Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 18.03.1851
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- 1851-03-18
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- 18.03.1851
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305 1851.) menter nicht; es ist daher kein Wunder, daß auf meine Beschwerde die Antwort erfolgt: „ich möge seine Sendungen nicht so lange unnütz in Leipzig liegen lassen; ich könne aus den Avisozetteln ersehen, daß prompt expedirt würde." Die prompte Expedition bezweifle ich nicht; muß aber der Commissionär erst wegen Einlösung des Baarpackets anfragen, (weil eben der Verlangzettel nicht beigefügt ist,) so verur sacht die pünktlichste Absendung Aufenthalt. Möge Herr Meyer die sem Uebelstande abhelfen; der Sortimentshändler wird dann Bestel lungen auf seinen Verlag nicht mit Verdruß annehmen. Die Zahl derjenigen Handlungen, welche bei Beginn der Remit- tendenzeit ihr diktatorisches „Von Disponenden nehme ich beim Ab schluß durchaus keine Notiz" erschallen lassen, mehrt sich von Jahr zu Jahr. Sind nicht sehr oft die Verleger, welche trotz aller Bitten den Sortimentshandler mit Novitäten überhäufen, am meisten ent rüstet, wenn der College es wagt, dieser Erklärung zuwiderzu handeln? Ist es unter solchen Umständen auffallend, daß auch die Zahl derjenigen Firmen, welche sich jede unverlangte Sendung verbitten, steigt? Glauben die betreffenden Verleger ihrem Vortheile gemäß zu handeln, wenn sie Disponenden nicht gestatten? Bedenken denn dieselben nicht, daß jeder Sortimentsbuchhändler bald diese Handlungen sich merkt, und nur ungern oder gar keine Novitäten von ihnen verschreibt? Wird die Verwendung für den Verlag humanerer Collegen, welche Disponenden gestatten, auch den Rabatt nicht schmälern, ganz ohne Einfluß auf den Absatz ihrer Verlagsartikel bleiben? Sicher nicht; einige Verleger, welche früher keine Disponenden annahmen, sie aber jetzt dulden, werden sich nicht schlechter dabei stehen. Der Umstand, daß manches unsolide Geschäft Mißbrauch damit getrieben, kann die Verweigerung nicht recktfertigen, sondern nur der wirkliche Mangel einzelner Artikel, oder das Erscheinen neuer Auflagen. Nehmen die Verleger mehr Rücksicht auf die Sortimentshändler, so werden diese auch gegen erstcre gefälliger sein. Die Klagen über Nichtbeachtung ihrer Bitten (z. B. in Betreff der Remission fehlender Bücher außer der Zeit) werden dann immer mehr aufhören. Cöslin. Fr. Volger. Die zwei Schneidcr'schcn Briefe. Aus Breslau. Es war am 4. d. M., als eine Stimme im Börsenblatte sich über die beiden sich widersprechenden Briefe des Herrn F. Schneider in Berlin, in der Harkort'schen Angelegenheit, aussprach und Herrn Schneider im Namen der Ehre des deutschen Buchhandels und ihrer Wahrung ersuchte, in dieser nun einmal zur Oeffentlichkeit gelangten Angelegenheit, seinen Collegen den w ahre n Hergang nicht vorzuenthalten. So viel wir wissen, verkehrt man zwischen Berlin und Leipzig mittelst der Eisenbahn in 6 Stunden. Es hätte dem nach Herr Schneider binnen 12 Tagen gewiß Zeit haben können, diese moralische Genugthuung dem Buchhandel zu geben, und hof fen wir nun um so mehr, daß derselbe diesem gerechten Verlan gen entsprechen werde, als man im entgegengesetzten Falle darin nicht nur eine Geringschätzung des ganzen, namentlich aber des preußischen Buchhandels erblicken müßte, sondern auch berechtigt würde, den Schein, den diese beiden Briefe auf Herrn Schneidens Handlungsweise werfen, nicht mehr als solchen, sondern als Factum anzunehmen. Das neue Pesther Circulair. Da Pcsth und Ofen, wenn auch nicht