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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 07.03.1851
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1851-03-07
- Erscheinungsdatum
- 07.03.1851
- Sprache
- Deutsch
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254 Saarbrücken 2 Trier 3 Saarlouis 1 Wesel 4 Solingen 1 Wetzlar 1 Trarbach 1 Zusammen 25 Städte mit 112 Geschäften.s 6) Provinz Sachsen: Aschersleben . . 2 Naumburg .... . . . 4 Burg . . . . .... 2 Ncuhaldcnsleben . . . . . 1 Delitzsch . . . . ... l Nordhausen. . . . . . . 5 Eilenburg . . . .... 3 Oschersleben . . . . . . 1 Eisleben . . . .... 3 Quedlinburg . . . . . . 4 Erfurt . . . . .... 13 Salzwedel .... . . . - l Freiburg a. d. U.. .... I Sangerhausen . . . . . . 1 Gardelegen . . . .... I Schleusingen . . . . . 1 Halberstadt - . . .... 4 Stendal . . I Halle . . . . .... 24 Tangermiinde . . . . . . 1 Heiligenstadt . . .... 2 Torgau . . . 2 Hcrzberg . . . .... 1 Weißenfels .... Langensalza. . . .... 2 Weißensee .... . . 1 Licbenwerda. . . .... 1 Wernigerode . . . . . . 1 Magdeburg. . . .... 9 Wittenberg .... Merseburg . . . .... 2 Wolmirstedt . . . . . . 1 Mühlhausen. . . 2 Zeitz . . . 1 Zusammen 34 Städte mit 104 Geschäften- 7) Provinz Schlesien: Beuchen . . . . .... 1 Liegnitz Breslau . . . . .... 31 Löwenberg .... . . . 1 Brieg .... .... 2 Lüben . . . 1 Bunzlau. . . . ... 2 Muskau . . . 1 Ercutzburg . . . .... 2 Neiße . . . 4 Frankcnstein . . .... 1 Ober-Glogau . . . . . . 1 Glatz .... 1 Oppeln . . 2 Gleiwitz . . . . .... 1 Ratibor . . . 2 Glogau . . . . .... 8 Sagan . . . 2 Görlitz . . . . .... 6 Schweidnitz.... Grimberg . . . .... 2 Slave .1 Hirschberg . . . .... 4 Steinau a. d. Oder . . . . 1 Hoyerswerda . . .... 1 Striegau .... . . . 1 Lauban .... .... 1 Waldenburg . . . . . . 2 Leobschütz . - . .... 2 Zusammen 29 Städte mit 92 Geschäften. 8) Provinz Westphalen: Altena . . 1 Iserlohn Arnsberg . 2 Lippstadt Bielefeld 2 Lübbecke Brilon . . 1 Lüdenscheid Castrop . . , 1 Minden Coesfeld . . 3 Münster Dortmund . 2 Olpe Gütersloh . 1 Paderborn Hagen . . 1 Schwelm Hamm 3 Siegen Herford . . 2 Soest Höxter . . 1 Warendorf Zusammen 24 Städte mit 50 Geschäften. Im ganzen preußischen Staate 188 Städte mit 686 Geschäften. Wir haben oben gefragt, ob dem gegenwärtigen Umfange des preußische» Duchhandlungsgeschäftes bei der Abfassung des neuen Preßgesetzentwurfes ein wenig Beachtung geschenkt worden sei? Wir fragen aber ferner, ob wohl auch dem Umstande einige Aufmerksamkeit zu Theil geworden, daß von der Existenz und dem Gedeihen des Buchhandels die Existenz und das Ge deihen anderer zahlreicher Geschäftsverhältnissc abhängig sei, ob man meint, daß die vorgeschlagene Maßregel nur einige hundert Principale und einige Tausend Geschäftsgehülfcn berühren werde? Hat man wohl übersehen können, daß mit dem Ruine des Buchhandels auch der Ruin der Buch- druckeien und aller zur Vervielfältigung des geschriebenen Wortes dienen den Anstalten, die größte Benachthciligung der Papierfabrikation und sämmt- licher in irgend einer Beziehung zu dem literarischen Verkehr stehender Geschäfte mit ihren Hunderttausenden von persönlichen Arbeitskräften und Millionen pekuniärer Mittel in engstem Zusammenhänge stehen? Und abgesehen von allem materialen Beiwerk, wie ist es möglich ge wesen , daß die hohe Kulturaufgabe des preußischen Staates so verkannt werden konnte? 19 Man weise nicht hier ab mit Idealismus und Doktrinarismus- Die Wissenschaft hat in ihrer Geschichte eine sehr praktische und concrele Seite. Widmet der Staatsmann dieser Seite, der Literarhistorie die gebührende Berücksichtigung, so wird er zu Fehlgriffen auf dem Gebiete der literari schen Gesetzgebung sich nicht wohl verleiten lassen. Eristirt aber die Li terarhistorie für den Staatsmann gar nicht, so läuft er Gefahr, in den Grundzügen und dem Detail dieser Gesetzgebung in auffallender Weise irre zu gehen. Es werden dann bei der Motivirung von Preßverordnungen Behauptungen zu Lage kommen, wie die in dem Erlasse der Minister von Mantcuffel und von der Heydt vom 6. Juni v. I., „daß nämlich der Vertrieb und Absatz von Zeitungen und Zeitschriften ein der Narur und Bestimmung der Postanstalten an sich ganz fremdes Commissions geschäft sei", eine Behauptung, welche damals in einem Flugblatte völlig widerlegt wurde *). Es wird dann möglich sein, daß in einem Staate, dessen Verfassungsurkunde in Artikel 2V bestimmt: „Die Wissenschaft und ihre Lehre ist frei," der Z. eines Preßgesetzentwurfes (K. 84) lauten kann: *) Es sei mir gestattet, aus diesem, von mir »erfaßten Flugblatte „Zwei Worte historisch an die Herren Minister «on Manteuffel und von der Heydt" Nachfolgendes anzuführen: „Die Geschichte des Journalismus und des Postwesen« darf mit Recht als eine der interessantesten Partiecn der allgemeinen Kulturgeschichte betrachtet werden und trotz dem scheint das historische Studium jener Fächer ein sehr vernachlässigte» zu sein. Wenigstens spricht für diese Vcrmuthung eine Thatsache, wie sie für Jeden, der mit den genannten Gebieten sich nur einigermaßen geschichtlich «ertraut gemacht, nicht überraschender hervortreten konnte. Wir meinen die Aeußerung der H. Minister r. Manteuffel und v. d. Heydt in dem Erlaffe vom 6. Juni d. I. „„daß der Vertrieb und Absatz von Leitungen und Z^eit. ., „schriften ein derNatur und Bestimmung derPost.Anstalten „„an sich ganz fremde» Commission».Geschäft sei."" „Wunderbar, daß seit der Zeit, wo Posten und Zeitungen zusammen eristiren, also während eine» beinahe ZVOjährigen Zeitraums die Post.Anstalten es ihrer Natur angemeffen und ihrer Bestimmung entsprechend gefunden haben. den journalistischen Vertrieb in ihren GeschäftSkreiS aufznnehmen und daß erst am 6. Juni d. I. diese Auffassung als eine unnatürliche und sachlich unbegründete »on Denjenigen bezeichnet wird, welche an der Spitze der Verwaltungszweige für Journal- und Postwesen stehen." „Wir sind für unsere, der ministeriellen Ansicht entgegenstehende Aeußerung den Beweis schuldig und befinden uns nur in der Verlegenheit, wie wir au« dem über, großen Apparat der Beweismittel, die uns dabei zu Gebote stehen. auSwählen sollen. Vorläufig geben wir da» Folgende und behalten uns geeigneten Falle» Nachträge dazu vor." „Noch ehe der Journalismus seine jetzige periodische Gestalt annahm, also in der Zeit der stiegenden Blätter und der geschriebenen Avisen, finden wir, daß die Post.Anstalten darauf bedacht sind, jenen, namentlich für die commercielle» Der. hältniffe wichtigen Zweig der Publikation in ihren GeschäftSkreiS aufzunehmen. Da» Postamt in der ersten Handelsstadt Deutschland», in Frankfurt am Main. läßt im Anfänge des >7. Jahrhunderts bei Gelegenheit einer Streitsache mit dem Rathe geltend machen, daß „die gemeinen Avisen und Zeitungen jederzeit bei den Posten gewesen und von denselben ausgeschrieben worden. In den kurbrandenburgischen Staaten besteht um dieselbe Zeit dasselbe Verhältniß. Fremde Avisen und Zeitungen gehen an den Botcnmeister (die Poftbchörde) in Berlin, welcher selbst eine Zeitung dort publicirt. Al« König Friedrich l. am >0. August >712 „„zu seiner Oloire und de» public. Besten"" die erste größere Postordnung für die preußischen Staaten erläßt, werden „„die gedruckten Avisen und Zeitungen"" darin als eine» Gegenstände» erwähnt, welcher durch die Posten befördert wird, und zwar in einer für das Publikum höchst vortheilhaften Weise, indem die Post keinen Ausschlag berechnet, sondern den Verkauf der Zeitungen den Postbeamten als ein Emolument für Büreau. Materialien über, läßt. König Friedrich Wilhelm i. übcrgiebt geschäftliche Leitung und Vertrieb einer, namentlich für den preußischen Gewerbestand, hochverdicnstlichen Zeitschrift, der sogenannten Intelligenz.Zettel, den Pvstanstaltcn seine» Landes. Unter der Regie, rung Friedrich des Großen übernimmt u. a. da» Grenzpostamt zu Halle im I. >768 den Verlag der dortigen Zeitung und unterzeichnet sich nun amtlich: „„König!. Preuß. Grenz.Post.Amt, Intelligenz., Adreß. und Zeitung».Comptoir" während nebenbei der Vertrieb von fremden Zeitungen und Zeitschriften unverändert seinen Fortgang hat. Wie sehr eS aber auch später die Post-AnstaltdcS Lande» ihrer Natur und Bestimmung gemäß gefunden hat, den Zeitschriften. Vertrieb, auch auf wissenschaftlichem Gebiete, so zu pflegen und einzurichten, daß dieser Zweig de» Post- «erkehrsimit den übrigen großartigen und umfassenden Verbesserungen der Staats. TranSport.Anstalt in gleichem Schritte bliebe, ist eine noch frisch im Gedächtniß liegende Thatsache, obgleich e» nicht an einzelnen büreaukratischen Beschränkungen in jenem Fache gefehlt hat." „Die Möglichkeit einer büreaukratischen Vernichtung jenes ganzen Verkehrs» zweige» aber ist erst durch den ministeriellen Erlaß vom 6. Juni gegeben worden."
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