung in Berlin, welche bei fast allen ihren Ankündigungen von Musikalien in den Berliner Zei tungen niemals vergißt dabei zu sagen: „a llc Musikalie n mit höchstem Rabatt!" macht in der Nationalzeilung 1850, Nr. 596, bekannt, daß auch Bücher mit höchstem Rabatt bei ihr vorrä- thig waren. ^ Möchte doch gedachte Buchhandlung den Passus wegen „höch sten Rabatts" künftig lieber bei ihren Anzeigen ganz weglasten! Er könnte vielleicht die Begriffe des kaufenden Publicums noch mehr verwirren, und gedachte Buchhandlung kann doch wohl nicht wissen, ob nicht in Berlin noch mehrere Buch- und Musikalienhandlungen cristiren, die noch mehr Rabatt geben als sic, denn leider florirk in Berlin gar sehr derMißbrauch mit dem „sehr vielen" Rabatt-Geben, und wir glauben nicht, daß es genannter ehrenwerlher Buchhandlung darum zu thun sein kann, den Vorzug des höchsten Rabatt-Gebens zu haben. Die Rcmittenden-Facluren kommen bereits in Masse an, und manche Verleger rufen auf denselben ihrlGewöhnlichcs „keine Dispo- ncnden!" oder „Disponcndcn muß ich mir diesmal durchaus verbit ten!" Es ist dies nämlich jetzt ein alljährlich wiederkehrcnder Ruf mancher Handlungen, die kein Jahr Disponenden gestatten wollen; wir glauben, daß dieselben dadurch aber gegen ihr eigenes Interesse handeln. Zum Nutzen der Eollcgcn theilen wir die Firmen mit, welche sich dies Jahr Disponenden verbeten haben, in soweit uns solche bis Ende Januar bekannt geworden sind; wohl noch manche Handlungen werden später mit demselben Anliegen kommen. ^ Adler L Dietze in D. (IW In den letzten Jahren gestatteten dieselben solche auch nicht); Büchting in Nordhausen (gestattet all jährlich nicht); Didot in Paris; Dieterich in Göttingcn; A. Dunckcr in B-; Duncker Humblot in B. (letztere drei gestatten auch schon solche die vorhergehenden Jahre nicht); Franckh in St.; Fr. Fleischer in L.; Goedsche in Meißen, keineMusikalien; Hahn'S in Leipzig und Hannover (dik. gestatteten auch schon die früheren Jahre keine); Hall berger'sche Verlagsbuchhdlg. in Stuttgart; Jackowitz in L. (gestattet alljährlich nicht); Kollmann in L. und Kollmann in A- (gestatteten auch schon in früheren Jahren nicht); Lizius in Frankfurt am Main; Reclam ja», (alljährlich nicht); Schäferin Dresden; Schreiber in Eilenburg; Schuberth «L Comp, in Hamburg; Schulz in Düsseldorf; Simion in Berlin <M. voriges Jahr auch nicht); Teubner in Leipzig; T. O. Weigel in L.; G- Wigand. An merk. Dies ist alles schön und gut im Sinne der Sortimcnts- bandlungen; wie aber, wenn man lharsächliche Beweise hat, welcher Miß brauch theilweise mit dem DiSponiren getrieben wird, dann mag wohl manchem Verleger die Lust vergehen, welche zu gestatten. Uebrigcns fehlen hier auch noch sehr viele Firmen, die keine Disponenden gestatten. Herr F. Schlodtmann in Bremen veröffentlicht in Nr. 2 des Börsenblatts 1851 eine cigenthümliche Anzeige. Nach derselben hat er am 31- Decbr. 1850 seinen Schuldnern im Buchhandel einen offe nen Mahnzettel gesandt; wenn dieser erfolglos bleibt, will er nach 14 Tagen mit directer Briefpost, nach 4 Wochen mit specieUer Na mensnennung in einem Buchhändlerblatte, und resp. nach 6 Wochen durch ein Localblatt des Wohnortes der Gemahnten, Letztere wiederholt an die Erfüllung ihrer Verbindlichkeiten erinnern. —- Ganz unpar teiisch und unbetheiligt bei der Sache, fragen wir: wie kann Herr Schlodtmann nur glauben, daß sein Mahnzettel vom 31.Dec. 1850 schon nach 14Tagen Wirkung gehabt habe??? Nach 11 Tagen ist der selbe vielleicht kaum in denHändcn derHälfte