in administrativer Hin sicht, so doch in der Wirklichkeit nur eine Stadt bilden, gerade so gut wie Dresden Alt- und Neustadt, oder Frankfurt a/M. und Sachsenhausen, so nimmt es Wunder, daß sich doch eine Firma dem Pesther Empfehlungsschreiben für die Herren Lantosy und Lam- pel nicht angeschlossen hat, nämlich jene des Herrn Schröpfer in Ofen. Bei acht Namen kommt auf einen mehr schon etwas an und fordern wir hierdurch die Pesther acht Collegen in diesem ihrem eigenen Interesse auf, noch nachträglich — wenn auch nicht in be sonderem Circulair, eine kurze Notiz im Börsenblatt thut's auch — bekannt zu geben, wie die Ansicht dieses neunten Collegen in dieser Lebensfrage beschaffen ist. Es wäre doch höchst auffallend, wenn sich eine Handlung da nicht bethciligte, wo es sich, wie aus diesem Circulair hervorzugehcn scheint, um Sein oder Nichtsein des Pesther Buchhandels handelt. Wunsch und Bitte. Da, wie man hört, die erste Auflage des Pesther Circulars bereits vergriffen ist, viele deutsche Buchhandlungen aber noch nicht in dessen Besitze zu sein scheinen, — aus welcher Ursache damit so große Aus wahl und Vorsicht Stattfand, ist vielleicht begreiflich — so wird hier- mitden Verfassern und Verlegern des CircularsderWunsch und dicBitte ausgesprochen, doch ja eine zweite unveränderte Auflage davon veran stalten zu wollen, damit nicht so Viele unter uns, wozu auch Schrei ber dieser Zeilen gehört, den Genuß entbehren müssen, es kennen zu lernen, nachdem desselben in unserem Börsenblatte bereits so anerken nend erwähnt ist. Diese Bitte erledigt sich natürlich, wenn dasselbe vielleicht unterdessen im B. Bl. abgedruckt sein sollte, was aber nach dem oben mitgetheilten Factum, kaum anzunehmen sein dürfte. H. in M. Die Herren Max S» Co. in Breslau würden gewiß sämmtliche deutsche Verleger zu Dank verpflichten, wenn sie in Sachen des Circulairs der Pesther Handlungen gegen die Herren Lantosy und Lampel das Wort ergreifen wollten*). Derbem Pesther Platze und den dortigen Verhältnisse Fernstehende weiß nun gar nicht, was er dem jungen Geschäfte gegenüber thun soll, während doch die Herren Max u. Co. die obwaltenden Umstände gewiß näher kennen. Das Urtheil dieser Ehrenmänner im deutschen Buchhandel wird für den Schreiber dieses und gewiß auch für die Mehrzahl deut scher Verleger maßgebend sein. — *) Geschieht schon in der heutigen Nummer des B.-Bl.; viele Annonce Nr. 2187. d. Re da et. Rüge. Es ist in neuerer Zeit Seitens mancher Verleger das Verfahren beobachtet worden, bei Nova-Sendungen gebundener Bücher die Emballage von Brettern mit in Rechnung zu stellen, unter der Be dingung jedoch, den Betrag für diese zu streichen, wenn das Zuge sandte behalten wird. Hiergegen läßt sich nichts cinwcndcn; ganz gegen allen Usus aber ist das Verfahren des Herrn G. in Gr., Bret- ter-Emballage auch für festverlangte gebundene Artikel zu be rechnen, und dürfte hier wohl der Sortimenter ganz in seinem Rechte sein, wenn er diese Zumuthung von der Hand weist. Für gute Emballage hat nach bestehendem Usus der Absender gratis zu sorgen'; hält er Bretter für passender als Pappe oder Maculatur, so ist ihm das unbenommen, nur darf er dafür nicht besondere Entschädigung verlangen. Es kann ein Buchhändler gleichzeitig wohl auch Holz händler sein, nur muß jedes Geschäft für sich gesondert bestehen. W. Miscellen. Libliotlieea mellico-ekirurKioa, plisrmsveutioo-oliemios et vete- rinaris, — öibliotkeoa piiiloloxiea und öibliotlieea tlisoloxivs, her ausgegeben von C. I. F. W. Ruprecht, sind so eben im zweiten
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