seinerSchuld- ner, — wie kann da nun schon Auftrag zur Zahlung in Leipzig gege ben, oder die Zahlung selbst schon erfolgt sein, wie kann Hr. S. schon Nachricht von Leipzig aus darüber haben??? Wer aber da noch nicht gezahlt hat, soll direct per Briefpost privatim, und später öffentlich ge mahnt werden. Durch Letzteres (so viel wir wissen dürfen im Börsen blatt gar keine namentlichen Mahnungen abgedruckt werden), wenn es nicht ein blinder Schuß, und Herr S. es zur Ausführung brächte, möchte dem Herrn S. doch manche Verdrießlichkeit und viele Kosten entstehen, nicht allein durch die Inserate, sondern noch mehr durch die Jnjucienklagen, die die öffentlich Gemahnten erheben könnten und gewiß auch erheben würden. Zu was also solche Mabnun- gen, die wir nicht für praktisch resp. ausführbar halten können? A n z e i g e b l n t t. (Inserate von Mitgliedern des Börsenvereins werden die drcigcspaltenc Zeile oder Naum mit ss» Pf. sächs., alle übrigen mit Iv Pf. sächs. berechnet.) Geschäftliche Einrichtungen und Veränderungen. (1185.) I^ackstckeixies Circulair versanüte ick Keule a» «iie Lerliner Herr«» tlollspen: „Ick keekre mick, Iknen «iie er^ekene IVIitlkei- lung Lu macken, «lass ick von Keule sn «ii- rect von Lerlin keLieken wer«le, und Herr Julius Springer «iie 6üle gelinkt Kal, weine Oommissionen kür «iort ru übernekmen. 8!e wollen linker alles iur mick Lestimmts von jetLl sk nickt niekr über I.eipLix senilen, soixiern leüiglick «lurck Herrn Springer mir LUgeken lassen." IVIngliekurg, «I. I. IHKr. 1851. Hockacktungsvollst (1186.) Zur Nachricht. Für die Zeit meiner Abwesenheit von Haus als Landwehrmann haben mich meine geschäftli- chen Verhältnisse veranlaßt, Herrn I. Sprin gcr um Uebernahme meiner Commissionen für Berlin zu bitten. Siegen, d. 6. Febr. 1851. Ferdinand Schulz. (i>87.) Verkaufs-Anerbieten. Eine Sortimentsbuchhandlung, welche durch die Ereignisse der letzten Jahre sich außer Stande befindet, auf anderem Wege, als durch «inen Ver kauf sich ihrer Verbindlichkeiten zu entledigen, wird von dem zeitigen Besitzer zum Kaufe ange boren. — Da nun ein solcher dem wahren Wcrthc des Geschäfts entsprechend in jetziger Zeit sich schwer realisiren wird, und die seither übliche Art und Weise einen Verkauf zu bewerkstelligen sich möglicher Weise Jahre lang resultatlos hinzichen kann, dies indcß den Verhältnissen und Absichten des Verkäufers nicht entspricht, so werden die größtmöglichsten Vergünstigungen in Aussicht ge stellt, und eine Uebernahme, welche sofort statt sinden kann, in einer Weise erleichtert werden, wie sie bisher vielleicht noch nie stactgefunden hat. Der vornehmste Zweck des Verkaufs ist, un ter allen und jeden Umständen die Regulirung der Geschäftspassiva derbeizuführen, und ein Ge schäft nicht hinsiechen zu sehen, welches die kräf tigste Lebensfähigkeit in sich trägt und die größte Sorgfalt des seitherigen Besitzers unter den größten Opfern genossen hat. Die sicherste Ge währ für diese Aufstellung ist der Umstand, daß die Brutto-Einnahme des Geschäfts im verflosse nen Jahre dieselbe Nähe erreichte, als die Bücher sic im Jahre 1847 Nachweisen, ungeachtet in den lctzrverflossencn zwei Jahren der gcsammte Sorrimentsbezug nur gegen baar stattsindcn konnte und zur Zeit vielleicht die Hälfte der eingehenden festen Bestellungen nicht so pünktlich ausgcführt werden kann, wie cs bei allseitigem Credit mög lich ist. Nähere Auskunft ertheilen Herr W. Ein- ! Horn in Leipzig und Herr Jul. Springer in ! Berlin.
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